# Auslegung und das Hütertum

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> Auslegung und das Hütertum
>        
>          Das Thema dieser Sitzung ist, wie Sie Ihren Programmen entnehmen können, "Auslegung und das 
> Hütertum". Das scheint ein einfacher Stoff zu sein, aber je länger ich darüber nachdachte, desto klarer wurde 
> mir, daß die Bahá'í-Auffassung von Auslegung sich in vielerlei Hinsicht von der in früheren Sendungen vor-
> herrschenden unterscheidet, und daß es sogar innerhalb des Glaubens viele falsche Auffassungen gibt, die 
> in der Tat Prüfungen für die Gläubigen hervorrufen können.
>          
> Hier möchte ich gerne einen Moment vom Thema abschweifen, um eine persönliche Anmerkung über die 
> Koexistenz von göttlicher Autorität und individueller Freiheit der Äußerung zu machen, die eine so charakte-
> ristische Eigenschaft des Glaubens ist. Jemand - ich glaube, es war ein Pilger - sagte mir einmal, daß er 
> meine, daß es für die Mitglieder des Universalen Hauses der Gerechtigkeit unmöglich gewesen wäre, zu 
> sagen, was sie denken, wenn der Hüter in ihrer Besprechung gesessen hätte. Ich hatte nur das Vorrecht 
> weniger Stunden in der Gegenwart des Hüters, aber ich stimme dieser Ansicht nicht zu. Ich glaube, daß man 
> sich in seiner Gegenwart nicht gewagt hätte, irgend etwas anderes zu tun, als genau das zu sagen, was man 
> dachte. Ich werde auch in dieser Ansicht bestätigt durch das Handeln der Hände der Sache Gottes seit der 
> Entstehung des Hauses der Gerechtigkeit - der Hände, die so eng mit dem geliebten Hüter zusammengear-
> beitet haben. Sie haben in all ihren Beratungen mit dem Universalen Haus der Gerechtigkeit immer völlige 
> Loyalität und Offenheit gezeigt, und diese Kombination war eine enorme Quelle der Kraft und Inspiration für 
> das Universale Haus der Gerechtigkeit.
>          
>          Daher glaube ich, daß die Gegenwart einer Quelle göttlicher Führung im Glauben, die eine Garantie 
> für seine Einheit und die Erhaltung der Reinheit seiner Lehren ist, keinen Widerspruch zum Prinzip der Ge-
> dankenfreiheit darstellt. Ich bezweifle, daß es möglich ist, ein völlig klares Verständnis über das Thema der 
> Auslegung zu erlangen, aber vielleicht können wir uns bis zu einem gewissen Grad annähern.
>        
> Ich schlage vor, das Thema in drei Hauptpunkte zu unterteilen:
>        
> 1.	Die Unterscheidung zwischen der Auslegung, die wir alle vornehmen, wenn wir über irgendein Thema 
> diskutieren, und die durch den Hüter ausgeübte maßgebende Auslegung
> 
> 2.	Die Unterscheidung zwischen maßgebender Auslegung und göttlich geführter Gesetzgebung
> 
> 3.	Aspekte der Funktion des Auslegers wie sie von Shoghi Effendi ausgeübt wurde. Dieser Teil des Themas 
> ist unser Hauptanliegen in diesem Seminar und daher werde ich es auch in eine Anzahl von Aspekten un-
> terteilen, obwohl ich betonen muß, daß dies eine völlig willkürliche Unterteilung ist und jede Art von Aus-
> legung in die andere hineinspielt. Sie sind:
> 
> 3.1 Festlegung der Bedeutung bestimmter Texte
> 
> 3.2 Erklärung der durch die Texte übermittelten Gedanken, d.h. die Erläuterung ihrer Bedeutung
> 
> 3.3 Entfaltung von keimhaft angelegten Aussagen in der Heiligen Schrift
> 
> 3.4 Beispiele für die Verweigerung, einen Text weiter zu erläutern, oder Aussagen zu nicht im Text behandel-
> ten Themen zu machen
> 
> 3.5 Festlegung des Sphäre der maßgebenden Auslegung
> 
> 3.6 Erhellung der Gesamtbedeutung der Offenbarung
> 
> 3.7 Die Macht zu einem langen, ununterbrochenen Ausblick über eine Folge von Generationen hinweg
> 
> 1.  Aspekte der Auslegung
>        
> Es ist selbstverständlich ohne Auslegung unmöglich, irgendeine Aussage, ob geschrieben oder mündlich, zu 
> verstehen oder darüber zu sprechen. Der Offenbarer als Manifestation Gottes hat die übermenschliche Auf-
> gabe, der Menschheit Wahrheiten zu vermitteln, die sie noch nicht versteht, und sie zu einer Art des Verhal-
> tens zu erziehen, die sie noch nicht erreicht hat. Um dies zu tun, muß Er die begrenzten Sprachen gebrau-
> chen, die um Ihn herum gesprochen werden, mit all ihren angesammelten Bedeutungen und Begriffsinhalten. 
> Er gebraucht nicht nur Worte, Metaphern und Gleichnisse mit höchster Geschicklichkeit, sondern verwandelt 
> alte Formen und Begriffe und indem Er sie benutzt, haucht Er ihnen eine neue Bedeutung ein. Daher müssen 
> wir bei dem Versuch, uns über die Offenbarung zu unterrichten, drei Bedeutungen in jedem Text, den wir 
> lesen, studieren: Die Bedeutung der Worte selbst; die Bedeutung, die sie für die besondere Person gehabt 
> haben werden, an die die Manifestation Gottes sich richtete; und auch die neue Bedeutung oder die Bedeu-
> tungen, die Er zu vermitteln suchen wird. Mit anderen Worten: Wir müssen drei Fallstricke meiden: Einer ist 
> der, die offensichtliche Bedeutung der Worte zu ignorieren (In der Vergangenheit waren Leute manchmal so 
> erpicht darauf, die esoterische Bedeutung eines Textes zu exzerpieren, daß sie für die klare Bedeutung der 
> Worte blind waren); der zweite ist der, die Worte aus ihren historischen und gesellschaftlichen Zusammen-
> hängen herauszureißen; der dritte ist zu denken, daß die historischen und gesellschaftlichen Zusammenhän-
> ge selbst uns ein Verständnis der offensichtlichen Bedeutung und dessen, was die Manifestation sagt, er-
> möglichen.
> 
> Ein gutes Beispiel, um dies zu zeigen, ist Bahá'u'lláhs Sendschreiben an einen Arzt. Einige Abschnitte sind 
> sehr einfach. Um andere zu verstehen, müssen wir uns der Warnung des Hüters erinnern, daß dieses Send-
> schreiben an einen Arzt der alten medizinischen Schule gerichtet war, und daß wir ohne ein Verständnis der 
> Terminologie dieser Schule nicht verstehen können, was Bahá'u'lláh sagte. Indessen ist klar, daß Bahá'u'lláh 
> dem Arzt nicht nur erzählte, was der schon wußte. Er erklärte ihm in einer für ihn verständlichen Terminolo-
> gie gewisse Wahrheiten über Gesundheit und Heilung, die er vermitteln wollte.
>          
> Der historische und gesellschaftliche Zusammenhang ist nicht der einzige Zusammenhang einer Textstelle. 
> Es gibt auch den Zusammenhang mit den anderen Lehren. In "Ährenlese", Abschnitt 127 finden wir die fol-
> genden Worte Bahá'u'lláhs:
> 
> "Wenn es euer Wunsch ist, o ihr Menschen, Gott zu erkennen und die Größe Seiner Macht zu entdecken, 
> dann schaut auf Mich mit Meinen eigenen Augen und nicht mit den Augen eines anderen außer Mir. Nie wer-
> det ihr sonst imstande sein, Mich zu erkennen, selbst wenn ihr über Meine Sache nachdenkt, solange Mein 
> Reich dauert, und über alles Erschaffene nachsinnt durch alle Ewigkeit Gottes, des höchsten Herrn über alle, 
> des Allgewaltigen, des Allewigen, des Allweisen."
> 
> Dies impliziert, glaube ich, unter anderem, daß der wichtigste Schlüssel zum Verständnis der Schriften die 
> Schriften selbst sind, daß wir sie nicht bloß von unserem Standpunkt aus lesen müssen und versuchen zu 
> sehen, was wir verstehen können, sondern sie von Bahá'u'lláhs Standpunkt aus betrachten müssen: Was 
> versucht Er zu vermitteln? Und zu welchem Zweck? Es ist nicht gut, einen Text zu nehmen und zu versu-
> chen, ihn isoliert von allen anderen Lehren, die sich darauf beziehen mögen, zu verstehen. Daher müssen 
> wir jede Aussage in Beziehung zur gesamten übrigen Offenbarung setzen und versuchen zu verstehen, was 
> Bahá'u'lláh zu vermitteln bestrebt ist. Die Konsequenz dieser Erkenntnis ist zu akzeptieren, daß wir, da wir 
> niemals die ganze Offenbarung umfassen können, immer vorsichtig mit unserem Verständnis sein müssen, 
> sogar wenn es uns völlig klar zu sein scheint. Ein schlagendes Beispiel für die Wichtigkeit dessen kommt im 
> Kitáb-i-Aqdas vor, wo wir die Verse finden: "Gott hat euch die Ehe verordnet" und "Tretet in den Stand der 
> Ehe, o Menschen, damit ihr einen hervorbringt, der Meiner gedenken wird; Dies ist Mein Gebot an euch, 
> gehorcht ihm zu eurem eigenen Beistand". Man würde denken, daß dies sehr klare Aussagen sind, die keine 
> Auslegung zulassen. Es scheint auf den ersten Blick ein unzweideutiger, verbindlicher Befehl zu sein. Einer 
> der Gläubigen hat jedoch Bahá'u'lláh selbst über diese Textstelle befragt und ob sie bedeute, daß die Ehe 
> obligatorisch sei. Bahá'u'lláh antwortete: "Dies ist nicht obligatorisch." Ich führe dies als Beispiel an, weil es 
> manchmal in Diskussionen über ein Thema eine große Versuchung für Bahá'í ist, dogmatisch (und manch-
> mal hitzig!) zu erklären: "Das können Sie nicht sagen! Hier sind die Worte des Textes und sie sind ziemlich 
> klar!"
> 
> Individuelle Auslegung dieser Art ist nicht nur unvermeidlich. Sie ist wesentlich, wenn wir die Tiefe unseres 
> Verständnisses erweitern und gleichzeitig seine ständig vorhandenen Begrenzungen anerkennen wollen. Ich 
> glaube, daß die Kombination von Ermutigung zu individuellem Denken mit dem Vorhandensein eines unfehl-
> baren Mittelpunktes maßgebender Auslegung eine der einzigartigen Stärken dieser Sendung ist, deren Aus-
> wirkungen sogar während der Abwesenheit des Hüters andauern. Die außerordentliche Tatsache, daß es im 
> Prinzip einen Mittelpunkt solcher Führung in der Sache gibt, und daß jede andere Auslegung der Maßgeb-
> lichkeit beraubt ist, lehrt uns eine Bescheidenheit in unserem Denken, die eine der stärksten Bande der Ein-
> heit ist.
> 
> Obwohl die individuelle Auslegung nicht maßgeblich ist, sollte uns das nicht zu dem Extrem führen daraus zu 
> folgern, daß die von Einzelnen gegebenen Erklärungen nicht inspiriert sein könnten. In einem Sendschrei-
> ben, daß als Abschnitt 203 in "Briefe und Botschaften" von Abdu’l-Bahá veröffentlicht ist, schrieb der Meister:
> 
> "Die Gesegnete Schönheit hat diesem Diener prophezeit, daß sich Seelen erheben werden, die wahre Ver-
> körperungen der Führung sind, Banner der himmlischen Heerscharen, Fackeln der Einheit Gottes und Sterne 
> Seiner reinen Wahrheit, strahlend in den Himmeln, wo Gott allein regiert. Sie werden die Blinden sehend und 
> die Tauben hörend machen; sie werden die Toten zum Leben erwecken. Allen Völkern der Erde werden Sie 
> entgegentreten und ihre Sache mit den Beweisen des Herrn der sieben Sphären vertreten."
>          
> Es wäre daher ein Fehler anzunehmen, daß die Bahá'í-Offenbarung Gläubiger beraubt sein wird, die uns 
> tiefgründigere Einsichten in die Bedeutung der Lehren des Glaubens geben könnten. Aber keine dieser Arten 
> von Auslegung, egal wie gelehrt der sie zum Ausdruck bringende Gläubige auch sei, ist maßgebend. Obwohl 
> sie uns aufklären können, ist da immer die Unvermeidbarkeit eines gewissen Grades an Fehlerhaftigkeit. 
> Laßt uns nie das Beispiel der christlichen Sendung vergessen. Das Evangelium ist voll mit Prophezeiungen 
> und Warnungen Jesu über seine Wiederkunft. Christen haben sich fast 2000 Jahre lang darum bemüht, sie 
> zu verstehen. Die Gelehrten haben viele Auslegungen und Übereinkünfte darüber erarbeitet, was geschehen 
> würde, aber ich wüßte von keiner, die zu dem rechten Schluß gekommen wäre, nämlich daß sie das Er-
> scheinen einer weiteren Manifestation Gottes ankündigen.
>          
> Maßgebliche, göttlich geführte Auslegung gehört einer völlig anderen Ordnung an, als wir in Betracht gezo-
> gen haben, und ist ausschließlich die Aufgabe des Meisters und des Hüters.
> 
> 2. Maßgebende Auslegung und göttlich geführte Gesetzgebung
> 
> Das Vorrecht der maßgebenden Auslegung, daß von Bahá'u'lláh erst Ábdu'l-Bahá und nach ihm dem Hüter 
> verliehen wurde, liegt im Herzen des Bundes.
>          
>          In früheren Sendungen wurde keine klare Unterscheidung zwischen Auslegung und Gesetzgebung 
> getroffen. Die zwei Aufgaben waren unter einem einzigen Vorgang des Herleitens von Schlußfolgerungen 
> und der Führung in neuen Situationen aus dem Studium der heiligen Schriften zusammengefaßt. Weil man 
> glaubte, diese Herleitungen seien ein Vorgang des Deutlichmachens dessen, was unausgesprochen im Text 
> inbegriffen war, waren sie praktisch unveränderlich und verwandelten sich in eine massive Häufung von 
> Dogmen, Ritualen und Gesetzen. Im Judentum wurden sie in erster Linie zu einer Vielzahl von minutiösen 
> Verordnungen, die jeden Moment und jeden Aspekt im Leben einer Person regulierten, und denen zu gehor-
> chen als identisch mit dem Gehorsam vor Gott begriffen wurde. Das Christentum befreite sich weitgehend 
> davon, ersetzte sie aber durch die Errichtung eines gewaltigen Bauwerks von Dogmen, an die zu glauben als 
> wesentlich für das ewige Heil der Seele aufgefaßt wurde, und das zu solchen Mißbräuchen wie dem Ablaß-
> handel führte, der die Rebellion Martin Luthers und der protestantischen Reformation heraufbeschwor.
>          
> In dieser Sendung haben wir zwei getrennte, göttlich geführte Gewalten, eine um maßgebende Auslegung zu 
> schaffen, und eine für ergänzende Gesetzgebung. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden 
> Aufgaben wurde durch das Universale Haus der Gerechtigkeit in seinem Brief vom 9. März 1965 erklärt. Auf 
> den Seiten 52 und 53 von "Wellspring of Guidance" findet sich die folgende Textstelle:
>          
> "Der Hüter offenbart, was die Schrift bedeutet; seine Auslegung ist eine Darlegung der Wahrheit, die nicht 
> abgeändert werden kann. Dem Universalen Haus der Gerechtigkeit wurde, in den Worten des Hüters, das 
> alleinige Recht der Gesetzgebung über Gegenstände verliehen, die nicht ausdrücklich in den Bahá'í-
> Schriften offenbart sind. Seine Verkündigungen, welche durch das Universale der Gerechtigkeit selbst abge-
> ändert oder aufgehoben werden können, dienen der Ergänzung und bringen das Gesetz Gottes zur Anwen-
> dung. Obwohl nicht mit der Aufgabe der Auslegung betraut, ist das Universale Haus der Gerechtigkeit doch 
> in einer Position, um alles nötige zur Errichtung der Weltordnung Bahá'u'lláhs auf dieser Erde zu tun."
> 
> Eine wichtige Konsequenz dieser Unterscheidung ist, daß es, wenn wir eine Frage darüber haben, was wir 
> glauben sollen, oder was der Text bedeutet, und dies nicht im Text selbst für uns beantwortet ist, während 
> der Abwesenheit des Hüters niemanden gibt, der uns maßgebend und verbindlich antworten könnte. Wenn 
> wir dagegen in irgendeinem Fall wissen wollen, was wir tun sollen, ist das Universale Haus der Gerechtigkeit 
> voll ermächtigt, göttliche Führung bezüglich dieses Gegenstandes zu geben.
> 
> Zwei andere wichtige Konsequenzen sind das Verbot der Formulierung von Dogmen und Bekenntnissen im 
> Glauben (die gibt es schließlich, aber die Menschen versuchen, die göttlichen Wahrheiten in einem Paket 
> zusammenzuschnüren und sind für immer zur Unzulänglichkeit verdammt), und die Erkenntnis des tiefgrei-
> fenden Unterschiedes zwischen den wirklich von der Manifestation Gottes gegebenen Gesetzen, die nur von 
> einem weiteren Propheten geändert werden können, und jenen, die zu erlassen dem Universalen Haus der 
> Gerechtigkeit eingegeben ist, und die das Haus der Gerechtigkeit selbst aufheben kann. Dies gibt dem Ba-
> há'í-Rechtssystem einen beispiellosen Grad an Elastizität.
> 
> Es gibt natürlich eine hierarchische Beziehung zwischen der Auslegung des Hüters und der Gesetzgebung 
> des Universalen Hauses der Gerechtigkeit. Die höchste Autorität im Glauben ist das Wort Gottes, und alle 
> Gesetzgebung ist durch diese Autorität begrenzt. Der maßgebende Ausleger ist das lebende Mundstück 
> dieses Wortes, der Erklärer seiner wahren Bedeutung. Daher hat er natürlich die Autorität, den Bereich der 
> Gesetzgebung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit festzulegen. Shoghi Effendi hat kategorisch erklärt, 
> daß weder der Hüter noch das Universale Haus der Gerechtigkeit sich jemals die Aufgabe des anderen an-
> maßen werden. Beide stehen schließlich unter dem Schutz und der unfehlbaren Führung des Báb und Ba-
> há'u'lláhs. Daher können wir sicher sein, daß das Universale Haus der Gerechtigkeit auch in Abwesenheit 
> des Hüters keine Gesetze außerhalb seines Geltungsbereiches erlassen wird. Ich halte es dagegen für mög-
> lich, daß das Universale Haus der Gerechtigkeit in seiner Vorsicht, seine Grenzen nicht zu überschreiten, 
> sehr wohl davon Abstand nehmen könnte, Gesetze auf Gebieten zu erlassen, von denen der Hüter uns ge-
> sagt haben könnte, daß sie in seine Sphäre gehören, wenn er bei uns wäre. Es gibt zwei interessante Bei-
> spiele für das, was ich meine.
>          
> Wie Sie wissen, ist sowohl im Christentum als auch im Bahá'í-Glauben Mord verboten. Es ergibt sich dann 
> die Frage, ob Abtreibung und Euthanasie zulässig sind oder nicht. Die katholische Kirche hat beschlossen, 
> daß das Gesetz eindeutig ist, "Du sollst nicht töten", und daß daher beides verboten ist. Im Bahá'í-Glauben 
> haben wir aber Stellungnahmen des Hüters zu beiden Fragen. In beiden Fällen sagt er, daß sich nichts be-
> stimmtes dazu in den Schriften findet - was impliziert, daß sie nicht ganz dasselbe sind wie Mord. Es folgen 
> drei Stellungnahmen im Auftrag des Hüters, die sich auf diese Themen beziehen:
>          
> Am 25. August 1939: "Die Praxis der Abtreibung - die absolut kriminell ist, da sie die vorsätzliche Zerstörung 
> von Leben einschließt - ist in der Sache verboten. Hinsichtlich 'Gnadentod' ...; auch dies ist eine Angelegen-
> heit, über die das Universale Haus der Gerechtigkeit Gesetzte erlassen müssen wird."
> 
> Am 13. November 1940: "Hinsichtlich der Praxis der Abtreibung; da zu diesem Thema keine besondere An-
> spielung in den Schriften Bahá'u'lláhs gemacht wurde, obliegt es dem Universalen Haus der Gerechtigkeit, 
> dazu entscheidend Stellung zu nehmen. Es kann indessen kein Zweifel darüber bestehen, daß diese Praxis, 
> da sie die Zerstörung menschlichen Lebens einschließt, energisch verurteilt werden muß."
>                   
> Am 20. Oktober 1953: "Da sich nichts bestimmtes zum Thema Abtreibung in den Bahá'í-Schriften findet, wird 
> sich folglich das Universale Haus der Gerechtigkeit damit auseinandersetzten müssen, sobald diese Körper-
> schaft gebildet worden ist."
>          
>          Auf der Grundlage dieser drei Stellungnahmen hat das Universale Haus der Gerechtigkeit verfügt, 
> daß das Vornehmen einer Abtreibung nur zu dem Zweck, sich eines unerwünschten Kindes zu entledigen, 
> unbedingt verboten ist, aber es mag Fälle geben, in denen Abtreibung erlaubt sein könnte, und hierfür muß 
> das Universale Haus der Gerechtigkeit Gesetze erlassen. Solange ein solches Gesetz noch aussteht, ist die 
> Entscheidung unter Berücksichtigung der o.g. Prinzipien und des fachkundigen ärztlichen Rates dem Gewis-
> sen des Einzelnen überlassen.
>          
> Ein anderes Gebiet betrifft die Pflichtgebete. In der dreizehnten Frohen Botschaft sagt Bahá'u'lláh: "Alle 
> Staatsgeschäfte sind dem Haus der Gerechtigkeit vorzulegen; aber Gottesdienste müssen so gehalten wer-
> den, wie es Gott in Seinem Buch offenbart hat". Als einmal ein Gläubiger das Universale Haus der Gerech-
> tigkeit bat, ein Gebet zu bestimmen, das für das Haus der Gerechtigkeit gesprochen werden könnte, bezog 
> es sich auf diesen Text und lehnte eine solche Bestimmung ab. Man könnte auch meinen, daß dieser Text 
> es dem Haus der Gerechtigkeit unmöglich gemacht hätte, irgendwelche Fragen über Pflichtgebete zu beant-
> worten, aber der Hüter schrieb, daß Einzelheiten bezüglich der Pflichtgebete, die unklar sind, durch das Uni-
> versale Haus der Gerechtigkeit zu entscheiden sind, und bestimmte damit genau, welcher Aspekt dieses 
> Gegenstandes innerhalb seines Gesetzgebungsbereiches liegt.
>          
> 3. Die Aufgabe der Auslegung
>          
> Die Art und Weise, in der Shoghi Effendi seine Aufgabe als Ausleger wahrgenommen hat, ist höchst erhel-
> lend, sowohl im Bezug auf unser Verständnis darüber, was maßgebende Auslegung impliziert, als auch im 
> Hinblick auf unser Verständnis von der Unfehlbarkeit des Heiligen Textes, ein Gegenstand, der in früheren 
> Sendungen heftig mißverstanden wurde. Die nun folgenden Zitate stammen aus Briefen von Sekretären des 
> Hüters, die in seinem Auftrag geschrieben wurden.
>          
> 3.1 In einigen Fällen gab Shoghi Effendi einfach klare Stellungnahmen darüber ab, was ein bestimmter Ab-
> schnitt bedeutet, zum Beispiel:
>          
> - Hinsichtlich Ihrer Fragen: Was der Meister mit den von Ihnen zitierten Worten meinte ist einfach, das Freu-
> de uns mehr Freiheit zur Gestaltung gibt. Wenn die Propheten, der Meister selbst und der Hüter weniger 
> Probleme und Sorgen gehabt hätten, dann hätten Sie sehr viel mehr Schöpferkraft für die Sache hervorbrin-
> gen können. Wenn er sagte, "wachse, um ein fruchtvoller Baum zu werden", meinte er, daß wir, indem wir 
> die Last des Hüters erleichtern und so stark wie möglich versuchen, unseren Anteil an der Arbeit des Glau-
> bens zu tun, Shoghi Effendi helfen würden, seine volle Macht als Hüter zu entfalten, und durch den Bund 
> würde die Sache ihren Schatten über alle Menschen ausbreiten. Dies haben wir in den letzten 30 Jahren 
> geschehen sehen, aber das heißt nicht, daß wir nicht aufs Äußerste versuchen müssen, ihm durch unser 
> Leben des Dienstes zu helfen. (05.10.1952 - Sekr.)
> 
> - Das im Sendschreiben des Meisters erwähnte "Rheuma" ist symbolisch gemeint. Er meint, daß die Men-
> schen eine geistige Erkältung haben und die göttlichen Düfte nicht riechen können, und daß die Gläubigen 
> die Ärzte sein müssen, die Menschen von diesem Zustand zu heilen. Er bezieht sich nicht auf körperliche 
> Leiden. (26.03.1950 - Sekr.)
> 
> - Der Meister benutzt den Ausdruck "die göttliche Wirklichkeit ist geheiligt über Einheit", um uns nachdrück-
> lich die Tatsache einzuprägen, daß die Gottheit nicht erkannt werden kann und es unmöglich ist, Sie zu 
> bestimmen. Wir können sie nicht in Begriffe fassen wie Einheit und Vielheit, die wir auf Dinge anwenden, die 
> wir kennen und erfahren können. Er gebraucht die Methode, die Betonung zu übertreiben, um seinen Ge-
> danken zu verdeutlichen, daß wir die Sonne indirekt durch ihre Strahlen kennen, die Gottheit durch die Mani-
> festation Gottes. (20.02.1950 - Sekr.)
> 
> - Gl. 160 - Die menschliche Seele ist in dem Sinne ein "Vorbote", als daß sie uns eine leise Ahnung von der 
> Existenz anderer Welten gibt, eine Andeutung der geistigen Welten im Jenseits. (25.05.1938 - Sekr.)
> 
> - Die "Feuerflamme" im Tablet an Ahmad sollte bildlich verstanden werden. Mit anderen Worten: Wir dürfen 
> nicht den schlechten Einfluß von Bundesbrechern oder Feinden des Glaubens tolerieren, sondern müssen 
> kompromißlos in unserer Loyalität sein, darin, sie zu entlarven und den Glauben zu verteidigen. (21.07.1955 - 
> Sekr.)
> 
> - Der Ausdruck "Er, der sich in der Entfernung zweier Bogenlängen befindet" in "Ährenlese" Nr. 29 sollte nicht 
> wörtlich genommen werden, sondern hat eine allegorische Bedeutung, und deutet dichte Nähe an. 
> (12.04.1938 - Sekr.)
> 
> - Verborgenen Worte, persisch 79 - Der Ausdruck "Meine schwarzen Locken zu kämmen, und nicht, Meine 
> Kehle damit zu verwunden" ist eine allegorische Warnung Bahá'u'lláhs davor, etwas von dem zu mißbrau-
> chen, was Er der Welt geschenkt hat (06.09.1937 - Sekr.)
>          
> In Kalimát-i-Firdawsíyyih  sagt Bahá'u'lláh: "Wir bestimmten bereits, daß die Menschen sich in zwei Sprachen 
> verständigen sollten; aber es müssen Anstrengungen unternommen werden, sie auf eine zu beschränken, 
> ebenso die Schriftarten der Welt, damit die Menschen nicht mit dem Erlernen verschiedener Sprachen ihr 
> Leben verschwenden und vergeuden. So wird schließlich die ganze Erde als eine Stadt und ein Land be-
> trachtet." Ein Gläubiger fragte den Hüter, in welcher Beziehung dies zu Bahá'u'lláhs Gebot steht, daß eine 
> internationale Hilfssprache ausgewählt und in allen Schulen zusätzlich zur Muttersprache unterrichtet werden 
> soll. Die Antwort war:
>          
> -	Bahá'u'lláh bezieht Sich auf dem achten Blatt des Erhabensten Paradieses auf eine Zeit in ferner 
> Zukunft, wenn die Welt wirklich ein Land, und eine einzige Sprache eine fühlbare Möglichkeit geworden ist. 
> Es widerspricht nicht Seinen Anweisungen bezüglich der sofortigen Notwendigkeit einer Hilfssprache. 
> (16.03.1955 - Sekr.)
>          
> Aus diesen besonderen Auslegungen lernen wir nicht nur, was ein bestimmter Abschnitt bedeutet, sondern 
> wir erhalten Anschauungsunterricht im Studium der Schriften. Wir sehen, daß einige Abschnitte wörtlich zu 
> nehmen sind, andere allegorisch. Einige sind sogar stilistische Übertreibungen, um eine beabsichtigte Wir-
> kung hervorzurufen, und einige beziehen sich auf eine unterschiedliche Stufe in der Entwicklung der Sen-
> dung als andere.
>          
> 3.2	Manchmal ging der Hüter erheblich über eine kurze Auslegung des fraglichen Abschnittes hinaus, so 
> wie in dieser wunderschönen Beschreibung des kurzen Pflichtgebetes:
>          
> - Die Bedeutung des von Herrn Lacey in seinem Brief erwähnten kurzen Gebetes ist einfach, daß Bahá'u'lláh 
> in einen kurzen Satz das wahre Wesen des Lebens hineingetan hat, was bedeutet, daß wir von einem Vater 
> kommen und auf der Straße des Lebens durch Prüfungen, Versuchungen und Erfahrungen gehen, damit 
> unsere Seelen wachsen mögen, und daß es der Grund für unser Sein ist, zu lernen, unseren Schöpfer zu 
> verstehen. Während wir dies tun, werden wir unsere Liebe zu ihm vermehren und Ihn anbeten.
> 
>  Dies ist wirklich die tiefste Freude, eine jegliche Seele erfährt. Alle anderen sind nur Widerspiegelungen 
> dieser Freude, der Freude die wir erfahren, wenn wir den Gott anbeten, der uns gemacht hat, unseren 
> Himmlischen Vater . (05.10.1953 - Sekr.)
>          
> 3.3 Manchmal entfaltete er einen ganzen Gedankengang aus nur einem keimhaft angelegten Hinweis in den 
> Schriften. Es gibt zum Beispiel seine Festlegung des Námús-i-Akbar (des Größten Gesetzes) als der Bildung 
> der Nationalen Geistigen Räte, und des Námús-i-A'zám (des Größten Gesetzes) als der Bildung des Univer-
> salen Hauses der Gerechtigkeit. Die Entfaltung der Institution der Hände der Sache Gottes und ihrer Hilfsäm-
> ter ist zweifellos ein weiteres Beispiel des selben Vorgangs.
> 
> 3.4 Auf der anderen Seite gibt es viele Beispiele für Gegenstände, deren Auslegung er ablehnte, da hierzu 
> nichts genaues in den Texten zu finden war. Zum Beispiel:
>          
> - Wir haben keine Möglichkeit herauszufinden, welche Wissenschaft Bahá'u'lláh meinte, als er sagte, daß sie 
> Angst weitgehend beseitigen würde. Da dies an keiner anderen Stelle in den Lehren erwähnt wurde, kann 
> der Hüter nichts aus dieser Aussage erkennen. Dies zu tun würde von seiner Aufgabe als Ausleger wegfüh-
> ren. Er kann nichts außer den gegebenen Lehren offenbaren . (30.08.1952 - Sekr.)
> 
> - Bezüglich der Punkte aus dem "Brief an den Sohn des Wolfes" (S. 32 der englischen Ausgabe), die Sie 
> erwähnen: Diese wurden, soweit wir wissen, niemals durch Bahá'u'lláh weiter ausgeführt; sie blieben verbor-
> gen in den Reichen Seines unendlichen Wissens, ebenso wie die universale Sprache, die Er in dem selben 
> Buch erwähnt. (15.08.1942 - Sekr.)
> 
> - Bezüglich ihrer Frage hinsichtlich der Möglichkeit, künstliches Leben mit Hilfe eines Inkubators zu schaffen: 
> Dies ist im wesentlichen eine Frage, welche die Wissenschaft angeht und sollte als solche von Wissen-
> schaftlern untersucht und studiert werden. (31.12.1937 - Sekr.)
> 
> 3.5 Dies führt uns zur vom Hüter selbst getroffenen Festlegung der Grenzen der Sphäre seiner Unfehlbarkeit 
> als Ausleger.
> 
> - Shoghi Effendi ist nur unfehlbar, wenn er die Worte auslegt. Er hält es für Häresie, ihm eine Stufe gleich der 
> Bahá'u'lláhs oder auch nur des Meisters beizumessen. Sein Rang ist der des Hüters der Sache Gottes und 
> des Präsidenten des Hauses der Gerechtigkeit und des Auslegers der Worte und nichts anderes. Er lehnt 
> jeden anderen Rang gänzlich ab, den die Freunde ihm in ihrer großen Liebe fälschlicherweise zuschreiben 
> mögen. (18.09.1938 - Sekr.)
> 
> - Die dem Hüter eigenen Kräfte sind nicht unbegrenzt und unterscheiden sich von denen, die der Meister 
> besaß. Aber der Grad der Führung, den Gott ihm zu verleihen geruhen mag, ist unbegrenzt, da er von Ba-
> há'u'lláh kommt, und nicht von ihm selbst. Jedes außerordentliche Anzeichen von Wissen oder Eingebung, 
> daß er bei einigen Gelegenheiten zeigen mag, darf nicht den ihm eigenen Kräften, denen des Meisters ver-
> wandt, zugerechnet werden, sondern vielmehr einem Ausdruck des Willens Bahá'u'lláhs, ihn aus Ihm eige-
> nen Gründen bei dieser Gelegenheit zu führen. Der Hüter ist der unfehlbare Ausleger des Wortes Gottes. 
> Seine Worte sind nicht die Worte Gottes selbst. Aber seine Auslegung ist so bindend wie das Wort. 
> (20.11.1941 - Sekr.)
> 
> - Der Hüter möchte von den Freunden mit Fakten versehen werden, wenn sie um seinen Rat bitten, denn 
> obwohl seine Entscheidungen von Gott geführt sind, ist er nicht, wie der Prophet, nach Belieben allwissend, 
> ungeachtet der Tatsache, daß er oft eine Situation oder Umstände erfühlt, ohne Einzelheiten davon zu ken-
> nen. (04.03.1948 - Sekr.)
> 
> - Über etwas, was nicht in den Lehren zu finden ist, äußert sich der Hüter nicht. Dies sind Gegenstände für 
> Wissenschaftler und Fachleute. (29.09.1953 - Sekr.)
>          
> Eine Folge des Willens und Testamentes, die nicht aus den Augen verloren werden darf, ist der ausdrückli-
> che Befehl an die Freunde, dem Hüter und dem Universalen Haus der Gerechtigkeit zu gehorchen. Dies mag 
> mit ihren Aufgaben der göttlich geführten Auslegung und Gesetzgebung im Zusammenhang stehen, aber es 
> ist nicht unbedingt dasselbe und kann in anderem Zusammenhang Anwendung finden, wie sich an den fol-
> genden Erklärungen aus im Auftrag Shoghi Effendis geschriebenen Briefen zeigt.
> 
> - Was den ausdrücklichen Befehl des Meisters hinsichtlich des Gehorsams gegenüber dem Hüter angeht, 
> muß klar gemacht werden, daß die Frage, zu entscheiden, welche Angelegenheiten Gehorsam gegenüber 
> dem Hüter verlangen, eine ist, über die der Letztgenannte allein das volle Recht zur gewissenhaften Ent-
> scheidung hat. Mit anderen Worten obliegt es dem Hüter festzustellen, ob eine bestimmte Handlung schäd-
> lich für die Sache ist oder nicht, und ob sie nach seinem persönlichen Eingreifen verlangt. Es ist nicht Sache 
> der einzelnen Gläubigen, die Sphäre der Autorität des Hüters einzuschränken, oder zu beurteilen, wann sie 
> dem Hüter gehorchen müssen und wann sie die Freiheit haben, sein Urteil zurückzuweisen. Solch eine Hal-
> tung würde offensichtlich zu Verwirrung und Spaltung führen. Es liegt in der Verantwortung des Hüters als 
> ernanntem Ausleger der Lehren festzustellen, welche Angelegenheiten, da sie die Interessen des Glaubens 
> berühren, auf Seiten der Gläubigen völligen und uneingeschränkten Gehorsam seinen Anweisungen gegen-
> über verlangen. (27.11.1933 - Sekr.)
> 
> - Die Unfehlbarkeit des Hüters ist auf Angelegenheiten beschränkt, die sich streng auf die Sache und die 
> Auslegung der Lehren beziehen; er ist keine unfehlbare Autorität für andere Gegenstände, wie Ökonomie, 
> Wissenschaft usw.. Wenn er meint, daß etwas Bestimmtes wesentlich für den Schutz der Sache ist, auch 
> wenn es etwas ist, was jemanden persönlich betrifft, ist ihm zu gehorchen, aber wenn er Ratschläge gibt, so 
> wie er ihn Ihnen in einem früheren Brief über Ihre Zukunft gegeben hat, sind sie nicht bindend; Sie sind frei, 
> dem zu folgen oder nicht, wie es Ihnen gefällt. (17.10.1947 - Sekr.)
> 
> - Künftige Hüter ... können die Auslegungen früherer Hüter nicht 'abschaffen', da dies nicht nur einen Mangel 
> an Rechtleitung, sondern Fehler bei ihrer Schaffung implizieren würde; indessen können sie frühere Ausle-
> gungen ausführen und erklären, und sie können sicherlich frühere Regelungen abschaffen, die als eine vo-
> rübergehende Notwendigkeit durch einen früheren Hüter niedergelegt wurden. (19.02.1947 - Sekr.)
>          
> 3.6 Ich finde es nun sehr interessant, daß alle Zitate, die ich bisher angeführt habe, und die zum größten Teil 
> das sind, was in früheren Sendungen "Auslegung" umfaßte, in den Worten der Sekretäre des Hüters abge-
> faßt sind. Er selbst widmete seine Aufmerksamkeit hauptsächlich einem anderen Bereich, nicht der Erklä-
> rung unklarer Textstellen oder der Festlegung in den Schriften benutzter Begriffe, sondern der Erhellung der 
> Gesamtbedeutung der Offenbarung. Er pflegte bestimmte Themen zu nehmen, wie das Wesen und die Be-
> deutung der Bahá'í-Lebensart, die Theorie und Funktion der Bahá'í-Institutionen, die Beziehung der Sache zu 
> aktuellen Ereignissen und ihr Platz in der Geschichte der Menschheit, die Stufe der Manifestationen Gottes 
> und ihre Beziehungen zueinander, die Stufe des Meisters, die Bestimmung gewisser Bahá'í-Gemeinden, den 
> richtigen Weg, die Sache zu lehren, und dann mit eigener Hand lange Briefe zu schreiben, die, wie das Band 
> einer Halskette, Zitate des Báb, Bahá'u'lláhs und des Meisters zusammenführten und die Quellen zeigten, 
> aus denen die Ideen hervorsprudelten, sowie die Folgen und die Wichtigkeit jener Textstellen und die Taten, 
> die sie von den Gläubigen forderten.
>          
> Dies ist in meinen Augen der größte Aspekt der Aufgabe des Hüters als Ausleger. Diese Offenbarung ist so 
> enorm, so tiefgreifend, daß die Gläubigen wie ein Nichts in den Untiefen dieses weiten Meeres kämpfen 
> müßten. Er war es, der den Fußstapfen des Meisters folgend diejenigen Aspekte der Sache, die unsere so-
> fortige Aufmerksamkeit erfordern, zusammenzog, ihre Beziehung zu den weitreichenden Folgen der gesam-
> ten Offenbarung zeigte, deren Reichtümer wir nur anfangen zu kosten, und uns einen Ausblick über unsere 
> Arbeit in der fernen Zukunft gab, bis ans Ende dieser Sendung und darüber hinaus.
>          
> 3.7 In "Die Sendung Bahá'u'lláhs" schrieb Shoghi Effendi daß "ohne eine Institution" wie dem Hütertum "die 
> benötigten Mittel" dem Glauben "zu ermöglichen, einen langen, ununterbrochenen Ausblick über eine Folge 
> von Generationen hinweg zu tun, gänzlich fehlen würde." Ich hörte, wie Freunde diese Stellungnahme in 
> Beziehung zu der Tatsache gesetzt haben, daß das Hütertum eine erbliche Institution ist, und daß es dieser 
> Faktor der Erblichkeit wäre, der die Mittel für den Glauben bereitstellen würde, diesen weiten Ausblick zu tun. 
> Ich habe indessen nirgendwo in den Schriften des Hüters gesehen, daß dieses Argument gebracht würde, 
> und es scheint mir, daß, obwohl natürlich ein Körnchen Wahrheit in dieser Annahme steckt, die bloße Tatsa-
> che, daß jeder Hüter seinem Vater im Amt gefolgt wäre, keine angemessene Grundlage für die Ausübung 
> einer so anspruchsvollen Funktion zu sein scheint. Die Funktion des erleuchteten Auslegers impliziert dies 
> aber. Als Ausleger ist der Hüter in der Lage, nicht nur die äußerliche Bedeutung der Schriften zu verstehen, 
> sondern ihre inneren Zusammenhänge. Obwohl andere durch das Studium der Schriften und des Fortschrit-
> tes der menschlichen Angelegenheiten eine Ahnung davon bekommen können, wie die Gesellschaft sich 
> entwickeln wird, konnte nur der Hüter allein das ganze Panorama der Absicht Bahá'u'lláhs klar schauen und 
> für uns den Weg skizzieren, den die Manifestation Gottes vor uns liegen sieht. Dies hat Shoghi Effendi tat-
> sächlich in seinen Briefen zur Weltordnung getan und auch in "Gott geht vorüber". Das Letztgenannte ist 
> nicht nur ein Geschichtsbuch, so großartig es in dieser Hinsicht auch sein mag, es ist auch ein erleuchteter 
> Kommentar zu den Ereignissen, die es erzählt, es erhellt die Vergangenheit, fordert uns in der Gegenwart 
> heraus uns gibt uns eine Vision der Zukunft.
>          
> Diese Schriften wurden schon durch Beraterin Isobel Sabri in ihrem Vortrag vor zwei Wochen wundervoll 
> beschrieben.
>          
> (Von Ian Sample in einem Seminar am 18. Februar 1984 gehaltener Vortrag)
>          
>          
>          Hanno Lenk 07.12.1995, nicht überprüfte Übersetzung
> 
>   Bahá’u’lláh, Boschaften aus Akká
> 
>                  Auslegung und das Hütertum      D:\Winword2\BASTU\Ian_samp.doc       (R.Zimmel  12.06.2003)                   Seite 8 von 
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>
> — *Auslegung und das Hütertum*

