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Bahá’í-Ehen und ihr Schutz á Textzusammenstellung á Bahá'í Verlag GmbH, Auflage 2.03 (O-2021-06-12)

Bahá’í-Ehen und ihr Schutz
Textzusammenstellung

Aus den Schriften Bahá’u’lláhs

1

Fürwahr, der Herr liebt Einheit und Harmonie und verabscheut Trennung und Scheidung.A1

2

Entsteht bei einem der Ehegatten gegenüber dem anderen Entfremdung oder Widerwille, so ist die Scheidung erst nach Ablauf eines Jahres zulässig.A2

Aus den Schriften ‘Abdu’l-Bahás

3

Für die Masse des Volkes ist die Ehe ein leibliches Band, und diese Verbindung kann nur vorübergehend sein, weil sie von vornherein dazu verurteilt ist, in einer körperlichen Trennung zu enden.
Unter dem Volk Bahás jedoch muss die Ehe sowohl eine leibliche als auch eine geistige Verbindung sein, da Mann und Frau vom selben Weine berauscht sind. Beide sind vom selben unvergleichlichen Antlitz bezaubert, beide leben und entwickeln sich durch den gleichen Geist, beide werden von der gleichen Herrlichkeit erleuchtet. Diese Verbindung ist geistiger Natur, und darum wird dieser Bund ewig bestehen. Ebenso werden sie sich in der stofflichen Welt einer starken, dauerhaften Verbindung erfreuen; denn wenn die Ehe auf Geist und Leib gegründet ist, ist sie eine echte Vereinigung, die überdauern wird. Ist die Verbindung jedoch nur eine leibliche, so ist sie gewiss nur vorübergehend und muss unvermeidlich zur Trennung führen.
Wenn daher das Volk Bahás zu heiraten gedenkt, muss dieser Bund eine echte Beziehung, ein geistiges wie körperliches Zusammenfinden sein, so dass diese Verbindung in allen Lebensabschnitten und Welten Gottes fortdauert, denn diese wahre Einheit ist ein Lichtstrahl der Liebe Gottes.
Ebenso werden die Seelen, wenn sie zu wahren Gläubigen heranwachsen, geistige Verwandtschaft erlangen und eine Zartheit aufweisen, die nicht von dieser Welt ist. Alle werden sie durch einen Hauch der göttlichen Liebe erhoben, und ihre Vereinigung, ihre Verbindung wird ebenfalls ewig bestehen. Seelen, die ihr Selbst dem Vergessen preisgeben, die menschliche Schwächen ablegen und sich von irdischen Bindungen lösen, werden zweifellos mit dem himmlischen Glanz der Einheit erleuchtet und in der unvergänglichen Welt alle zur wahren Vereinigung gelangen.A3

4

Was die Frage der Heirat im Einklang mit dem Gesetz Gottes betrifft: Zunächst musst du jemanden finden, der dir gefällt, und dann unterliegt die Sache der Zustimmung von Vater und Mutter. Ehe du nicht gewählt hast, haben sie kein Recht, sich einzumischen.A4

5

Bahá’í-Ehe bedeutet die Bindung zweier Partner aneinander, ihre gegenseitige Zuneigung mit Herz und Verstand. Jeder von beiden muss sich jedoch voller Sorgfalt bemühen, mit der Wesensart des anderen gründlich vertraut zu werden, so dass der feste Bund zwischen ihnen eine ewige Bindung werde. Ihr Bestreben muss sein, liebevolle Gefährten und für immer und ewig miteinander eins zu sein …
Die wahre Bahá’í-Ehe bedeutet, dass Mann und Frau leiblich und geistig eins sein sollen, dass sie einander ständig in ihrem geistigen Leben vervollkommnen und sich in allen Welten Gottes ewiger Einheit erfreuen. Dies ist die Bahá’í-Ehe.A5

6

O ihr, die ihr beide an Gott glaubt! Der Herr, einzig ist Er, hat Mann und Frau erschaffen, damit sie in engster Gemeinschaft miteinander leben und wie eine einzige Seele seien. Sie sind zwei Gefährten, zwei nahe Freunde, die gegenseitig auf ihr Wohl bedacht sein sollten.
Wenn sie so leben, werden sie diese Welt vollkommen zufrieden, glückselig und heiteren Gemüts durchschreiten, um im Himmelreich zum Ziel göttlicher Gnade und Gunst zu werden. Aber wenn sie sich anders verhalten, wird sich ihr Leben in großer Bitterkeit verzehren, jeden Augenblick werden sie den Tod herbeisehnen, und im Himmelreich werden sie beschämt sein.
Seid daher bemüht, mit Leib und Seele wie zwei Tauben in einem Nest miteinander zu wohnen, denn dies bedeutet Segen in beiden Welten.A6

7

Früher konnte man sich in Persien sehr leicht scheiden lassen. In der vergangenen Sendung pflegte schon eine unbedeutende Angelegenheit zur Scheidung zu führen. Als jedoch das Licht des Königreiches erstrahlte, wurden die Seelen vom Geiste Bahá’u’lláhs belebt, und sie unterließen Scheidung völlig. Jetzt finden in Persien unter den Freunden keine Scheidungen statt, es sei denn, es bestehe ein zwingender Grund, der ein harmonisches Zusammenleben unmöglich macht. Unter solch seltenen Umständen hat es einige Fälle von Scheidung gegeben.
Jetzt müssen auch die Freunde in Amerika so leben und sich so verhalten. Sie müssen unbedingt von einer Scheidung absehen, es sei denn, dass etwas eintritt, was sie zwingt, sich aus gegenseitiger Abneigung zu trennen. In einem solchen Fall mögen sie sich mit Kenntnis des Geistigen Rates zur Trennung entschließen. Sie müssen dann geduldig sein und ein volles Jahr warten. Wenn während dieses Jahres zwischen ihnen der Einklang nicht wiederhergestellt ist, dann mag ihre Scheidung vollzogen werden. Wenn es zwischen Eheleuten zu leichten Spannungen oder Verdruss kommt, sollte dies nicht dazu führen, dass der Ehemann an eine Verbindung mit einer anderen Frau oder – was Gott verhüten möge – die Ehefrau an einen anderen Ehemann denkt. Dies steht im Widerspruch zum himmlischen Wertmaßstab und zur wahren Keuschheit. Die Freunde Gottes müssen so leben, sich so verhalten und in Charakter und Haltung solche Vortrefflichkeit an den Tag legen, dass andere erstaunen. Die Liebe zwischen Eheleuten sollte nicht nur rein körperlich, nein, sie muss geistig und himmlisch sein. Ihre beiden Seelen sollten als eine Seele betrachtet werden. Wie schwierig wäre es, eine einzige Seele zu teilen! Wie groß wäre diese Schwierigkeit!
Kurz, das Reich Gottes beruht auf Einklang und Liebe, Einheit, Verbundenheit und Einigkeit, nicht auf Streit, besonders nicht zwischen Mann und Frau. Sollte einer von beiden zur Ursache der Scheidung werden, wird er zweifellos in große Schwierigkeiten geraten, das Opfer schlimmen Unheils werden und unter schweren Gewissensbissen leiden.A7

Aus Briefen im Auftrag Shoghi EffendisA8

8

Es ist sehr bedauerlich, wenn es zwischen Mann und Frau zu unterschiedlichen Meinungen und Überzeugungen kommt, denn dies schwächt zweifellos das geistige Band, das vor allem in schwierigen Zeiten die Familie zusammenhält. Das lässt sich nicht durch ein Verhalten in Ordnung bringen, das den Partner entfremdet. Ein Ziel der Sache Gottes ist in der Tat, engere Bande in den Familien zu knüpfen. In allen derartigen Fällen empfahl der Meister deshalb, auf die Wünsche des anderen einzugehen und zu beten. Beten Sie, dass Ihr Mann nach und nach das Licht erkenne, und verhalten Sie sich gleichzeitig so, dass Sie ihn der Sache näherbringen, anstatt ihn dagegen einzunehmen. Ist erst die Eintracht gesichert, so können Sie ungehindert dienen.A9

9

Nach dem Buch Aqdas ist Scheidung erlaubt. Sie wird jedoch missbilligt. Mann und Frau haben beide das gleiche Recht, eine Scheidung zu verlangen, wann immer einer von ihnen es für unbedingt notwendig hält. Selbst wenn ein Partner nicht damit einverstanden ist, wird die Scheidung nach einem Trennungsjahr, in dessen Verlauf der Ehemann zum Unterhalt für seine Frau und die Kinder verpflichtet ist, gültig.A10

10

Der Hüter hat Ihren Brief erhalten … und mit tiefer Anteilnahme von Ihren familiären Schwierigkeiten und Sorgen erfahren. Er bat mich, Sie seiner innigen Gebete für Sie und Ihre liebe Familie zu versichern, insbesondere dafür, dass Ihnen himmlische Führung und Hilfe für die Beilegung Ihrer Streitigkeiten und die völlige Wiederherstellung einer harmonischen Lebensgemeinschaft zuteilwerde. Wenn er Sie dringend bittet, jedes Opfer zu bringen, um Einheit in Ihrer Familie herzustellen, möchte er zugleich, dass Sie sich nicht entmutigt fühlen, wenn Ihre Bemühungen nicht sofort Frucht tragen. Sie sollten das Ihre tun in dem sicheren Glauben, dass Sie Ihre Pflicht als Bahá’í erfüllen, wenn Sie so handeln. Das Weitere liegt sicherlich in Gottes Hand.A11

11

Die Gültigkeit einer Bahá’í-Ehe hängt von der freien, uneingeschränkten Zustimmung aller vier Elternteile ab. Bei der Ausübung dieses Rechtes ist die Entscheidungsfreiheit der Eltern uneingeschränkt und bedingungslos. Sie können ihre Zustimmung aus jedem beliebigen Grund verweigern und sind für ihre Entscheidung nur Gott verantwortlich.A12

12

Hinsichtlich der Scheidung erklärte der Hüter, sie werde missbilligt, gerügt und sei gegen Gottes Wohlgefallen. Ihr Rat muss den Freunden alles mitteilen, was von der Feder ‘Abdu’l-Bahás in diesem Zusammenhang offenbart worden ist, damit alle eingehend ermahnt werden. Die Scheidung ist von der Genehmigung und der Erlaubnis des Geistigen Rates abhängig. Die Mitglieder des Rates müssen in solchen Angelegenheiten jeden einzelnen Fall unvoreingenommen und sorgfältig untersuchen. Wenn stichhaltige Scheidungsgründe vorliegen und sich herausstellt, dass eine Versöhnung völlig unmöglich und die gegenseitige Abneigung unüberwindlich groß ist, dann kann der Rat der Scheidung zustimmen.A13

13

Der Hüter hat Ihren Brief erhalten … und mit großer Sorge von der Uneinigkeit zwischen Ihnen und Ihrem Mann erfahren. Er wünscht, dass ich Ihnen versichere, dass er für die Lösung Ihrer familiären Schwierigkeiten beten wird; gleichzeitig aber möchte er Ihnen sehr ans Herz legen, sich mit allen in Ihrer Macht stehenden Mitteln zu bemühen, Ihre Meinungsverschiedenheiten beizulegen und keine Ausmaße annehmen zu lassen, die zur vollständigen und endgültigen Trennung von Ihrem Ehemann führen würden. Wenn auch die Scheidung nach dem Bahá’í-Gesetz zulässig ist, wird sie doch sehr missbilligt, und nur dann sollte auf sie zurückgegriffen werden, wenn jede Anstrengung, sie zu verhindern, sich als vergeblich und wirkungslos erwiesen hat. Es liegt nun an Ihnen und Herrn …, über die geistigen Folgen jeder Scheidung für beide Seiten gründlich nachzudenken und, gestärkt durch die Kraft des Glaubens, im Vertrauen auf die Segnungen, die jedem ergebenen Anhänger Bahá’u’lláhs bei genauer Befolgung Seiner Prinzipien und Gesetze ohne Zweifel zuteilwerden, neu den Entschluss zu fassen, Ihre gemeinsamen Schwierigkeiten zu lösen und in Ihrem Familienleben Harmonie, Frieden und Glück wiederherzustellen.A14

14

Ganz besonders möchte ich Sie im Zusammenhang mit Ihrer Absicht, sich mit Dr. … zu verheiraten, seiner Gebete um Ihre Führung versichern. Möge der Geliebte Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen, und Ihnen das Leid und die Sorgen ersparen, die voreiliges Handeln in solchen Fällen zwangsläufig nach sich zieht. Sie sollten diese Frage von so entscheidender Bedeutung für Ihre Zukunft auf das Genaueste überlegen und alle relevanten Gesichtspunkte sorgfältig und leidenschaftslos prüfen. Die endgültige Entscheidung liegt bei Ihnen und Dr. …A15

15

Die Bahá’í-Lehren empfehlen nicht nur das Leben im Ehestand und betrachten ihn als die natürliche, richtige Lebensweise für jeden geistig und körperlich gesunden, gesellschafts- und verantwortungsbewussten Menschen, sie verleihen der Ehe vielmehr den Status einer göttlichen Institution, deren wichtigster und heiliger Zweck es ist, die Menschheit – der eigentliche Zweck der gesamten Schöpfung – fortbestehen zu lassen und auf die wahre, ihr von Gott bestimmte Stufe zu erheben.A16

16

Die Situation, der SieA17 sich gegenübersehen, ist zugegebenermaßen schwierig und heikel; nicht weniger schwerwiegend und in der Tat unerlässlich ist aber die daraus folgende Verpflichtung, die Sie als treuer und ergebener Gläubiger gewissenhaft und uneingeschränkt auf sich nehmen sollten. Obwohl der Hüter sich der besonderen Umstände Ihres Falles völlig bewusst ist und für Sie in dieser herausfordernden, drängenden Frage großes Mitgefühl empfindet, kann er angesichts der in den Lehren enthaltenen ausdrücklichen Gebote weder Ihr Begehren gutheißen, eine zweite Ehe zu schließen, während Ihre erste Ehefrau noch lebt und im heiligen Stand der Ehe mit Ihnen verbunden ist, noch kann er Ihnen empfehlen oder es gutheißen, dass Sie sich von ihr scheiden lassen, nur um eine andere Frau heiraten zu können.
Die Bahá’í-Lehren schließen nicht nur die Möglichkeit der Doppelehe aus, sie betrachten auch die Scheidung, obwohl sie zulässig ist, als eine verwerfliche Tat, zu der man nur unter außergewöhnlichen Umständen schreiten sollte, wenn schwerwiegende Probleme bestehen, die über Erwägungen wie körperliche Anziehung oder sexuelle Verträglichkeit und Harmonie weit hinausgehen. Die Institution der Ehe, wie sie von Bahá’u’lláh errichtet wurde, misst der körperlichen Seite der ehelichen Verbindung die gebührende Bedeutung bei, ordnet sie aber den moralischen und geistigen Zielen und Aufgaben unter, mit denen eine allweise, liebende Vorsehung die Ehe ausgestattet hat. Nur wenn jeder dieser Werte das rechte Gewicht erhält, nur auf der Grundlage, dass das Körperliche dem Moralischen und das Sinnliche dem Geistigen untergeordnet ist, können Ausschreitungen und eine Laxheit in den ehelichen Beziehungen, wie sie unser dekadentes Zeitalter so beklagenswert bezeugt, vermieden werden; nur so kann das Familienleben in seiner ursprünglichen Reinheit wiederhergestellt werden und seine wahre, göttlich bestimmte Aufgabe erfüllen.
Der Hüter wird innig dafür beten, dass Sie, erleuchtet und geführt von diesem göttlichen Richtmaß, gestärkt durch die sichere Hilfe und Bestätigung Bahá’u’lláhs, Ihre Beziehungen mit den beteiligten Personen zufriedenstellend ordnen mögen und so zu der einzig richtigen Lösung für dieses sicherlich herausfordernde Problem in Ihrem Leben gelangen.A18

17

Er hat Ihre Frage zum Problem der Eheschließung zur Kenntnis genommen, ebenso den Umstand, dass sie unter den Gläubigen selten aufkommt. In der Tat hält er es für sehr bedauerlich, dass manche junge Gläubige der Ehefrage nicht die gebührende Bedeutung beimessen und, wie Sie feststellen, anscheinend den Eindruck haben, der Bahá’í-Glaube riete vom Eheleben ab. Das ist ganz gewiss eine irrige Auffassung; wer immer sich die Mühe macht, Bahá’u’lláhs Worte mit Sorgfalt und Bedacht zu lesen und über ihren tieferen Sinn nachzudenken, muss von der Wahrheit überzeugt sein, dass im Bahá’í-Glauben das Ehe- und besonders das Familienleben nicht nur empfohlen werden, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe von höchster, ja grundlegender Bedeutung darstellen, denn nur durch sie ist der Fortbestand der Menschheit auf Dauer gesichert.
Die Gläubigen sollten sich völlig bewusst sein, dass Bahá’u’lláh die Ehe zwar nicht zur Pflicht macht, ihr aber solche geistig-gesellschaftliche Bedeutung beimisst, dass es unter normalen Umständen für einen Gläubigen keinen guten Grund gibt, sie nicht in Betracht zu ziehen. In Seinem Buch der GesetzeA19 betont Er nachdrücklich die Wichtigkeit der Ehe und erklärt ihren Hauptzweck, nämlich Kinder zu zeugen und sie in der Religion Gottes zu erziehen, damit sie Ihn erkennen und anbeten, Seines Namens gedenken und Ihn preisen.A20

18

… er ist hocherfreut über die frohe Nachricht, dass Sie Ihre häuslichen Unstimmigkeiten mit Frau … beilegen konnten, und insbesondere darüber, dass Sie gemeinsam eine sehr erfolgreiche Lehrreise gemacht haben … Dieses Band gemeinsamen Dienstes an der Sache, das sich als wirksame Lösung Ihrer persönlichen Probleme erwies, wird – darauf hofft er und darum betet er – im Laufe der Jahre durch Ihren zunehmenden gemeinsamen Einsatz in der Lehrarbeit noch mehr gefestigt werden …A21

19

Zur Frage, ob die Zustimmung der Eltern eines Nicht-Bahá’í zur Heirat mit einem Bahá’í notwendig ist: Da Bahá’u’lláh erklärt, dass die Zustimmung der Eltern beider Partner erforderlich ist, um die Einheit zu fördern und Spannungen zu vermeiden, und da das Buch Aqdas keine Ausnahmen für diese Regel nennt, ist der Hüter der Meinung, dass die Zustimmung der Eltern beider Partner unter allen Umständen erforderlich ist.A22

20

Bahá’u’lláh hat der Heiligkeit der Ehe großes Gewicht beigemessen; die Gläubigen sollten sich aufs äußerste bemühen, in ihrem Heim für Harmonie zu sorgen und ein Umfeld zu schaffen, das ihren Kindern zumindest nicht schadet. Wenn sich dies aber nach Gebet und aufopferungsvollem Bemühen als völlig unmöglich erweist, können sie zur Scheidung schreiten.A23

21

Im Aqdas wird die Ehe als eine hochheilige Verbindung dargestellt; die Bahá’í sollten erkennen, dass die Scheidung als letzter Ausweg betrachtet wird, der unter allen Umständen zu vermeiden ist und dem nicht leichtfertig zugestimmt werden darf.A24

22

Er ist der Ansicht, Sie und Ihre Frau sollten alles in Ihrer Macht Stehende tun, um untereinander eine harmonische Beziehung zu schaffen, und wenn möglich, mit allen Mitteln eine Scheidung vermeiden. Vom Bahá’í-Standpunkt aus ist die Ehe eine sehr ernste, heilige Verbindung und die Scheidung ein letzter Ausweg, der, wenn menschenmöglich, vermieden werden soll.A25

23

Es tat ihm sehr leid zu erfahren, dass Sie und Ihr Mann immer noch zusammen unglücklich sind. Es ist im Leben immer eine Quelle des Kummers, wenn Ehepaare nicht gut miteinander auskommen können. Der Hüter meint jedoch, Sie und Ihr Mann sollten, wenn Sie die Scheidung erwägen, auch an die Zukunft Ihrer Kinder denken und berücksichtigen, wie dieser einschneidende Schritt deren Leben und Glück beeinflussen würde.
Wenn Sie die Notwendigkeit für Rat und Beratung sehen, empfiehlt er Ihnen, sich mit Ihrem Örtlichen Rat zu beraten; sicher werden Ihre Mit-Bahá’í ihr Möglichstes tun, um Ihnen zu raten und zu helfen, Ihre Interessen und die der Sache Gottes zu schützen.A26

24

Der Hüter hat den Eindruck, dass Ihr Gatte ein edler Mensch ist; er freut sich zu hören, dass Sie beide sich wieder versöhnen wollen. Er ist der festen Überzeugung, dass die Bahá’í nach Möglichkeit den neuen Gläubigen und jungen Bahá’í in jeder Hinsicht große Vorbilder sein sollten, vor allem solche Bahá’í, die der Sache Gottes so aktiv und hervorragend dienen wie Sie und Ihre Familie. Da Bahá’u’lláh die Scheidung so sehr missbilligt (obgleich Er sie zulässt) und die Ehe als eine hochheilige Verpflichtung betrachtet, sollten die Gläubigen alles in ihrer Macht Stehende tun, um die von ihnen geschlossenen Ehen zu erhalten und sie zu beispielhaften, von edelsten Motiven getragenen Verbindungen zu gestalten.A27

25

Bahá’u’lláh hat eindeutig verfügt, dass zu einer Bahá’í-Eheschließung die Zustimmung aller lebenden Elternteile erforderlich ist. Dies gilt, ob die Eltern Bahá’í sind oder nicht, ob seit Jahren geschieden oder nicht. Er hat dieses große Gesetz niedergelegt, um den gesellschaftlichen Bau zu stärken und die Familienbande zu festigen, um Dankbarkeit und Ehrerbietung in den Herzen der Kinder gegenüber denen zu wecken, die ihnen das Leben gaben und ihre Seele auf die ewige Reise zu ihrem Schöpfer sandten. Wir Bahá’í müssen uns dessen bewusst sein, dass in der heutigen Gesellschaft der umgekehrte Vorgang stattfindet: Die jungen Menschen kümmern sich immer weniger um die Wünsche ihrer Eltern; die Scheidung wird als ein natürliches Recht betrachtet und mit den fadenscheinigsten, unverantwortlichsten und erbärmlichsten Vorwänden durchgeführt.
Voneinander getrennte Paare sind, besonders wenn einer von ihnen das volle Sorgerecht über die Kinder hat, nur allzu gern bereit, die Bedeutung des anderen Ehepartners herabzusetzen, der als ein Elternteil mitverantwortlich dafür ist, die Kinder in die Welt gebracht zu haben. Die Bahá’í müssen, indem sie sich streng an die Bahá’í-Gesetze und –Lehren halten, diese zersetzenden Kräfte bekämpfen, die so rasch das häusliche Leben und die schönen Familienbande zerstören und das moralische Gerüst der Gesellschaft niederreißen.A28

26

Zweifellos sehen die Gläubigen in Amerika in der Scheidung keine ernste Angelegenheit, wahrscheinlich unter dem unbewussten Einfluss der äußerst lockeren Moral, die dort herrscht, und der leichtfertigen Einstellung zur Scheidung, die sich zunehmend durchzusetzen scheint; sie scheinen die Tatsache nicht zu begreifen, dass Bahá’u’lláh die Scheidung zwar erlaubt, aber nur als letzten Ausweg zulässt und streng verurteilt.
Wenn Kinder da sind, sind sie bei der Scheidung ein Faktor, der nicht unberücksichtigt bleiben darf, denn sicherlich auferlegen Kinder dem Mann und der Frau, die einen solchen Schritt in Erwägung ziehen, eine noch größere Last sittlicher Verantwortung. In solchen Fällen betrifft die Scheidung nicht nur sie selbst, ihre Wünsche und Gefühle, sondern auch die gesamte Zukunft der Kinder und deren Einstellung zur Ehe.
Zur Frage, ob Sie und Herr … sich jetzt scheiden lassen sollten: Diese Angelegenheit betrifft so persönlich Sie beide, Ihre Kinder und Ihre Zukunft, dass er meint, er könne nicht mehr tun, als Sie auf das oben Ausgeführte hinzuweisen. Die Entscheidung müssen Sie beide selbst treffen.A29

27

Die Gläubigen sollten die Scheidung strikt vermeiden und sie nur unter seltenen, dringlichen Umständen in Betracht ziehen. Die moderne Gesellschaft ist sträflich leichtsinnig, was die heilige Natur der Ehe angeht, und die Gläubigen müssen gegen diesen Trend beharrlich ankämpfen.A30

28

Er ist bekümmert, von dem Missklang und der Unzufriedenheit bei Ihnen zuhause zu erfahren, und versichert Ihnen, dass er um deren Beseitigung beten wird.
Ihnen möchte er zu verstehen geben, dass Sie Ihrem Mann vielleicht körperlich und geistig nicht genug von Ihrer Liebe schenken, um sein Interesse an Ihnen wach zu halten. Eheprobleme sind oft sehr verwickelt und heikel, und wir Bahá’í sollten als aufgeklärte, fortschrittliche Menschen nicht zögern, falls nötig oder erwünscht, in solchen Angelegenheiten die Wissenschaft zu Rate zu ziehen. Wenn Sie und Ihr Mann Ihre Probleme gemeinsam oder einzeln mit einem guten Arzt besprechen, können Sie ihrem Mann vielleicht zur Heilung verhelfen oder es zumindest versuchen. Es wäre wirklich schade, wenn zwei in dieser ruhmreichen Sache vereinte, mit einer Familie gesegnete Gläubige nicht imstande sein sollten, harmonisch miteinander zu leben; er meint, Sie sollten konstruktive Maßnahmen ergreifen und nicht zulassen, dass die Lage sich verschlimmert. Wenn das Gespenst einer Trennung zwischen Mann und Frau auftaucht, sollten sie alles tun, um zu vermeiden, dass es soweit kommt.
Er bittet Sie dringend, Ihre Zeit mehr dem Lehren der Sache zu widmen und gemeinsam darum zu beten, dass Bahá’u’lláh Ihnen tiefe, dauerhafte Liebe füreinander schenke.A31

29

Er bedauert sehr zu erfahren, dass Sie erwägen, sich von Ihrem Mann scheiden zu lassen. Wie Sie ohne Zweifel wissen, erachtet Bahá’u’lláh den Ehebund als sehr heilig; nur unter sehr außergewöhnlichen, unerträglichen Umständen ist für Bahá’í eine Scheidung ratsam.
Der Hüter sagt nicht, Sie dürften sich nicht von Ihrem Mann scheiden lassen, aber er bittet Sie eindringlich – nicht nur, weil Sie gläubig und den Gesetzen Gottes zu gehorchen bemüht sind, sondern auch um des Glückes Ihrer Kinder willen –, im Gebet darüber nachzudenken, ob es Ihnen nicht möglich ist, sich über die Begrenzungen zu erheben, die Sie bisher in Ihrer Ehe empfunden haben, und diese Ehe gemeinsam zu einem Erfolg zu machen. Wir meinen oft, unser Glück liege in einer bestimmten Richtung, und wenn wir schließlich einen zu hohen Preis dafür bezahlen müssen, entdecken wir vielleicht, dass wir uns in Wirklichkeit weder Freiheit noch Glück erworben haben, sondern lediglich einen neuen Zustand der Enttäuschung und Ernüchterung.A32

30

Er ist der Meinung, dass Sie mit allen Mitteln jede Anstrengung auf sich nehmen sollten, um Ihre Ehe zusammenzuhalten, besonders um Ihrer Kinder willen, die wie alle Kinder geschiedener Eltern unter widersprüchlichen Kindespflichten nur zu leiden haben, weil sie des Segens beraubt sind, von Vater und Mutter gemeinsam in einem Heim umsorgt und geliebt zu werden.
Nachdem Sie erkannt haben, dass Ihr Mann krank ist, sollten Sie imstande sein, sich mit Ihren gefühlsmäßigen Schwierigkeiten abzufinden, und keine unversöhnliche Haltung einnehmen, wie sehr Sie auch zu leiden haben.
Wir wissen, dass Bahá’u’lláh die Scheidung scharf missbilligt; es ist wirklich die Pflicht der Bahá’í, sich fast übermenschlich anzustrengen, damit es nicht zur Scheidung kommt.A33

31

Die Bahá’í dürfen keinen Ehebruch begehen und müssen sich vor der Ehe sexueller Intimität enthalten. Nicht zu heiraten, ist im Bahá’í-Glauben keine Sünde, aber Bahá’u’lláh empfiehlt den Gläubigen die Ehe.
Es gibt keine Lehraussage im Bahá’í-Glauben über die Existenz von ›Seelenverwandten‹. Gemeint ist vielmehr, dass die Ehe zu einer tiefen geistigen Freundschaft führen soll, die in der jenseitigen Welt fortdauern wird, wo es kein Geschlecht, kein eheliches Geben und Nehmen gibt – genauso wie wir mit unseren Eltern, unseren Kindern, unseren Brüdern und Schwestern, unseren Freunden nicht nur physische Bande zwischenmenschlicher Beziehungen, sondern ein zutiefst geistiges, ewig währendes Band knüpfen sollten.A34

32

Es tat ihm sehr leid zu erfahren, dass Ihre Ehe anscheinend gescheitert ist. Ich brauche Ihnen als Bahá’í nicht zu sagen, dass die Bahá’í alle Kräfte einsetzen sollten, ihre Ehen zu retten – nicht um ihrer selbst, vielmehr um Gottes willen. Bei Pionieren ist dies sogar noch wichtiger, da sie im Licht der Öffentlichkeit stehen. Es wäre jedoch in solchen Angelegenheiten weder schicklich noch richtig, dass der Hüter auf einzelne Gläubige Druck ausübte. Er kann Sie und … nur auffordern, es noch einmal zu versuchen, aber wenn Sie sich nicht zu diesem Versuch überwinden können, ist dies natürlich Ihre persönliche Angelegenheit.A35

33

Der Hüter wird für die Lösung Ihrer Probleme beten. Er wird beten, dass Ihr Sohn geheilt, Ihre Familie glücklich und einig werde. Die wahre Grundlage der Einheit ist das Dienen, und er hofft, dass sich alle Mitglieder mit erneutem Bemühen erheben werden, den Glauben zu lehren.A36

34

Wo immer eine Bahá’í-Familie lebt, sollten die Beteiligten alles in ihrer Macht Stehende tun, um sie zu erhalten; denn die Scheidung wird in den Lehren scharf missbilligt, während Harmonie, Einheit und Liebe als höchste Ideale für die menschlichen Beziehungen gepriesen werden. Dies muss für die Bahá’í immer gelten, ob sie als Pioniere dienen oder nicht.A37

Aus Briefen im Auftrag des Universalen Hauses der GerechtigkeitA38

35

In Anbetracht der Probleme, die Sie und Ihre Frau haben, weist das Haus der Gerechtigkeit darauf hin, dass die Einheit Ihrer Familie den Vorrang vor jeder anderen Überlegung haben sollte. Bahá’u’lláh kam, der Welt die Einheit zu bringen, und die grundlegende Einheit ist die der Familie. Daher müssen wir daran glauben, dass die Sache Gottes dazu da ist, die Familie zu stärken, und nicht, sie zu schwächen. Zum Beispiel sollte der Dienst für die Sache Gottes nicht zur Vernachlässigung der Familie führen. Es ist für Sie wichtig, Ihre Zeit so einzuteilen, dass Ihr Familienleben harmonisch verläuft und Ihr Haushalt die nötige Aufmerksamkeit erhält.
Bahá’u’lláh betont auch, wie wichtig die Beratung ist. Wir dürfen nicht wähnen, diese lohnende Methode, Lösungen zu finden, sei auf die Verwaltungsinstitutionen der Sache beschränkt. Familienberatung mit offener, freier Aussprache, beseelt von der Einsicht, dass Mäßigung und Ausgewogenheit notwendig sind, kann das Allheilmittel für häusliche Konflikte sein. Die Frauen sollten nicht ihre Männer zu bevormunden suchen, die Männer nicht ihre Frauen …A39

36

Ihr Brief … über die Schwierigkeiten in Ihrer Familie hat das Universale Haus der Gerechtigkeit bedrückt; wir wurden gebeten, Ihnen folgendes mitzuteilen:
Dass Sie und Ihr Mann mit Ihrem Geistigen Rat über Ihre familiären Probleme beraten haben, ohne einen Ratschlag zu erhalten, und dass Sie mit einem Familienberater Ihre Situation ohne Erfolg erörtert haben, hat das Haus der Gerechtigkeit zur Kenntnis genommen; es ist der Meinung, Sie und Ihr Mann sollten sich dringend vor Augen führen, dass die Ehe Wohlbefinden schaffen und Gefühle der Sicherheit und des geistigen Glücks vermitteln kann. Aber das geschieht nicht zufällig. Damit die Ehe zu einem Hafen der Zufriedenheit wird, bedarf es des gemeinsamen Bemühens der Ehepartner und der Hilfe ihrer Familien. Sie erwähnen Ihre Besorgnis über Ihre älteste Tochter. Es wird empfohlen, sie und vielleicht auch Ihre jüngeren Kinder in Familienberatungen einzubeziehen. Als Bahá’í wissen wir, wie wichtig Beratung ist; wir sollten nicht meinen, sie sei nur in Geistigen Räten anwendbar.A40

37

Unversöhnliche Antipathie zwischen Ehepartnern ist nicht nur Mangel an Liebe für den Partner, sondern unüberwindliche Abneigung. Der Geistige Rat muss bestimmen, ob diese Bedingung vorliegt, ehe er den Beginn des Wartejahres festlegt; er kann dies auf Antrag eines der Partner tun. Dass der andere Partner keine Scheidung will, hat darauf keinen Einfluss.
Wenn das Datum für den Beginn des Wartejahres festgelegt ist, haben die Partner die Pflicht, alles Erdenkliche zu versuchen, um ihren Streit beizulegen und ihre Ehe zu erhalten. Der Geistige Rat hat die Aufgabe, ihnen dabei jeden Beistand zu leisten …
Beim eigenen Geistigen Rat Hilfe zu suchen, ist offensichtlich Bestandteil des Bahá’í-Scheidungsverfahrens, und die betroffenen Partner sollten mit dem Rat ihre Probleme beraten. Es liegt im Ermessen eines oder beider Partner, sich außerdem an beruflicher Eheberater zu wenden.A41

38

Ihr Brief vom … an das Universale Haus der Gerechtigkeit zeigt, dass Sie Ihre Ehe durch das Studium der Schriften und durch Beratung und Unterstützung von verschiedenen Seiten wieder in Ordnung zu bringen versuchen. Wir wurden beauftragt, Ihnen den Rat des Hauses zu dieser wichtigen Frage der Aussöhnung von Ehepartnern im Zusammenhang mit Ihrem eigenen Selbstverständnis und Ihrer Beziehung zu anderen mitzuteilen.
Sie werden dringend gebeten, in Ihrem Studium, Ihren Gebeten um die Lösung Ihrer Probleme und Ihrer Meditation, die Ihnen Führung und Zuversicht geben kann, standhaft fortzufahren, zumal das Verständnis des eigenen Ichs und der Beziehungen zu anderen in den Bahá’í-Schriften und im Beispiel des Meisters ‘Abdu’l-Bahá zu finden ist.
Weder Sie noch Ihr Mann sollten zögern, weiterhin berufliche Eheberater zurate zu ziehen, einzeln und wenn möglich gemeinsam, und sich ebenso hilfreiche Empfehlungen zunutze zu machen, die Sie von weisen, reifen Freunden erhalten können. Beratung von Nicht-Bahá’í-Seite kann nützlich sein, aber im Allgemeinen muss sie durch Bahá’í-Einsichten ergänzt werden.
Sie fragen, wie mit Ärger umzugehen sei. Das Haus der Gerechtigkeit empfiehlt Ihnen, sich die Ermahnungen unserer Schriften ins Gedächtnis zu rufen, dass man die Fehler anderer übersehen, ihre Missetaten vergeben und verbergen, ihre schlechten Eigenschaften nicht herausstellen soll, sondern ihre lobenswerten suchen und stärken und versuchen muss, stets nachsichtig, geduldig und barmherzig zu sein. Textabschnitte wie die folgenden Zitate aus Briefen im Auftrag des geliebten Hüters sind dabei hilfreich:
»In jedem Menschen stecken Fähigkeiten, die wir schätzen und bewundern und um derentwillen wir ihn lieben können. Und wenn Sie sich womöglich entschließen, nur an diese Fähigkeiten Ihres Mannes zu denken, wird dies die Lage bessern helfen. …Sie sollten Ihre Gedanken abwenden von dem, was Sie ärgert, und ständig zu Bahá’u’lláh um Hilfe beten. Dann werden Sie erfahren, wie die von Gott entfachte reine Liebe, die in der Seele brennt, wenn wir die göttlichen Lehren studieren, mehr als alles andere wärmt und heilt. Jeder von uns hat nur ein einziges Leben zu verantworten, und das ist sein eigenes. Jeder ist unermesslich weit davon entfernt, ›vollkommen‹ zu sein, ›wie unser himmlischer Vater vollkommen ist‹. Die Aufgabe, unser eigenes Leben und unseren eigenen Charakter zu vervollkommnen, erfordert unsere ganze Aufmerksamkeit, Willenskraft und Energie …«A42

39

Die Beziehung zwischen den Ehepartnern muss im Zusammenhang mit dem Bahá’í-Ideal des Familienlebens gesehen werden. Bahá’u’lláh kam, der Welt die Einheit zu bringen, und die grundlegende Einheit ist die der Familie. Daher müssen wir daran glauben, dass die Sache Gottes die Familie stärken und nicht schwächen will, und ein Schlüssel zu dieser Stärkung der Einheit ist liebevolle Beratung. Die Atmosphäre in einer Bahá’í-Familie sollte ebenso wie in der gesamten Gemeinde »den Grundton der Sache Gottes« ausdrücken, der, wie der Hüter erklärt hat, »nicht diktatorische Gewalt, sondern demütige Freundschaft ist, nicht despotische Machtausübung, sondern der Geist freier, liebevoller Beratung …«
Trotz liebevoller Beratung verbleiben in jeder Gruppe gelegentlich Fragen, in denen sich keine Übereinstimmung erzielen lässt. In einem Geistigen Rat wird dieses Problem durch die Stimmenmehrheit gelöst. Jedoch kann es keine Stimmenmehrheit geben, wenn nur zwei Partner betroffen sind wie im Falle von Mann und Frau. Deshalb sollte manchmal eine Frau ihrem Mann, manchmal ein Mann seiner Frau nachgeben, aber keiner sollte jemals den anderen beherrschen …A43

40

Sie haben jedoch nach besonderen Verhaltensregeln gefragt, um die Beziehungen zwischen Eheleuten zu ordnen. Das Haus der Gerechtigkeit möchte dieser Bitte nicht entsprechen, da die Zusammenstellung über dieses Thema bereits Führung in ausreichendem Maße enthält, so etwa das Prinzip, dass im Familienverband die Rechte jedes Einzelnen und aller Familienmitglieder gewahrt werden müssen, und der Ratschlag, dass der Grundgedanke liebevolle Beratung sein sollte, dass alle Angelegenheiten in Liebe und Eintracht geregelt werden sollten und manchmal der Mann, manchmal die Frau den Wünschen des anderen nachgeben sollte. Unter welchen Umständen man nachgeben sollte, muss jedes Ehepaar selbst entscheiden. Wenn sie sich – was Gott verhüte – nicht vertragen und ihre Unversöhnlichkeit zu Entfremdung führt, sollten sie Rat suchen bei Menschen, denen sie vertrauen und auf deren ernstzunehmende, gesunde Urteilskraft sie sich verlassen können, damit die ihre Familie einigenden Bande bewahrt und gefestigt werden.A44

41

Zur Definition des Begriffs ›Abneigung‹ in Verbindung mit dem Bahá’í-Scheidungsgesetz weist das Universale Haus der Gerechtigkeit darauf hin, dass es für eine Bahá’í-Scheidung keine spezifischen ›Gründe‹ gibt, wie sie in einigen Gesetzbüchern des bürgerlichen Rechts vorkommen. Das Bahá’í-Recht erlaubt die Scheidung, aber Bahá’u’lláh wie ‘Abdu’l-Bahá haben ausdrücklich erklärt, dass die Scheidung zu verabscheuen ist. Der einzelne Gläubige sollte aus seiner Sicht alles tun, um eine Scheidung zu vermeiden. Die Bahá’í sollten sich der Heiligkeit der Ehe zutiefst bewusst sein und danach streben, aus ihrer Ehe einen ewigen Bund der Einigkeit und Harmonie zu machen. Das erfordert eifriges Bemühen, Opfer, Weisheit und Selbstverleugnung. Die Möglichkeit einer Scheidung darf ein Bahá’í nur dann in Betracht ziehen, wenn die Lage unerträglich ist und er oder sie heftigen Widerwillen empfindet, mit dem Partner verheiratet zu sein. Dies ist ein Maßstab, der dem Einzelnen vor Augen geführt wird. Er ist kein Gesetz, sondern eine Mahnung – ein Ziel, dem wir zustreben sollen.
Aus der Sicht des Geistigen Rates ist die Sachlage jedoch ein wenig anders. Der Geistige Rat sollte sich stets darum bemühen, dass die Gläubigen seiner Gemeinde im Verständnis des Bahá’í-Ehekonzepts vertieft werden, ganz besonders die jungen Leute, so dass sie schon den bloßen Gedanken an Scheidung abstoßend finden … Daraus wird ersichtlich, dass ›Abneigung‹ kein genauer Rechtsbegriff ist, der einer Definition bedarf. Es gibt ja noch eine Reihe anderer Begriffe für die Beschreibung der Situation, die zu einer Scheidung nach Bahá’í-Recht führen kann: ›Antipathie‹, ›Ressentiment‹, ›Entfremdung‹, ›Aussichtslosigkeit, Harmonie zu schaffen‹ und ›Unversöhnlichkeit‹. Die Texte zeigen jedoch deutlich, dass die Scheidung entschieden missbilligt wird, dass sie unter »seltenen, zwingenden Umständen« als »letzter Ausweg« anzusehen ist und dass der Partner, der die »Ursache für die Scheidung« ist, »zweifellos« »das Opfer schlimmen Unheils« wird.A45

42

Wenn einem Geistigen Rat ein Scheidungsgesuch vorgelegt wird, muss er sein erstes Tun und Trachten darauf richten, das Paar zu versöhnen und dafür zu sorgen, dass es die diesbezüglichen Bahá’í-Lehren kennt. So Gott will, hat der Geistige Rat Erfolg und braucht kein Wartejahr anzusetzen. Wenn der Rat sich jedoch außerstande sieht, den betreffenden Partner zur Zurücknahme seines Scheidungsantrags zu bewegen, muss er folgern, dass aus seiner Sicht eine unversöhnliche Abneigung zu bestehen scheint, und hat dann keine andere Wahl, als das Datum für den Beginn des Wartejahres festzulegen. Im Laufe dieses Jahres hat das Paar die verantwortungsvolle Aufgabe, die Beilegung seiner Streitigkeiten zu versuchen; der Rat hat die Pflicht, dem Paar dabei zu helfen und es zu ermutigen. Wenn aber das Wartejahr ohne Versöhnung zu Ende geht, muss die Bahá’í-Scheidung zum Datum der Zivilscheidung – falls diese nicht vorausging – ausgesprochen werden.A46

43

Es ist klar, dass die Bahá’í-Lehren absolute Treue in der Beziehung zwischen Mann und Frau verlangen. Ein Abschnitt aus einem Brief vom 28. September 1941 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, abgedruckt in Messages from the Universal House of Justice 1968-1973, Seite 108, erklärt:
»Sie fragen nach dem Platz im Leben, den eine feste Liebesverbindung zu einer anderen Person als unserem Ehemann oder unserer Ehefrau einnehmen kann. Aus der Sicht der Lehren lässt sich diese Frage leicht beantworten. Keuschheit bedeutet ein unbeflecktes, reines Geschlechtsleben vor und nach der Heirat: vor der Heirat vollkommen keusch, nach der Heirat dem gewählten Gefährten vollkommen treu, Treue in allen sexuellen Handlungen, Treue in Wort und Tat.«
Aus den Bahá’í-Lehren wird außerdem deutlich, dass kein Ehemann seine Frau in irgendeiner Weise misshandeln darf und dass solch verwerfliches Tun im Widerspruch zu der in den Bahá’í-Schriften geforderten, auf gegenseitiger Achtung und Gleichberechtigung beruhenden Beziehung steht – einer Beziehung, in der die Prinzipien der Beratung herrschen und keiner dem anderen seinen Willen aufzwingen darf.A47

44

Das Haus der Gerechtigkeit rät Ihnen, Ihr eifriges Bemühen fortzusetzen, mit dem Sie die Schwierigkeiten in Ihrer Ehe zu überwinden suchen. Es freut sich zu erfahren, dass Sie und Ihr Mann sich um Führung an den Örtlichen Geistigen Rat gewandt haben und bei einem Bahá’í, der Eheberater ist, Hilfe suchten. Wenn solches Bemühen mit starken, entschlossenen Anstrengungen verbunden ist, steigen die Aussichten, dass Ihre Ehe erhalten bleibt, ganz beträchtlich. Aber auch die Tatsache, dass Bahá’u’lláh die Scheidung erlaubt hat, ist zu bedenken; ohne Zweifel zeigt sie, dass die Scheidung unter gewissen Umständen unumgänglich ist. Wenn Ihre ernsthaften Bemühungen um den Erhalt Ihrer Ehe nicht das erhoffte Ergebnis bringen, sollten Sie nicht bestürzt sein.A48

45

Über die Nachricht, dass Sie und Ihr Mann weiterhin Eheschwierigkeiten haben, war das Haus der Gerechtigkeit betrübt. Immer wieder riet es den Freunden, sich in solchen Situationen an die Geistigen Räte um Rat und Beistand zu wenden und in dem Bemühen, die Einheit ihrer ehelichen Verbindung zu erhalten, den Ratschlägen der Geistigen Räte zu folgen. In vielen Fällen hat es sich als zweckmäßig erwiesen, gleichzeitig die Hilfe kompetenter beruflicher Eheberater zu suchen, die nützliche Einsichten vermitteln und Führung geben können bei konstruktiven Maßnahmen zum Aufbau eines höheren Maßes an Einheit.A49

46

… kein Ehemann darf seine Frau in irgendeiner Weise schlecht behandeln, weder seelisch, geistig noch körperlich …
Wenn eine Bahá’í-Frau sich in einer solchen Lage befindet und meint, sie könne diese nicht durch Beratung mit ihrem Ehemann lösen, kann sie sich ohne weiteres an den Örtlichen Geistigen Rat um Rat und Führung wenden; außerdem könnte sie die Hilfe kompetenter beruflicher Berater vorteilhaft finden. Wenn auch der Ehemann Bahá’í ist, kann ihn der Örtliche Geistige Rat darauf aufmerksam machen, dass er sein verletzendes Verhalten aufgeben muss, und ihn nötigenfalls mit verbindlichen Maßnahmen dazu bringen, sich den Ermahnungen der Bahá’í-Lehren zu fügen. Es gab viele Fälle, in denen ein Paar durch hingebungsvolle, entschlossene Anstrengung, unterstützt durch die Macht des Gebetes und den Rat von Experten, scheinbar unüberwindliche Hindernisse zur Versöhnung überwand und eine neue starke Grundlage für die Ehe schuf. Auch gibt es unzählige Beispiele von Menschen, die tiefgreifende Veränderungen in ihrem Verhalten zuwege brachten, indem sie sich auf die geistigen Kräfte der göttlichen Gabenfülle stützten. Wie Sie wissen, wird im Bahá’í-Glauben die Scheidung missbilligt; sie sollte nur der letzte Ausweg sein, wenn längere Zeit jede Bemühung um Versöhnung erfolglos war. Es sollte jedoch auch beachtet werden, dass die Scheidung erlaubt ist, wenn zwischen den Ehepartnern unüberwindliche Abneigung herrscht.A50

Memorandum der Forschungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom Dezember 1990 zur Textzusammenstellung Bahá’í-Ehen und ihr Schutz

*

In jüngster Zeit traten viele Fragen auf, wie die Bahá’í zur Scheidung stehen und wie wichtig es sei, Ehen vor dem Zerbrechen zu schützen. Diese Fragen gaben Anlass, einerseits eine Übersicht über die Führung der Bahá’í-Lehren zu diesem wichtigen Thema zu erstellen, andererseits einige Folgerungen dieser Lehren für den Alltag zu erforschen. Die nachstehende Darstellung beschränkt sich darauf, brennpunktartig die Bahá’í-Einstellung zu Ehe und Scheidung sowie die Gründe für eine Bahá’í-Scheidung zu betrachten und Maßnahmen zu erörtern, wie unglückliche Ehen gefestigt werden können. Themen wie die Bedingungen für das Wartejahr und die Verantwortung des Geistigen Rates bei der Handhabung des Bahá’í-Scheidungsgesetzes wurden bewusst ausgelassen.

1. Die Bahá’í-Einstellung zu Ehe und Scheidung

Das Thema Scheidung muss im Rahmen der Bahá’í-Auffassung von der Ehe betrachtet werden. Bahá’u’lláh kam, um der Welt die Einheit zu bringen, und eine grundlegende Einheit ist die des Bundes zwischen den Ehepartnern.
‘Abdu’l-Bahá beschreibt die Ehe als »echte Beziehung« (3)A51, ein geistiges und körperliches »Zusammenfinden« (3), eine »Verbindung« (3), die »fortdauert« (3) »in allen Welten Gottes« (3). Er verweist auf die Ehepartner als »zwei nahe Freunde« (6) und erklärt: Wenn sie miteinander einig leben, »…werden sie diese Welt vollkommen zufrieden, glückselig und heiteren Gemüts durchschreiten, um im Himmelreich zum Ziel göttlicher Gnade und Gunst zu werden« (6).
In einem in seinem Auftrag geschriebenen Brief bezeichnet Shoghi Effendi die Ehe als »göttliche Institution« (15) und »eine hochheilige Verbindung« (21); sie soll »zu einer tiefen geistigen Freundschaft führen, die in der jenseitigen Welt fortdauern wird« (31).
»Harmonie, Einheit und Liebe« (34) werden als »höchste Ideale für die menschlichen Beziehungen gepriesen« (34). Daraus folgt, dass man sich alle Mühe geben soll, eine Bahá’í-Familie zu erhalten, wo immer es sie gibt. Ehe- und Familienleben haben eine »gesellschaftliche Aufgabe von höchster, ja grundlegender Bedeutung« (17): den Fortbestand der Menschheit und die gesellschaftliche Ordnung zu sichern.
Die Bahá’í-Lehren erlauben die Scheidung, raten jedoch sehr davon ab. Shoghi Effendi weist darauf hin, dass Bahá’u’lláh sie »nur als letzten Ausweg« (26) zulässt und »streng verurteilt« (26). Er bemerkt, dass die Gläubigen eine gewisse Neigung zeigten, sich von den herrschenden Einflüssen der Zivilisation, die »das häusliche Leben und die schönen Familienbande so rasch zugrunde richten und den sittlichen Bau der Gesellschaft niederreißen« (25), anstecken zu lassen. Er beurteilt die »moderne Gesellschaft« (27) als »sträflich leichtsinnig, was die heilige Natur der Ehe angeht« (27), und fordert die Freunde auf, »gegen diesen Trend beharrlich anzukämpfen« (27). Deshalb ist von Nutzen, die Aussagen der Schriften genauer zu untersuchen, damit wir die Bahá’í-Einstellung zur Scheidung besser verstehen und Wege erkennen, wie diese steigende Flut gedämmt werden kann.
Wie ernst die Ehescheidung zu nehmen ist, wird in den Bahá’í-Schriften bildhaft dargestellt. Im Kitáb-i-Aqdas sagt Bahá’u’lláh zum Beispiel: »Gott … verabscheut Trennung und Scheidung« (l). Und ‘Abdu’l-Bahá erläutert: Wenn ein Partner »zur Ursache der Scheidung wird, wird er zweifellos in große Schwierigkeiten geraten, das Opfer schlimmen Unheils werden und unter schweren Gewissensbissen leiden« (7).
Obwohl Ehescheidung im Bahá’í-Glauben nicht verboten ist, wird sie »scharf missbilligt« (30). Im Auftrag Shoghi Effendis geschriebene Briefe weisen darauf hin, die Scheidung werde »missbilligt, gerügt und sei gegen Gottes Wohlgefallen« (12). Sie wird als »verwerfliche Tat« (16) betrachtet, und die Gläubigen werden aufgefordert, »fast übermenschliche Anstrengungen zu machen, damit es nicht zur Scheidung kommt« (30). Deshalb wird Ehescheidung als ein »letzter Ausweg« betrachtet, »der, wenn menschenmöglich, vermieden werden soll« (22).
Mann und Frau haben beide das Recht, um Scheidung zu bitten, wenn sie es für »unbedingt notwendig« (9) halten. Im Auftrag des Hüters wies sein Sekretär darauf hin, dass trotz dieser Erlaubnis »nur unter sehr außergewöhnlichen, unerträglichen Umständen … für Bahá’í eine Scheidung ratsam« (29) ist und die Gläubigen »nur … wenn jede Anstrengung, sie zu verhindern, sich als vergeblich und wirkungslos erwiesen hat« (13), die Scheidung in Betracht ziehen sollten. In diesem Zusammenhang muss die Tatsache anerkannt werden, dass Bahá’u’lláh eine Scheidung erlaubt und dass sie demzufolge »unter gewissen Umständen unumgänglich ist« (44).

2. Scheidungsgründe

Unter welchen Umständen also ist Scheidung erlaubt? In Inhaltsübersicht und systematische Darstellung der Gesetze und Gebote des Kitáb-i-Aqdas, des heiligsten Buches Bahá’u’lláhs, wird unter C.2.b. ausgeführt:
»Entsteht bei einem der Ehegatten gegenüber dem anderen Entfremdung oder Widerwille, so ist die Scheidung erst nach Ablauf eines Jahres zulässig.« (2)
Auch ‘Abdu’l-Bahá rät den Gläubigen, »unbedingt von einer Scheidung ab(zu)sehen, es sei denn, dass etwas eintritt, was sie zwingt, sich aus gegenseitiger Abneigung zu trennen. In einem solchen Fall mögen sie sich mit Kenntnis des Geistigen Rates zur Trennung entschließen. « (7)
Das Universale Haus der Gerechtigkeit verbindet den Begriff »Abneigung« (7) mit dem Begriff »unversöhnliche Antipathie« (37) und erklärt, »dass Scheidung erlaubt ist, wenn zwischen den Ehepartnern unüberwindliche Abneigung herrscht« (46). Es stellt ferner klar, dass eine solche Antipathie »nicht nur Mangel an Liebe für den Partner« ist, »sondern unüberwindliche Abneigung« (37), und erläutert, dass der Geistige Rat befinden muss, dass dieser Zustand vorzuliegen »scheint« (42), ehe das Datum für das Wartejahr festgesetzt werden kann.
Interessant ist die Feststellung, dass es »für eine Bahá’í-Scheidung keine spezifischen ›Gründe‹ gibt, wie sie in einigen Gesetzbüchern des bürgerlichen Rechts vorkommen« (41). Folglich sind das Fehlverhalten eines Partners oder Gründe wie Mangel an »körperliche(r) Anziehung oder sexuelle(r) Verträglichkeit und Harmonie« (16) nicht zwangsläufig Scheidungsgründe. Das Haus der Gerechtigkeit erklärte:
»Die Möglichkeit einer Scheidung darf ein Bahá’í nur dann in Betracht ziehen, wenn die Lage unerträglich ist und er oder sie heftigen Widerwillen empfindet, mit dem Partner verheiratet zu sein. « (41)
Somit ist die Stärke der »Abneigung« (7) ein Schlüsselelement. Die Verantwortung für die Feststellung, ob die Bedingung »Abneigung« (7), bzw. »heftige Abneigung oder Widerwillen« (2) zutrifft, liegt beim einzelnen Ehepartner in Beratung mit dem Geistigen Rat.

3. Erhaltung der Ehe

Ein unentbehrlicher erster Schritt zur Erhaltung von Bahá’í-Ehen ist die sorgfältige Vorbereitung auf die Ehe. ‘Abdu’l-Bahá und Shoghi Effendi stellten eine Reihe hilfreicher Richtlinien auf, um jedem zu helfen, weise und wohlüberlegte Entscheidungen im Zusammenhang mit der Heirat zu treffen. Zum Beispiel riet der Meister potentiellen Partnern, sich »voller Sorgfalt (zu) bemühen, mit der Wesensart des anderen gründlich vertraut zu werden, so dass der feste Bund zwischen ihnen eine ewige Bindung werde« (5).
Der Sekretär des Hüters hat in seinem Auftrag im Brief an einen Freund, der bei ihm Rat wegen einer vorgeschlagenen Heirat suchte, vor »voreiligem Handeln« (14) gewarnt, das »Leid und Sorgen« (14) »zwangsläufig nach sich zieht« (14). Er forderte die Gläubigen auf, »diese Frage von so entscheidender Bedeutung für Ihre Zukunft auf das Genaueste (zu) überlegen und alle relevanten Gesichtspunkte sorgfältig und leidenschaftslos (zu) prüfen« (14).
Die Wahl des Ehepartners bleibt den betreffenden Personen selbst überlassen. ‘Abdu’l-Bahá erklärt, dass die Eltern, ehe diese Wahl getroffen wurde, »kein Recht (haben), sich einzumischen« (4). Wenn jedoch jemand gewählt hat, »dann unterliegt die Sache der Zustimmung von Vater und Mutter« (4). In einem Brief vom 19. März 1938 in seinem Auftrag bekräftigt Shoghi Effendi, dass die »Entscheidungsfreiheit der Eltern« (11) bei der Ausübung ihres »Rechtes« (11) der Zustimmung zur Heirat ihres Kindes »uneingeschränkt und bedingungslos« (11) ist. Er sagte weiter: »Sie können ihre Zustimmung aus jedem beliebigen Grund verweigern und sind für ihre Entscheidung nur Gott verantwortlich.
Besonders zu erwähnen ist, dass die Voraussetzung der elterlichen Zustimmung zur Heirat nicht nur eine Verwaltungsmaßnahme ist, vielmehr wird dies als ein »großes Gesetz« (25) beschrieben, niedergelegt von Bahá’u’lláh, »um den gesellschaftlichen Bau zu stärken und die Familienbande zu festigen« (25). Sein Zweck ist, »die Einheit zu fördern und Spannungen zu vermeiden« (19).
Die Bahá’í-Schriften verweisen an vielen Stellen darauf, wie wichtig es ist, liebevolle, vereinende Familienverhältnisse zu pflegen. Die Freunde werden nicht nur aufgerufen, »alles in ihrer Macht Stehende (zu) tun, um die von ihnen geschlossenen Ehen zu erhalten« (24), sondern müssen diese auch »zu beispielhaften, von edelsten Motiven getragenen Verbindungen gestalten« (24). Dazu weisen wir insbesondere auf Antwortbriefe im Auftrag Shoghi Effendis und des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an Gläubige mit Eheproblemen hin; aus ihnen können Maßnahmen zum Abbau des Scheidungsbedürfnisses abgeleitet werden.

3.1. Anstrengung tut not

Geduldige, inständige, aufopferungsvolle Anstrengung tut not, um das Ehe- und Familienleben zu bewahren. Dazu fordert Shoghi Effendi die Paare auf, »konstruktive Maßnahmen (zu) ergreifen« (28) und zu vermeiden, dass sich die Lage verschlimmert:
»Wenn das Gespenst einer Trennung zwischen Mann und Frau auftaucht, sollten sie alles tun, um zu vermeiden, dass es soweit kommt.« (28)
Die Paare werden ermutigt, sich alle Mühe zu geben, »Ehen zu retten – nicht um ihrer selbst, vielmehr um Gottes willen« (32), überzeugt von der Erkenntnis, dass sie damit ihre »Pflicht als Bahá’í« (10) erfüllen, selbst wenn ihre »Bemühungen nicht sofort Frucht tragen« (10).

3.2. Gegenseitige Achtung und Gleichberechtigung

Die Beziehung zwischen Eheleuten wird durch gegenseitige »Achtung und Gleichberechtigung« (43) gekennzeichnet. Sie wird von den »Prinzipien der Beratung« (43) geleitet, und keiner darf »dem anderen seinen Willen aufzwingen« (43). Als das Universale Haus der Gerechtigkeit gebeten wurde, besondere Verhaltensregeln für die Beziehung zwischen den Eheleuten aufzustellen, machte es auf etliche weitreichende Richtlinien in den Schriften aufmerksam:
»… so etwa das Prinzip, dass im Familienverband die Rechte jedes Einzelnen und aller gewahrt werden müssen, und der Ratschlag, dass der Grundgedanke liebevolle Beratung sein sollte, dass alle Angelegenheiten in Liebe und Eintracht geregelt werden sollten und manchmal der Mann, manchmal die Frau den Wünschen des anderen nachgeben sollte. Unter welchen Umständen man nachgeben sollte, muss jedes Ehepaar selbst entscheiden. Wenn sie sich – was Gott verhüte – nicht vertragen und ihre Unversöhnlichkeit zu Entfremdung führt, sollen sie Rat suchen bei Menschen, denen sie vertrauen und auf deren ernstzunehmende, gesunde Urteilskraft sie sich verlassen können, damit die ihre Familie einigenden Bande bewahrt und gefestigt werden.« (40)

3.3. Zusammenarbeit und versöhnliche Grundhaltung

Aussöhnung verlangt eine versöhnliche Grundhaltung und die Bereitschaft, »Schwierigkeiten zu lösen« (13) zu versuchen und Verhaltensweisen zu vermeiden, »die den Partner entfremden« (8). Zur Entwicklung einer versöhnlichen Grundhaltung gab das Universale Haus der Gerechtigkeit einer Ehefrau, die wissen wollte, wie man mit Gefühlen des Ärgers als Folge ehelicher Unstimmigkeit umgeht, den folgenden Rat:
»Sie fragen, wie mit Ärger umzugehen sei. Das Haus der Gerechtigkeit empfiehlt Ihnen, sich die Ermahnungen unserer Schriften ins Gedächtnis zu rufen, dass man die Fehler anderer übersehen, ihre Missetaten vergeben und verbergen, ihre schlechten Eigenschaften nicht herausstellen, sondern ihre lobenswerten suchen und stärken soll und versuchen muss, stets nachsichtig, geduldig und barmherzig zu sein. Textabschnitte wie die folgenden Zitate aus Briefen im Auftrag des geliebten Hüters sind dabei hilfreich:
›Jeder Menschen hat Fähigkeiten, die wir schätzen und bewundern und um derentwillen wir ihn lieben können. Und wenn Sie sich womöglich entschließen, nur an diese Fähigkeiten Ihres Mannes zu denken, wird dies die Lage bessern helfen. … Sie sollten Ihre Gedanken abwenden von dem, was Sie ärgert, und ständig zu Bahá’u’lláh um Hilfe beten. Dann werden Sie erfahren, wie die von Gott entfachte reine Liebe, die in der Seele brennt, wenn wir die göttlichen Lehren studieren, mehr als alles andere wärmt und heilt.
Jeder von uns hat nur ein einziges Leben zu verantworten, und das ist sein eigenes. Jeder ist unermesslich weit davon entfernt, ›vollkommen‹ zu sein, ›wie unser himmlischer Vater vollkommen ist‹. Die Aufgabe, unser eigenes Leben und unseren eigenen Charakter zu vervollkommnen, erfordert unsere ganze Aufmerksamkeit, Willenskraft und Energie …‹« (38)
Wie ausschlaggebend die Bemühungen um Zusammenarbeit unter Ehepartnern sind, die eine geschützte, glückliche Ehe schaffen möchten, wird in dem nachstehend zitierten Auszug aus einem im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit geschriebenen Brief betont:
»Dass Sie und Ihr Mann mit Ihrem Geistigen Rat über Ihre familiären Probleme beraten haben, ohne einen Ratschlag zu erhalten, und dass Sie mit einem Familienberater Ihre Situation ohne Erfolg erörtert haben, hat das Haus der Gerechtigkeit zur Kenntnis genommen; es ist der Meinung, Sie und Ihr Mann sollten sich dringend vor Augen führen, dass die Ehe Wohlbefinden schaffen und Gefühle der Sicherheit und des geistigen Glücks vermitteln kann. Aber das geschieht nicht zufällig. Damit die Ehe zu einem Hafen der Zufriedenheit wird, bedarf es des gemeinsamen Bemühens der Ehepartner und der Hilfe ihrer Familien.« (36)

3.4. Rücksichtnahme auf Kinder

In Briefen an Ehepaare, die eine Scheidung beabsichtigen, machte Shoghi Effendi auf die Tatsache aufmerksam, dass das Vorhandensein von Kindern »dem Mann und der Frau, die einen solchen Schritt in Erwägung ziehen, eine noch größere Last sittlicher Verantwortung« (26) auferlegen. Sie werden aufgefordert, »an die Zukunft Ihrer Kinder (zu) denken« (23) und zu erkennen, dass »Kinder geschiedener Eltern unter widersprüchlichen Kindespflichten nur zu leiden haben, weil sie des Segens beraubt sind, von Vater und Mutter gemeinsam in einem Heim umsorgt und geliebt zu werden« (30).
Obwohl die Bahá’í-Lehren großes Gewicht darauf legen, dass die möglichen Auswirkungen einer Scheidung auf die Kinder sorgsam abgewogen werden, ist darauf hinzuweisen, dass ein Ehepaar nicht ausschließlich deshalb zusammen bleiben sollte, weil Kinder zum Haushalt gehören. In einem in seinem Auftrag am 10. November 1943 geschriebenen Brief erklärte Shoghi Effendi:
»Bahá’u’lláh hat der Heiligkeit der Ehe großes Gewicht beigemessen; die Gläubigen sollten sich aufs Äußerste bemühen, in ihrem Heim für Harmonie zu sorgen und ein Umfeld zu schaffen, das ihren Kindern zumindest nicht schadet. Wenn sich dies aber nach Gebet und aufopferungsvollem Bemühen als völlig unmöglich erweist, können sie zur Scheidung schreiten.« (20)

3.5. Beratung in der Familie

Das Universale Haus der Gerechtigkeit hat »liebevolle Beratung« (39) als einen »Schlüssel zu dieser Stärkung der Einheit« (39) in der Familie bezeichnet. Des Weiteren erklärte das Haus der Gerechtigkeit, dass »Familienberatung mit offener, freier Aussprache, beseelt von der Einsicht, dass Mäßigung und Ausgewogenheit notwendig sind, … das Allheilmittel für häusliche Konflikte sein« (35) kann. Um Wirkung zu zeigen, muss eine solche Beratung nicht nur freimütig, vernünftig und ausgewogen sein, sondern auch auf gegenseitiger Achtung und Gleichberechtigung beruhen. Bei der Beschreibung des Beratungs- und Beschlussfassungsprozesses in der Familie erklärte das Universale Haus der Gerechtigkeit zum Beispiel:
»Trotz liebevoller Beratung verbleiben in jeder Gruppe gelegentlich Fragen, in denen sich keine Übereinstimmung erzielen lässt. In einem Geistigen Rat wird dieses Problem durch die Stimmenmehrheit gelöst. Jedoch kann es keine Stimmenmehrheit geben, wenn nur zwei Partner betroffen sind, wie im Falle von Mann und Frau. Deshalb sollte manchmal eine Frau ihrem Mann, manchmal ein Mann seiner Frau nachgeben, aber keiner sollte jemals den anderen beherrschen.« (39)

3.6. Beratung mit dem Geistigen Rat

Wenn Gläubige auf Eheschwierigkeiten stoßen, werden sie ermutigt, sich »an die Geistigen Räte um Rat und Beistand zu wenden und in dem Bemühen, die Einheit ihrer ehelichen Verbindung zu erhalten, den Ratschlägen der Geistigen Räte zu folgen « (45). Die allgemeinen, fortgesetzten Pflichten des Geistigen Rates bei der Behandlung eines Ersuchens um Bahá’í-Scheidung sowie bei der Beratung der Gläubigen sind im folgenden Auszug aus einem Brief vom 6. Mai 1987 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit aufgelistet:
»Wenn einem Geistigen Rat ein Scheidungsgesuch vorgelegt wird, muss er sein erstes Tun und Trachten darauf richten, das Paar zu versöhnen und dafür zu sorgen, dass es die diesbezüglichen Bahá’í-Lehren kennt. So Gott will, hat der Geistige Rat Erfolg und braucht kein Wartejahr anzusetzen. Wenn der Rat sich jedoch außerstande sieht, den betreffenden Partner zur Zurücknahme seines Scheidungsantrags zu bewegen, muss er folgern, dass aus seiner Sicht eine unversöhnliche Abneigung zu bestehen scheint, und hat dann keine andere Wahl, als das Datum für den Beginn des Wartejahres festzulegen. Im Laufe dieses Jahres hat das Paar die verantwortungsvolle Aufgabe, die Beilegung seiner Streitigkeiten zu versuchen; der Rat hat die Pflicht, dem Paar dabei zu helfen und es zu ermutigen.« (42)

3.7. Eheberatungsstellen

Zusätzlich zur Beratung mit dem Geistigen Rat kann es für das Paar von Vorteil sein, die Hilfe fähiger beruflicher Eheberater »einzeln und wenn möglich gemeinsam« (38) in Anspruch zu nehmen. Solche Fachleute können, wie das Universale Haus der Gerechtigkeit meint, »nützliche Einsichten vermitteln und Führung geben … bei konstruktiven Maßnahmen zum Aufbau eines höheren Maßes an Einheit« (45). Des Weiteren erinnert das Haus der Gerechtigkeit daran, dass die »Beratung von Nicht-Bahá’í-Seite … im Allgemeinen … durch Bahá’í-Einsichten ergänzt werden« (38) muss.

3.8. Dienen – »die wahre Grundlage der Einheit« (33)

Shoghi Effendi bezeichnet »das Dienen« (33) als »die wahre Grundlage« (33) der Einheit in der Familie und ruft die Familienmitglieder auf, sich »mit erneutem Bemühen (zu) erheben …, den Glauben zu lehren« (33). Der Sekretär des Hüters schrieb in seinem Auftrag an ein Ehepaar, das »gemeinsam eine sehr erfolgreiche Lehrreise gemacht« (18) hatte, von einem »Band gemeinsamen Dienstes an der Sache, das Ihre Herzen eng vereint und sich als wirksame Lösung Ihrer persönlichen Probleme erwies« (18), und bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass dieses »Band … im Laufe der Jahre durch Ihren zunehmenden gemeinsamen Einsatz in der Lehrarbeit noch mehr gefestigt« (18) werde.
In einem anderen Fall häuslichen »Missklangs und Unglücks« (28) erhielt ein Ehepaar den Rat, einen größeren Teil seiner Zeit dem Lehren der Sache Gottes zu widmen und »gemeinsam darum zu beten, dass Bahá’u’lláh Ihnen tiefe, dauerhafte Liebe füreinander schenke« (28).

4. Zusammenfassung

Zum Thema Scheidung bieten die Bahá’í-Lehren einen sehr ausgewogenen Zugang. Zum einen wird die »Scheidung missbilligt; sie sollte nur der letzte Ausweg sein, wenn längere Zeit jede Bemühung um Versöhnung erfolglos war« (46). Zum anderen ist »Scheidung erlaubt …, wenn zwischen den Ehepartnern unüberwindliche Abneigung herrscht« (46). In erster Linie tragen die Ehepartner die moralische Verantwortung für die Feststellung sowohl des Ausmaßes der »Abneigung« (7) als auch der »längeren Zeit« (46), die sie sich bemüht haben. Außerdem muss der Geistige Rat, bevor er das Wartejahr festsetzt, zu dem Schluss kommen, dass »heftige Abneigung oder Widerwille« (2) dem Anschein nach vorhanden sind.
Um eine Bahá’í-Ehe zu bewahren und zu stärken, sind langwierige Anstrengungen unumgänglich. Gebet, Ausdauer, Selbstaufopferung, gegenseitige Achtung, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Verzeihung, freimütige und liebevolle Beratung sind dazu nötig. Das kann schmerzvolle Zeiten bedeuten. Das Universale Haus der Gerechtigkeit gibt jedoch die folgende Zusicherung, dass das Ergebnis »hingebungsvoller, entschlossener Anstrengung« (46) selbst in aussichtslosen Fällen häufig mit einem positiven Ergebnis gesegnet wird:
»Es gab viele Fälle, in denen ein Paar durch hingebungsvolle, entschlossene Anstrengung, unterstützt durch die Macht des Gebetes und den Rat von Experten, scheinbar unüberwindliche Hindernisse zur Versöhnung überwand und eine neue starke Grundlage für die Ehe schuf. Auch gibt es unzählige Beispiele von Menschen, die tiefgreifende Veränderungen in ihrem Verhalten zuwege brachten, indem sie sich auf die geistigen Kräfte der göttlichen Gabenfülle stützten.« (46)

Bibliografie

Bahá’u’lláh, Der Kitáb-i-Aqdas, 2. Auflage, 2008, Bahá’í-Verlag
‘Abdu’l-Bahá, Briefe und Botschaften, Bahá’í-Verlag, Hofheim 1998

Quellenangaben

Anmerkungen

A1 Bahá’u’lláh, Kitáb-i-Aqdas 70
A2 Inhaltsübersicht und systematische Darstellung der Gesetze und Gebote des Kitáb-i-Aqdas, C.2.b. in: Bahá’u’lláh, Kitáb-i-Aqdas
A3 ‘Abdu’l-Bahá, Briefe und Botschaften 84:2–5
A4 ‘Abdu’l-Bahá, Briefe und Botschaften 85
A5 ‘Abdu’l-Bahá, Briefe und Botschaften 86:1–2
A6 ‘Abdu’l-Bahá, Briefe und Botschaften 92:1–3
A7 aus dem Persischen übersetzt
A8 an einzelne Bahá’í, falls nicht anders vermerkt
A9 15. Juli 1928
A10 6. Juli 1935
A11 23. Juli 1937
A12 19. März 1938
A13 7. Juli 1938 an einen Nationalen Geistigen Rat
A14 11. September 1938
A15 17. Januar 1939
A16 15. April 1939
A17 Ein Gläubiger, der, nachdem er seine erste Frau aus Mitleid geheiratet hatte, nun die Erlaubnis bekommen möchte, eine Frau zu heiraten, die er liebt, und der berichtet, seine Ehefrau sei einverstanden, dass er diese zweite Frau heirate.
A18 8. Mai 1939
A19 Kitáb-i-Aqdas
A20 17. Februar 1940
A21 16. Dezember 1940
A22 12. August 1941 an einen Nationalen Geistigen Rat
A23 10. November 1943
A24 17. Oktober 1944
A25 10. August 1945
A26 16. November 1945
A27 19. Oktober 1947
A28 25. Oktober 1947 an einen Nationalen Geistigen Rat
A29 19. Dezember 1947
A30 5. Januar 1948
A31 5. Juli 1949
A32 5. April 1951
A33 6. März 1953
A34 4. Dezember 1954
A35 13. Januar 1956
A36 6. September 1956
A37 9. November 1956
A38 an einzelne Bahá’í, falls nicht anders vermerkt
A39 1. August 1978
A40 24. Juni 1979
A41 12. Juli 1979
A42 17. Juli 1979
A43 28. Dezember 1980 an einen Nationalen Geistigen Rat
A44 16. Mai 1982
A45 3. November 1982
A46 6. Mai 1987
A47 22. Juli 1987
A48 28. April 1989
A49 17. Juli 1989
A50 6. August 1989
A51 die eingeklammerten Ziffern bezeichnen die Zitate der Textsammlung
English — Marriages, Preserving Baha'i.txt Open standalone →
Source: Bahá'í Library Online (bahai-library.com), curated by Jonah Winters. Used by permission of the curator. Original citation: Bahá'u'lláh, Marriages, Preserving Baha'i, bahai-library.com.
──────────────────────────────────────────────────────────────────────

Marriages, Preserving Bahá'í

Bahá'u'lláh

Abdu'l-Bahá

Shoghi Effendi

Universal House of Justice

Universal House of Justice, Research Department

, compiler

published in

Compilation of Compilations

Volume 2, pp. 441-459

1991

I.

Extracts From The Writings Of Bahá'u'lláh

2302. God doth verily love union and concord, and abhorreth separation and divorce.

("Kitab-i-Aqdas", provisional translation) [Ed. - now translated authoritatively, par.
70
]

2303. If antipathy or resentment develop on the part of either the husband or the wife, divorce is permissible, only after the lapse of one full year ....

("A Synopsis and Codification of the Kitab-i-Aqdas, the Most Holy Book of Bahá'u'lláh" (Haifa: Bahá'í World Centre, 1973), p. 42) [Ed. - now translated at par.
68
]

II.

From the Writings of `Abdu'l-Bahá

2304. Marriage, among the mass of the people, is a physical bond, and this union can only be temporary, since it is foredoomed to a physical separation at the close.

Among the people of Bahá, however, marriage must be a union of the body and of the spirit as well, for here both husband and wife are aglow with the same wine, both are enamoured of the same matchless Face, both live and move through the same spirit, both are illumined by the same glory. This connection between them is a spiritual one, hence it is a bond that will abide forever. Likewise do they enjoy strong and lasting ties in the physical world as well, for if the marriage is based both on the spirit and the body, that union is a true one, hence it will endure. If, however, the bond is physical and nothing more, it is sure to be only temporary, and must inexorably end in separation.

When, therefore, the people of Bahá undertake to marry, the union must be a true relationship, a spiritual coming together as well as a physical one, so that throughout every phase of life, and in all the worlds of God, their union will endure; for this real oneness is a gleaming out of the love of God.

In the same way, when any souls grow to be true believers, they will attain a spiritual relationship with one another, and show forth a tenderness which is not of this world. They will, all of them, become elated from a draught of divine love, and that union of theirs, that connection, will also abide forever. Souls, that is, who will consign their own selves to oblivion, strip from themselves the defects of humankind, and unchain themselves from human bondage, will beyond any doubt be illumined with the heavenly splendours of oneness, and will all attain unto real union in the world that dieth not.

("Selections from the Writings of `Abdu'l-Bahá" (Haifa: Bahá'í World Centre, 1982), sec.
84
, pp.
117
-
18
)

2305. As for the question regarding marriage under the Law of God: first thou must choose one who is pleasing to thee, and then the matter is subject to the consent of the father and mother. Before thou makest thy choice, they have no right to interfere."

("Selections from the Writings of `Abdu'l-Bahá" sec.
85
, p.
118
)

2306. Bahá'í marriage is the commitment of the two parties one to the other, and their mutual attachment of mind and heart. Each must, however, exercise the utmost care to become thoroughly acquainted with the character of the other, that the binding covenant between them may be a tie that will endure forever. Their purpose must be this: to become loving companions and comrades and at one with each other for time and eternity ....

The true marriage of Bahá'ís is this, that husband and wife should be united both physically and spiritually, that they may ever improve the spiritual life of each other, and may enjoy everlasting unity throughout all the worlds of God. This is Bahá'í marriage.

("Selections from the Writings of `Abdu'l-Bahá", sec.
86
, p.
118
)

2307. O ye two believers in God! The Lord, peerless is He, hath made woman and man to abide with each other in the closest companionship, and to be even as a single soul. They are two helpmates, two intimate friends, who should be concerned about the welfare of each other.

If they live thus, they will pass through this world with perfect contentment, bliss, and peace of heart, and become the object of divine grace and favour in the Kingdom of heaven. But if they do other than this, they will live out their lives in great bitterness, longing at every moment for death, and will be shamefaced in the heavenly realm.

Strive, then, to abide, heart and soul, with each other as two doves in the nest, for this is to be blessed in both worlds.

("Selections from the Writings of `Abdu'l-Bahá", sec.
92
, p.
122
)

2308. Formerly in Persia divorce was very easily obtained. Among the people of the past Dispensation a trifling matter would cause divorce. However, as the light of the Kingdom shone forth, souls were quickened by the spirit of Bahá'u'lláh, then they totally eschewed divorce. In Persia now divorce doth not take place among the friends, unless a compelling reason existeth which makes harmony impossible. Under such rare circumstances some cases of divorce take place.

Now the friends in America must live and conduct themselves in this way. They must strictly refrain from divorce unless something ariseth which compelleth them to separate because of their aversion for each other, in that case with the knowledge of the Spiritual Assembly they may decide to separate. They must then be patient and wait one complete year. If during this year, harmony is not re-established between them, then their divorce may be realized. It should not happen that upon the occurrence of a slight friction or displeasure between husband and wife, the husband would think of union with some other woman, or, God forbid, the wife also think of another husband. This is contrary to the standard of heavenly value and true chastity. The friends of God must so live and conduct themselves, and evince such excellence of character and conduct, as to make others astonished. The love between husband and wife must not be purely physical, nay, rather, it must be spiritual and heavenly. These two souls should be considered as one soul. How difficult it would be to divide a single soul! Nay, great would be the difficulty!

In short, the foundation of the Kingdom of God is based upon harmony and love, oneness, relationship and union, not upon differences, especially between husband and wife. If one of these two becomes the cause of divorce, that one will unquestionably fall into great difficulties, will become the victim of formidable calamities and experience deep remorse.

(From a Tablet--translated from the Persian)

III.

Extracts from Letters Written on Behalf of Shoghi Effendi

[To individual believers unless otherwise noted]

2309. When such difference of opinion and belief occurs between husband and wife it is very unfortunate for undoubtedly it detracts from that spiritual bond which is the stronghold of the family bond, especially in times of difficulty. The way, however, that it could be remedied is not by acting in such wise as to alienate the other party. One of the objects of the Cause is actually to bring about a closer bond in the homes. In all such cases, therefore, the Master used to advise obedience to the wishes of the other party and prayer. Pray that your husband may gradually see the light and at the same time so act as to draw him nearer rather than prejudice him. Once that harmony is secured then you will be able to serve unhampered.

(15 July 1928)

2310. Divorce is, according to the "Aqdas", permissible. But it is discouraged. Both the husband and wife have equal right to ask for divorce, and whenever either of them feels it absolutely essential to do so. Divorce becomes valid even if one of the parties refuses to accept it, and after one year of separation, during which period the husband is under the obligation of providing for his wife and children.

(6 July 1935)

2311. The Guardian has received your letter ... and has learned with deep concern of your family difficulties and troubles. He wishes me to assure you of his fervent prayers on your behalf and on behalf of your dear ones at home, that you may be guided and assisted from on High to compose your differences and to restore complete harmony and fellowship in your midst. While he would urge you to make any sacrifice in order to bring about unity in your family, he wishes you not to feel discouraged if your endeavours do not yield any immediate fruit. You should do your part with absolute faith that in doing so you are fulfilling your duty as a Bahá'í. The rest is assuredly in God's hand.

(23 July 1937)

2312. The validity of a Bahá'í marriage is dependent upon the free and full consent of all four parents. The freedom of the parents in the exercise of this right is unrestricted and unconditioned. They may refuse their consent on any ground, and they are responsible for their decision to God alone.

(19 March 1938)

2313. Regarding divorce, the Guardian stated that it is discouraged, deprecated and against the good pleasure of God. The Assembly must circulate among the friends whatever has been revealed from the Pen of `Abdu'l-Bahá in this connection so that all may be fully reminded. Divorce is conditional upon the approval and permission of the Spiritual Assembly. The members of the Assembly must in such matters independently and carefully study and investigate each case. If there should be valid grounds for divorce and it is found that reconciliation is utterly impossible, that antipathy is intense and its removal is not possible, then the Assembly may approve the divorce.

(7 July 1938 to a National Spiritual Assembly)

2314. The Guardian is in receipt of your letter .. . and has learned with deep concern of the state of disharmony existing between you and your husband. While he wishes me to assure you that he will pray for the solution of your domestic troubles, he would urge you to endeavour, by every means in your power, to compose your differences, and not to allow them to reach such proportions as to lead to your complete and final separation from your husband. For while, according to the Bahá'í law, divorce is permissible, yet it is highly discouraged, and should be resorted to only when every effort to prevent it has proved to be vain and ineffective. It is for you, and for Mr.... as well, to ponder carefully over the spiritual implications which any act of divorce on either part would involve, and, strengthened by the power of faith and confident in the blessings which strict adherence to the principles and laws of Bahá'u'lláh is bound to confer upon every one of His faithful followers, to make a fresh resolve to solve your common difficulties and to restore the harmony, peace and happiness of your family life.

(11 September 1938)

2315. I wish to assure you, in particular, of his supplications for your guidance in connection with your proposed plan to unite in marriage with Dr... May the Beloved help you in forming the right decision, and spare you the anxiety and suffering which too hasty action in such matters inevitably produces. You should give this question, which is of such vital concern to your future, the full consideration it deserves, and examine all its aspects carefully and dispassionately. The final decision rests with you and Dr....

(17 January 1939)

2316. The Bahá'í Teachings do not only encourage marital life, considering it the natural and normal way of existence for every sane, healthy and socially-conscious and responsible person, but raise marriage to the status of a divine institution, its chief and sacred purpose being the perpetuation of the human race--which is the very flower of the entire creation-- and its elevation to the true station destined for it by God.

(15 April 1939)

2317. The situation facing you

*

is admittedly difficult and delicate, but no less grave and indeed vital are the responsibilities which it entails and which, as a faithful and loyal believer, you should conscientiously and thoroughly assume. The Guardian, therefore, while fully alive to the special circumstances of your case, and however profound his sympathy may be for you in this challenging issue with which you are so sadly faced, cannot, in view of the emphatic injunctions contained in the Teachings, either sanction your demand to contract a second marriage while your first wife is still alive and is united with you in the sacred bonds of matrimony, or even suggest or approve that you divorce her just in order to be permitted to marry a new one.

___________________

*

Note: A believer who, having married his first wife out of compassion, now wished to be permitted to marry a woman with whom he had fallen in love, saying that his wife was agreeable to his taking this second wife.

For the Bahá'í Teachings do not only preclude the possibility of bigamy, but also, while permitting divorce, consider it a reprehensible act, which should be resorted to only in exceptional circumstances, and when grave issues are involved, transcending such considerations as physical attraction or sexual compatibility and harmony. The institution of marriage, as established by Bahá'u'lláh, while giving due importance to the physical aspect of marital union, considers it as subordinate to the moral and spiritual purposes and functions with which it has been invested by an all-wise and loving Providence. Only when these different values are given each their due importance, and only on the basis of the subordination of the physical to the moral, and the carnal to the spiritual, can such excesses and laxity in marital relations as our decadent age is so sadly witnessing be avoided, and family life be restored to its original purity, and fulfil the true function for which it has been instituted by God.

The Guardian will most fervently pray that, inspired and guided by such a divine standard, and strengthened by Bahá'u'lláh's unfailing assistance and confirmations, you may be able to satisfactorily adjust your relations with the persons concerned, and thus reach the one right solution to this assuredly challenging problem of your life.

(8 May 1939)

2318. He has noted the question you had asked concerning the problem of marriage, and its infrequency among the believers in general. It is indeed a matter of deep regret to him that some of our young believers do not attach due importance to the question of marriage, and seem, as you state, to be under the impression that marital life has been discouraged in the Cause. This is certainly an erroneous conception, and whosoever takes the pain to carefully and intelligently read the words of Bahá'u'lláh, and to ponder over their implications, cannot but be convinced of the truth that in the Bahá'í Faith marriage, and family life, in particular, are both not only commendable, but constitute a social function of highest and indeed vital importance, as through them alone the human race is perpetuated.

The believers should well know that whereas Bahá'u'lláh has not made marriage a binding obligation, He has nevertheless attributed to it such spiritual and social significance as no individual believer, under normal circumstances, can well be justified in disregarding it. In fact, in His Book of Laws (the "Kitab-i-Aqdas") He emphatically stresses its importance, and defines its essential purpose, namely the procreation of children and their training in the Religion of God, that they may know and adore Him, and mention and praise His Name.

(17 February 1940)

2319. ... he indeed feels rejoiced at the happy news of the settlement of your domestic differences with Mrs.... and particularly to know that you have jointly undertaken a most successful teaching tour .. This bond of common service to the Cause which is has proved such an effective solution of your personal problems, he hopes, and indeed will fervently pray, will be further cemented by the passing of years and through your increased and joint participation in the teaching work ...

(16 December 1940)

2320. Regarding the question whether it is necessary to obtain the consent of the parents of a non-Bahá'í participant in a marriage with a Bahá'í: as Bahá'u'lláh has stated that the consent of the parents of both parties is required in order to promote unity and avoid friction, and as the "Aqdas" does not specify any exceptions to this rule, the Guardian feels that under all circumstances the consent of the parents of both parties is required.

(12 August 1941 to a National Spiritual Assembly)

2321. Bahá'u'lláh has laid great emphasis on the sanctity of marriage, and the believers should exert their utmost to create harmony in their homes and a situation which at least is not bad for their children. But if, after prayer and self-sacrificing effort, this proves quite impossible, then they may resort to divorce.

(10 November 1943)

2322. Marriage is, in the "Aqdas", set forth as a most sacred and binding tie, and the Bahá'ís should realize that divorce is viewed as a last resort, to be avoided at aU costs if possible and not to be lightly granted.

(17 October 1944)

2323. He feels that you and your wife should do everything in your power to produce a harmonious relationship between you and avoid divorce by all means, if possible. The Bahá'í attitude is that marriage is a very serious and sacred relationship and divorce a last resort to be avoided if humanly possible.

(10 August 1945)

2324. He was very sorry to hear that you and your husband are still so unhappy together. It is always a source of sorrow in life when married people cannot get on well together, but the Guardian feels that you and your husband, in contemplating divorce, should think of the future of your children and how this major step on your part will influence their lives and happiness.

If you feel the need of advice and consultation he suggests you consult your Local Assembly; your fellow Bahá'ís will surely do all they can to counsel and help you, protect your interests and those of the Cause.

(16 November 1945)

2325. The Guardian has the impression that your husband is a fine man, and he is very pleased to hear you two are arranging to be reunited. He feels very strongly that Bahá'ís, if possible, more especially Bahá'ís who serve the Cause as actively and conspicuously as you and your family do, should set the newer believe s and the young Bahá'ís a high example in every way. As Bahá'u'lláh was so very much against divorce (even though He permits it) and considered marriage a most sacred responsibility, believers should do everything in their power to preserve the marriages they have contracted, and to make of them exemplary unions, governed by the noblest motives.

(19 October 1947)

2326. Bahá'u'lláh has clearly stated the consent of all living parents is required for a Bahá'í marriage. This applies whether the parents are Bahá'ís or non-Bahá'ís, divorced for years or not. This great law He has laid down to strengthen the social fabric, to knit closer the ties of the home, to place a certain gratitude and respect in the hearts of children for those who have given them life and sent their souls out on the eternal journey towards their Creator. We Bahá'ís must realize that in present-day society the exact opposite process is taking place: young people care less and less for their parents' wishes, divorce is considered a natural right, and obtained on the flimsiest and most unwarrantable and shabby pretexts. People separated from each other, especially if one of them has had full custody of the children, are only too willing to belittle the importance of the partner in marriage also responsible as a parent for bringing those children into this world. The Bahá'ís must, through rigid adherence to the Bahá'í laws and teachings, combat these corrosive forces which are so rapidly destroying home life and the beauty of family relationships, and tearing down the moral structure of society.

(25 October 1947 to a National Spiritual Assembly)

2327. There is no doubt about it that the believers in America, probably unconsciously influenced by the extremely lax morals prevalent and the flippant attitude towards divorce which seems to be increasingly prevailing, do not take divorce seriously enough and do not seem to grasp the fact that although Bahá'u'lláh has permitted it, He has only permitted it as a last resort and strongly condemns it.

The presence of children, as a factor in divorce, cannot be ignored, for surely it places an even greater weight of moral responsibility on the man and wife in considering such a step. Divorce under such circumstances no longer just concerns them and their desires and feelings but also concerns the children's entire future and their own attitude towards marriage.

As to whether you and Mr.... should now divorce: this is a matter which so intimately concerns you both, your children, and your future that he does not feel he can do more than point out to you what he has stated above. The decision must rest with you both.

(19 December 1947)

2328. Divorce should be avoided most strictly by the believers, and only under rare and urgent circumstances be resorted to. Modern society is criminally lax as to the sacred nature of marriage, and the believers must combat this trend assiduously.

(5 January 1948)

2329. He was sorry to hear of the inharmony and unhappiness which has arisen in your home, and he assures you he will pray for its removal.

He suggests to you that perhaps you are not giving your husband enough of your love, physically and spiritually, to keep his interest centred in you. Marriage problems are often very involved and subtle, and we Bahá'ís, being enlightened and progressive people, should not hesitate, if it seems necessary or desirable, to turn to science for help in such matters. If you and your husband talked over your problems--together or separately--with a good physician you might find that you can cure your own husband, or at least try to do so. It is a great pity that two believers, united in this glorious Cause, and blessed with a family, should not be able to live together really harmoniously, and he feels you should take constructive action and not allow the situation to get worse. When the shadow of separation hangs over a husband and wife they should leave no stone unturned in their effort to avert its becoming a reality.

He urges you both to devote more of your time to teaching the Cause and to pray together that Bahá'u'lláh may give you a real and lasting love for each other.

(5 July 1949)

2330. He was very sorry to hear that you are contemplating separation from your husband. As you no doubt know, Bahá'u'lláh considers the marriage bond very sacred; and only under very exceptional and unbearable circumstances is divorce advisable for Bahá'ís.

The Guardian does not tell you that you must not divorce your husband; but he does urge you to consider prayerfully, not only because you are a believer and anxious to obey the laws of God, but also for the sake of the happiness of your children, whether it is not possible for you to rise above the limitations you have felt in your marriage hitherto, and make a go of it together. We often feel that our happiness lies in a certain direction; and yet, if we have to pay too heavy a price for it in the end we may discover that we have not really purchased either freedom or happiness, but just some new situation of frustration and disillusion.

(5 April 1951)

2331. He feels that you should by all means make every effort to hold your marriage together, especially for the sake of your children, who, like all children of divorced parents, cannot but suffer from conflicting loyalties, for they are deprived of the blessing of a father and mother in one home, to look after their interests and love them jointly.

Now that you realize that your husband is ill, you should be able to reconcile yourself to the difficulties you have faced with him emotionally, and not take an unforgiving attitude, however much you may suffer.

We know that Bahá'u'lláh has very strongly frowned upon divorce; and it is really incumbent upon the Bahá'ís to make almost a superhuman effort not to allow a Bahá'í marriage to be dissolved.

(6 March 1953)

2332. What the Bahá'ís must do is not commit adultery if they are married, and refrain from sexual intimacy before marriage. It is not a sin in the Bahá'í Faith if you do not marry, but marriage is recommended to the believers by Bahá'u'lláh

There is no teaching in the Bahá'í Faith that "soul mates" exist. What is meant is that marriage should lead to a profound friendship of spirit, which will endure in the next world, where there is no sex, and no giving and taking in marriage; just the way we should establish with our parents, our children, our brothers and sisters and friends a deep spiritual bond which will be everlasting, and not merely physical bonds of human relationship.

(4 December 1954)

2333. He has been very sorry to hear that your marriage seems to have failed utterly. I need not tell you as a Bahá'í that every effort should be made by any Bahá'í to salvage their marriage for the sake of God, rather than for their own sake. In the case of pioneers, it is even more important, because they are before the public eye. However, in such matters it is neither befitting nor right that the Guardian should bring pressure on individuals. He can only appeal to you and ... to try again; but if you cannot rise to this test, that is naturally a personal matter.

(13 January 1956)

2334. The Guardian will pray for the solution of your problems. He will pray for the healing of your son, and for the happiness and unity of your family. The true basis of unity is service, and he hopes all the members will arise with renewed effort to teach the Faith.

(6 September 1956)

2335. Wherever there is a Bahá'í family, those concerned should by all means do all they can to preserve it, because divorce is strongly condemned in the Teachings, whereas harmony, unity and love are held up as the highest ideals in human relationships. This must always apply to the Bahá'ís, whether they are serving in the pioneering field or not.

(9 November 1956 to a National Spiritual Assembly)

IV.

Extracts from Letters Written on Behalf of the Universal House of Justice

[To individual believers unless otherwise noted]

2336. In considering the problems that you and your wife are experiencing, the House of Justice points out that the unity of your family should take priority over any other consideration. Bahá'u'lláh came to bring unity to the world, and a fundamental unity is that of the family. Therefore, we must believe that the Faith is intended to strengthen the family, not weaken it. For example, service to the Cause should not produce neglect of the family. It is important for you to arrange your time so that your family life is harmonious and your household receives the attention it requires.

Bahá'u'lláh also stressed the importance of consultation. We should not think this worthwhile method of seeking solutions is confined to the administrative institutions of the Cause. Family consultation employing full and frank discussion, and animated by awareness of the need for moderation and balance, can be the panacea for domestic conflict. Wives should not attempt to dominate their husbands, nor husbands their wives....

(1 August 1978)

2337. You letter ... describing the difficulties confronting your family distressed the Universal House of Justice and we are requested to convey the following to you.

Noting that you and your husband have consulted about your family problems with your Spiritual Assembly but did not receive any advice, and also discussed your situation with a family counsellor without success, the House of Justice feels it most essential for your husband and you to understand that marriage can be a source of well-being, conveying a sense of security and spiritual happiness. However, it is not something that just happens. For marriage to become a haven of contentment it requires the cooperation of the marriage partners themselves, and the assistance of their families. You mention your concern over your eldest daughter. It is suggested that you include her and perhaps your younger children in family consultations. As Bahá'ís we understand the importance of the consultative process and we should not feel it is to be used only by the Spiritual Assemblies.

(24 June 1979)

2338. Irreconcilable antipathy arising between the parties to a marriage is not merely a lack of love for one's spouse but an antipathy which cannot be resolved. It is for the Spiritual Assembly to decide whether this condition exists before it sets the date for the beginning of the year of waiting, and this it may do on the application of one of the parties. It is not affected by the other party's not wishing to apply for a divorce.

The date for the beginning of the year of waiting having been fixed, it is the obligation of the parties to make every effort to reconcile their differences and to try to preserve the marriage. The Spiritual Assembly has the obligation to offer them every assistance in this regard ...

. . .

Obviously, seeking the assistance of one's Spiritual Assembly is a part of the Bahá'í divorce procedure, and the parties concerned should consult with the Assembly about their problems. It is within the discretion of the parties, or either of them, to also avail themselves of professional marriage counsellors.

(12 July 1979)

2339. Your letter of ... to the Universal House of Justice makes clear that you are seeking to re-establish your marriage through study of the Writings and through various modes of consultation and assistance. We are asked to convey its advice on this vital subject of reconciliation of partners in marriage in the context of understanding of yourself and your relationship to others.

You are urged to persevere in your studies, in your prayers for resolution of your problems, and in your meditation which may provide guidance and confidence, inasmuch as the understanding of self and of relationships to others are contained in the Writings and in the example of the Master, `Abdu'l-Bahá.

Neither you nor your husband should hesitate to continue consulting professional marriage counsellors, individually and together if possible, and also to take advantage of the supportive counselling which can come from wise and mature friends. Non-Bahá'í counselling can be useful but it is usually necessary to temper it with Bahá'í insight.

You ask how to deal with anger. The House of Justice suggests that you call to mind the admonitions found in our Writings on the need to overlook the shortcomings of others; to forgive and conceal their misdeeds, not to expose their bad qualities, but to search for and affirm their praiseworthy ones, and to endeavour to be always forbearing, patient, and merciful. Such passages as the following extracts from letters written on behalf of the beloved Guardian will be helpful: There are qualities in everyone which we can appreciate and admire, and for which we can love them; and perhaps, if you determine to think only of these qualities which your husband possesses, this will help to improve the situation .... You should turn your thoughts away from the things which upset you, and constantly pray to Bahá'u'lláh to help you. Then you will find how that pure love, enkindled by God, which burns in the soul when we read and study the Teachings, will warm and heal, more than anything else. Each of us is responsible for one life only, and that is our own. Each of us is immeasurably far from being "perfect as our heavenly father is perfect" and the task of perfecting our own life and character is one that requires all our attention, our will-power and energy ....

(17 July 1979)

2340. The relationship between husband and wife must be viewed in the context of the Bahá'í ideal of family life. Bahá'u'lláh came to bring unity to the world, and a fundamental unity is that of the family. Therefore, one must believe that the Faith is intended to strengthen the family, not weaken it, and one of the keys to a strengthening of unity is loving consultation. The atmosphere within a Bahá'í family as within the community as a whole should express "the keynote of the Cause of God" which, the beloved Guardian has stated, "is not dictatorial authority, but humble fellowship, not arbitrary power, but the spirit of frank and loving consult tion...."

In any group, however loving the consultation, there are nevertheless points on which, from time to time, agreement cannot be reached. In a Spiritual Assembly this dilemma is resolved by a majority vote. There can, however, be no majority where only two parties are involved, as in the case of a husband and wife. There are, therefore, times when a wife should defer to her husband, and times when a husband should defer to his wife, but neither should ever unjustly dominate the other....

(28 December 1980 to a National Spiritual Assembly)

2341. You have asked, however, for specific rules of conduct to govern the relationships of husbands and wives. This the House of Justice does not wish to do, and it feels that there is already adequate guidance included in the compilation on this subject; for example, the principle that the rights of each and all in the family unit must be upheld, and the advice that loving consultation should be the keynote, that all matters must be settled in harmony and love, and that there are times when the husband and wife should defer to the wishes of the other. Exactly under what circumstances such deference should take place is a matter for each couple to determine. If, God forbid, they fail to agree, and their disagreement leads to estrangement, they should seek counsel from those they trust and in whose sincerity and sound judgement they have confidence, in order to preserve and strengthen their ties as a united family.

(16 May 1982)

2342. Concerning the definition of the term "aversion" in relation to Bahá'í divorce law, the Universal House of Justice points out that there are no specific "grounds" for Bahá'í divorce such as there are in some codes of civil law. Bahá'í law permits divorce but, as both Bahá'u'lláh and `Abdu'l-Bahá have made very clear, divorce is abhorred. Thus, from the point of view of the individual believer he should do all he can to refrain from divorce. Bahá'ís should be profoundly aware of the sanctity of marriage and should strive to make their marriages an eternal bond of unity and harmony. This requires effort and sacrifice and wisdom and self-abnegation. A Bahá'í should consider the possibility of divorce only if the situation is intolerable and he or she has a strong aversion to being married to the other partner. This is a standard held up to the individual. It is not a law, but an exhortation. It is a goal to which we should strive.

From the point of view of the Spiritual Assembly, however, the matter is somewhat different. The Spiritual Assembly should always be concerned that the believers in its community are being deepened in their understanding of the Bahá'í concept of marriage, especially the young people, so that the very thought of divorce will be abhorrent to them.... It can be seen, therefore, that "aversion" is not a specific legal term that needs to be defined. Indeed a number of other terms are used in describing the situation that can lead to divorce in Bahá'í law, such as "antipathy", "resentment", "estrangement", "impossibility of establishing harmony" and "irreconcilability". The texts, however, point out that divorce is strongly condemned, should be viewed as "a last resort" when "rare and urgent circumstances" exist, and that the partner who is the "cause of divorce" will "unquestionably" become the "victim of formidable calamities".

(3 November 1982)

2343. When an application for divorce is made to a Spiritual Assembly, its first thought and action should be to reconcile the couple and to ensure that they know the Bahá'í teachings on the matter. God willing, the Assembly will be successful and no year of waiting need be started. However, if the Assembly find
that it is unable to persuade the party concerned to withdraw the application for divorce, it must conclude that, from its point of view, there appears to be an irreconcilable antipathy, and it has no alternative to setting the date for the beginning of the year of waiting. During the year the couple have the responsibility of attempting to reconcile their differences, and the Assembly has the duty to help them and encourage them. But if the year of waiting comes to an end without reconciliation the Bahá'í divorce must be granted as at the date of the granting of the civil divorce if this has not already taken place.

(6 May 1987)

2344. It is clear that the Bahá'í teachings call for an absolute standard of fidelity in the relationship between husband and wife. An excerpt from a letter dated 28 September 1941 to an individual believer written on behalf of Shoghi Effendi, quoted in "Messages from the Universal House of Justice, 1968-1973", page 108, states: The question you raise as to the place in one's life that a deep bond of love with someone we meet other than our husband or wife can have is easily defined in view of the teachings. Chastity implies both before and after marriage an unsullied, chaste sex life. Before marriage absolutely chaste, after marriage absolutely faithful to one's chosen companion. Faithful in all sexual acts, faithful in word and in deed.

It is also evident from Bahá'í teachings that no husband should subject his wife to abuse of any kind, and that such a reprehensible action is the antithesis of the relationship of mutual respect and equality enjoined by the Bahá'í writings--a relationship governed by the principles of consultation and devoid of the use of force to compel obedience to one's will.

(22 July 1987)

2345. The House of Justice advises you to continue the strenuous efforts you are making to overcome the difficulties in your marriage. It is pleased to note that you and your husband have turned to the Local Spiritual Assembly for guidance and have sought help from a Bahá'í who is a marriage counsellor. Such endeavours, when combined with a strong and determined effort, improve greatly the prospects that your marriage can be maintained. However, it must also be borne in mind that the fact that Bahá'u'lláh has permitted divorce is, no doubt, an indication that in certain circumstances it is unavoidable. If your earnest efforts to maintain your marriage do not yield the desired result, you should not be distraught.

(28 April 1989)

2346. The House of Justice is distressed to learn that you and your husband are continuing to experience marital difficulties. It has frequently advised believers in such situations to turn to the Spiritual Assemblies for advice and counsel, and to follow this advice in their efforts to preserve the unity of their marital relationship. It has been found useful in many instances to also seek the assistance of competent professional marriage counsellors, who can provide useful insights and guidance in the use of constructive measures to bring about a greater degree of unity.

(17 July 1989)

2347. ... no husband should subject his wife to abuse of any kind, whether emotional, mental or physical....

When a Bahá'í wife finds herself in such a situation and feels it cannot be resolved through consultation with her husband, she could well turn to the Local Spiritual Assembly for advice and guidance, and might also find it highly advantageous to seek the assistance of competent professional counsellors. If the husband is also a Bahá'í, the Local Spiritual Assembly can bring to his attention the need to avoid abusive behaviour and can, if necessary, take firm measures to encourage him to conform to the admonitions of the teachings. There have been many instances in which a couple, through a consecrated and determined effort, aided by the power of prayer and the advice of experts, succeeded in overcoming seemingly insuperable obstacles to their reconciliation and in reconstructing a strong foundation for their marriage. There are also innumerable examples of individuals who have been able to effect drastic and enduring changes in their behaviour, through drawing on the spiritual powers available by the bounty of God. As you know, in the Bahá'í Faith, divorce is discouraged and should be resorted to only when a prolonged effort to effect reconciliation has been unsuccessful. However, it should also be noted that divorce is permissible when an irreconcilable antipathy exists between the two parties to the marriage.

(6 August 1989)

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