# 1991 Drogen und Suchtstoffe

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> DROGEN
>                                                   und
>                                           SUCHTSTOFFE
> 
>                                             Bahá'í-Verlag
> 
>     Das Verbot von berauschenden
>      Getränken und Suchtstoffen
> 
> Textzusammenstellung aus den Schriften
>  Bahá'u'lláhs und `Abdu'l-Bahás sowie
> aus Briefen im Auftrag Shoghi Effendis,
> des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
>          und in dessen Auftrag
> 
>  Das Universale Haus der Gerechtigkeit
> 
>         Bahá'í  Weltzentrum 
> 
>                            "Prohibition of Intoxicating Drinks"
>                                 Universal House of Justice
>                                    Bahá'í Word Center
> 
>                          National Spiritual Assembly of the Bahá'ís
>                            of New Zealand, Inc. Copyright 1986
> 
>                       Ins Deutsche übertragen und herausgegeben von
>                        Vertiefungsausschuß des Nationalen Geistigen
>                          Rates der Bahá'í in Deutschland e.V., 1991
> 
> Copyright: Bahá'í-Verlag GmbH
> Eppsteiner Straße 89
> D-6238 Hofheim 6
> ISBN 3-87037-289-3
> 
> Inhalt
> 
>                                                                    Seite
> 
> Das Verbot berauschender Getränke                                     5
> 
> Aus den Schriften Bahá'u'lláhs                                        5
> 
> Aus den Schriften `Abdu'l-Bahás                                       7
> 
> Aus Briefen im Auftrag Shoghi Effendis                                9
> 
> Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit                 14
> 
> Aus Briefen im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit      18
> 
> Das Verbot von Suchtstoffen                                         20
> 
> Aus den Schriften `Abdu'l-Bahás                                     20
> 
> Aus den Schriften Shoghi Effendis                                   21
> 
> Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit                 22
> 
> Quellenangaben                                                       24
> 
>                              Das Verbot berauschender Getränke
> 
> Aus den Schriften Bahá'u'lláhs
> 
> 1 Einem vernunftbegabten Menschen ist verboten, etwas zu trinken, das ihm den Verstand
> raubt. Es geziemt ihm, sich um das zu kümmern, was des Menschen würdigist, nicht um das
> Tun eines jeden unbesonnenen Zweiflers.
> 2 O Sohn des Staubes! Wende deine Augen nicht ab von dem unvergleichlichen Wein des
> unsterblichen Geliebten und öffne sie nicht dem faulen, sterblichen Bodensatz. Nimm aus den
> Händen des göttlichen Mundschenks den Kelch unsterblichen Lebens, damit alle Weisheit
> dein sei und du die mystische Stimme aus dem Reich des Unsichtbaren rufen hörst. Laßt
> vernehmen, die ihr niedrigen Zielen zustrebt! Warum zieht ihr vergängliches Wasser Meinem
> heiligen, unvergänglichen Weine vor?
> 3 Fürchte Gott, o Erdenvolk, und halte den Wein, den Wir in Unseren Sendschreiben
> erwähnten, nicht für jenen Wein, den die Menschen trinken und der bewirkt, daß ihr Verstand
> dahinschwindet, ihre menschliche Natur entstellt, ihr Licht verändert und ihre Reinheit
> besudelt wird. Wir meinen damit vielmehr jenen Wein, der des Menschen Liebe zu Gott, zu
> Seinen Auserwählten und Seinen Geliebten mehrt und das Feuer Gottes und die Liebe zu Ihm,
> Seine Verherrlichung und Seinen Lobpreis in den Herzen entfacht. Dieser Wein wirkt so
> mächtig, daß schon ein Tropfen den, der ihn trinkt, zum Hofe Seiner Heiligkeit und Nähe
> hinzieht und ihm ermöglicht, in die Gegenwart Gottes, des Königs, des Ruhmreichen, des
> Schönsten, zu gelangen. Ein solcher Wein löscht aus den Herzen der wahrhaft Liebenden jede
> Spur von Begrenzung, stellt die Wahrheit der Zeichen Seiner Einzigartigkeit und Seiner
> göttlichen Einheit unbezweifelbar fest und weist ihnen den Weg zum Zelte des Vielgeliebten
> und in die Gegenwart Gottes, des Höchsten, des Herrn, des Selbstbestehenden, des
> Allvergebenden, des Großmütigsten. Mit diesem Weine meinten Wir den Strom Gottes und
> Seine Gunst, den Springquell Seines Lebenswassers sowie den mystischen Wein und dessen
> göttliche Gnade. So wurde es im Qur'án offenbart, so ihr zu denen gehöret, die verstehen. Er
> sagte, und wie wahr sind Seine Worte: "Ein Wein, köstlich für die, die ihn trinken". Und Er
> meinte damit nichts anderes als den Wein, von dem Wir zu dir sprachen, o Volk der
> Gewißheit!
> Hütet euch, daß ihr nicht den Wein Gottes gegen eueren eigenen Wein eintauscht, denn dieser
> wird eueren Verstand abstumpfen und euere Gesichter vom Antlitz Gottes, des Allherrlichen,
> des Unvergleichlichen, des Unerreichbaren, abwenden. Kommt ihm nicht nahe, denn solches
> wurde euch durch den Befehl Gottes, des Erhabenen, des Allmächtigen, verboten.
> 4 Der mystische Wein des Einen Wahren Gottes wirkt auf andere Weise berauschend und
> gewährt andere Aufheiterung. Der eine mindert den Verstand des Menschen, der andere mehrt
> ihn. Der eine führt zum Verderben, der andere verleiht Leben.
> 5 O Dienerinnen Gottes! Trinkt den geheimnisvollen Wein aus dem Kelch Meiner Worte.
> Dann werft von euch, was euer Verstand verabscheut, denn es wurde euch in Seinen Tablets
> und Seinen Schriften verboten. Hütet euch, damit ihr nicht den Fluß, der das Leben selbst ist,
> mit dem vertauscht, was die Seelen derer verabscheuen, die reinen Herzens sind. Werdet
> trunken vom Wein der Liebe Gottes und nicht von dem, was euren Verstand zerstört, o ihr,
> die ihr Ihn anbetet! Wahrlich, dies wurde jedem Gläubigen verboten, Mann und Frau
> gleichermaßen. So erhob sich die Sonne Meiner Gebote über dem Horizont Meiner Äußerung,
> damit die Dienerinnen, die an Mich glauben, erleuchtet werden mögen.
> Aus den Schriften `Abdu'l-Bahás
> 
> 6 Das Trinken von Wein ist nach dem Text des Heiligsten Buches verboten; denn es ist die
> Ursache von chronischen Krankheiten, schwächt die Nerven und zerstört den Verstand.
> 7 Was den Alkoholkonsum betrifft, sind gemäß dem Text des Buches Aqdas sowohl
> schwache als auch starke alkoholische Getränke verboten. Der Grund dieses Verbotes ist, daß
> 
> Alkohol den Verstand irreführt und den Körper schwächt. Wenn Alkohol Nutzen brächte,
> wäre er der Welt durch die göttliche Schöpfung und nicht durch menschliches Bemühen
> gegeben worden. Was immer für den Menschen von Nutzen ist, existiert in der Schöpfung. So
> hat es sich erwiesen und wurde medizinisch und wissenschaftlich bestätigt, daß Alkohol
> schädlich ist.
> Was die Bedeutung dessen betrifft: `Ich habe für dich erwählt, was im Himmel und auf Erden
> ist', wie in den Tablets geschrieben steht, so werden damit jene Dinge gekennzeichnet, die in
> Übereinstimmung mit der göttlichen Absicht stehen, und nicht jene, die schädlich sind. Zum
> Beispiel ist Gift eines der bestehenden Dinge. Können wir sagen, daß man Gift nehmen soll,
> weil es von Gott geschaffen wurde? Dennoch ist ein berauschendes Getränk dann erlaubt,
> wenn ein Arzt ihn dem Patienten verschreibt und seine Verwendung unbedingt erforderlich
> ist.
> Kurz, ich hoffe, daß du vom Wein der Liebe Gottes berauscht werden, ewige Seligkeit finden
> und unendliche Freude und Glück empfangen mögest! Niedergeschlagenheit ist die
> Nachwirkung aller Weine  nur nicht des Weines der Liebe Gottes.
> 8 Verstand und Begriffsvermögen sind Gaben Gottes, durch die sich der Mensch vom Tier
> unterscheidet. Wird ein weiser Mensch dieses Licht im Dunkel des Rausches verlieren
> wollen? Nein, bei Gott! Das wird ihm nicht Genüge geben! Er wird eher das tun, was seine
> Intelligenz und seine Erkenntnisfähigkeit fördert, und nicht, was bei ihm Nachlässigkeit,
> Unachtsamkeit und Verfall zunehmen läßt. Dies ist ein ausführliches Thema im Klaren
> Buche, in dem Gott alle wertvollen Tugenden aufzeigt und alle verwerflichen Taten bloßlegt.
> Aus Briefen im Auftrag Shoghi Effendis
> 
> 9 Hinsichtlich Ihrer ersten Frage über Alkohol und Zecherei: Bahá'u'lláh, des dadurch
> ausgelösten Elends wohl gewahr, hat dies untersagt, indem Er ausdrücklich erklärt, daß alles,
> was den Verstand raubt, oder mit anderen Worten, betrunken macht, verboten ist.
> 10 Der in den Sendschreiben genannte Wein hat zweifellos eine geistige Bedeutung; denn
> nach dem Buch Aqdas ist uns nicht nur der Genuß von Wein, sondern von allem, was den
> Verstand verwirrt, entschieden verboten. In der Dichtkunst wird der Begriff Wein mit ganz
> anderer Bedeutung verwendet als für die sonst übliche berauschende Flüssigkeit. Wir sehen,
> daß persische Dichter wie Sa'dí, Umar Khayyám und Háfiz ihn gebrauchen, um jenes
> Element zu bezeichnen, das den Menschen seinem göttlichen Geliebten näherbringt, das ihn
> sein stoffliches Ich vergessen und lieber nach seinen geistigen Sehnsüchten trachten läßt. Man
> sollte den Kindern unbedingt erklären, welche Bedeutung dieser Wein hat, damit sie ihn nicht
> mit dem gewöhnlichen Wein verwechseln.
> 11 Bezüglich Ihrer Frage, die Sie im Zusammenhang mit dem Verkauf alkoholischer
> Getränke durch Freunde aufgeworfen haben, möchte er, daß ich Ihnen mitteile, jede Art des
> Handels mit solchen Getränken werde von Seiten des Glaubens in hohem Maße mißbilligt.
> Die Gläubigen sollten es deshalb für ihre geistige Pflicht halten, sich in keinerlei Geschäfte
> einzulassen, die den Vertrieb alkoholischer Getränke einschließen.
> 12 Bezüglich der dritten Frage (Verkauf von alkoholischen Getränken in Geschäftsräumen
> und Restaurants, die Eigentum von Bahá'í sind) hat der geliebte Hüter mich beauftragt darauf
> hinzuweisen, daß solches Tun höchst unschicklich und verwerflich ist und gleichbedeutend
> wäre mit der Ermutigung zu Taten, die im Glauben verboten sind. Es ist in der Tat die
> gewissenhafte Pflicht jedes wahren Bahá'í, auf solches Tun zu verzichten. Sollte jedoch ein
> Bahá'í-Eigentümer seinen Besitz verpachten, ohne selbst an dem Geschäft teilzuhaben oder
> dem Pächter Hilfe zu leisten, dann trifft ihn keine Verantwortung. Der Eigentümer sollte
> trotzdem jedes nur mögliche Mittel ergreifen, um sein Anwesen von der Beschmutzung durch
> dieses entwürdigende Geschäft zu befreien; wieviel schädlicher wäre es, wenn er selbst an
> solchen widerwärtigen Tätigkeiten beteiligt wäre.
> 
> 13 Zu Ihrer Frage über die Verwendung von Alkohol zum Einreiben: Die Gläubigen können
> für solche Behandlungsweisen ohne weiteres Alkohol verwenden. Voraussetzung ist
> natürlich, daß sie ihn nicht trinken, außer wenn Sie auf Anweisung eines fachkundigen,
> gewissenhaften Arztes, der ihn vielleicht zur Behandlung irgend eines besonderen Leidens
> verordnen muß, dazu gezwungen sind.
> 14 Hinsichtlich Ihrer Frage, ob solche Speisen, die mit Spirituosen wie Weinbrand, Rum usw.
> gewürzt wurden, in die gleiche Kategorie wie berauschende Getränke eingestuft und folglich
> von den Gläubigen gemieden werden sollen, möchte der Hüter, daß alle Freunde wissen, daß
> solche Speisen und Getränke streng verboten sind.
> 15 Der Grund, aus dem Bahá'u'lláh alkoholische Getränke verboten hat, ist der, daß sie für
> die Gesundheit und ganz besonders für den Verstand, schädlich sind. Natürlich können Sie
> dies Herrn ... und Herrn ... erklären. Sie können auch dafür beten, daß sie die Dringlichkeit
> des Aufgebens selbst spüren. Solche Gewohnheiten sollte jedoch jeder einzelne um seines
> eigenen Wohles willen zu überwinden suchen.
> 16 Das Ausmaß, in dem der Alkoholkonsum heute in der Welt verbreitet ist, ist wirklich
> alarmierend. Er ist ein großes Übel, und wir Bahá'í können klar erkennen, warum Bahá'u'lláh
> dessen Genuß ganz verbietet.
> 17 Jede Tätigkeit, die den Menschen ihre schreckliche Gewohnheit, Alkohol zu trinken, zu
> überwinden hilft, ist äußerst lobenswert, und die Bahá'í sollten ihr wohlwollend und
> anerkennend gegenüberstehen. Er dankt Ihnen für das A.A.-Pamphlet, das Sie beigefügt
> hatten, und hat es mit Freude angeschaut.
> 18 Er ist der Ansicht, daß Sie beim Lehren natürlich nicht mit einem so schwierigen Thema
> wie der Enthaltsamkeit von Wein anfangen sollten. Wenn aber der Betreffende dem Glauben
> beitreten möchte, muß man es ihm sagen.
> 19 Natürlich sollte kein Bahá'í Alkohol trinken. Wenn es jemand aber hartnäckig weiterhin
> tut und jedes Bemühen um Überwindung verweigert, muß der Rat handeln. In den jüngst
> gegründeten Zentren muß man jedoch sehr geduldig sein, damit nicht wegen zu scharfer oder
> plötzlicher Maßnahmen die ganze Gruppe zerfällt.
> 20 Wenn wir uns klarmachen, daß Bahá'u'lláh sagt, ... Alkohol trinken zerstöre den Verstand
> und wir sollen uns ihm nicht einmal nähern, so erkennen wir, wie klar unsere Lehren über
> diese Fragen sind.
> 21 Das Trinken von Alkohol wird jedoch im Buch der Gesetze verboten, und obgleich es der
> Hüter nicht zu einer unmittelbaren Kernfrage machte, die in Erwägung gezogen werden muß,
> wenn jemand Mitglied werden möchte, sollten alle Bahá'í keinen Alkohol trinken, und wenn
> sie damit fortfahren, sollte der Rat etwas unternehmen.
> 22 Aus Ihrem Brief scheint hervorzugehen, daß einige Ihrer Gläubigen meinen, das Gesetz
> des Aqdas in Bezug auf den Konsum berauschender Getränke sei privater Natur und könne
> befolgt oder auch nicht befolgt werden, wie es dem einzelnen beliebe. Das ist nicht richtig.
> Das Gesetz des Aqdas über Enthaltsamkeit von berauschenden Getränken ist für alle Bahá'í
> verbindlich. Der Hüter meint jedoch, daß bei Bahá'í, die neu zum Glauben gekommen sind,
> Nachsicht geübt werden sollte. Er glaubt aber, daß jemand, der eine Zeitlang Bahá'í ist, durch
> seinen Umgang mit anderen Bahá'í sowie durch den Geist der Lehren, die er studiert und für
> die er als Beispiel dienen möchte, sich in seinem Charakter wandelt, so daß er aufhört,
> Alkohol zu trinken. Langjährige und standhafte Bahá'í aber müssen das Gesetz der
> Enthaltsamkeit von alkoholischen Getränken befolgen.
> 23 Die Räte müssen bei der Behandlung solcher Fälle (jener, bei denen es um den Genuß
> alkoholischer Getränke geht) weise und gütig sein. Gleichzeitig dürfen sie jedoch nicht eine
> anhaltende, schamlose Mißachtung der Bahá'í-Lehren in Bezug auf Alkoholkonsum dulden.
> 24 Hinsichtlich der von Ihnen gestellten Frage: Unter keinen Umständen sollten die Bahá'í
> Alkohol trinken. Es ist in den Tablets Bahá'u'lláhs so unzweideutig verboten, daß es keine
> 
> Rechtfertigung für sie gibt ihn anzurühren, selbst nicht in Form eines Toastes oder eines
> flambierten Plumpuddings, in der Tat in keiner Weise.
> Es gibt keinen Grund, weshalb ein Bahá'í seinen Gästen nicht irgendeine alkoholhaltige
> Erfrischung anbieten könnte, wenn er es in der aufrichtigen Überzeugung tut, dies werde seine
> Lehrarbeit fördern. Besser wäre es, wenn er sein Ziel auch ohne dies erreichte. Wir möchten
> jedoch den Menschen nicht den Eindruck vermitteln, wir seien in jeder Hinsicht absonderlich.
> Auszüge aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
> 
> 25 Was jene Gläubigen betrifft, die weiterhin Alkohol trinken, so sollten sie liebevoll
> ermahnt, dann nachdrücklich gewarnt und ihnen schließlich ihre Wahlrechte entzogen
> werden. Wie oft eine Person ermahnt und gewarnt wird, ist eine Sache, die im Ermessen jedes
> örtlichen Geistigen Rates in Beratung mit dem Nationalen Geistigen Rat liegt. Das von Ihnen
> angewandte Vorgehen sollte den Gläubigen die administrativen Rechte nicht auf
> bürokratische und automatische Art entziehen, denn das wäre unklug und ungerecht. Ihr Rat
> und alle örtlichen Geistigen Räte sollten mutig und ständig die Freunde an ihre diesbezügliche
> Pflicht erinnern, alle Fälle schamlosen Verhaltens mit Bestimmtheit behandeln und derlei
> Fälle so nützen, daß ein Exempel statuiert wird, das andere Gläubige beeinflußt. Es muß den
> örtlichen Räten klargemacht werden, daß sie willens sein sollten, mit Gläubigen, die gewohnt
> sind Alkohol zu trinken, zusammenzuarbeiten, falls diese versprechen, ihren Alkoholkonsum
> stufenweise und systematisch zu verringern mit dem bewußten Ziel, diese Gewohnheit völlig
> aufzugeben.
> Wir glauben sicher, daß Ihr Nationaler Geistiger Rat mit Weisheit, liebevoller Güte und
> Entschlossenheit beim Ausrotten dieses Übels in Ihren Reihen erfolgreich sein und den
> geistigen Aufschwung und Fortschritt der Gläubigen in Ihrem Zuständigkeitsbereich
> herbeiführen wird.
> 26 Es gibt bestimmte wissenschaftliche Zwecke, für die Alkohol benützt werden kann. Wir
> glauben jedoch, daß ein Bahá'í nicht freiwillig an wissenschaftlichen Experimenten
> teilnehmen sollte, die von ihm das Trinken alkoholischer Getränke verlangen.
> 27 Alkoholische Getränke sollten bei keinem Empfang, weder zuhause noch in öffentlichen
> Räumen, gereicht werden, wenn Sie Gastgeber sind ... Wir meinen, Sie sollten das Wort
> `Cocktail Party' nicht benützen. Die Bezeichnung `Tee-party' oder `Empfang' wäre
> vorzuziehen.
> 28 ... es ist klar, daß bei allen Anlässen, die offiziell von Bahá'í-Institutionen getragen
> werden oder wo der Gastgeber als Repräsentant der Sache auftritt, kein Alkohol gereicht
> werden darf. In Privathäusern oder im Berufs- und Geschäftsleben ist es jeweils dem
> Gewissen der Bahá'í überlassen, ob sie den Nicht-Bahá'í alkoholische Getränke servieren.
> Aber die Pflicht, das uns von Bahá'u'lláh auferlegte Alkoholverbot zu beachten, muß sehr
> streng beachtet werden.
> 29 ... eine Bahá'í-Institution sollte auf keinen Fall alkoholische Getränke servieren, und wir
> meinen auch, daß es für einen Bahá'í unangemessen ist, solche Getränke bei einem von ihm
> gegebenen Fest anzubieten.
> 30 Hinsichtlich Frage Nummer 6, bei der es um den Verkauf alkoholischer Getränke durch
> einen Gläubigen geht, sollte dieser, wie Sie feststellen, selbstverständlich aufhören, in seinem
> Geschäft alkoholische Getränke zu verkaufen. Da er aber neuerklärt ist und in diesem
> Gewerbe tätig war, bevor er Bahá'í wurde, sollte ihm in angemessener Weise Gelegenheit
> gegeben werden, einen anderen Weg zu finden, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, und es
> sollte ihm dazu jede Hilfe seitens des Nationalen Geistigen Rates gewährt werden. Man sollte
> ihm Geduld und Verständnis entgegenbringen, besonders, wenn er sich darum bemüht, dieses
> Geschäft zu verkaufen und eine andere Tätigkeit zu suchen. Ist jedoch eine angemessene
> Zeitspanne verstrichen und sind keine Bemühungen, dem Bahá'í-Gesetz zu entsprechen,
> 
> ersichtlich, wird der Rat dann als letzten Ausweg keine andere Möglichkeit haben, als seine
> administrativen Rechte außer Kraft zu setzen.
> 31 Wir haben keine Texte gefunden, die den Freunden den Gebrauch von Aromastoffen für
> ihre Speisen verbieten. Das mag Gegenstand späterer Gesetzgebung durch das Universale
> Haus der Gerechtigkeit sein. Vorläufig sollte den Freunden freistehen, nach ihrer Wahl zu
> handeln. Der gleiche Grundsatz gilt für jene, die in Fabriken, die solche Extrakte herstellen,
> beschäftigt sind.
> 32 Wenn Mitglieder des Nationalen Geistigen Rates die Bahá'í-Forderung nach
> Enthaltsamkeit von berauschenden Getränken schamlos mißachten, wird dies zweifellos die
> nationale Gemeinde schwächen. Diesen Übertretungen muß durch offene Beratung des
> Problems zwischen Beratern und dem Nationalen Geistigen Rat wirkungsvoll
> entgegengetreten werden, damit dem oder den betreffenden Mitgliedern außer Ermahnungen
> noch strenge Warnungen erteilt und Sanktionen auferlegt werden, falls die Mißachtung der
> Bahá'í-Gesetze fortdauert.
> 33 Solche Beschäftigungen (Bahá'í, die bei Nicht-Bahá'í angestellt sind und deren
> Beschäftigung das Servieren oder Verkaufen von alkoholischen Getränken einschließt)
> umfassen ein sehr breites Tätigkeitsfeld. Deshalb liegt es beim einzelnen, zu entscheiden, ob
> er der Auffassung ist, daß seine Beschäftigung gegen den Geist des Bahá'í-Gesetzes verstößt
> oder nicht. Im Zweifelsfalle sollte er natürlich seinen Geistigen Rat um Rat bitten...
> Wir haben keine eindeutige Textstelle oder Anweisung des geliebten Hüters gefunden, die
> eine solche Situation betrifft (den Verkauf alkoholischer Getränke in einem Geschäft, in dem
> ein Bahá'í Partner eines Nicht-Bahá'í ist), und meinen, daß dies ein Sachverhalt ist, für den
> zur gegenwärtigen Zeit keine starren und festen Regeln erstellt werden sollten... Wir meinen,
> daß dies eine Sache ist, die in jedem Einzelfall im Lichte des Geistes der Lehren und der
> Umstände des Falles entschieden werden muß; und solange die Situation nicht den guten
> Namen des Glaubens gefährdet oder offensichtlich keine List von seiten des Gläubigen ist,
> um das Bahá'í-Gesetz zu umgehen, sollte es dem Gewissen des betroffenen Gläubigen
> überlassen werden, der selbstverständlich über die Bahá'í-Lehren in Bezug auf Alkohol
> unterrichtet sein und jede Anstrengung machen sollte, sich von einer solchen Tätigkeit zu
> trennen.
> Die obige (Stellungnahme) bezieht sich auf Bahá'í, die bereits als Partner solche Geschäfte
> betreiben. Es ist jedoch offensichtlich, daß ein Bahá'í, der nicht in einer solchen Situation ist,
> sich einer solchen nicht aussetzen sollte.
> Aus Briefen im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
> 
> 34 Die künftige Taufe des Kindes sollte kein Problem sein, denn der Bahá'í-Elternteil sollte
> nicht gegen das Taufen seines Kindes sein, wenn die katholische Mutter es möchte.
> Dementsprechend ist das zu diesem Anlaß übliche Trinken von Champagner eine Sache, die
> ihr freisteht; aber die Bahá'í werden natürlich nicht ebenfalls alkoholische Getränke zu sich
> nehmen.
> 35 Das Haus der Gerechtigkeit betont, daß die Bahá'í in Bezug auf Werbung Weisheit walten
> lassen müssen, in der Entscheidung was zulässig ist und was nicht. Während z.B. die
> Herausgabe einer Werbeanzeige speziell für Weine unstatthaft erscheint, bestünde für einen
> Bahá'í-Anzeigenvertreter kein Bedenken, eine Anzeige herauszugeben, in der Preise von
> Sonderangeboten eines Supermarktes aufgelistet sind, selbst wenn Weine und Spirituosen
> darunter sind. Es ist also eine Sache der Gewichtung und der Weisheit. Das Haus der
> Gerechtigkeit wünscht in erster Linie, daß in solchen Fragen die Entscheidung dem Urteil des
> Betreffenden überlassen wird. Sollten aber irgendwelche Zweifel bestehen, oder wenn der
> Nationale Geistige Rat glaubt, der gute Ruf des Glaubens werde geschädigt, sollte natürlich
> mit dem Rat beraten werden, und in besonderen Fällen könnte er eine Entscheidung treffen.
> 
> Angesichts der Erfordernisse, die aufgrund der Bahá'í-Gesetze an sein Gewissen gestellt sind,
> täte ein Bahá'í- Anzeigen-vertreter gut daran, in jeden Vertrag, den er unterschreibt und in
> dem derartige Schwierigkeiten auftreten könnten, eine Klausel einzufügen, die ihm das Recht
> auf Widerspruch einräumt.
> 36 Hinsichtlich der von Ihnen aufgeworfenen Fragen über (das Anfertigen von) Illustrationen
> für das Handbuch der Weinfirma, meint das Haus der Gerechtigkeit, daß Sie darüber selbst
> entscheiden sollen.
> 37 Was Ihre Fragen zum Servieren alkoholischer Getränke durch Bahá'í für ihre Nicht-
> Bahá'í-Gäste betrifft, meint das Haus der Gerechtigkeit, daß es wegen der Vielfalt der
> Umstände, die mit diesem Thema verknüpft sind, derzeit noch keinerlei endgültige
> Erklärungen abgeben möchte. Es ist klar, daß die Bahá'í selbst keinen Alkohol trinken dürfen,
> und alles übrige muß vorläufig ihrem Gewissen überlassen bleiben.
> Hinsichtlich Ihrer Frage über einen Bahá'í, der auf Anraten eines Arztes für den Notfall
> Weinbrand zuhause hat, meint das Haus der Gerechtigkeit, dagegen sei nichts einzuwenden.
> 38 Im Falle eines Gläubigen, der weiterhin alkoholische Getränke zu sich nimmt, sollte der
> Rat entscheiden, ob es um einen schändlichen Verstoß geht, und wenn dem so ist, sollte der
> Rat versuchen, ihm zu helfen, die Bedeutung des Gehorsams gegenüber dem Bahá'í-Gesetz
> zu verstehen. Wenn er darauf nicht reagiert, muß er wiederholt gewarnt werden, und wenn das
> nicht fruchtet, verliert er seine Wahlrechte. Im Falle eines Alkoholikers, der seine Schwäche
> zu überwinden versucht, muß der Rat besondere Geduld erkennen lassen und muß vielleicht
> professionelle Beratung und Hilfe vorschlagen. Ist der Verstoß nicht offensichtlich schamlos,
> braucht der Rat nichts zu unternehmen.
> 
>                                  Das Verbot von Suchtstoffen
> 
> Aus den Schriften `Abdu'l-Bahás
> 
> 39 Was jedoch die Frage des Opiums betrifft: Es ist abscheulich und verflucht, und Gott möge
> uns vor Seiner Strafe für den, der es gebraucht, beschützen! Der Text des Kitáb-i-Aqdas
> verbietet es ausdrücklich und verurteilt es in höchstem Maße. Die Vernunft sieht im
> Opiumrauchen eine Wahnsinnstat, und die Erfahrung hat gezeigt, daß aus der menschlichen
> Gesellschaft völlig ausgeschlossen wird, wer sich ihm hingibt. Möge Gott alle vor einer so
> abscheulichen Tat beschützen, welche die Grundlage des Menschseins zerstört und die
> Ursache ewiger Verderbnis ist. Opium ergreift Besitz von der Lebenskraft des Menschen, so
> daß sein Gewissen stirbt, sein Verstand dahinschwindet und sein Wahrnehmungsvermögen
> abnimmt. Es tötet das Leben und bringt die natürliche Wärme zum Erlöschen. Es gibt keinen
> größeren Schaden als den, den das Opium zufügt. Wohl denen, die nicht einmal das Wort
> Opium über die Lippen bringen; wie erbärmlich ist, wer davon Gebrauch macht!
> 40 Wegen Haschisch hatten Sie darauf aufmerksam gemacht, daß einige Perser sich an dessen
> Gebrauch gewöhnt haben. Gnädiger Gott! Dies ist das schlimmste aller Rauschmittel, und
> dessen Verbot ist ausdrücklich offenbart. Sein Gebrauch verursacht den Zerfall des Denkens
> und die vollständige Abstumpfung der Seele. Wie kann jemand die Frucht dieses
> Höllenbaumes begehren und durch deren Genuß so weit gebracht werden, als Beispiel für die
> Eigenschaften eines Ungeheuers zu dienen? Wie kann man dieses verbotene Rauschgift
> verwenden und sich dadurch der Segnungen des Allbarmherzigen berauben? ...
> Alkohol zerstört die Vernunft und veranlaßt den Menschen, sinnwidrige Taten zu begehen.
> Aber ... dieser verruchte Haschisch löscht den Verstand aus, läßt den Geist erstarren,
> versteinert die Seele, zehrt den Körper auf und läßt den Menschen enttäuscht und
> zugrundegerichtet zurück.
> Aus den Schriften Shoghi Effendis
> 
> 41 Solch ein keusches und heiliges Leben mit seinen Kennzeichen der Bescheidenheit,
> Reinheit, Enthaltsamkeit, Anständigkeit und inneren Sauberkeit bedingt nichts weniger als
> Mäßigung in allem, was zu Kleidung, Sprache, Vergnügen sowie allen künstlerischen und
> literarischen Zerstreuungen gehört. Es verlangt tägliche Wachsamkeit in der Beherrschung der
> fleischlichen Wünsche und verderbten Neigungen. Es fordert das Aufgeben leichtfertigen
> Verhaltens mit seiner übertriebenen Verhaftung an nichtssagende und oft mißgeleitete
> Freuden. Es verlangt völlige Enthaltung von allen alkoholischen Getränken, von Opium und
> ähnlichen Drogen, die zur Gewohnheit werden können. Es verurteilt die erniedrigende
> Verwendung von Kunst und Literatur, Nacktkultur und Kameradschaftsehe, eheliche Untreue
> und alle Arten des zwanglosen geschlechtlichen Verkehrs, leichtfertige Vertraulichkeit und
> geschlechtliche Laster. Es kann keinen Kompromiß dulden mit den Lehren, Maßstäben,
> Gewohnheiten und Übertreibungen eines verfallenden Zeitalters. Nein, es sucht vielmehr
> durch die anfeuernde Kraft seines Beispiels den schädlichen Charakter solcher Lehren, die
> Falschheit solcher Maßstäbe, die Hohlheit solcher Ansprüche, die Entartung solcher
> Gewohnheiten und die Schändlichkeit solcher Übertreibungen zu beweisen.
> Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
> 
> 42 Jedem, der in den Genuß von Mescalin (Peyote) verwickelt ist, sollte mitgeteilt werden,
> daß im Bahá'í-Glauben die geistige Anregung durch das Hinwenden des Herzens zu
> Bahá'u'lláh entsteht und nicht durch irgendein materielles Mittel. Daher sollten sie ermutigt
> werden, den Genuß von Mescalin aufzugeben.
> 43 Was die sogenannten "geistigen" Wirkungen der Halluzinogene angeht... geistige
> Anregung sollte durch die Hinwendung des Herzens zu Bahá'u'lláh entstehen und nicht durch
> materielle Mittel wie Drogen und Suchtstoffe. Aus der in Ihrem Brief gegebenen
> 
> Beschreibung ist zu entnehmen, daß halluzinogene Mittel eine Art Rauschmittel sind. Da von
> den Freunden, einschließlich der Jugend, verlangt wird, sich strikt aller Arten von
> Rauschmitteln zu enthalten, und da außerdem von ihnen erwartet wird, daß sie die
> bürgerlichen Gesetze ihres Landes gewissenhaft befolgen, ist ganz klar, daß sie den Gebrauch
> dieser Rauschmittel unterlassen sollten. Eine sehr große Verantwortung für den künftigen
> Frieden und das Wohlergehen der Welt wird von der heutigen Jugend getragen. Möge die
> Bahá'í-Jugend durch die Kraft des Glaubens, den sie annahm, für ihre Kameraden ein
> leuchtendes Beispiel sein.
> 44 Die Bahá'í sollten keine halluzinogenen Mittel, einschließlich LSD, Mescalin und ähnliche
> Stoffen gebrauchen. Ebenso sollten sie sich nicht auf Experimente mit solchen Mitteln
> einlassen.
> 
>                                        Quellenangaben:
> 
> 1. Aus dem Buch Aqdas
> 2. Verborgene Worte, Nr. 62 persisch
> 3. Aus einem Tablet Bahá'u'lláhs
> 4. Aus einem Tablet Bahá'u'lláhs
> 5. Zitiert in "Das Kommen göttlicher Gerechtigkeit", S. 54 f
> 6. Wie oben  Seite 54
> 7. Aus einem Tablet an einen Gläubigen  übersetzt aus dem Persischen
> 8. Wie oben
> 9. Aus einem Brief an einen Gläubigen vom 15. Februar 1926
> 10. Wie oben  vom 4. November 1926
> 11. Aus einem Brief an einen Nationalen Geistigen Rat vom 6. November 1935
> 12. Zitiert in einem Brief an einen Nationalen Geistigen Rat vom 6. November 1935
> 13. Aus einem Brief an einen Gläubigen vom 25. Juli 1938
> 14. Wie oben  vom 9. Januar 1939
> 15. Wie oben  vom 17. Februar 1945
> 16. Wie oben  vom 23. Februar 1946
> 17. Wie oben  vom 26. Juli 1946
> 18. Wie oben  vom 7. März 1947
> 19. Wie oben  vom 19. Juli 1947
> 20. Wie oben  vom 30. September 1949
> 21. Wie oben  vom 7. August 1950
> 22. Wie oben  vom 19. August 1952
> 23. Aus einem Brief an einen Nationalen Geistigen Rat vom 26. Juni 1956
> 24. Aus einem Brief an einen Gläubigen vom 3. März 1957
> 25. Aus einem Brief an einen Nationalen Geistigen Rat vom 12. November 1965
> 26. Wie oben  vom 13. Juni 1966
> 27. Aus einem Brief an einen Gläubigen vom 31. Dezember 1967
> 28. Aus einem Brief an einen Nationalen Geistigen Rat vom 8. Februar 1968
> 29. Aus einem Brief an einen Gläubigen vom 19. Dezember 1968
> 30. Aus einem Brief an einen Nationalen Geistigen Rat vom 13. März 1974
> 31. Wie oben  vom 7. April 1974
> 32. Aus einem Memorandum an das Internationale Lehrzentrum vom 10. Februar 1975
> 33. Wie oben  vom 15. Januar 1976
> 34. Aus einem Brief an einen Nationalen Geistigen Rat vom 7. Dezember 1977
> 35. Aus einem Brief an einen Gläubigen vom 20. Dezember 1977
> 36. Wie oben  vom 18. Januar 1978
> 37. Aus einem Brief an einen Nationalen Geistigen Rat vom 2. März 1978
> 38. Wie oben  vom 26. September 1978
> 39. `Abdu'l-Bahá, Kleine Auswahl, Seite 25; oder `Abdu'l-Bahá, Briefe und Botschaften,
> 129:10
> 40. Aus einem Tablet `Abdu'l-Bahás, zitiert in einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat
> der Vereinigten Staaten vom 6. Oktober 1967; oder: "Ein keusches und heiliges Leben",
> Nr. 28
> 41. Das Kommen göttlicher Gerechtigkeit, Seite 50
> 42. Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten vom 9.
> November 1963
> 43. Aus einem Brief an einen Nationalen Geistigen Rat vom 15. April 1965 oder: "Ein
> keusches und heiliges Leben", Nr. 29
> 
> 44. Wie oben  vom 11. Januar 1967 (19. Mai 1966); oder: "Ein keusches und heiliges
> Leben", Nr. 30
>
> — *1991 Drogen und Suchtstoffe*

