# BAHÁ’Í-RELIGION

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> BAHÁ’Í-RELIGION
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> 	Die Bahá’í-Religion ist die jüngste Weltreligion. Gestiftet in Persien um die Mitte des 19. Jhdts., 
> verkündet sie die Einheit Gottes, die Einheit der Menschheit und eine fortschreitende Gottesoffenba-
> rung, die die Kernbotschaften aller anderen Weltreligionen mit einschließt. Bahá’í-Gemeinden befinden 
> sich in allen Erdteilen und zählen insgesamt fast sechs Millionen Mitglieder.
> 
> Glaube. Die Bahá’í-Religion bekennt die Existenz des unsichtbaren Gottes, des Einen und Einzigen, 
> des Ewigen und Unvergleichlichen. Sie ist eine entschiedene monotheistische Religion und betont die 
> Einheit Gottes. Gott ist der Schöpfer und Erhalter alles Seienden  und offenbart seine Zeichen  in der 
> Natur. Gott besitzt die Allmacht, die Allwissenheit und die Allbarmherzigkeit. Er übt in höchstem Maße 
> Gnade und Gerechtigkeit aus und begegnet seiner Schöpfung mit Liebe.
> 
> 	Für die Bahá’í-Religion ist Gott auch der "Verborgene"; das Wesen des Allmächtigen ist erhaben 
> und für Menschen unfaßbar. Bahá’u’lláh, der Stifter der Bahá’í-Religion (--> Geschichte.), lehrte, daß 
> Gott für den Menschen unerkennbar sei und keine Eigenschaften oder Zeichen aufweise, an denen 
> Menschen Gott erkennen könnten. Der Mensch, als Schöpfung Gottes, ist indes unfähig, das göttliche 
> Wesen zu erfassen oder von sich aus den Zugang zu Gott zu finden.
> 	Die Verbindung zwischen Gott und den Menschen wird im Bahá’í-Glauben durch die göttliche 
> Offenbarung hergestellt.. Sie erfolgt durch göttliche Sendboten oder, in der Terminologie der Bahá’ís, 
> die "Manifestationen" Gottes. Diese Sendboten sind in der Bahá’í-Lehre mehr als nur Menschen; sie 
> gehören zum "Reich der Offenbarung" und sind, obwohl nicht mit Gott identisch, vollkommene Spiegel 
> der Eigenschaften Gottes ("Sonnen der Wahrheit"). Sie besitzen unfehlbare Autorität, und ohne sie wüß-
> te der Mensch nichts von Gott. Gleichzeitig sind sie auch Mittler zwischen den Menschen und Gott.
> 	Die Offenbarung Gottes durch die Sendboten geschieht nach der Bahá’í-Lehre nicht einmalig. 
> Die Gottesoffenbarung im Bahá’í-Glauben ist fortschreitend und wiederkehrend, sie charakterisiert alle 
> Zeitalter der menschlichen Geschichte und alle menschlichen Kulturen. Adam, Noah, Abraham, Mose, 
> Krischna, Buddha, Zarathustra, Jesus Christus und Muhammad werden als Gottesoffenbarer, d.h. als 
> göttliche Sendboten und Manifestationen der Wahrheit in der Welt der Schöpfung anerkannt. Deren 
> Lehren und Gebote bilden den letzten Maßstab für die Menschen und Gesellschaften verschiedener 
> Zeitalter und Kulturkreise; der Bahá’í-Glaube erkennt deren Bücher und Schriften als das Wort Gottes 
> an. 
> 	Die Bahá’í-Lehre verkündet darüberhinaus, daß die Gottesoffenbarer die eine Religion Gottes 
> verkündet haben. Im Kernbereich der Religionen, die von diesen Sendboten Gottes gestiftet worden 
> sind, liegt eine allen gemeinsame Grundlage; es herrscht eine Einheit ihrer Verkündigungen und folglich 
> eine Grundeinheit aller Religionen. Die Unterschiede, die es ohne Zweifel zwischen den Religionen heu-
> te gibt, sind durch Deformationen und Verkrustungen der Religionen im Laufe der Geschichte und auch 
> durch Anpassung an kulturelle und soziale Verhältnisse entstanden. Die Einheit der Religion Gottes 
> kann und muß in diesem Zeitalter trotzdem wiederhergestellt werden. Dies geschieht, nach der Bahá’í-
> Lehre durch die für diese Zeit bestimmte Manifestation Gottes, Bahá’u’lláh.
> 	Der Begriff der Einheit charakterisiert den Bahá’í-Glauben nicht nur in Hinsicht auf Gott und das 
> Wesen der Religion, sondern auch im besonderen Maße auf den Menschen selber. Von allen Geschöp-
> fen Gottes ist der Mensch Gott am nächsten. Er hat eine vernünftige, unsterbliche Seele und ist in der 
> Lage, mit Hilfe seiner logischen Vernunft geistige Wahrheiten zu erkennen, d.h. er hat die Fähigkeit zu 
> glauben. Trotzdem kann der Mensch sündigen (es gibt keine Erbsünde, aber einen Mangel an göttlicher 
> Erziehung) und kann in seinem Verhalten zur niedrigen Stufe eines Tieres herabsinken. In diesem Fall 
> braucht er eine Umkehr, eine "geistige Wiedergeburt," eine Hinwendung zu Gott unter Einfluß des le-
> bendigen Wort Gottes. So kann er die Offenbarung Gottes anerkennen und den Willen Gottes verwirkli-
> chen, d.h. er kann glauben und gute Werke tun und sich für das Jenseits vorbereiten, wo Gottes Barm-
> herzigkeit über seine eigene Situation entscheiden wird. Das Grundübel des Menschen ist aber seine 
> Neigung zur Uneinigkeit. Diese ist im Grunde die Ursache für Kriege, politische Konflikte aller Art, Vorur-
> teile, für die große Kluft zwischen Arm und Reich und für die Zerstrittenheit von Mann und Frau. Die 
> Einheit der Menschen ist hierfür die Lösung, die eine zentrale Rolle in der Verkündigung Bahá’u’lláhs 
> einnimmt.
> 	Der Bahá’í-Glaube verkündet Bahá’u’lláh als den in den Religionen verheißenen Welterneuerer; 
> mit seinem Kommen seien die Verheißungen erfüllt, und das Ende des alten Zeitalters und der Beginn 
> einer neuen Zeit eingetreten. Bahá’u’lláh sei gekommen, um das Gericht über die zerstrittene Welt zu 
> sprechen, die eine Religion Gottes zu erneuern und Gottes Reich auf Erden herbeizuführen, ein Reich 
> der Einheit der Menschen und der Religion. Bahá’u’lláhs Antwort auf die Uneinigkeit der Menschheit ist 
> eine geistige und politische Vereinigung aller Menschen: der "Kleinere Frieden" der politischen Vereini-
> gung, die durch das fortschreitende Chaos unter den Menschen immer notwendiger und letztendlich 
> unvermeidlicher wird, und der "Größte Frieden" der geistigen Wiedergeburt der Menschen, d.h. die 
> Wandlung des einzelnen durch das Wort Gottes und die Vereinigung aller in der einen Religion Gottes.
> 	Um dieses Ziel zu erreichen, treten die Bahá’í-Gemeinden als Vertreter Bahá’u’lláhs neuer, auf 
> Einheit zielender Weltordnung auf. Die auf allen Organisationsebenen angewandte demokratische Ver-
> waltungsform betont eine kollektive Führung und die Gleichwertigkeit aller Mitglieder in der Beratung 
> wichtiger Fragen (--> Verwaltung und Finanzen.). Die Bahá’í-Religion verkündet auch Glaubensgrund-
> sätze, die die Einheit der Menschheit fördern. Die Bahá’í-Religion, in den Worten von Shoghi Effendi (--
> > Geschichte.), "... auferlegt ihren Anhängern vor allem die Pflicht des selbständigen  Suchens nach 
> Wahrheit, verwirft alle Arten von Vorurteil und Aberglauben und erklärt, daß es der Zweck der Religio-
> nen sei, Freundschaft und Eintracht zu fördern. Sie verkündet in wesentlichen Fragen ihre Übereinstim-
> mung mit der Wissenschaft und erkennt diese als die größte Kraft für die Befriedung und den geregelten 
> Fortschritt der menschlichen Gesellschaft. Sie behauptet eindeutig den Grundsatz gleicher Rechte, glei-
> cher Möglichkeiten und Ansprüche für Männer und Frauen, besteht auf guter Erziehung als Pflicht, be-
> seitigt die Extreme von Armut und Reichtum, schafft die Einrichtung des Priesterstandes ab, verbietet 
> Sklaverei, Askese, Bettelei und Mönchtum, schreibt die Einehe vor, mißbilligt die Scheidung, betont die 
> Notwendigkeit des Gehorsams gegenüber der Regierung, erhöht jede Arbeit, die im Geiste des Dienens 
> getan wird, zum Rang des Gottesdienstes, drängt auf die Schaffung oder Auswahl einer Welthilfsspra-
> che und gibt einen Umriß für die Einrichtungen, welche den Weltfreiden begründen und dauerhaft ma-
> chen sollen."
> 	Die Bahá’í-Religion kennt als Merkmale einer erneuerten Religion Gebote und Pflichten. Ein 
> Bahá’í steht vom 15. Lebensjahr an in der Pflicht, jeden Tag zu beten. Gebete zu allen Anlässen bilden 
> einen großen Teil der Offenbarungsschriften der Religion (siehe unten) und werden bei den Andachten 
> gesprochen (--> Versammlungsort und Andacht.). Das persönliche tägliche Gebet nimmt eine von drei 
> möglichen Formen an: ein kurzes Gebet zwischen Mittag und Sonnenuntergang gesprochen; ein mittle-
> res Gebet morgens, mittags und abends gesprochen; ein langes Gebet zu beliebiger Tageszeit gespro-
> chen. Die rituelle Waschung von Händen und Gesicht geht dem Gebet voraus; die eingehaltene Gebets-
> richtung ist die in Richtung der Ruhestätte Bahá’u’lláhs in Bahjí bei Akka. Ein Bahá’í ist auch verpflich-
> tet, zu fasten, und zwar während der 19 Tage des 19. Monats des Bahá’í-Kalenders (--> Versammlungs-
> ort und Andacht.). Die Wallfahrt nach den heiligen Stätten (. in Israel , Irak und Iran) wird dem Gläubi-
> gen, sofern sie es können, vorgeschrieben. Den Vorschriften seines Glaubens gemäß, gibt ein Bahá’í 
> Spenden, nicht nur auf Ort- und Nationalebene, sondern auch durch die Institution des Huqúq’ulláh (das 
> Recht Gottes) (--> Verwaltung und Finanzen.). Der Bahá’í ist auch zu sittlichem Verhalten, zum Streben 
> nach lobenswerten Eigenschaften und zur Meidung von Alkohol, Tabak und Rauschmitteln verpflich-
> tet.Das Rauchen von Tabak wird getadelt, ist aber nicht verboten.
> 	Die heiligen Schriften der Bahá’í bilden die gesamten Schriften Bahá’u’lláhs und des Báb. Ein 
> wichtiger Bestandteil des Bahá’í-Schriftums sind auch die Auslegung dieser durch den Sohn Ba-
> há’u’lláhs, ‘Abdu’l-Bahá, und den Nachfolger ‘Abdu’l-Bahás, Shoghi Effendi. Bahá’u’lláh schrieb über 
> 100 Werke, die Gesetzbücher, Gebete, Ermahnungen und Sendschreiben u.a. umfassen. Das Haupt-
> werk ist der Kitáb-i-Aqdas (das Buch der Gesetze), der die Grundlage für den Aufbau einer neuen Welt-
> ordnung enthält, den Rahmen für die Entwicklung der Bahá’í-Institutionen festlegt und Anweisungen 
> zum sittlichen Verhalten der Gläubigen gibt. Andere, besonders wichtige Werke sind der Kitáb-i-Íqán 
> (Buch der Gewißheit), Verborgene Worte und Die sieben Täler, alle Schriften, die sich mit Gott, dem 
> Glauben und der Entwicklung des gläubigen Menschen befassen. Von besonderer Bedeutung für den 
> Ausbau der verschiedenen Bahá’í-Institutionen ist  Wille und Testament von ‘Abdu’l-Bahá.
> 	In der Bahá’í-Religion gibt es keinen zur Lehrverkündigung berufenen, besonderen Stand. Je-
> dem Gläubigen obliegt es, den eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten gemäß, das Wort Gottes weiter-
> zutragen. Dementsprechend ist es die Pflicht eines Bahá’í, die Lehre Bahá’u’lláhs zu verkündigen. Dies 
> bedeutet aber nicht, daß die Bahá’ís eine agressive Mission betreiben oder einen exklusiven Anspruch 
> auf Wahrheit erheben. Bahá’u’lláh mahnt die Gläubigen, sich bei der Lehrverkündigung vor allem "von 
> Weisheit  leiten" zu lassen und den Menschen mit Geduld, Freundlichkeit und Wohlwollen zu begegnen, 
> und verlangt von den Gläubigen Respekt vor der Haltung dessen, der seinen eigenen Weg zu gehen 
> wünscht. Die Menschen sollen deshalb auf keine Weise unter Druck gesetzt werden, sondern mit der 
> Botschaft Bahá’u’lláhs bekannt gemacht und, sofern sie es wünschen, in der Bahá’í-Lehre unterwiesen 
> werden. Insofern die Bahá’í an die fortschreitende Gottesoffenbarung glauben, sehen sie in der Wahr-
> heit kein Absolutes, sondern ein Relatives, das mit jeder neuen Manifestation Gottes erneuert und er-
> weitert wird. Die Bahá’ís fühlen sich verbunden mit den Anhängern aller Religionen, deren Bemühungen 
> sich auf ein besseres Miteinander der Menschen ohne Ansehen der Religion, der Klasse, der Rasse und 
> der Nation konzentrieren, um das Hauptziel: "Die Erde ist nur eine Heimat und die Menschen ihre Bür-
> ger" im Bewußtsein der Menschen zu entwickeln.
> 
> Geschichte. Die Wurzeln der Bahá’í-Religion liegen im Islam. Die Geschichte der Entwicklung der Ba-
> há’í-Religion hat innerhalb des schiitischen Islams ihren Ausgangspunkt, insbesonders mit der eschato-
> logischen Theologie der Zwölfer-Schia (--> Schiiten, im Begriffsteil).
> 	Im Gegensatz zu den Sunniten betrachten die Schiiten den vierten Kalif, ‘Alí, den Schwieger-
> sohn Muhammads, als den ersten Imam, d.h. als den rechtmäßigen, direkten Nachfolger des Propheten 
> (--> Islam. Geschichte., im Begriffsteil). Nach der Lehre der Zwölfer-Schia folgten dem ersten Imam elf 
> weitere Imame. Der 12. Imam in dieser Reihe verschwand als er noch ein kleines Kind war und hinter-
> ließ keinen Nachfolger. Die Lehre besagt, daß der 12. Imam im Verborgenen lebt, aber in der Fülle der 
> Zeit, wenn die Erde von Ungerechtigkeit erfüllt sei, wiederkommen wird als der Qá‘im (der, welcher sich 
> erheben wird) und der Mahdi (der Rechtgeleitete).
> 	Die Erwartung einer baldigen Wiederkehr des Qá‘im starb mit den Jahren nicht aus, sondern 
> intensivierte sich zu verscheidenen Zeitpunkten. Im späten 18. Jhdt. deutete der fromme Asket Shaykh 
> Ahmad-i-Ahsá’í (1753-1826) aus dem Irak  die Zeichen neu und prophezeite die baldige Wiederkehr 
> des Qá‘im. Obwohl abgelehnt von dem schiitischen Klerus, stand er unter dem Schutz des Shah Fath- 
> ‘Alí, was die Bildung einer Shaykhí-Bewegung ermöglichte. Der Nachfolger von Ahmad, Siyyid Kázim-i-
> Rashtí (1773-1843), unternahm einen ungewöhnlichen Schritt und schickte seine Schüler los, um den 
> wahren geistigen Führer zu suchen.
> 	Einer der Schüler, Mullá Husayn-i-Bushrú’í, reiste nach Shíráz, wo er am Tor der Stadt den jun-
> gen Mann Siyyid ‘Alí Muhammad traf, der ihn zu sich nach Hause einlud. Nach Gebeten und langem 
> Gespräch verkündete Siyyid ‘Alí Muhammad am 23. Mai 1844, daß er, ein Nachkomme des Propheten, 
> die Merkmale des Verheißenen, des Qá‘im, habe. Mullá Husayn wurde Siyyids erster Jünger, gefolgt 
> von 17 weiteren Schülern des Siyyid Kázim, die unabhängig voneinander zu Siyyid ‘Alí Muhammad ge-
> funden hatten. Siyyid nahm den Namen Báb (das Tor) an und beanspruchte, das von vergangenen Pro-
> pheten verheißene Sprachrohr Gottes und der Vorbote eines noch Größeren zu sein. Seinen ersten 
> Jünger nannte er Bábu’l-Báb (das Tor zum Tor), alle 18 zusammen wurden "Buchstaben des Lebendi-
> gen" genannt.
> 	Seine 18 Jünger schickte der Báb aus, um von seinem Kommen zu berichten. Der Bábú’l-Báb 
> bekam aber die Aufgabe, Sendschreiben an den Shah und auch an eine noch zu findene, durch Geist 
> und Würde hervorragende Persönlichkeit in Teheran zu überbringen. Diese Person wurde gefunden: 
> Mírzá Husayn ‘Alí Núrí, ein junger Adeliger und Sucher nach religiöser Wahrheit, der sich später  Ba-
> há’u’lláh nannte . Er bekannte sich sofort zum Báb.
> 	Mullá Husayn berichtete dem Báb von seiner Erfahrung, der daraufhin nach Mekka und Medina 
> auf Pilgerreise ging. Zurück in Shíráz, wurde er verhaftet (1845). Besonders die schiitische Geistlichkeit 
> drängte auf seine Gefangennahme und die Niederwerfung  seiner wachsenden Bewegung. Im Septem-
> ber 1846 wurde er nach Isfáhán überwiesen, wo er in Häusern des (christlichen) Gouverneurs der Stadt 
> wohnen durfte. Als dieser plötzlich starb, rief der Shah den Báb nach Teheran und schickte ihn von hier 
> aus in die Verbannung in die Burgfeste Máh-Kú (Aserbeidschan), gefolgt von noch strengerer Einkerke-
> rung in der Festung Chihríq. Im Juli 1848 wurde er nach Tabríz gebracht, im Beisein des Kronprinzen 
> von der Geistlichkeit verhört und dann zurück nach Chihríq transportiert. In dieser Zeit vollzog eine 
> Gruppe von Bábí (unter ihnen Mírzá Husayn ‘Alí) mit Billigung des Báb die formelle Trennung des neuen 
> Glaubens vom Islam.
> 	Der Inhaftierung des Báb folgten Verfolgungen gegen seine Anhänger. Die Ereignisse erreichten 
> einen Höhepunkt in den Jahren 1849-50, als die Verfolgungen Tausende von Opfern forderten und der 
> Báb erschossen wurde. Seine Hinrichtung fand am 9. Juli 1850 in Tabríz statt. Die Überreste des Báb 
> wurden versteckt gehalten, bis sie 1899 nach Haifa gebracht werden konnten. 1909 wurden sie in einem 
> Mausoleum am Berg Karmel begraben,  welches jetzt eine der heiligen Stätten der Bahá’í-Religion ist.
> 	Der Báb bestimmte vor seinem Tod keinen Nachfolger oder Ausleger seiner Lehren. Es wurde 
> trotzdem klar, daß Mírzá Husayn ‘Alí eine führende Rolle spielen würde. Nachdem er sich zum Báb be-
> kannt hatte, unternahm er Reisen durch seine Heimatprovinz Mazindarán, um die Lehren des Báb zu 
> verbreiten. Er fungierte als Gastgeber in der Stadt Badascht im Juli 1848 als 81 Anhänger des Báb die 
> Trennung vom Islam verkündeten. Obwohl Mírzá Husayn ‘Alí dem Báb nie begegnet war, stand er in 
> ständigem Briefkontakt mit ihm und wurde zum geschätzten Berater des Báb. So bestimmte der Báb, 
> vor seiner Hinrichtung und auf Anraten von u.a. Mírzá Husayn ‘Alí, dessen Halbbrüder, Mírzá Yahyá 
> Subh-i-Azal, zum Sachverwalter bis zum Kommen dessen, der sich offenbaren wird. Mírzá Husayn ‘Alí 
> aber übersandte der Báb seine Ringe, sein Siegel und Schreibzeug und seine Dokumente.
> 	Am 15. August 1852 versuchten zwei junge Bábí, den Tod des Báb zu rächen, indem sie einen 
> Anschlag auf den Shah Násiri’d-Dín verübten. Dieser wurde nur leicht verletzt und eine erneute Verfol-
> gungswelle war die Folge. Mit anderen Gläubigen wurde auch Mírzá Husayn ‘Alí verhaftet und im Siyáh-
> Chál (das schwarze Loch) in Teheran eingekerkert. Hier erlebte er seine mystische Berufung zum 
> Prophetenamt . Auf Drängen mehrerer westlicher Botschaften in Teheran, wurde er, später  als Ba-
> há’u’lláh ("Herrlichkeit Gottes") bekannt, freigelassen und mit seiner Familie nach Baghdad verbannt. 
> Die persische Regierung hoffte, mit der Ausweisung Bahá’u’lláhs aus dem Lande (Baghdad wurde von 
> den türkischen Ottomanen regiert) das Problem gelöst zu haben.
> 	Die Rechnung schien zunächst aufzugehen, nachdem Bahá’u’lláh im April 1853 in Baghdad 
> ankam. Seine Führung der kleinen Bábí-Gemeinde in der Stadt wurde ihm durch die Intrigen seines 
> mitverbannten Halbbruders, Mírzá Yahyá, strittig gemacht. Um Konflikte zu vermeiden, zog er sich in die 
> Einsamkeit zurück.
> 	Seine Rückkehr zur Baghdader Gemeinde im April 1856 brachte den Wendepunkt. Unter seiner 
> erneuten Führung blühte die Gemeinde auf. Sein Einfluß wurde in dieser Zeit auch außerhalb der Stadt 
> durch die Schriften, die er in dieser Zeit verfaßte, vergrössert: Verborgene Worte, Sieben Täler, Vier 
> Täler, Buch der Gewißheit und viele Sendschreiben. Sein Haus in Baghdad wurde zum Zentralpunkt 
> nicht nur für die persische Gemeinde der Stadt, sondern darüber hinaus für die vielen Pilger, die auf 
> dem Weg nach Mekka waren. Obwohl Bahá’u’lláh nicht politisch aktiv war und darüber hinaus zur Ge-
> horsamkeit gegenüber dem Staat und zur Entwicklung persönlicher Tugenden aufrief, erwirkte der Shah 
> eine Weiterverbannung. Die Hohe Pforte sah sich gezwungen, Bahá’u’lláh aus Baghdad zu entfernen .
> 	Am 22. April 1863, vor seiner Abreise, begab sich Bahá’u’lláh zusammen mit einer kleinen Zahl 
> Anhänger in den Garten des Gouverneurs vor den Toren der Stadt. Er blieb dort zwölf Tage und in die-
> ser Zeit eröffnete er seinen Vertrauten, daß er der Bote Gottes, dessen Kommen der Báb vorausgesagt 
> hatte, sei. In diesem Garten verkündigte er also die Botschaft, daß er die vom Báb und den Propheten 
> aller Weltreligionen verheißene "universale Manifestation Gottes" sei. Nach dieser Offenbarung, die 
> zunächst innerhalb der Gruppe seiner Auserwählten blieb, ging er in eine neue Phase der Verbannung.
> 	Er wurde zuerst nach Konstantinopel deportiert (gebracht), wo er vier Monate blieb. Im Dezem-
> ber 1863 wurde er nach Adrianopel (Edirne) verbannt (gebracht). In dieser Zeit erfolgte die endgültige 
> Trennung von Mírzá Yahyá, der mitgereist war und versucht hatte, Bahá’u’lláh zu vergiften. Hier nahmen 
> seine Anhänger den Namen "Bahá’í" an, und von hier aus verkündigte Bahá’u’lláh seine Sendung in 
> Lehrbriefen und Sendschreiben an die Herrscher Persiens, der Türkei und mehrerer europäischer Län-
> der. Dieser Anspruch wurde von der großen Mehrheit der Bábí akzeptiert; eine kleine Minderheit unter 
> der Führung Mírzá Yahyás lehnte diesen aber ab. Er veranlaßte daraufhin den Sultan, Bahá’u’lláh weiter 
> weg zu verbannen.
> 	Über Gallipoli, Alexandria und Haifa wurde Bahá’u’lláh zur Strafkolonie Akka in Palästina trans-
> portiert. Vom August 1868 bis 1877 wurde Bahá’u’lláh zuerst in der alten Festung Akkas gefangen 
> gehalten, dann in einem Landhaus vor der Stadt und schließlich in der nahegelegenen Villa Bahjí. In 
> dieser Periode ereigneten sich erneut Verfolgungen der Gläubigen in Persien. Bahá’u’lláhs Anweisung 
> in dieser Situation war charakteristisch für die Botschaft seiner Lehre: "Es ist besser, getötet zu werden, 
> als zu töten." Und diese Lehre vertiefte er in dieser Zeit in weiteren Schriften: Verkündigungen, Gesetz-
> gebung, Lehren und Sendschreiben. Letztere gingen  u.a. an Násiri’d-Din Shah, Napoleon III; Papst 
> Pius IX, Königin Victoria, Zar Alexander II und den Großwesir ‘Alí Páshá. Auch wurden die Kaiser Franz 
> Josef und Wilhelm I im Rahmen des Kitáb-i-Aqdas (das Buch der Gesetze), das 1873 entstand, ange-
> sprochen.
> 	Bahá’u’lláh starb am 29. Mai 1892 in Bahjí bei Akka. Vor seinem Tod, ernannte er seinen Sohn, 
> ‘Abbás (1844-1921), als seinen Nachfolger und als Ausleger seiner Schriften. Geboren in Teheran in 
> der Nacht als der Báb seine Sendung offenbarte, begleitete ‘Abbás seinen Vater zu jeder Zeit, auch in 
> der Verbannung. Er bewies sich als ein vollkommener Schüler seines Vaters, so daß er den Namen 
> ‘Abdu’l-Bahá (Diener der Herrlichkeit) annahm . Von seinem Vater als ein vollkommenes Beispiel für 
> das Leben im Glauben und als ein reiner Spiegel des Lichtes der Offenbarung angesehen, bekam er 
> ebenfalls den Namen Sirru`lláh (Geheimnis Gottes).
> 	Unter der Führung ‘Abdu’l-Bahás wurde die Bahá’í-Religion über weite Teile der Erde verbreitet: 
> Nordafrika, Fernost und Australien. Im Jahre 1893 gab es die ersten Gläubigen in den USA; kurz darauf 
> erreichte die Religion Frankreich. Die Bahá’í-Lehre gelangte nach Deutschland mit der Niederlassung 
> eines gläubigen deutsch-amerikanischen Zahnarztes in Stuttgart im Jahre 1904. Ausschlaggebend für 
> eine rasche Verbreitung der Religion waren die Pilger, besonders die westlichen, die verstärkt nach Ak-
> ka ab 1898 kamen.
> 	‘Abdu’l-Bahá lebte als Verbannter in Akka bis er 1908 in Folge der jungtürkischen Revolution 
> seine Freiheit erlangte. Im Jahre 1910 begann er eine ausgedehnte Reise nach Ägypten, London, Paris, 
> USA, Stuttgart, Budapest und Wien. Höhepunkt der Reise war die Grundsteinlegung des ersten Hauses 
> der Andacht (--> Versammlungsort und Andacht.) im Westen in Wilmette (Illinois) in den USA. Nach 
> seiner Rückkehr in Haifa 1913 wurden seine Ansprachen und Tischgespräche, sowie seine vielen Brie-
> fe, veröffentlicht. Sein Wille und Testament gilt als eines seiner herausragenden Schriften. 
> 	‘Abdu’l-Bahá bestimmte vor seinem Tod 1921 seinen ältesten Enkel, Shoghi Effendi (1897-
> 1957), zu seinem Nachfolger und zum Valíy-i-Amru’lláh (Hüter der Sache Gottes). Shoghi Effendi  über-
> nahm die weitere Verbreitung der Religion auf alle bewohnten Kontinente und den Aufbau der administ-
> rativen Ordnung. Seine engste Mitarbeiterin war Amatu’l-Bahá Rúhíyyih, die Kanadierin Mary Maxwell, 
> die er 1936 heiratete. Die Schriften Shoghi Effendis waren besonders wichtig, da sie das Ziel hatten, 
> dem abendländischen Teil der Glaubensgemeinschaft die historische Tragweite des Anspruchs Ba-
> há’u’lláhs näherzubringen. Er übersetzte die Werke Bahá’u’lláhs und ‘Abdu’l-Bahás ins Englische und 
> verkündigte eine Reihe von zentralen Botschaften in Die Weltordnung Bahá’u’lláhs, die die Grundlage 
> für eine präzise Lehrtätigkeit lieferte. In Der verheißene Tag ist gekommen (1941), deutete er die zwei 
> Weltkriege als das göttliche Gericht über eine Zivilisation, die die Einheit der Menschheit aus den Augen 
> verloren hat. Sein Buch Gott geht vorüber (1944) liefert eine Darstellung und eine Wertung der Bahá'í-
> Geschichte.
> 	In den Jahren 1951-57 ernannte Shoghi Effendi 31 Bahá’í zu sog. "Hände der Sache Gottes," 
> d.h. Mitarbeitern in der Verbreitung der Religion und im Schutz des Glaubens. Dieser Schritt erwies sich 
> als sehr glücklich,  da Shoghi Effendi auf einer Reise in London am 4. November 1957 plötzlich starb, 
> ohne ein Testament hinterlegt oder einen Nachfolger ernannt zu haben. Die "Hände" übernahmen die 
> Leitung der Gemeinschaft bis zum 21. April 1963. An diesem Tag, dem 100. Jahrestag der Erklärung 
> Bahá’u’lláhs in Baghdad, wählten in Haifa Mitglieder aller Nationalen Geistigen Räte das erste "Univer-
> sale Haus der Gerechtigkeit." (--> Verwaltung und Finanzen.)
> 	Hamburg. Die Bahá’í-Religion wurde 1904 nach Deutschland gebracht. Verantwortlich hierfür 
> war der deutsch-amerikanische Zahnarzt Dr. Edwin Fischer, der, geborener Schwabe, in seine Heimat 
> zurückgekehrt war. Sowohl seine missionarische Tätigkeit als auch die Veröffentlichung von Bahá’í-
> Schriften führten zur Gründung von kleineren Gruppen in süddeutschen Städten. Der Besuch ‘Abdu’l-
> Bahás 1913 in Stuttgart, Esslingen und Bad Mergentheim gab den Anstoß zur Gründung weiterer Ge-
> meinden, so daß 1923 der erste Nationale Geistige Rat für Deutschland gebildet werden konnte.
> 	Erst nach dieser Gründung erreichte der Bahá'í-Glaube Hamburg. Seit 1924 wurden in Hamburg 
> Bahá’í-Schriften im "Verlag der Weltgemeinschaft, deutscher Zweig, Wandsbek" herausgegeben. Eine 
> „Bahá’í-Bewegung Hamburg" entstand im Jahre 1925 und die erste feste Organisation, ein Örtlicher 
> Geistiger Rat, folgte im Jahre 1930. Im selben Jahr wurde der Bahá’í-Glaube durch einen Vortrag von 
> Martha Root, der bedeutendsten amerikanischen Reiselehrerin, in der Universität bekannt gemacht. Zu 
> diesem Zeitpunkt wurden auch erstmals Bahá’í-Schriften in deutscher Sprache der damaligen Staats-
> bibliothek übergeben und in deren Bestand aufgenommen.
> 	Die Bahá’í-Religion in Hamburg und im Deutschen Reich wurde 1937 durch die Nazi-Regierung 
> verboten. In Folge dessen wurden Bahá’í-Institutionen aufgelöst und Versammlungen verboten. Die 
> geistige Stärke der Gemeinschaft wurde durch diese --aus der Sicht der Bahá’í--verwaltungstechnische 
> Maßnahme nicht ernsthaft beeinträchtigt, so daß 1946 der Örtliche Geistige Rat erneut gebildet  und 
> 1956 ins Hamburger Vereinsregister eingetragen werden konnte.
> 	Bis 1970 existierte eine Hamburger Bahá’í-Gemeinde. In diesem Jahr wurde sie so umstruktu-
> riert,  daß in jedem der Hamburger Bezirke die Möglichkeit zur Bildung eines Örtlichen Geistigen Rates 
> bestand. In Hamburg gibt es z. Zt. sechs Bahá’í-Gemeinden, die von gewählten Geistigen Räten geleitet 
> werden: Altona, Hamburg-Mitte, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek und Bergedorf. Außerdem gibt 
> es in Harburg eine Bahá’í-Gruppe von unter neun Personen, die Mindestzahl zur Bildung eines Geisti-
> gen Rates. Eine Studentengruppe existiert seit 1972. Die Mitgliederzahl aller Hamburger Gemeinden 
> zusammen beträgt ca. 175 Erwachsene (ab 21 Jahre). Weltweit zählt die Bahá’í-Religion zwischen fünf 
> und sechs Millionen Mitgliedern in über 200 Ländern der Erde.
> 
> Versammlungsort und Andacht. Die Bahá’ís der sechs Hamburger Gemeinden treffen sich mindes-
> tens alle 19 Tage zum Neunzehntagefest in den Privatwohnungen der Mitglieder. Sie nutzen kein ande-
> res Gebäude in Hamburg. Das Fehlen eines lokalen, eigenen Versammlungsgebäudes stellt keine un-
> gewöhnliche Situation für die weltweite Mitgliedschaft der Bahá’í dar. Die Natur der Andacht und die 
> Betonung des persönlichen Verhältnisses des Gläubigen zu Gott machen eigene Andachtsräume an 
> jedem von Bahá’í bewohnten Ort nicht unbedingt erforderlich. Die in den Schriften Bahá’u’lláhs, ‘Abdu’l-
> Bahás und Shoghi Effendis enthaltenen Vorschriften zum Hauptversammlungsort machen es darüber 
> hinaus schwierig, an jedem Ort einen zu errichten.
> 	Der Hauptversammlungsort für die Anbetung Gottes nach der Bahá’í-Lehre ist das Haus der 
> Andacht, der Mashriqu’l-Adhkár (Dämmerungsort des Lobpreises Gottes). Es gibt derzeit ein Haus der 
> Andacht auf jedem Kontinent; das europäische Haus der Andacht befindet sich in Langenhain bei 
> Frankfurt. Der Mashriqu’l-Adhkár ist ein neunseitiger und neuntoriger Kuppelbau,umgeben von Gärten 
> und Nebengebäuden. Letztere dienen der Erziehung und der Wohltätigkeit und schließen folgende Ein-
> richtungen ein: ein Waisenhaus, ein Krankenhaus, eine Apotheke für Arme, ein Heim für Arbeitsun-
> fähige, eine Hochschule für höhere wissenschaftliche Bildung und ein Fremdenheim. Im zentralen Kup-
> pelbau werden jeden Morgen Andachten gehalten, die aus Lesungen aus Schriften der Weltreligionen 
> und auf heiligen Texten beruhenden  Liedern und Gesängen bestehen. Der Bahá’í-Andachtspraxis ent-
> sprechend, schließen die Andachten keine Liturgie und keine Predigt ein; keine Orgel oder andere Mu-
> sikinstrumente werden verwendet.
> 	Die regelmäßige Andacht der örtlichen Gemeinde findet auf dem  Neunzehntagefest statt. Alle 
> 19 Tage, zu Beginn also eines jeden Bahá’í-Monats (siehe unten zum Bahá’í-Kalender), wird das Fest 
> gefeiert. Es ist das Herzstück des Gemeindelebens und besteht nicht nur aus einer Andacht, sondern 
> bietet gleichzeitig die Gelegenheit, bei der der Geistige Rat einer jeden Bahá’í-Gemeinde mit den übri-
> gen sie bildenden Gläubigen in Austausch tritt. Es ist in diesem Sinne auch eine praktische Schule der 
> Administration für jeden erklärten Bahá’í, in der er Erfahrungen gewinnen kann, um sich selbst für die 
> Mitwirkung in einem Geistigen Rat oder als Mitglied eines Ausschusses vorzubereiten.
> 	Das Neunzehntagefest umfaßt drei Teile: 
> 1. Der Andachtsteil ist rein geistiger  Natur und wird stets mit Gebeten eröffnet. Es folgen dann Lesun-
> gen aus den Schriften des Báb und Bahá’u’lláhs, im geringeren Maße aus denen ‘Abdu’l-Bahás. Weder 
> Predigt noch Sakramente gehören zur Andacht.
> 2. Im Beratungsteil berichtet der Geistige Rat über seine Tätigkeit und sonstige die Bahá’í-Interessen 
> betreffende wichtige Angelegenheiten, liest eingegangene Botschaften sowie Briefe des Weltzentrums 
> und des Nationalen Geistigen Rates vor, und leitet die folgende Aussprache zu Vorschlägen für die Ba-
> há’í-Arbeit und zur Klärung schwebender Fragen. Der Vorsitzende oder ein anderer ernannter Vertreter 
> des Rates hat während dieses Teils den Vorsitz inne. Von größter Bedeutung ist die Erörterung der na-
> tionalen und internationalen Angelegenheiten der Bahá’í, um dadurch die Fähigkeit der Gemeinde zu 
> stärken, mit anderen Bahá’í-Gemeinden bei der Förderung der umfassenden Bahá’í-Belange zusam-
> menzuarbeiten. Während der Beratung ist Gelegenheit gegeben, die Vorschläge und Empfehlungen 
> eines Gläubigen für den örtlichen Geistigen Rat, die irgendeinen Bereich des Glaubens betreffen, vor-
> zubringen. Diese Empfehlungen müssen durch die Mehrheit der anwesenden Gemeindemitglieder an-
> genommen sein, bevor sie eine Entschließung darstellen, die vom Geistigen Rat erörtert werden muß.
> 3. Den geselligen Teil, der die Gläubigen einander näherbringen soll, bildet ein gemeinsames, im Geiste 
> des Dienens gehaltenes Mahl, das schlichtester Art sein kann. In ihm soll das Neunzehntagefest sinn-
> bildlich und physisch die geistige mit der materiellen Speise verbinden.
> 	Verantwortlich für die Durchführung der Neunzehntagefeste bzw. der Gedenk- und Feiertage ist 
> der jeweilige Geistige Rat, der darüber entscheidet welche Person bzw. Personen mit der Durchführung 
> beauftragt werden. Der Rat kann dabei jedermann aus der Gemeinde, Männer wie Frauen dazu aus-
> wählen, wenn er der Auffassung ist, daß sie die entsprechenden Fähigkeiten besitzen. Eine besondere 
> Ausbildung ist dazu nicht notwendig. Die Bahá’í-Religion hat keinen Klerus, kennt also kein Amt des 
> Priesters oder des Pastors oder der Pastorin.
> 	Der Bahá’í-Kalender, der den Zeitpunkt für das Neunzehntagefest bestimmt, wurde von Ba-
> há’u’lláh eingeführt. Der Beginn der Zeitrechnung wurde von ihm auf die Frühlingsgleiche des Jahres 
> 1260 islamischer Zählung festgelegt, die derjenigen des Jahres 1844 der christlichen Ära entspricht und 
> das Erklärungsjahr des Báb eröffnet. Das Bahá’í-Jahr beginnt also mit der Frühlingsgleiche am 21. März 
> und stellt ein reines Sonnenjahr mit vierjährlichen Schalttagen dar. Es wird in 19 Monate zu 19 Tagen 
> aufgeteilt , wobei am ersten Tag jeden Monats das Neunzehntagefest stattfinden soll. Die danach noch 
> verbleibenden "eingeschobenen" Tage (gewöhnlich vier, im Schaltjahre fünf), die als Ayyam-i-Há be-
> zeichnet werden, haben ihren Anfang stets am 26. Februar und reichen bis zum Beginn des Fasten-
> monats (des letzten Monats)  ‘Alá’, der am 2. März beginnt.
> 	Die Fest- und Gedenktage der Bahá’í-Religion, die im Bahá’í-Kalender erscheinen, werden also 
> am selben Tag jeden Jahres des christlichen Kalenders markiert. Die Fest- und Gedenktage der Bahá’í 
> sind: Naw-Rúz, das Neujahrsfest am 21. März; die Ridván-Festzeit (Erklärung Bahá’u’lláhs) vom 21. 
> April bis 2. Mai; die Erklärung des Báb und der Geburtstag ‘Abdu’l-Bahás am 23. Mai; das Hinscheiden 
> Bahá’u’lláhs am 29. Mai; der Märtyertod des Báb am 9. Juli; der Geburtstag des Báb am 20. Oktober; 
> der Geburtstag Bahá’u’lláhs am 12. November; der Bündnistag (Einsetzung ‘Abdu’l-Bahás als Mittel-
> punkt des Bündnisses) am 26. November; das Hinscheiden ‘Abdu’l-Bahás am 28. November und die 
> Fastentage vom 2. bis 20 März. Die Feiern an einigen Gedenktagen sollten nach Möglichkeit zu be-
> stimmten Tageszeiten abgehalten werden: erster Ridván-Tag gegen 15 Uhr; das Gedächtnis der Erklä-
> rung des Báb etwa zwei Stunden nach Sonnenuntergang; das Gedächtnis des Hinscheidens Ba-
> há’u’lláhs um 3 Uhr früh; das Gedächtnis des Märtyerertodes des Báb gegen Mittag und das Hinschei-
> den ‘Abdu’l-Bahás um 1 Uhr früh. An den auf den Báb und Bahá’u’lláh bezüglichen Gedenktagen, so-
> wohl zu Naw-Rúz als auch am  ersten, neunten und zwölften Tag der Ridván-Zeit, gilt die Vorschrift der 
> Arbeitsruhe.
> 
> Verwaltung und Finanzen. Die Ordnung der Bahá’í-Gemeinden liegt in urkundlich verbriefter Form vor 
> und bildet einen Teil der göttlichen Offenbarung. Bahá’u’lláh hat der Bahá’í-Gemeinde, besonders im 
> Kitáb-i-Aqdas, die unveränderliche, absolut gültige Rechtsgestalt zugewiesen und damit sichergestellt, 
> daß der Streit um die rechte Form die Gemeinde Gottes nicht entzweien kann. Seine Offenbarung in 
> dieser Hinsicht wurde durch Wille und Testament ‘Abdu’l-Bahás weiter ausgelegt. Recht und Ordnung 
> und besonders die Gerechtigkeit werden hervorgehoben als wesentliche Merkmale der Gemeindeord-
> nung . Es wird auch betont, daß göttliche Führung und Autorität mit den objektiven Institutionen verbun-
> den sind. Die Gemeindeordnung  kann deshalb als theokratisch bezeichnet werden, aber sie ist dies 
> nicht zum Selbstzweck, sondern zur Verbreitung des Glaubens und als Modell einer künftigen Weltord-
> nung.
> 	Darüber hinaus ist die Weltgemeinde demokratisch verfaßt, der Betonung Bahá’u’lláhs von der 
> Mündigkeit und der Verantwortlichkeit des heutigen Menschen entsprechend. Deshalb gibt es im Bahá’í-
> Glauben keine Scheidung der Gläubigen in Klerus und Laien. Es gibt keine gnadevermittelnde Geist-
> lichkeit, wie es auch keine zu spendenden objektiven Heilsgüter und keine Sakramente gibt. (Aus dem 
> Gewissensbereich ist jede Rechtsgewalt ausgeklammert). Ein Bahá’í ist aufgerufen, an Gott zu glauben, 
> die Gebote zu befolgen, sich eine eigene Meinung zu den heiligen Schriften zu bilden und zusammen 
> mit anderen Gläubigen gewissenhaft mitzuberaten und in der Führung der Gemeinde mitzuarbeiten.
> 	Die Leitung der Gemeinde auf örtlicher, nationaler und internationaler Ebene liegt in den Händen 
> der von Bahá’u’lláh und ‘Abdu’l-Bahá eingesetzten, vom Volk der Gläubigen gewählten Körperschaften, 
> der "Häuser der Gerechtigkeit," die auf örtlicher und nationaler Ebene in Hinblick auf ihre frühere Be-
> zeichnung heute noch "Geistige Räte" heißen. Alle Institutionen haben neun Mitglieder. Auf örtlicher 
> Ebene werden sie alljährlich aus allen volljährigen Gläubigen direkt gewählt. Der Nationale Geistige Rat 
> wird alljährlich auf der "Nationaltagung" aus Abgeordneten der örtlichen Gemeinden gewählt. Das Uni-
> versale Haus der Gerechtigkeit, als oberste, verwaltende, gesetzgebende und rechtsprechende Körper-
> schaft der Bahá’í, wird alle fünf Jahre von  allen Bahá’í indirekt gewählt, wobei alle nationalen Räte das 
> Wahlgremium bilden. Die Wahlen, wie auch die Beratungen dieser Institutionen, sind gottesdienstliche 
> Handlungen. Die Wahl ist geheim und keine Parteien, Wahlvorschläge oder Wahlkämpfe sind zulässig.
> 	In der Bahá’í-Ordnung haben Einzelpersonen keine Jurisdiktionsgewalt; es gilt das Prinzip der 
> kollektiven Führung durch die Räte. Dieses "Räteprinzip" gilt aber nicht im Sinne einer permanenten 
> Abwählbarkeit der Mitglieder der Institutionen, denn weder die gewählten Körperschaften noch ihre ein-
> zelnen Mitglieder sind ihren Wählern verantwortlich. Es gibt kein imperatives Mandat und keine perma-
> nente Kontrolle durch die Wähler. Die Mitglieder sind nur Gott gegenüber verantwortlich.
> 	Die jährlich gewählten örtlichen Geistigen Räte haben vollste Souveräntität innerhalb ihres Ju-
> risdiktionsbereichs, sie unterstehen jedoch dem Nationalen Geistigen Rat von Deutschland, dem sie 
> ihre Ratsprotokolle zur Kenntnis weiterleitet. Der Nationale Geistige Rat von Deutschland untersteht 
> dem Universalen Haus der Gerechtigkeit, das seinen Sitz auf dem Berge Karmel in Haifa hat. Zusätzli-
> che ernannte Institutionen unterstützen diese  Körperschaften. Die "Hände der Sache Gottes" wurden 
> einmalig von Shoghi Effendi ernannt. Die "Kontinentalen Beraterämter" haben die gleiche Aufgabe und 
> werden vom Universalen Haus der Gerechtigkeit ernannt. Hilfsämter werden von den Beratern ernannt 
> zur Unterstützung der Institutionen und der Gläubigen.
> 	Die Finanzierung der Bahá’í-Institutionen wird über das Huqúq’ulláh (das Recht Gottes) und 
> durch Spenden (örtliche, nationale und internationale Fonds) von den Glaubensanhängern erbracht.
> 	Das Huqúq’ulláh ist ein bedeutendes Gesetz, das erst 1992  weltweit in Kraft trat, und eine heili-
> ge Institution. Im Heiligsten Buch (Kitáb-i-Aqdas) niedergelegt, ist es eines der Hauptwerkzeuge, mit 
> dem das Fundament der Weltordnung Bahá’u’lláhs gebaut und deren Strukturen gestützt wird. Es hat 
> weitreichende Verzweigungen, die sich von der Förderung des Wohlergehens des einzelnen bis hin zur  
> Erweiterung der Tätigkeit des Oberhauptes des Glaubens (dem Universalen Haus der Gerechtigkeit) 
> erstrecken. Indem die zentralen Institutionen der Sache mit einer regelmäßigen und planmäßigen Ein-
> nahmequelle ausgestattet wurden, hat Bahá’u’lláh die Mittel für die Unabhängigkeit und die ausschlag-
> gebende Amtsausübung des Weltzentrums des Glaubens sichergestellt.
> 	Das Berechnen und Entrichten des Huqúq’ulláh ist im Rahmen der allgemein vorgegebenen 
> Richtlinien ausschließlich Gewissenssache zwischen dem einzelnen und Gott, ein Nachsuchen oder 
> Fordern des Huqúq’ulláh ist verboten. Nur Aufrufe, Erinnerungen und Ermunterungen allgemeiner Art 
> sind unter der Aufsicht der Institutionen des Glaubens erlaubt. Die Annahme des Huqúq’ulláh ist nur 
> erlaubt, wenn der Geber das Anerbieten freiwillig, freudig und bewußt darbringt.
> 	Alles, was ein Gläubiger besitzt, unterliegt mit Ausnahme bestimmter besonderer Gegenstände 
> einmal und nur einmal der Entrichtung des Huqúq'ulláh. Von der Huqúq’ulláh-Veranlagung sind befreit: 
> 1. der Wohnsitz und dessen notwendigen Einrichtungen, 2. die zur Erwirtschaftung des eigenen Le-
> bensunterhalts notwendige Firmeneinrichtung und landwirtschaftliche Ausstattung.
> 	Das Huqúq’ulláh ist zu zahlen, sobald das abgabenpflichtige Vermögen einer Person (nach Ab-
> zug der allgemeinen Lebenshaltungskosten) den Gegenwert von 19 Mithqál Gold erreicht oder über-
> steigt. (19 Mithqál Gold entsprechen ungefähr 2, 2 Troyunzen oder ungefähr 69, 2 Gramm.) Die zu ent-
> richtende Summe beträgt 19% des Wertes des abgabenpflichtigen Vermögens.
> 	Auf allen Ebenen sind Bahá’í-Institutionen ökumenisch aktiv. Der Örtliche Geistige Rat von 
> Wandsbek ist Mitglied im Arbeitskreis für Religionen, wodurch ihm Sendezeiten im NDR zur Verfügung 
> gestellt werden. Weltweit arbeitet die Bahá’í-Religion zusammen mit anderen Weltreligionen im World 
> Wide Fund for Nature. Seit den ersten Gesprächen im Jahre 1945 haben Bahá’í als Berater, Beobachter 
> und Mitarbeiter bei den Vereinten Nationen mitgearbeitet. Derzeit arbeitet die internationale Bahá’í-
> Gemeinde bei folgenden Programmen der Vereinten Nationen mit: Menschenrechte, soziale Entwick-
> lung, Status der Frau, Umwelt, Wohn- und Siedlungspolitik, Welternährung, entwicklungsbezogene 
> Wissenschaft und Technik, Bevölkerung, internationales Seerecht, Verbrechensverhütung, Drogenprob-
> leme, Jugend, Familie und der Universität der Vereinten Nationen. Es wurden Informationen beschafft, 
> Erklärungen und Berichte abgegeben, und Broschüren zu fast allen diesen Themen veröffentlicht und 
> bei Konferenzen, Kongressen und Seminaren der Vereinten Nationen vorgelegt. 1987 hat der UN-
> Generalsekretär die internationale Bahá’í-Gemeinde als "Botschafter des Friedens" gewürdigt.
> 
> Information und Adresse.
> 	Quellen zur Geschichte, zum Glauben und zur Praxis der Bahá’í-Religion gibt es viele. Im fol-
> genden eine Auswahl der neueren Darstellungen:
> 
> 	Udo Schaefer, Der Bahá’í in der modernen Welt, 2. erw. u. verb. Aufl., Hofheim-Langenhain: 
> Bahá’í-Verlag 1981;
> 	Hermann Grossmann, Der Bahá’í und die Bahá’í-Gemeinde, 3. Aufl., Hofheim-Langenhain: Ba-
> há’í-Verlag 1994;
> 	Inhaltsübersicht und systematische Darstellung des Kitáb-i-Aqdas, das Heiligste Buch Ba-
> há’u’lláhs, Hofheim-Langenhain: Bahá’í-Verlag 1987;
> 	Dokumente des Bündnisses - Bahá’u’lláh - Das Buch des Bundes - ‘Abdu’l-Bahá - Das Testa-
> ment, Hofheim-Langenhain: Bahá’í-Verlag 1989;
> 	Bahá’í-Versammlungen und Neunzehntagefest - Aus den Schriften Bahá’u’lláhs, ‘Abdu’l-Bahás 
> und Shoghi Effendis - zusammengestellt vom Universalen Haus der Gerechtigkeit November 1975, Hof-
> heim-Langenhain: Bahá’í-Verlag 1978;
> 	Fereydun Vahman, "Bahaismus," Theologische Realenyzklopädie, Band V, New York/ Berlin: 
> Walter de Gruyter.
> 
> Adressen: Roland Zimmel, Weidendamm 14, 21109 Hamburg.
> Geistiger Rat von Hamburg Wandsbek, Kalmanstr. 3,  22145 Hamburg.
> Geistiger Rat von Hamburg Nord, Postfach 600 277, 22202 Hamburg
> (Lexikon der Hamburger Religionsgemeinschaften Döllling und Galitz Verlag; Hg.: Wolfgang Grünen-
> berg, Dennis L. Slabaugh, Ralf Meister Karanikas; ISBN 3-92614-55-2
> Auszug aus Lexikon der Hamburger Religionsgemeinschaften, der Uni Hamburg, Dölling und Galitz Verlag, 2. Auflage,    S. 9
>                                                                                                                                                         
> 8
>     
> Bahai4.doc
>
> — *BAHÁ’Í-RELIGION*

