Bahá’í-Ehen und ihr Schutz á Textzusammenstellung á Bahá'í Verlag GmbH, Auflage 2.03 (O-2021-06-12) Bahá’í-Ehen und ihr Schutz Textzusammenstellung Aus den Schriften Bahá’u’lláhs 1 Fürwahr, der Herr liebt Einheit und Harmonie und verabscheut Trennung und Scheidung.A1 2 Entsteht bei einem der Ehegatten gegenüber dem anderen Entfremdung oder Widerwille, so ist die Scheidung erst nach Ablauf eines Jahres zulässig.A2 Aus den Schriften ‘Abdu’l-Bahás 3 Für die Masse des Volkes ist die Ehe ein leibliches Band, und diese Verbindung kann nur vorübergehend sein, weil sie von vornherein dazu verurteilt ist, in einer körperlichen Trennung zu enden. Unter dem Volk Bahás jedoch muss die Ehe sowohl eine leibliche als auch eine geistige Verbindung sein, da Mann und Frau vom selben Weine berauscht sind. Beide sind vom selben unvergleichlichen Antlitz bezaubert, beide leben und entwickeln sich durch den gleichen Geist, beide werden von der gleichen Herrlichkeit erleuchtet. Diese Verbindung ist geistiger Natur, und darum wird dieser Bund ewig bestehen. Ebenso werden sie sich in der stofflichen Welt einer starken, dauerhaften Verbindung erfreuen; denn wenn die Ehe auf Geist und Leib gegründet ist, ist sie eine echte Vereinigung, die überdauern wird. Ist die Verbindung jedoch nur eine leibliche, so ist sie gewiss nur vorübergehend und muss unvermeidlich zur Trennung führen. Wenn daher das Volk Bahás zu heiraten gedenkt, muss dieser Bund eine echte Beziehung, ein geistiges wie körperliches Zusammenfinden sein, so dass diese Verbindung in allen Lebensabschnitten und Welten Gottes fortdauert, denn diese wahre Einheit ist ein Lichtstrahl der Liebe Gottes. Ebenso werden die Seelen, wenn sie zu wahren Gläubigen heranwachsen, geistige Verwandtschaft erlangen und eine Zartheit aufweisen, die nicht von dieser Welt ist. Alle werden sie durch einen Hauch der göttlichen Liebe erhoben, und ihre Vereinigung, ihre Verbindung wird ebenfalls ewig bestehen. Seelen, die ihr Selbst dem Vergessen preisgeben, die menschliche Schwächen ablegen und sich von irdischen Bindungen lösen, werden zweifellos mit dem himmlischen Glanz der Einheit erleuchtet und in der unvergänglichen Welt alle zur wahren Vereinigung gelangen.A3 4 Was die Frage der Heirat im Einklang mit dem Gesetz Gottes betrifft: Zunächst musst du jemanden finden, der dir gefällt, und dann unterliegt die Sache der Zustimmung von Vater und Mutter. Ehe du nicht gewählt hast, haben sie kein Recht, sich einzumischen.A4 5 Bahá’í-Ehe bedeutet die Bindung zweier Partner aneinander, ihre gegenseitige Zuneigung mit Herz und Verstand. Jeder von beiden muss sich jedoch voller Sorgfalt bemühen, mit der Wesensart des anderen gründlich vertraut zu werden, so dass der feste Bund zwischen ihnen eine ewige Bindung werde. Ihr Bestreben muss sein, liebevolle Gefährten und für immer und ewig miteinander eins zu sein … Die wahre Bahá’í-Ehe bedeutet, dass Mann und Frau leiblich und geistig eins sein sollen, dass sie einander ständig in ihrem geistigen Leben vervollkommnen und sich in allen Welten Gottes ewiger Einheit erfreuen. Dies ist die Bahá’í-Ehe.A5 6 O ihr, die ihr beide an Gott glaubt! Der Herr, einzig ist Er, hat Mann und Frau erschaffen, damit sie in engster Gemeinschaft miteinander leben und wie eine einzige Seele seien. Sie sind zwei Gefährten, zwei nahe Freunde, die gegenseitig auf ihr Wohl bedacht sein sollten. Wenn sie so leben, werden sie diese Welt vollkommen zufrieden, glückselig und heiteren Gemüts durchschreiten, um im Himmelreich zum Ziel göttlicher Gnade und Gunst zu werden. Aber wenn sie sich anders verhalten, wird sich ihr Leben in großer Bitterkeit verzehren, jeden Augenblick werden sie den Tod herbeisehnen, und im Himmelreich werden sie beschämt sein. Seid daher bemüht, mit Leib und Seele wie zwei Tauben in einem Nest miteinander zu wohnen, denn dies bedeutet Segen in beiden Welten.A6 7 Früher konnte man sich in Persien sehr leicht scheiden lassen. In der vergangenen Sendung pflegte schon eine unbedeutende Angelegenheit zur Scheidung zu führen. Als jedoch das Licht des Königreiches erstrahlte, wurden die Seelen vom Geiste Bahá’u’lláhs belebt, und sie unterließen Scheidung völlig. Jetzt finden in Persien unter den Freunden keine Scheidungen statt, es sei denn, es bestehe ein zwingender Grund, der ein harmonisches Zusammenleben unmöglich macht. Unter solch seltenen Umständen hat es einige Fälle von Scheidung gegeben. Jetzt müssen auch die Freunde in Amerika so leben und sich so verhalten. Sie müssen unbedingt von einer Scheidung absehen, es sei denn, dass etwas eintritt, was sie zwingt, sich aus gegenseitiger Abneigung zu trennen. In einem solchen Fall mögen sie sich mit Kenntnis des Geistigen Rates zur Trennung entschließen. Sie müssen dann geduldig sein und ein volles Jahr warten. Wenn während dieses Jahres zwischen ihnen der Einklang nicht wiederhergestellt ist, dann mag ihre Scheidung vollzogen werden. Wenn es zwischen Eheleuten zu leichten Spannungen oder Verdruss kommt, sollte dies nicht dazu führen, dass der Ehemann an eine Verbindung mit einer anderen Frau oder – was Gott verhüten möge – die Ehefrau an einen anderen Ehemann denkt. Dies steht im Widerspruch zum himmlischen Wertmaßstab und zur wahren Keuschheit. Die Freunde Gottes müssen so leben, sich so verhalten und in Charakter und Haltung solche Vortrefflichkeit an den Tag legen, dass andere erstaunen. Die Liebe zwischen Eheleuten sollte nicht nur rein körperlich, nein, sie muss geistig und himmlisch sein. Ihre beiden Seelen sollten als eine Seele betrachtet werden. Wie schwierig wäre es, eine einzige Seele zu teilen! Wie groß wäre diese Schwierigkeit! Kurz, das Reich Gottes beruht auf Einklang und Liebe, Einheit, Verbundenheit und Einigkeit, nicht auf Streit, besonders nicht zwischen Mann und Frau. Sollte einer von beiden zur Ursache der Scheidung werden, wird er zweifellos in große Schwierigkeiten geraten, das Opfer schlimmen Unheils werden und unter schweren Gewissensbissen leiden.A7 Aus Briefen im Auftrag Shoghi EffendisA8 8 Es ist sehr bedauerlich, wenn es zwischen Mann und Frau zu unterschiedlichen Meinungen und Überzeugungen kommt, denn dies schwächt zweifellos das geistige Band, das vor allem in schwierigen Zeiten die Familie zusammenhält. Das lässt sich nicht durch ein Verhalten in Ordnung bringen, das den Partner entfremdet. Ein Ziel der Sache Gottes ist in der Tat, engere Bande in den Familien zu knüpfen. In allen derartigen Fällen empfahl der Meister deshalb, auf die Wünsche des anderen einzugehen und zu beten. Beten Sie, dass Ihr Mann nach und nach das Licht erkenne, und verhalten Sie sich gleichzeitig so, dass Sie ihn der Sache näherbringen, anstatt ihn dagegen einzunehmen. Ist erst die Eintracht gesichert, so können Sie ungehindert dienen.A9 9 Nach dem Buch Aqdas ist Scheidung erlaubt. Sie wird jedoch missbilligt. Mann und Frau haben beide das gleiche Recht, eine Scheidung zu verlangen, wann immer einer von ihnen es für unbedingt notwendig hält. Selbst wenn ein Partner nicht damit einverstanden ist, wird die Scheidung nach einem Trennungsjahr, in dessen Verlauf der Ehemann zum Unterhalt für seine Frau und die Kinder verpflichtet ist, gültig.A10 10 Der Hüter hat Ihren Brief erhalten … und mit tiefer Anteilnahme von Ihren familiären Schwierigkeiten und Sorgen erfahren. Er bat mich, Sie seiner innigen Gebete für Sie und Ihre liebe Familie zu versichern, insbesondere dafür, dass Ihnen himmlische Führung und Hilfe für die Beilegung Ihrer Streitigkeiten und die völlige Wiederherstellung einer harmonischen Lebensgemeinschaft zuteilwerde. Wenn er Sie dringend bittet, jedes Opfer zu bringen, um Einheit in Ihrer Familie herzustellen, möchte er zugleich, dass Sie sich nicht entmutigt fühlen, wenn Ihre Bemühungen nicht sofort Frucht tragen. Sie sollten das Ihre tun in dem sicheren Glauben, dass Sie Ihre Pflicht als Bahá’í erfüllen, wenn Sie so handeln. Das Weitere liegt sicherlich in Gottes Hand.A11 11 Die Gültigkeit einer Bahá’í-Ehe hängt von der freien, uneingeschränkten Zustimmung aller vier Elternteile ab. Bei der Ausübung dieses Rechtes ist die Entscheidungsfreiheit der Eltern uneingeschränkt und bedingungslos. Sie können ihre Zustimmung aus jedem beliebigen Grund verweigern und sind für ihre Entscheidung nur Gott verantwortlich.A12 12 Hinsichtlich der Scheidung erklärte der Hüter, sie werde missbilligt, gerügt und sei gegen Gottes Wohlgefallen. Ihr Rat muss den Freunden alles mitteilen, was von der Feder ‘Abdu’l-Bahás in diesem Zusammenhang offenbart worden ist, damit alle eingehend ermahnt werden. Die Scheidung ist von der Genehmigung und der Erlaubnis des Geistigen Rates abhängig. Die Mitglieder des Rates müssen in solchen Angelegenheiten jeden einzelnen Fall unvoreingenommen und sorgfältig untersuchen. Wenn stichhaltige Scheidungsgründe vorliegen und sich herausstellt, dass eine Versöhnung völlig unmöglich und die gegenseitige Abneigung unüberwindlich groß ist, dann kann der Rat der Scheidung zustimmen.A13 13 Der Hüter hat Ihren Brief erhalten … und mit großer Sorge von der Uneinigkeit zwischen Ihnen und Ihrem Mann erfahren. Er wünscht, dass ich Ihnen versichere, dass er für die Lösung Ihrer familiären Schwierigkeiten beten wird; gleichzeitig aber möchte er Ihnen sehr ans Herz legen, sich mit allen in Ihrer Macht stehenden Mitteln zu bemühen, Ihre Meinungsverschiedenheiten beizulegen und keine Ausmaße annehmen zu lassen, die zur vollständigen und endgültigen Trennung von Ihrem Ehemann führen würden. Wenn auch die Scheidung nach dem Bahá’í-Gesetz zulässig ist, wird sie doch sehr missbilligt, und nur dann sollte auf sie zurückgegriffen werden, wenn jede Anstrengung, sie zu verhindern, sich als vergeblich und wirkungslos erwiesen hat. Es liegt nun an Ihnen und Herrn …, über die geistigen Folgen jeder Scheidung für beide Seiten gründlich nachzudenken und, gestärkt durch die Kraft des Glaubens, im Vertrauen auf die Segnungen, die jedem ergebenen Anhänger Bahá’u’lláhs bei genauer Befolgung Seiner Prinzipien und Gesetze ohne Zweifel zuteilwerden, neu den Entschluss zu fassen, Ihre gemeinsamen Schwierigkeiten zu lösen und in Ihrem Familienleben Harmonie, Frieden und Glück wiederherzustellen.A14 14 Ganz besonders möchte ich Sie im Zusammenhang mit Ihrer Absicht, sich mit Dr. … zu verheiraten, seiner Gebete um Ihre Führung versichern. Möge der Geliebte Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen, und Ihnen das Leid und die Sorgen ersparen, die voreiliges Handeln in solchen Fällen zwangsläufig nach sich zieht. Sie sollten diese Frage von so entscheidender Bedeutung für Ihre Zukunft auf das Genaueste überlegen und alle relevanten Gesichtspunkte sorgfältig und leidenschaftslos prüfen. Die endgültige Entscheidung liegt bei Ihnen und Dr. …A15 15 Die Bahá’í-Lehren empfehlen nicht nur das Leben im Ehestand und betrachten ihn als die natürliche, richtige Lebensweise für jeden geistig und körperlich gesunden, gesellschafts- und verantwortungsbewussten Menschen, sie verleihen der Ehe vielmehr den Status einer göttlichen Institution, deren wichtigster und heiliger Zweck es ist, die Menschheit – der eigentliche Zweck der gesamten Schöpfung – fortbestehen zu lassen und auf die wahre, ihr von Gott bestimmte Stufe zu erheben.A16 16 Die Situation, der SieA17 sich gegenübersehen, ist zugegebenermaßen schwierig und heikel; nicht weniger schwerwiegend und in der Tat unerlässlich ist aber die daraus folgende Verpflichtung, die Sie als treuer und ergebener Gläubiger gewissenhaft und uneingeschränkt auf sich nehmen sollten. Obwohl der Hüter sich der besonderen Umstände Ihres Falles völlig bewusst ist und für Sie in dieser herausfordernden, drängenden Frage großes Mitgefühl empfindet, kann er angesichts der in den Lehren enthaltenen ausdrücklichen Gebote weder Ihr Begehren gutheißen, eine zweite Ehe zu schließen, während Ihre erste Ehefrau noch lebt und im heiligen Stand der Ehe mit Ihnen verbunden ist, noch kann er Ihnen empfehlen oder es gutheißen, dass Sie sich von ihr scheiden lassen, nur um eine andere Frau heiraten zu können. Die Bahá’í-Lehren schließen nicht nur die Möglichkeit der Doppelehe aus, sie betrachten auch die Scheidung, obwohl sie zulässig ist, als eine verwerfliche Tat, zu der man nur unter außergewöhnlichen Umständen schreiten sollte, wenn schwerwiegende Probleme bestehen, die über Erwägungen wie körperliche Anziehung oder sexuelle Verträglichkeit und Harmonie weit hinausgehen. Die Institution der Ehe, wie sie von Bahá’u’lláh errichtet wurde, misst der körperlichen Seite der ehelichen Verbindung die gebührende Bedeutung bei, ordnet sie aber den moralischen und geistigen Zielen und Aufgaben unter, mit denen eine allweise, liebende Vorsehung die Ehe ausgestattet hat. Nur wenn jeder dieser Werte das rechte Gewicht erhält, nur auf der Grundlage, dass das Körperliche dem Moralischen und das Sinnliche dem Geistigen untergeordnet ist, können Ausschreitungen und eine Laxheit in den ehelichen Beziehungen, wie sie unser dekadentes Zeitalter so beklagenswert bezeugt, vermieden werden; nur so kann das Familienleben in seiner ursprünglichen Reinheit wiederhergestellt werden und seine wahre, göttlich bestimmte Aufgabe erfüllen. Der Hüter wird innig dafür beten, dass Sie, erleuchtet und geführt von diesem göttlichen Richtmaß, gestärkt durch die sichere Hilfe und Bestätigung Bahá’u’lláhs, Ihre Beziehungen mit den beteiligten Personen zufriedenstellend ordnen mögen und so zu der einzig richtigen Lösung für dieses sicherlich herausfordernde Problem in Ihrem Leben gelangen.A18 17 Er hat Ihre Frage zum Problem der Eheschließung zur Kenntnis genommen, ebenso den Umstand, dass sie unter den Gläubigen selten aufkommt. In der Tat hält er es für sehr bedauerlich, dass manche junge Gläubige der Ehefrage nicht die gebührende Bedeutung beimessen und, wie Sie feststellen, anscheinend den Eindruck haben, der Bahá’í-Glaube riete vom Eheleben ab. Das ist ganz gewiss eine irrige Auffassung; wer immer sich die Mühe macht, Bahá’u’lláhs Worte mit Sorgfalt und Bedacht zu lesen und über ihren tieferen Sinn nachzudenken, muss von der Wahrheit überzeugt sein, dass im Bahá’í-Glauben das Ehe- und besonders das Familienleben nicht nur empfohlen werden, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe von höchster, ja grundlegender Bedeutung darstellen, denn nur durch sie ist der Fortbestand der Menschheit auf Dauer gesichert. Die Gläubigen sollten sich völlig bewusst sein, dass Bahá’u’lláh die Ehe zwar nicht zur Pflicht macht, ihr aber solche geistig-gesellschaftliche Bedeutung beimisst, dass es unter normalen Umständen für einen Gläubigen keinen guten Grund gibt, sie nicht in Betracht zu ziehen. In Seinem Buch der GesetzeA19 betont Er nachdrücklich die Wichtigkeit der Ehe und erklärt ihren Hauptzweck, nämlich Kinder zu zeugen und sie in der Religion Gottes zu erziehen, damit sie Ihn erkennen und anbeten, Seines Namens gedenken und Ihn preisen.A20 18 … er ist hocherfreut über die frohe Nachricht, dass Sie Ihre häuslichen Unstimmigkeiten mit Frau … beilegen konnten, und insbesondere darüber, dass Sie gemeinsam eine sehr erfolgreiche Lehrreise gemacht haben … Dieses Band gemeinsamen Dienstes an der Sache, das sich als wirksame Lösung Ihrer persönlichen Probleme erwies, wird – darauf hofft er und darum betet er – im Laufe der Jahre durch Ihren zunehmenden gemeinsamen Einsatz in der Lehrarbeit noch mehr gefestigt werden …A21 19 Zur Frage, ob die Zustimmung der Eltern eines Nicht-Bahá’í zur Heirat mit einem Bahá’í notwendig ist: Da Bahá’u’lláh erklärt, dass die Zustimmung der Eltern beider Partner erforderlich ist, um die Einheit zu fördern und Spannungen zu vermeiden, und da das Buch Aqdas keine Ausnahmen für diese Regel nennt, ist der Hüter der Meinung, dass die Zustimmung der Eltern beider Partner unter allen Umständen erforderlich ist.A22 20 Bahá’u’lláh hat der Heiligkeit der Ehe großes Gewicht beigemessen; die Gläubigen sollten sich aufs äußerste bemühen, in ihrem Heim für Harmonie zu sorgen und ein Umfeld zu schaffen, das ihren Kindern zumindest nicht schadet. Wenn sich dies aber nach Gebet und aufopferungsvollem Bemühen als völlig unmöglich erweist, können sie zur Scheidung schreiten.A23 21 Im Aqdas wird die Ehe als eine hochheilige Verbindung dargestellt; die Bahá’í sollten erkennen, dass die Scheidung als letzter Ausweg betrachtet wird, der unter allen Umständen zu vermeiden ist und dem nicht leichtfertig zugestimmt werden darf.A24 22 Er ist der Ansicht, Sie und Ihre Frau sollten alles in Ihrer Macht Stehende tun, um untereinander eine harmonische Beziehung zu schaffen, und wenn möglich, mit allen Mitteln eine Scheidung vermeiden. Vom Bahá’í-Standpunkt aus ist die Ehe eine sehr ernste, heilige Verbindung und die Scheidung ein letzter Ausweg, der, wenn menschenmöglich, vermieden werden soll.A25 23 Es tat ihm sehr leid zu erfahren, dass Sie und Ihr Mann immer noch zusammen unglücklich sind. Es ist im Leben immer eine Quelle des Kummers, wenn Ehepaare nicht gut miteinander auskommen können. Der Hüter meint jedoch, Sie und Ihr Mann sollten, wenn Sie die Scheidung erwägen, auch an die Zukunft Ihrer Kinder denken und berücksichtigen, wie dieser einschneidende Schritt deren Leben und Glück beeinflussen würde. Wenn Sie die Notwendigkeit für Rat und Beratung sehen, empfiehlt er Ihnen, sich mit Ihrem Örtlichen Rat zu beraten; sicher werden Ihre Mit-Bahá’í ihr Möglichstes tun, um Ihnen zu raten und zu helfen, Ihre Interessen und die der Sache Gottes zu schützen.A26 24 Der Hüter hat den Eindruck, dass Ihr Gatte ein edler Mensch ist; er freut sich zu hören, dass Sie beide sich wieder versöhnen wollen. Er ist der festen Überzeugung, dass die Bahá’í nach Möglichkeit den neuen Gläubigen und jungen Bahá’í in jeder Hinsicht große Vorbilder sein sollten, vor allem solche Bahá’í, die der Sache Gottes so aktiv und hervorragend dienen wie Sie und Ihre Familie. Da Bahá’u’lláh die Scheidung so sehr missbilligt (obgleich Er sie zulässt) und die Ehe als eine hochheilige Verpflichtung betrachtet, sollten die Gläubigen alles in ihrer Macht Stehende tun, um die von ihnen geschlossenen Ehen zu erhalten und sie zu beispielhaften, von edelsten Motiven getragenen Verbindungen zu gestalten.A27 25 Bahá’u’lláh hat eindeutig verfügt, dass zu einer Bahá’í-Eheschließung die Zustimmung aller lebenden Elternteile erforderlich ist. Dies gilt, ob die Eltern Bahá’í sind oder nicht, ob seit Jahren geschieden oder nicht. Er hat dieses große Gesetz niedergelegt, um den gesellschaftlichen Bau zu stärken und die Familienbande zu festigen, um Dankbarkeit und Ehrerbietung in den Herzen der Kinder gegenüber denen zu wecken, die ihnen das Leben gaben und ihre Seele auf die ewige Reise zu ihrem Schöpfer sandten. Wir Bahá’í müssen uns dessen bewusst sein, dass in der heutigen Gesellschaft der umgekehrte Vorgang stattfindet: Die jungen Menschen kümmern sich immer weniger um die Wünsche ihrer Eltern; die Scheidung wird als ein natürliches Recht betrachtet und mit den fadenscheinigsten, unverantwortlichsten und erbärmlichsten Vorwänden durchgeführt. Voneinander getrennte Paare sind, besonders wenn einer von ihnen das volle Sorgerecht über die Kinder hat, nur allzu gern bereit, die Bedeutung des anderen Ehepartners herabzusetzen, der als ein Elternteil mitverantwortlich dafür ist, die Kinder in die Welt gebracht zu haben. Die Bahá’í müssen, indem sie sich streng an die Bahá’í-Gesetze und –Lehren halten, diese zersetzenden Kräfte bekämpfen, die so rasch das häusliche Leben und die schönen Familienbande zerstören und das moralische Gerüst der Gesellschaft niederreißen.A28 26 Zweifellos sehen die Gläubigen in Amerika in der Scheidung keine ernste Angelegenheit, wahrscheinlich unter dem unbewussten Einfluss der äußerst lockeren Moral, die dort herrscht, und der leichtfertigen Einstellung zur Scheidung, die sich zunehmend durchzusetzen scheint; sie scheinen die Tatsache nicht zu begreifen, dass Bahá’u’lláh die Scheidung zwar erlaubt, aber nur als letzten Ausweg zulässt und streng verurteilt. Wenn Kinder da sind, sind sie bei der Scheidung ein Faktor, der nicht unberücksichtigt bleiben darf, denn sicherlich auferlegen Kinder dem Mann und der Frau, die einen solchen Schritt in Erwägung ziehen, eine noch größere Last sittlicher Verantwortung. In solchen Fällen betrifft die Scheidung nicht nur sie selbst, ihre Wünsche und Gefühle, sondern auch die gesamte Zukunft der Kinder und deren Einstellung zur Ehe. Zur Frage, ob Sie und Herr … sich jetzt scheiden lassen sollten: Diese Angelegenheit betrifft so persönlich Sie beide, Ihre Kinder und Ihre Zukunft, dass er meint, er könne nicht mehr tun, als Sie auf das oben Ausgeführte hinzuweisen. Die Entscheidung müssen Sie beide selbst treffen.A29 27 Die Gläubigen sollten die Scheidung strikt vermeiden und sie nur unter seltenen, dringlichen Umständen in Betracht ziehen. Die moderne Gesellschaft ist sträflich leichtsinnig, was die heilige Natur der Ehe angeht, und die Gläubigen müssen gegen diesen Trend beharrlich ankämpfen.A30 28 Er ist bekümmert, von dem Missklang und der Unzufriedenheit bei Ihnen zuhause zu erfahren, und versichert Ihnen, dass er um deren Beseitigung beten wird. Ihnen möchte er zu verstehen geben, dass Sie Ihrem Mann vielleicht körperlich und geistig nicht genug von Ihrer Liebe schenken, um sein Interesse an Ihnen wach zu halten. Eheprobleme sind oft sehr verwickelt und heikel, und wir Bahá’í sollten als aufgeklärte, fortschrittliche Menschen nicht zögern, falls nötig oder erwünscht, in solchen Angelegenheiten die Wissenschaft zu Rate zu ziehen. Wenn Sie und Ihr Mann Ihre Probleme gemeinsam oder einzeln mit einem guten Arzt besprechen, können Sie ihrem Mann vielleicht zur Heilung verhelfen oder es zumindest versuchen. Es wäre wirklich schade, wenn zwei in dieser ruhmreichen Sache vereinte, mit einer Familie gesegnete Gläubige nicht imstande sein sollten, harmonisch miteinander zu leben; er meint, Sie sollten konstruktive Maßnahmen ergreifen und nicht zulassen, dass die Lage sich verschlimmert. Wenn das Gespenst einer Trennung zwischen Mann und Frau auftaucht, sollten sie alles tun, um zu vermeiden, dass es soweit kommt. Er bittet Sie dringend, Ihre Zeit mehr dem Lehren der Sache zu widmen und gemeinsam darum zu beten, dass Bahá’u’lláh Ihnen tiefe, dauerhafte Liebe füreinander schenke.A31 29 Er bedauert sehr zu erfahren, dass Sie erwägen, sich von Ihrem Mann scheiden zu lassen. Wie Sie ohne Zweifel wissen, erachtet Bahá’u’lláh den Ehebund als sehr heilig; nur unter sehr außergewöhnlichen, unerträglichen Umständen ist für Bahá’í eine Scheidung ratsam. Der Hüter sagt nicht, Sie dürften sich nicht von Ihrem Mann scheiden lassen, aber er bittet Sie eindringlich – nicht nur, weil Sie gläubig und den Gesetzen Gottes zu gehorchen bemüht sind, sondern auch um des Glückes Ihrer Kinder willen –, im Gebet darüber nachzudenken, ob es Ihnen nicht möglich ist, sich über die Begrenzungen zu erheben, die Sie bisher in Ihrer Ehe empfunden haben, und diese Ehe gemeinsam zu einem Erfolg zu machen. Wir meinen oft, unser Glück liege in einer bestimmten Richtung, und wenn wir schließlich einen zu hohen Preis dafür bezahlen müssen, entdecken wir vielleicht, dass wir uns in Wirklichkeit weder Freiheit noch Glück erworben haben, sondern lediglich einen neuen Zustand der Enttäuschung und Ernüchterung.A32 30 Er ist der Meinung, dass Sie mit allen Mitteln jede Anstrengung auf sich nehmen sollten, um Ihre Ehe zusammenzuhalten, besonders um Ihrer Kinder willen, die wie alle Kinder geschiedener Eltern unter widersprüchlichen Kindespflichten nur zu leiden haben, weil sie des Segens beraubt sind, von Vater und Mutter gemeinsam in einem Heim umsorgt und geliebt zu werden. Nachdem Sie erkannt haben, dass Ihr Mann krank ist, sollten Sie imstande sein, sich mit Ihren gefühlsmäßigen Schwierigkeiten abzufinden, und keine unversöhnliche Haltung einnehmen, wie sehr Sie auch zu leiden haben. Wir wissen, dass Bahá’u’lláh die Scheidung scharf missbilligt; es ist wirklich die Pflicht der Bahá’í, sich fast übermenschlich anzustrengen, damit es nicht zur Scheidung kommt.A33 31 Die Bahá’í dürfen keinen Ehebruch begehen und müssen sich vor der Ehe sexueller Intimität enthalten. Nicht zu heiraten, ist im Bahá’í-Glauben keine Sünde, aber Bahá’u’lláh empfiehlt den Gläubigen die Ehe. Es gibt keine Lehraussage im Bahá’í-Glauben über die Existenz von ›Seelenverwandten‹. Gemeint ist vielmehr, dass die Ehe zu einer tiefen geistigen Freundschaft führen soll, die in der jenseitigen Welt fortdauern wird, wo es kein Geschlecht, kein eheliches Geben und Nehmen gibt – genauso wie wir mit unseren Eltern, unseren Kindern, unseren Brüdern und Schwestern, unseren Freunden nicht nur physische Bande zwischenmenschlicher Beziehungen, sondern ein zutiefst geistiges, ewig währendes Band knüpfen sollten.A34 32 Es tat ihm sehr leid zu erfahren, dass Ihre Ehe anscheinend gescheitert ist. Ich brauche Ihnen als Bahá’í nicht zu sagen, dass die Bahá’í alle Kräfte einsetzen sollten, ihre Ehen zu retten – nicht um ihrer selbst, vielmehr um Gottes willen. Bei Pionieren ist dies sogar noch wichtiger, da sie im Licht der Öffentlichkeit stehen. Es wäre jedoch in solchen Angelegenheiten weder schicklich noch richtig, dass der Hüter auf einzelne Gläubige Druck ausübte. Er kann Sie und … nur auffordern, es noch einmal zu versuchen, aber wenn Sie sich nicht zu diesem Versuch überwinden können, ist dies natürlich Ihre persönliche Angelegenheit.A35 33 Der Hüter wird für die Lösung Ihrer Probleme beten. Er wird beten, dass Ihr Sohn geheilt, Ihre Familie glücklich und einig werde. Die wahre Grundlage der Einheit ist das Dienen, und er hofft, dass sich alle Mitglieder mit erneutem Bemühen erheben werden, den Glauben zu lehren.A36 34 Wo immer eine Bahá’í-Familie lebt, sollten die Beteiligten alles in ihrer Macht Stehende tun, um sie zu erhalten; denn die Scheidung wird in den Lehren scharf missbilligt, während Harmonie, Einheit und Liebe als höchste Ideale für die menschlichen Beziehungen gepriesen werden. Dies muss für die Bahá’í immer gelten, ob sie als Pioniere dienen oder nicht.A37 Aus Briefen im Auftrag des Universalen Hauses der GerechtigkeitA38 35 In Anbetracht der Probleme, die Sie und Ihre Frau haben, weist das Haus der Gerechtigkeit darauf hin, dass die Einheit Ihrer Familie den Vorrang vor jeder anderen Überlegung haben sollte. Bahá’u’lláh kam, der Welt die Einheit zu bringen, und die grundlegende Einheit ist die der Familie. Daher müssen wir daran glauben, dass die Sache Gottes dazu da ist, die Familie zu stärken, und nicht, sie zu schwächen. Zum Beispiel sollte der Dienst für die Sache Gottes nicht zur Vernachlässigung der Familie führen. Es ist für Sie wichtig, Ihre Zeit so einzuteilen, dass Ihr Familienleben harmonisch verläuft und Ihr Haushalt die nötige Aufmerksamkeit erhält. Bahá’u’lláh betont auch, wie wichtig die Beratung ist. Wir dürfen nicht wähnen, diese lohnende Methode, Lösungen zu finden, sei auf die Verwaltungsinstitutionen der Sache beschränkt. Familienberatung mit offener, freier Aussprache, beseelt von der Einsicht, dass Mäßigung und Ausgewogenheit notwendig sind, kann das Allheilmittel für häusliche Konflikte sein. Die Frauen sollten nicht ihre Männer zu bevormunden suchen, die Männer nicht ihre Frauen …A39 36 Ihr Brief … über die Schwierigkeiten in Ihrer Familie hat das Universale Haus der Gerechtigkeit bedrückt; wir wurden gebeten, Ihnen folgendes mitzuteilen: Dass Sie und Ihr Mann mit Ihrem Geistigen Rat über Ihre familiären Probleme beraten haben, ohne einen Ratschlag zu erhalten, und dass Sie mit einem Familienberater Ihre Situation ohne Erfolg erörtert haben, hat das Haus der Gerechtigkeit zur Kenntnis genommen; es ist der Meinung, Sie und Ihr Mann sollten sich dringend vor Augen führen, dass die Ehe Wohlbefinden schaffen und Gefühle der Sicherheit und des geistigen Glücks vermitteln kann. Aber das geschieht nicht zufällig. Damit die Ehe zu einem Hafen der Zufriedenheit wird, bedarf es des gemeinsamen Bemühens der Ehepartner und der Hilfe ihrer Familien. Sie erwähnen Ihre Besorgnis über Ihre älteste Tochter. Es wird empfohlen, sie und vielleicht auch Ihre jüngeren Kinder in Familienberatungen einzubeziehen. Als Bahá’í wissen wir, wie wichtig Beratung ist; wir sollten nicht meinen, sie sei nur in Geistigen Räten anwendbar.A40 37 Unversöhnliche Antipathie zwischen Ehepartnern ist nicht nur Mangel an Liebe für den Partner, sondern unüberwindliche Abneigung. Der Geistige Rat muss bestimmen, ob diese Bedingung vorliegt, ehe er den Beginn des Wartejahres festlegt; er kann dies auf Antrag eines der Partner tun. Dass der andere Partner keine Scheidung will, hat darauf keinen Einfluss. Wenn das Datum für den Beginn des Wartejahres festgelegt ist, haben die Partner die Pflicht, alles Erdenkliche zu versuchen, um ihren Streit beizulegen und ihre Ehe zu erhalten. Der Geistige Rat hat die Aufgabe, ihnen dabei jeden Beistand zu leisten … Beim eigenen Geistigen Rat Hilfe zu suchen, ist offensichtlich Bestandteil des Bahá’í-Scheidungsverfahrens, und die betroffenen Partner sollten mit dem Rat ihre Probleme beraten. Es liegt im Ermessen eines oder beider Partner, sich außerdem an beruflicher Eheberater zu wenden.A41 38 Ihr Brief vom … an das Universale Haus der Gerechtigkeit zeigt, dass Sie Ihre Ehe durch das Studium der Schriften und durch Beratung und Unterstützung von verschiedenen Seiten wieder in Ordnung zu bringen versuchen. Wir wurden beauftragt, Ihnen den Rat des Hauses zu dieser wichtigen Frage der Aussöhnung von Ehepartnern im Zusammenhang mit Ihrem eigenen Selbstverständnis und Ihrer Beziehung zu anderen mitzuteilen. Sie werden dringend gebeten, in Ihrem Studium, Ihren Gebeten um die Lösung Ihrer Probleme und Ihrer Meditation, die Ihnen Führung und Zuversicht geben kann, standhaft fortzufahren, zumal das Verständnis des eigenen Ichs und der Beziehungen zu anderen in den Bahá’í-Schriften und im Beispiel des Meisters ‘Abdu’l-Bahá zu finden ist. Weder Sie noch Ihr Mann sollten zögern, weiterhin berufliche Eheberater zurate zu ziehen, einzeln und wenn möglich gemeinsam, und sich ebenso hilfreiche Empfehlungen zunutze zu machen, die Sie von weisen, reifen Freunden erhalten können. Beratung von Nicht-Bahá’í-Seite kann nützlich sein, aber im Allgemeinen muss sie durch Bahá’í-Einsichten ergänzt werden. Sie fragen, wie mit Ärger umzugehen sei. Das Haus der Gerechtigkeit empfiehlt Ihnen, sich die Ermahnungen unserer Schriften ins Gedächtnis zu rufen, dass man die Fehler anderer übersehen, ihre Missetaten vergeben und verbergen, ihre schlechten Eigenschaften nicht herausstellen soll, sondern ihre lobenswerten suchen und stärken und versuchen muss, stets nachsichtig, geduldig und barmherzig zu sein. Textabschnitte wie die folgenden Zitate aus Briefen im Auftrag des geliebten Hüters sind dabei hilfreich: »In jedem Menschen stecken Fähigkeiten, die wir schätzen und bewundern und um derentwillen wir ihn lieben können. Und wenn Sie sich womöglich entschließen, nur an diese Fähigkeiten Ihres Mannes zu denken, wird dies die Lage bessern helfen. …Sie sollten Ihre Gedanken abwenden von dem, was Sie ärgert, und ständig zu Bahá’u’lláh um Hilfe beten. Dann werden Sie erfahren, wie die von Gott entfachte reine Liebe, die in der Seele brennt, wenn wir die göttlichen Lehren studieren, mehr als alles andere wärmt und heilt. Jeder von uns hat nur ein einziges Leben zu verantworten, und das ist sein eigenes. Jeder ist unermesslich weit davon entfernt, ›vollkommen‹ zu sein, ›wie unser himmlischer Vater vollkommen ist‹. Die Aufgabe, unser eigenes Leben und unseren eigenen Charakter zu vervollkommnen, erfordert unsere ganze Aufmerksamkeit, Willenskraft und Energie …«A42 39 Die Beziehung zwischen den Ehepartnern muss im Zusammenhang mit dem Bahá’í-Ideal des Familienlebens gesehen werden. Bahá’u’lláh kam, der Welt die Einheit zu bringen, und die grundlegende Einheit ist die der Familie. Daher müssen wir daran glauben, dass die Sache Gottes die Familie stärken und nicht schwächen will, und ein Schlüssel zu dieser Stärkung der Einheit ist liebevolle Beratung. Die Atmosphäre in einer Bahá’í-Familie sollte ebenso wie in der gesamten Gemeinde »den Grundton der Sache Gottes« ausdrücken, der, wie der Hüter erklärt hat, »nicht diktatorische Gewalt, sondern demütige Freundschaft ist, nicht despotische Machtausübung, sondern der Geist freier, liebevoller Beratung …« Trotz liebevoller Beratung verbleiben in jeder Gruppe gelegentlich Fragen, in denen sich keine Übereinstimmung erzielen lässt. In einem Geistigen Rat wird dieses Problem durch die Stimmenmehrheit gelöst. Jedoch kann es keine Stimmenmehrheit geben, wenn nur zwei Partner betroffen sind wie im Falle von Mann und Frau. Deshalb sollte manchmal eine Frau ihrem Mann, manchmal ein Mann seiner Frau nachgeben, aber keiner sollte jemals den anderen beherrschen …A43 40 Sie haben jedoch nach besonderen Verhaltensregeln gefragt, um die Beziehungen zwischen Eheleuten zu ordnen. Das Haus der Gerechtigkeit möchte dieser Bitte nicht entsprechen, da die Zusammenstellung über dieses Thema bereits Führung in ausreichendem Maße enthält, so etwa das Prinzip, dass im Familienverband die Rechte jedes Einzelnen und aller Familienmitglieder gewahrt werden müssen, und der Ratschlag, dass der Grundgedanke liebevolle Beratung sein sollte, dass alle Angelegenheiten in Liebe und Eintracht geregelt werden sollten und manchmal der Mann, manchmal die Frau den Wünschen des anderen nachgeben sollte. Unter welchen Umständen man nachgeben sollte, muss jedes Ehepaar selbst entscheiden. Wenn sie sich – was Gott verhüte – nicht vertragen und ihre Unversöhnlichkeit zu Entfremdung führt, sollten sie Rat suchen bei Menschen, denen sie vertrauen und auf deren ernstzunehmende, gesunde Urteilskraft sie sich verlassen können, damit die ihre Familie einigenden Bande bewahrt und gefestigt werden.A44 41 Zur Definition des Begriffs ›Abneigung‹ in Verbindung mit dem Bahá’í-Scheidungsgesetz weist das Universale Haus der Gerechtigkeit darauf hin, dass es für eine Bahá’í-Scheidung keine spezifischen ›Gründe‹ gibt, wie sie in einigen Gesetzbüchern des bürgerlichen Rechts vorkommen. Das Bahá’í-Recht erlaubt die Scheidung, aber Bahá’u’lláh wie ‘Abdu’l-Bahá haben ausdrücklich erklärt, dass die Scheidung zu verabscheuen ist. Der einzelne Gläubige sollte aus seiner Sicht alles tun, um eine Scheidung zu vermeiden. Die Bahá’í sollten sich der Heiligkeit der Ehe zutiefst bewusst sein und danach streben, aus ihrer Ehe einen ewigen Bund der Einigkeit und Harmonie zu machen. Das erfordert eifriges Bemühen, Opfer, Weisheit und Selbstverleugnung. Die Möglichkeit einer Scheidung darf ein Bahá’í nur dann in Betracht ziehen, wenn die Lage unerträglich ist und er oder sie heftigen Widerwillen empfindet, mit dem Partner verheiratet zu sein. Dies ist ein Maßstab, der dem Einzelnen vor Augen geführt wird. Er ist kein Gesetz, sondern eine Mahnung – ein Ziel, dem wir zustreben sollen. Aus der Sicht des Geistigen Rates ist die Sachlage jedoch ein wenig anders. Der Geistige Rat sollte sich stets darum bemühen, dass die Gläubigen seiner Gemeinde im Verständnis des Bahá’í-Ehekonzepts vertieft werden, ganz besonders die jungen Leute, so dass sie schon den bloßen Gedanken an Scheidung abstoßend finden … Daraus wird ersichtlich, dass ›Abneigung‹ kein genauer Rechtsbegriff ist, der einer Definition bedarf. Es gibt ja noch eine Reihe anderer Begriffe für die Beschreibung der Situation, die zu einer Scheidung nach Bahá’í-Recht führen kann: ›Antipathie‹, ›Ressentiment‹, ›Entfremdung‹, ›Aussichtslosigkeit, Harmonie zu schaffen‹ und ›Unversöhnlichkeit‹. Die Texte zeigen jedoch deutlich, dass die Scheidung entschieden missbilligt wird, dass sie unter »seltenen, zwingenden Umständen« als »letzter Ausweg« anzusehen ist und dass der Partner, der die »Ursache für die Scheidung« ist, »zweifellos« »das Opfer schlimmen Unheils« wird.A45 42 Wenn einem Geistigen Rat ein Scheidungsgesuch vorgelegt wird, muss er sein erstes Tun und Trachten darauf richten, das Paar zu versöhnen und dafür zu sorgen, dass es die diesbezüglichen Bahá’í-Lehren kennt. So Gott will, hat der Geistige Rat Erfolg und braucht kein Wartejahr anzusetzen. Wenn der Rat sich jedoch außerstande sieht, den betreffenden Partner zur Zurücknahme seines Scheidungsantrags zu bewegen, muss er folgern, dass aus seiner Sicht eine unversöhnliche Abneigung zu bestehen scheint, und hat dann keine andere Wahl, als das Datum für den Beginn des Wartejahres festzulegen. Im Laufe dieses Jahres hat das Paar die verantwortungsvolle Aufgabe, die Beilegung seiner Streitigkeiten zu versuchen; der Rat hat die Pflicht, dem Paar dabei zu helfen und es zu ermutigen. Wenn aber das Wartejahr ohne Versöhnung zu Ende geht, muss die Bahá’í-Scheidung zum Datum der Zivilscheidung – falls diese nicht vorausging – ausgesprochen werden.A46 43 Es ist klar, dass die Bahá’í-Lehren absolute Treue in der Beziehung zwischen Mann und Frau verlangen. Ein Abschnitt aus einem Brief vom 28. September 1941 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, abgedruckt in Messages from the Universal House of Justice 1968-1973, Seite 108, erklärt: »Sie fragen nach dem Platz im Leben, den eine feste Liebesverbindung zu einer anderen Person als unserem Ehemann oder unserer Ehefrau einnehmen kann. Aus der Sicht der Lehren lässt sich diese Frage leicht beantworten. Keuschheit bedeutet ein unbeflecktes, reines Geschlechtsleben vor und nach der Heirat: vor der Heirat vollkommen keusch, nach der Heirat dem gewählten Gefährten vollkommen treu, Treue in allen sexuellen Handlungen, Treue in Wort und Tat.« Aus den Bahá’í-Lehren wird außerdem deutlich, dass kein Ehemann seine Frau in irgendeiner Weise misshandeln darf und dass solch verwerfliches Tun im Widerspruch zu der in den Bahá’í-Schriften geforderten, auf gegenseitiger Achtung und Gleichberechtigung beruhenden Beziehung steht – einer Beziehung, in der die Prinzipien der Beratung herrschen und keiner dem anderen seinen Willen aufzwingen darf.A47 44 Das Haus der Gerechtigkeit rät Ihnen, Ihr eifriges Bemühen fortzusetzen, mit dem Sie die Schwierigkeiten in Ihrer Ehe zu überwinden suchen. Es freut sich zu erfahren, dass Sie und Ihr Mann sich um Führung an den Örtlichen Geistigen Rat gewandt haben und bei einem Bahá’í, der Eheberater ist, Hilfe suchten. Wenn solches Bemühen mit starken, entschlossenen Anstrengungen verbunden ist, steigen die Aussichten, dass Ihre Ehe erhalten bleibt, ganz beträchtlich. Aber auch die Tatsache, dass Bahá’u’lláh die Scheidung erlaubt hat, ist zu bedenken; ohne Zweifel zeigt sie, dass die Scheidung unter gewissen Umständen unumgänglich ist. Wenn Ihre ernsthaften Bemühungen um den Erhalt Ihrer Ehe nicht das erhoffte Ergebnis bringen, sollten Sie nicht bestürzt sein.A48 45 Über die Nachricht, dass Sie und Ihr Mann weiterhin Eheschwierigkeiten haben, war das Haus der Gerechtigkeit betrübt. Immer wieder riet es den Freunden, sich in solchen Situationen an die Geistigen Räte um Rat und Beistand zu wenden und in dem Bemühen, die Einheit ihrer ehelichen Verbindung zu erhalten, den Ratschlägen der Geistigen Räte zu folgen. In vielen Fällen hat es sich als zweckmäßig erwiesen, gleichzeitig die Hilfe kompetenter beruflicher Eheberater zu suchen, die nützliche Einsichten vermitteln und Führung geben können bei konstruktiven Maßnahmen zum Aufbau eines höheren Maßes an Einheit.A49 46 … kein Ehemann darf seine Frau in irgendeiner Weise schlecht behandeln, weder seelisch, geistig noch körperlich … Wenn eine Bahá’í-Frau sich in einer solchen Lage befindet und meint, sie könne diese nicht durch Beratung mit ihrem Ehemann lösen, kann sie sich ohne weiteres an den Örtlichen Geistigen Rat um Rat und Führung wenden; außerdem könnte sie die Hilfe kompetenter beruflicher Berater vorteilhaft finden. Wenn auch der Ehemann Bahá’í ist, kann ihn der Örtliche Geistige Rat darauf aufmerksam machen, dass er sein verletzendes Verhalten aufgeben muss, und ihn nötigenfalls mit verbindlichen Maßnahmen dazu bringen, sich den Ermahnungen der Bahá’í-Lehren zu fügen. Es gab viele Fälle, in denen ein Paar durch hingebungsvolle, entschlossene Anstrengung, unterstützt durch die Macht des Gebetes und den Rat von Experten, scheinbar unüberwindliche Hindernisse zur Versöhnung überwand und eine neue starke Grundlage für die Ehe schuf. Auch gibt es unzählige Beispiele von Menschen, die tiefgreifende Veränderungen in ihrem Verhalten zuwege brachten, indem sie sich auf die geistigen Kräfte der göttlichen Gabenfülle stützten. Wie Sie wissen, wird im Bahá’í-Glauben die Scheidung missbilligt; sie sollte nur der letzte Ausweg sein, wenn längere Zeit jede Bemühung um Versöhnung erfolglos war. Es sollte jedoch auch beachtet werden, dass die Scheidung erlaubt ist, wenn zwischen den Ehepartnern unüberwindliche Abneigung herrscht.A50 Memorandum der Forschungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom Dezember 1990 zur Textzusammenstellung Bahá’í-Ehen und ihr Schutz * In jüngster Zeit traten viele Fragen auf, wie die Bahá’í zur Scheidung stehen und wie wichtig es sei, Ehen vor dem Zerbrechen zu schützen. Diese Fragen gaben Anlass, einerseits eine Übersicht über die Führung der Bahá’í-Lehren zu diesem wichtigen Thema zu erstellen, andererseits einige Folgerungen dieser Lehren für den Alltag zu erforschen. Die nachstehende Darstellung beschränkt sich darauf, brennpunktartig die Bahá’í-Einstellung zu Ehe und Scheidung sowie die Gründe für eine Bahá’í-Scheidung zu betrachten und Maßnahmen zu erörtern, wie unglückliche Ehen gefestigt werden können. Themen wie die Bedingungen für das Wartejahr und die Verantwortung des Geistigen Rates bei der Handhabung des Bahá’í-Scheidungsgesetzes wurden bewusst ausgelassen. 1. Die Bahá’í-Einstellung zu Ehe und Scheidung Das Thema Scheidung muss im Rahmen der Bahá’í-Auffassung von der Ehe betrachtet werden. Bahá’u’lláh kam, um der Welt die Einheit zu bringen, und eine grundlegende Einheit ist die des Bundes zwischen den Ehepartnern. ‘Abdu’l-Bahá beschreibt die Ehe als »echte Beziehung« (3)A51, ein geistiges und körperliches »Zusammenfinden« (3), eine »Verbindung« (3), die »fortdauert« (3) »in allen Welten Gottes« (3). Er verweist auf die Ehepartner als »zwei nahe Freunde« (6) und erklärt: Wenn sie miteinander einig leben, »…werden sie diese Welt vollkommen zufrieden, glückselig und heiteren Gemüts durchschreiten, um im Himmelreich zum Ziel göttlicher Gnade und Gunst zu werden« (6). In einem in seinem Auftrag geschriebenen Brief bezeichnet Shoghi Effendi die Ehe als »göttliche Institution« (15) und »eine hochheilige Verbindung« (21); sie soll »zu einer tiefen geistigen Freundschaft führen, die in der jenseitigen Welt fortdauern wird« (31). »Harmonie, Einheit und Liebe« (34) werden als »höchste Ideale für die menschlichen Beziehungen gepriesen« (34). Daraus folgt, dass man sich alle Mühe geben soll, eine Bahá’í-Familie zu erhalten, wo immer es sie gibt. Ehe- und Familienleben haben eine »gesellschaftliche Aufgabe von höchster, ja grundlegender Bedeutung« (17): den Fortbestand der Menschheit und die gesellschaftliche Ordnung zu sichern. Die Bahá’í-Lehren erlauben die Scheidung, raten jedoch sehr davon ab. Shoghi Effendi weist darauf hin, dass Bahá’u’lláh sie »nur als letzten Ausweg« (26) zulässt und »streng verurteilt« (26). Er bemerkt, dass die Gläubigen eine gewisse Neigung zeigten, sich von den herrschenden Einflüssen der Zivilisation, die »das häusliche Leben und die schönen Familienbande so rasch zugrunde richten und den sittlichen Bau der Gesellschaft niederreißen« (25), anstecken zu lassen. Er beurteilt die »moderne Gesellschaft« (27) als »sträflich leichtsinnig, was die heilige Natur der Ehe angeht« (27), und fordert die Freunde auf, »gegen diesen Trend beharrlich anzukämpfen« (27). Deshalb ist von Nutzen, die Aussagen der Schriften genauer zu untersuchen, damit wir die Bahá’í-Einstellung zur Scheidung besser verstehen und Wege erkennen, wie diese steigende Flut gedämmt werden kann. Wie ernst die Ehescheidung zu nehmen ist, wird in den Bahá’í-Schriften bildhaft dargestellt. Im Kitáb-i-Aqdas sagt Bahá’u’lláh zum Beispiel: »Gott … verabscheut Trennung und Scheidung« (l). Und ‘Abdu’l-Bahá erläutert: Wenn ein Partner »zur Ursache der Scheidung wird, wird er zweifellos in große Schwierigkeiten geraten, das Opfer schlimmen Unheils werden und unter schweren Gewissensbissen leiden« (7). Obwohl Ehescheidung im Bahá’í-Glauben nicht verboten ist, wird sie »scharf missbilligt« (30). Im Auftrag Shoghi Effendis geschriebene Briefe weisen darauf hin, die Scheidung werde »missbilligt, gerügt und sei gegen Gottes Wohlgefallen« (12). Sie wird als »verwerfliche Tat« (16) betrachtet, und die Gläubigen werden aufgefordert, »fast übermenschliche Anstrengungen zu machen, damit es nicht zur Scheidung kommt« (30). Deshalb wird Ehescheidung als ein »letzter Ausweg« betrachtet, »der, wenn menschenmöglich, vermieden werden soll« (22). Mann und Frau haben beide das Recht, um Scheidung zu bitten, wenn sie es für »unbedingt notwendig« (9) halten. Im Auftrag des Hüters wies sein Sekretär darauf hin, dass trotz dieser Erlaubnis »nur unter sehr außergewöhnlichen, unerträglichen Umständen … für Bahá’í eine Scheidung ratsam« (29) ist und die Gläubigen »nur … wenn jede Anstrengung, sie zu verhindern, sich als vergeblich und wirkungslos erwiesen hat« (13), die Scheidung in Betracht ziehen sollten. In diesem Zusammenhang muss die Tatsache anerkannt werden, dass Bahá’u’lláh eine Scheidung erlaubt und dass sie demzufolge »unter gewissen Umständen unumgänglich ist« (44). 2. Scheidungsgründe Unter welchen Umständen also ist Scheidung erlaubt? In Inhaltsübersicht und systematische Darstellung der Gesetze und Gebote des Kitáb-i-Aqdas, des heiligsten Buches Bahá’u’lláhs, wird unter C.2.b. ausgeführt: »Entsteht bei einem der Ehegatten gegenüber dem anderen Entfremdung oder Widerwille, so ist die Scheidung erst nach Ablauf eines Jahres zulässig.« (2) Auch ‘Abdu’l-Bahá rät den Gläubigen, »unbedingt von einer Scheidung ab(zu)sehen, es sei denn, dass etwas eintritt, was sie zwingt, sich aus gegenseitiger Abneigung zu trennen. In einem solchen Fall mögen sie sich mit Kenntnis des Geistigen Rates zur Trennung entschließen. « (7) Das Universale Haus der Gerechtigkeit verbindet den Begriff »Abneigung« (7) mit dem Begriff »unversöhnliche Antipathie« (37) und erklärt, »dass Scheidung erlaubt ist, wenn zwischen den Ehepartnern unüberwindliche Abneigung herrscht« (46). Es stellt ferner klar, dass eine solche Antipathie »nicht nur Mangel an Liebe für den Partner« ist, »sondern unüberwindliche Abneigung« (37), und erläutert, dass der Geistige Rat befinden muss, dass dieser Zustand vorzuliegen »scheint« (42), ehe das Datum für das Wartejahr festgesetzt werden kann. Interessant ist die Feststellung, dass es »für eine Bahá’í-Scheidung keine spezifischen ›Gründe‹ gibt, wie sie in einigen Gesetzbüchern des bürgerlichen Rechts vorkommen« (41). Folglich sind das Fehlverhalten eines Partners oder Gründe wie Mangel an »körperliche(r) Anziehung oder sexuelle(r) Verträglichkeit und Harmonie« (16) nicht zwangsläufig Scheidungsgründe. Das Haus der Gerechtigkeit erklärte: »Die Möglichkeit einer Scheidung darf ein Bahá’í nur dann in Betracht ziehen, wenn die Lage unerträglich ist und er oder sie heftigen Widerwillen empfindet, mit dem Partner verheiratet zu sein. « (41) Somit ist die Stärke der »Abneigung« (7) ein Schlüsselelement. Die Verantwortung für die Feststellung, ob die Bedingung »Abneigung« (7), bzw. »heftige Abneigung oder Widerwillen« (2) zutrifft, liegt beim einzelnen Ehepartner in Beratung mit dem Geistigen Rat. 3. Erhaltung der Ehe Ein unentbehrlicher erster Schritt zur Erhaltung von Bahá’í-Ehen ist die sorgfältige Vorbereitung auf die Ehe. ‘Abdu’l-Bahá und Shoghi Effendi stellten eine Reihe hilfreicher Richtlinien auf, um jedem zu helfen, weise und wohlüberlegte Entscheidungen im Zusammenhang mit der Heirat zu treffen. Zum Beispiel riet der Meister potentiellen Partnern, sich »voller Sorgfalt (zu) bemühen, mit der Wesensart des anderen gründlich vertraut zu werden, so dass der feste Bund zwischen ihnen eine ewige Bindung werde« (5). Der Sekretär des Hüters hat in seinem Auftrag im Brief an einen Freund, der bei ihm Rat wegen einer vorgeschlagenen Heirat suchte, vor »voreiligem Handeln« (14) gewarnt, das »Leid und Sorgen« (14) »zwangsläufig nach sich zieht« (14). Er forderte die Gläubigen auf, »diese Frage von so entscheidender Bedeutung für Ihre Zukunft auf das Genaueste (zu) überlegen und alle relevanten Gesichtspunkte sorgfältig und leidenschaftslos (zu) prüfen« (14). Die Wahl des Ehepartners bleibt den betreffenden Personen selbst überlassen. ‘Abdu’l-Bahá erklärt, dass die Eltern, ehe diese Wahl getroffen wurde, »kein Recht (haben), sich einzumischen« (4). Wenn jedoch jemand gewählt hat, »dann unterliegt die Sache der Zustimmung von Vater und Mutter« (4). In einem Brief vom 19. März 1938 in seinem Auftrag bekräftigt Shoghi Effendi, dass die »Entscheidungsfreiheit der Eltern« (11) bei der Ausübung ihres »Rechtes« (11) der Zustimmung zur Heirat ihres Kindes »uneingeschränkt und bedingungslos« (11) ist. Er sagte weiter: »Sie können ihre Zustimmung aus jedem beliebigen Grund verweigern und sind für ihre Entscheidung nur Gott verantwortlich. Besonders zu erwähnen ist, dass die Voraussetzung der elterlichen Zustimmung zur Heirat nicht nur eine Verwaltungsmaßnahme ist, vielmehr wird dies als ein »großes Gesetz« (25) beschrieben, niedergelegt von Bahá’u’lláh, »um den gesellschaftlichen Bau zu stärken und die Familienbande zu festigen« (25). Sein Zweck ist, »die Einheit zu fördern und Spannungen zu vermeiden« (19). Die Bahá’í-Schriften verweisen an vielen Stellen darauf, wie wichtig es ist, liebevolle, vereinende Familienverhältnisse zu pflegen. Die Freunde werden nicht nur aufgerufen, »alles in ihrer Macht Stehende (zu) tun, um die von ihnen geschlossenen Ehen zu erhalten« (24), sondern müssen diese auch »zu beispielhaften, von edelsten Motiven getragenen Verbindungen gestalten« (24). Dazu weisen wir insbesondere auf Antwortbriefe im Auftrag Shoghi Effendis und des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an Gläubige mit Eheproblemen hin; aus ihnen können Maßnahmen zum Abbau des Scheidungsbedürfnisses abgeleitet werden. 3.1. Anstrengung tut not Geduldige, inständige, aufopferungsvolle Anstrengung tut not, um das Ehe- und Familienleben zu bewahren. Dazu fordert Shoghi Effendi die Paare auf, »konstruktive Maßnahmen (zu) ergreifen« (28) und zu vermeiden, dass sich die Lage verschlimmert: »Wenn das Gespenst einer Trennung zwischen Mann und Frau auftaucht, sollten sie alles tun, um zu vermeiden, dass es soweit kommt.« (28) Die Paare werden ermutigt, sich alle Mühe zu geben, »Ehen zu retten – nicht um ihrer selbst, vielmehr um Gottes willen« (32), überzeugt von der Erkenntnis, dass sie damit ihre »Pflicht als Bahá’í« (10) erfüllen, selbst wenn ihre »Bemühungen nicht sofort Frucht tragen« (10). 3.2. Gegenseitige Achtung und Gleichberechtigung Die Beziehung zwischen Eheleuten wird durch gegenseitige »Achtung und Gleichberechtigung« (43) gekennzeichnet. Sie wird von den »Prinzipien der Beratung« (43) geleitet, und keiner darf »dem anderen seinen Willen aufzwingen« (43). Als das Universale Haus der Gerechtigkeit gebeten wurde, besondere Verhaltensregeln für die Beziehung zwischen den Eheleuten aufzustellen, machte es auf etliche weitreichende Richtlinien in den Schriften aufmerksam: »… so etwa das Prinzip, dass im Familienverband die Rechte jedes Einzelnen und aller gewahrt werden müssen, und der Ratschlag, dass der Grundgedanke liebevolle Beratung sein sollte, dass alle Angelegenheiten in Liebe und Eintracht geregelt werden sollten und manchmal der Mann, manchmal die Frau den Wünschen des anderen nachgeben sollte. Unter welchen Umständen man nachgeben sollte, muss jedes Ehepaar selbst entscheiden. Wenn sie sich – was Gott verhüte – nicht vertragen und ihre Unversöhnlichkeit zu Entfremdung führt, sollen sie Rat suchen bei Menschen, denen sie vertrauen und auf deren ernstzunehmende, gesunde Urteilskraft sie sich verlassen können, damit die ihre Familie einigenden Bande bewahrt und gefestigt werden.« (40) 3.3. Zusammenarbeit und versöhnliche Grundhaltung Aussöhnung verlangt eine versöhnliche Grundhaltung und die Bereitschaft, »Schwierigkeiten zu lösen« (13) zu versuchen und Verhaltensweisen zu vermeiden, »die den Partner entfremden« (8). Zur Entwicklung einer versöhnlichen Grundhaltung gab das Universale Haus der Gerechtigkeit einer Ehefrau, die wissen wollte, wie man mit Gefühlen des Ärgers als Folge ehelicher Unstimmigkeit umgeht, den folgenden Rat: »Sie fragen, wie mit Ärger umzugehen sei. Das Haus der Gerechtigkeit empfiehlt Ihnen, sich die Ermahnungen unserer Schriften ins Gedächtnis zu rufen, dass man die Fehler anderer übersehen, ihre Missetaten vergeben und verbergen, ihre schlechten Eigenschaften nicht herausstellen, sondern ihre lobenswerten suchen und stärken soll und versuchen muss, stets nachsichtig, geduldig und barmherzig zu sein. Textabschnitte wie die folgenden Zitate aus Briefen im Auftrag des geliebten Hüters sind dabei hilfreich: ›Jeder Menschen hat Fähigkeiten, die wir schätzen und bewundern und um derentwillen wir ihn lieben können. Und wenn Sie sich womöglich entschließen, nur an diese Fähigkeiten Ihres Mannes zu denken, wird dies die Lage bessern helfen. … Sie sollten Ihre Gedanken abwenden von dem, was Sie ärgert, und ständig zu Bahá’u’lláh um Hilfe beten. Dann werden Sie erfahren, wie die von Gott entfachte reine Liebe, die in der Seele brennt, wenn wir die göttlichen Lehren studieren, mehr als alles andere wärmt und heilt. Jeder von uns hat nur ein einziges Leben zu verantworten, und das ist sein eigenes. Jeder ist unermesslich weit davon entfernt, ›vollkommen‹ zu sein, ›wie unser himmlischer Vater vollkommen ist‹. Die Aufgabe, unser eigenes Leben und unseren eigenen Charakter zu vervollkommnen, erfordert unsere ganze Aufmerksamkeit, Willenskraft und Energie …‹« (38) Wie ausschlaggebend die Bemühungen um Zusammenarbeit unter Ehepartnern sind, die eine geschützte, glückliche Ehe schaffen möchten, wird in dem nachstehend zitierten Auszug aus einem im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit geschriebenen Brief betont: »Dass Sie und Ihr Mann mit Ihrem Geistigen Rat über Ihre familiären Probleme beraten haben, ohne einen Ratschlag zu erhalten, und dass Sie mit einem Familienberater Ihre Situation ohne Erfolg erörtert haben, hat das Haus der Gerechtigkeit zur Kenntnis genommen; es ist der Meinung, Sie und Ihr Mann sollten sich dringend vor Augen führen, dass die Ehe Wohlbefinden schaffen und Gefühle der Sicherheit und des geistigen Glücks vermitteln kann. Aber das geschieht nicht zufällig. Damit die Ehe zu einem Hafen der Zufriedenheit wird, bedarf es des gemeinsamen Bemühens der Ehepartner und der Hilfe ihrer Familien.« (36) 3.4. Rücksichtnahme auf Kinder In Briefen an Ehepaare, die eine Scheidung beabsichtigen, machte Shoghi Effendi auf die Tatsache aufmerksam, dass das Vorhandensein von Kindern »dem Mann und der Frau, die einen solchen Schritt in Erwägung ziehen, eine noch größere Last sittlicher Verantwortung« (26) auferlegen. Sie werden aufgefordert, »an die Zukunft Ihrer Kinder (zu) denken« (23) und zu erkennen, dass »Kinder geschiedener Eltern unter widersprüchlichen Kindespflichten nur zu leiden haben, weil sie des Segens beraubt sind, von Vater und Mutter gemeinsam in einem Heim umsorgt und geliebt zu werden« (30). Obwohl die Bahá’í-Lehren großes Gewicht darauf legen, dass die möglichen Auswirkungen einer Scheidung auf die Kinder sorgsam abgewogen werden, ist darauf hinzuweisen, dass ein Ehepaar nicht ausschließlich deshalb zusammen bleiben sollte, weil Kinder zum Haushalt gehören. In einem in seinem Auftrag am 10. November 1943 geschriebenen Brief erklärte Shoghi Effendi: »Bahá’u’lláh hat der Heiligkeit der Ehe großes Gewicht beigemessen; die Gläubigen sollten sich aufs Äußerste bemühen, in ihrem Heim für Harmonie zu sorgen und ein Umfeld zu schaffen, das ihren Kindern zumindest nicht schadet. Wenn sich dies aber nach Gebet und aufopferungsvollem Bemühen als völlig unmöglich erweist, können sie zur Scheidung schreiten.« (20) 3.5. Beratung in der Familie Das Universale Haus der Gerechtigkeit hat »liebevolle Beratung« (39) als einen »Schlüssel zu dieser Stärkung der Einheit« (39) in der Familie bezeichnet. Des Weiteren erklärte das Haus der Gerechtigkeit, dass »Familienberatung mit offener, freier Aussprache, beseelt von der Einsicht, dass Mäßigung und Ausgewogenheit notwendig sind, … das Allheilmittel für häusliche Konflikte sein« (35) kann. Um Wirkung zu zeigen, muss eine solche Beratung nicht nur freimütig, vernünftig und ausgewogen sein, sondern auch auf gegenseitiger Achtung und Gleichberechtigung beruhen. Bei der Beschreibung des Beratungs- und Beschlussfassungsprozesses in der Familie erklärte das Universale Haus der Gerechtigkeit zum Beispiel: »Trotz liebevoller Beratung verbleiben in jeder Gruppe gelegentlich Fragen, in denen sich keine Übereinstimmung erzielen lässt. In einem Geistigen Rat wird dieses Problem durch die Stimmenmehrheit gelöst. Jedoch kann es keine Stimmenmehrheit geben, wenn nur zwei Partner betroffen sind, wie im Falle von Mann und Frau. Deshalb sollte manchmal eine Frau ihrem Mann, manchmal ein Mann seiner Frau nachgeben, aber keiner sollte jemals den anderen beherrschen.« (39) 3.6. Beratung mit dem Geistigen Rat Wenn Gläubige auf Eheschwierigkeiten stoßen, werden sie ermutigt, sich »an die Geistigen Räte um Rat und Beistand zu wenden und in dem Bemühen, die Einheit ihrer ehelichen Verbindung zu erhalten, den Ratschlägen der Geistigen Räte zu folgen « (45). Die allgemeinen, fortgesetzten Pflichten des Geistigen Rates bei der Behandlung eines Ersuchens um Bahá’í-Scheidung sowie bei der Beratung der Gläubigen sind im folgenden Auszug aus einem Brief vom 6. Mai 1987 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit aufgelistet: »Wenn einem Geistigen Rat ein Scheidungsgesuch vorgelegt wird, muss er sein erstes Tun und Trachten darauf richten, das Paar zu versöhnen und dafür zu sorgen, dass es die diesbezüglichen Bahá’í-Lehren kennt. So Gott will, hat der Geistige Rat Erfolg und braucht kein Wartejahr anzusetzen. Wenn der Rat sich jedoch außerstande sieht, den betreffenden Partner zur Zurücknahme seines Scheidungsantrags zu bewegen, muss er folgern, dass aus seiner Sicht eine unversöhnliche Abneigung zu bestehen scheint, und hat dann keine andere Wahl, als das Datum für den Beginn des Wartejahres festzulegen. Im Laufe dieses Jahres hat das Paar die verantwortungsvolle Aufgabe, die Beilegung seiner Streitigkeiten zu versuchen; der Rat hat die Pflicht, dem Paar dabei zu helfen und es zu ermutigen.« (42) 3.7. Eheberatungsstellen Zusätzlich zur Beratung mit dem Geistigen Rat kann es für das Paar von Vorteil sein, die Hilfe fähiger beruflicher Eheberater »einzeln und wenn möglich gemeinsam« (38) in Anspruch zu nehmen. Solche Fachleute können, wie das Universale Haus der Gerechtigkeit meint, »nützliche Einsichten vermitteln und Führung geben … bei konstruktiven Maßnahmen zum Aufbau eines höheren Maßes an Einheit« (45). Des Weiteren erinnert das Haus der Gerechtigkeit daran, dass die »Beratung von Nicht-Bahá’í-Seite … im Allgemeinen … durch Bahá’í-Einsichten ergänzt werden« (38) muss. 3.8. Dienen – »die wahre Grundlage der Einheit« (33) Shoghi Effendi bezeichnet »das Dienen« (33) als »die wahre Grundlage« (33) der Einheit in der Familie und ruft die Familienmitglieder auf, sich »mit erneutem Bemühen (zu) erheben …, den Glauben zu lehren« (33). Der Sekretär des Hüters schrieb in seinem Auftrag an ein Ehepaar, das »gemeinsam eine sehr erfolgreiche Lehrreise gemacht« (18) hatte, von einem »Band gemeinsamen Dienstes an der Sache, das Ihre Herzen eng vereint und sich als wirksame Lösung Ihrer persönlichen Probleme erwies« (18), und bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass dieses »Band … im Laufe der Jahre durch Ihren zunehmenden gemeinsamen Einsatz in der Lehrarbeit noch mehr gefestigt« (18) werde. In einem anderen Fall häuslichen »Missklangs und Unglücks« (28) erhielt ein Ehepaar den Rat, einen größeren Teil seiner Zeit dem Lehren der Sache Gottes zu widmen und »gemeinsam darum zu beten, dass Bahá’u’lláh Ihnen tiefe, dauerhafte Liebe füreinander schenke« (28). 4. Zusammenfassung Zum Thema Scheidung bieten die Bahá’í-Lehren einen sehr ausgewogenen Zugang. Zum einen wird die »Scheidung missbilligt; sie sollte nur der letzte Ausweg sein, wenn längere Zeit jede Bemühung um Versöhnung erfolglos war« (46). Zum anderen ist »Scheidung erlaubt …, wenn zwischen den Ehepartnern unüberwindliche Abneigung herrscht« (46). In erster Linie tragen die Ehepartner die moralische Verantwortung für die Feststellung sowohl des Ausmaßes der »Abneigung« (7) als auch der »längeren Zeit« (46), die sie sich bemüht haben. Außerdem muss der Geistige Rat, bevor er das Wartejahr festsetzt, zu dem Schluss kommen, dass »heftige Abneigung oder Widerwille« (2) dem Anschein nach vorhanden sind. Um eine Bahá’í-Ehe zu bewahren und zu stärken, sind langwierige Anstrengungen unumgänglich. Gebet, Ausdauer, Selbstaufopferung, gegenseitige Achtung, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Verzeihung, freimütige und liebevolle Beratung sind dazu nötig. Das kann schmerzvolle Zeiten bedeuten. Das Universale Haus der Gerechtigkeit gibt jedoch die folgende Zusicherung, dass das Ergebnis »hingebungsvoller, entschlossener Anstrengung« (46) selbst in aussichtslosen Fällen häufig mit einem positiven Ergebnis gesegnet wird: »Es gab viele Fälle, in denen ein Paar durch hingebungsvolle, entschlossene Anstrengung, unterstützt durch die Macht des Gebetes und den Rat von Experten, scheinbar unüberwindliche Hindernisse zur Versöhnung überwand und eine neue starke Grundlage für die Ehe schuf. Auch gibt es unzählige Beispiele von Menschen, die tiefgreifende Veränderungen in ihrem Verhalten zuwege brachten, indem sie sich auf die geistigen Kräfte der göttlichen Gabenfülle stützten.« (46) Bibliografie Bahá’u’lláh, Der Kitáb-i-Aqdas, 2. Auflage, 2008, Bahá’í-Verlag ‘Abdu’l-Bahá, Briefe und Botschaften, Bahá’í-Verlag, Hofheim 1998 Quellenangaben Anmerkungen A1 Bahá’u’lláh, Kitáb-i-Aqdas 70 A2 Inhaltsübersicht und systematische Darstellung der Gesetze und Gebote des Kitáb-i-Aqdas, C.2.b. in: Bahá’u’lláh, Kitáb-i-Aqdas A3 ‘Abdu’l-Bahá, Briefe und Botschaften 84:2–5 A4 ‘Abdu’l-Bahá, Briefe und Botschaften 85 A5 ‘Abdu’l-Bahá, Briefe und Botschaften 86:1–2 A6 ‘Abdu’l-Bahá, Briefe und Botschaften 92:1–3 A7 aus dem Persischen übersetzt A8 an einzelne Bahá’í, falls nicht anders vermerkt A9 15. Juli 1928 A10 6. Juli 1935 A11 23. Juli 1937 A12 19. März 1938 A13 7. Juli 1938 an einen Nationalen Geistigen Rat A14 11. September 1938 A15 17. Januar 1939 A16 15. April 1939 A17 Ein Gläubiger, der, nachdem er seine erste Frau aus Mitleid geheiratet hatte, nun die Erlaubnis bekommen möchte, eine Frau zu heiraten, die er liebt, und der berichtet, seine Ehefrau sei einverstanden, dass er diese zweite Frau heirate. A18 8. Mai 1939 A19 Kitáb-i-Aqdas A20 17. Februar 1940 A21 16. Dezember 1940 A22 12. August 1941 an einen Nationalen Geistigen Rat A23 10. November 1943 A24 17. Oktober 1944 A25 10. August 1945 A26 16. November 1945 A27 19. Oktober 1947 A28 25. Oktober 1947 an einen Nationalen Geistigen Rat A29 19. Dezember 1947 A30 5. Januar 1948 A31 5. Juli 1949 A32 5. April 1951 A33 6. März 1953 A34 4. Dezember 1954 A35 13. Januar 1956 A36 6. September 1956 A37 9. November 1956 A38 an einzelne Bahá’í, falls nicht anders vermerkt A39 1. August 1978 A40 24. Juni 1979 A41 12. Juli 1979 A42 17. Juli 1979 A43 28. Dezember 1980 an einen Nationalen Geistigen Rat A44 16. Mai 1982 A45 3. November 1982 A46 6. Mai 1987 A47 22. Juli 1987 A48 28. April 1989 A49 17. Juli 1989 A50 6. August 1989 A51 die eingeklammerten Ziffern bezeichnen die Zitate der Textsammlung