Das Universale Haus der Gerechtigkeit á Textzusammenstellung á Bahá'í Verlag GmbH, Auflage 1.01 (O-2022-04-25)
Das Universale Haus der Gerechtigkeit Textzusammenstellung
Aus den Schriften Bahá’u’lláhs
1
Die Welt ist aus dem Gleichgewicht geraten durch die Schwungkraft dieser größten, dieser neuen Weltordnung. Das geregelte Leben der Menschheit ist aufgewühlt durch das Wirken dieses einzigartigen, dieses wundersamen Systems, desgleichen kein sterbliches Auge je gesehen hat.A1
2
O ihr Männer der Gerechtigkeit! Seid im Reiche Gottes Hirten Seiner Schafe und hütet sie vor den reißenden Wölfen, die in Verkleidung auftreten, so wie ihr über eure eigenen Söhne wacht. So ermahnt euch der Ratgeber, der Getreue.A2
3
Wohltätige Stiftungen fallen an Gott, den Offenbarer der Zeichen, zurück. Niemand hat das Recht, ohne Erlaubnis von Ihm, dem Dämmerort der Offenbarung, über sie zu verfügen. Nach Ihm geht diese Amtsgewalt auf die Aghṣán über, nach diesen auf das Haus der Gerechtigkeit – wenn es zu dieser Zeit in der Welt errichtet sein wird –, damit sie diese Stiftungen für die Stätten verwenden, die in der Sache Gottes erhöht sind, sowie für alles, was ihnen von Ihm, dem Gott der Kraft und Macht, aufgetragen ist. Andernfalls fallen die Stiftungen an das Volk Bahás, das nicht spricht, außer mit Seiner Erlaubnis und nicht urteilt, außer im Einklang mit dem, was Gott auf dieser Tafel geboten hat – siehe, es sind die Kämpen des Sieges zwischen Himmel und Erde! –, damit sie sie so verwenden, wie es im Buche von Gott, dem Mächtigen, dem Gabenreichen, niedergelegt ist.A3
4
»Danke deinem Herrn, o Karmel! Das Feuer deiner Trennung von Mir hatte dich fast verzehrt, als das Meer Meiner Gegenwart vor deinem Angesicht wogte, deine und der ganzen Schöpfung Augen erfreute und alles Sichtbare und Unsichtbare mit Entzücken erfüllte. Frohlocke, denn Gott hat an diesem Tage Seinen Thron auf dir errichtet, hat dich zum Aufgangsort Seiner Zeichen und zum Tagesanbruch der Beweise Seiner Offenbarung gemacht. Wohl dem, der dich umschreitet, der die Offenbarung deiner Herrlichkeit verkündet und berichtet, was die Großmut des Herrn, deines Gottes, über dich ergossen hat. Ergreife den Kelch der Unsterblichkeit im Namen deines Herrn, der Allherrliche, und bringe Ihm Dank dar, weil Er als Zeichen Seines Erbarmens für dich dein Leid in Freude, deinen Kummer in selige Wonne verwandelt hat. Wahrlich, Er liebt die Stätte, die zum Sitze Seines Thrones wurde, die Seine Füße betraten, die Seine Gegenwart beehrte, von der aus Er Seinen Ruf erhob und über die Er Seine Tränen vergoss. Rufe aus gen Zion, o Karmel, und künde die frohe Botschaft: Er, Der den sterblichen Augen verborgen war, ist gekommen! Seine allbezwingende Herrschaft ist offenbar, Seine allumfassende Herrlichkeit ist enthüllt worden. Hüte dich, dass du nicht zögerst oder schwankst. Eile und umschreite die Stadt Gottes, die vom Himmel herabgekommen ist, die himmlische Ka‘bah, in Anbetung umkreist von den Begünstigten Gottes, den Reinen im Herzen und der Schar der erhabensten Engel. O wie sehne Ich Mich, jedem Ort des Erdkreises die frohe Botschaft dieser Offenbarung zu verkünden und sie in jede seiner Städte zu tragen, einer Offenbarung, zu der das Herz des Sinai hingezogen wurde und in deren Namen der Brennende Busch ruft: ›Gottes, des Herrn der Herren, sind die Reiche der Erde und des Himmels!‹ Wahrlich, dies ist der Tag, da Land und Meer frohlocken über diese Verkündigung, der Tag, für den aufbewahrt wurde, was Gott aus einer Großmut, die jenseits der Fassungskraft des sterblichen Verstandes oder Herzens liegt, zu offenbaren bestimmt hat. Bald wird Gott Seine Arche auf dich zusteuern und das Volk Bahás offenbaren, das im Buche der Namen erwähnt ist.« A4
5
Die Treuhänder des Hauses der Gerechtigkeit haben über jene Dinge zu beraten, die nicht ausdrücklich im Buche offenbart sind, und zu vollziehen, was sie für gut halten. Gott wird ihnen wahrlich eingeben, was Er will, und Er ist, wahrlich, der Versorger, der Allwissende.A5
6
Wir ermahnen die Männer des Hauses der Gerechtigkeit und befehlen ihnen, für Schutz und Sicherheit der Männer, Frauen und Kinder zu sorgen. Es ist ihre Pflicht, allzeit und in jeder Lage den Interessen des Volkes höchste Beachtung zu schenken.A6
7
Es obliegt den Männern von Gottes Haus der Gerechtigkeit, ihr Augenmerk bei Tag und bei Nacht auf das zu richten, was aus der Feder der Herrlichkeit für die Unterweisung der Völker, den Aufbau der Nationen, den Schutz des Menschen und die Wahrung seiner Würde hervorstrahlte.A7
8
Der Abschnitt, den die Feder der Herrlichkeit nunmehr schreibt, gilt als Teil des Heiligsten Buches: Die Männer von Gottes Haus der Gerechtigkeit sind mit den Angelegenheiten des Volkes betraut. Sie sind wahrlich die Treuhänder Gottes unter Seinen Dienern und die Morgenröten der Amtsgewalt in Seinen Landen. O Volk Gottes! Was die Welt erzieht, ist die Gerechtigkeit, denn sie wird von zwei Säulen getragen: Lohn und Strafe. Diese beiden Säulen sind die Lebensquellen der Welt. Insofern es für jeden Tag ein neues Problem und für jedes Problem eine angemessene Lösung gibt, sind solche Fragen dem Haus der Gerechtigkeit vorzulegen, damit dessen Mitglieder nach den Nöten und Erfordernissen der Zeit handeln. Die sich für Gott erheben, Seiner Sache zu dienen, sind Empfänger göttlicher Eingebung aus dem unsichtbaren Reich. Alle haben die Pflicht, ihnen zu gehorchen. Alle Belange des Staates sind dem Haus der Gerechtigkeit vorzulegen, für Gebet und Andacht gilt jedoch das, was Gott in Seinem Buch offenbart hat.A8
9
Die Religion schenkt dem Menschen die wertvollste aller Gaben, reicht ihm den Kelch des Wohlstands, verleiht ihm ewiges Leben und lässt unzerstörbare Wohltaten auf die Menschheit herniedergehen. Es obliegt den Oberhäuptern und Herrschern der Welt und insbesondere den Treuhändern von Gottes Haus der Gerechtigkeit, sich mit all ihren Kräften zu bemühen, die Stellung der Religion zu sichern, ihre Interessen zu fördern und ihre Stufe in den Augen der Welt zu erhöhen. Desgleichen ist es ihre Pflicht, die Lebensverhältnisse ihrer Untergebenen zu erforschen und sich mit den Belangen und Tätigkeiten der verschiedenen Gemeinschaften in ihren Herrschaftsbereichen vertraut zu machen. Wir rufen die Offenbarungen der Allmacht Gottes – die Herrscher und Regenten auf Erden – auf, sich zu regen und alles, was in ihrer Kraft steht, zu tun, um die Zwietracht zu bannen und die Welt mit dem Licht der Einheit zu erleuchten.A9
Aus den Schriften und Ansprachen ‘Abdu’l-Bahás
10
Der heilige, jugendliche Ast, der Hüter der Sache Gottes, wie auch das Universale Haus der Gerechtigkeit, das universell zu wählen und einzusetzen ist, stehen beide unter der Fürsorge und dem Schutz der Schönheit Abhá, unter dem Schirm und der unfehlbaren Führung Seiner Heiligkeit des Erhabenen – möge mein Leben ein Opfer für sie beide sein. Was immer sie entscheiden, ist von Gott. Wer ihm nicht gehorcht oder ihnen nicht gehorcht, hat Gott nicht gehorcht. Wer sich gegen ihn oder gegen sie auflehnt, hat sich gegen Gott aufgelehnt. Wer sich ihm entgegenstellt, hat sich Gott entgegengestellt. Wer sie bekämpft, hat Gott bekämpft. Wer mit ihm streitet, hat mit Gott gestritten. Wer ihn leugnet, hat Gott geleugnet. Wer an ihm zweifelt, hat an Gott gezweifelt. Wer von ihm abweicht, sich von ihm trennt und abwendet, ist in Wahrheit von Gott abgewichen, hat sich von Ihm getrennt und abgewandt. Gottes Zorn, Gottes grimmer Unwille, Gottes Vergeltung komme über ihn! Die feste Burg bleibt sicher und uneinnehmbar durch den Gehorsam gegen ihn, den Hüter der Sache Gottes. Die Mitglieder des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, alle Aghṣán, Afnán und Hände der Sache Gottes haben die Pflicht, dem Hüter der Sache Gottes Gehorsam, Ergebenheit und Unterordnung zu bezeigen, sich ihm zuzuwenden und vor ihm demütig zu sein.A10
11
Was nun das Haus der Gerechtigkeit anbelangt, das Gott zum Quell alles Guten bestimmt und von allem Irrtum befreit hat, so muss es durch allgemeines Wahlrecht, das heißt von den Gläubigen, gewählt werden. Seine Mitglieder müssen Verkörperungen der Gottesfurcht, Morgenröten der Erkenntnis und des Verständnisses sein, im Gottesglauben standhaft und der ganzen Menschheit wohlgesinnt. Mit diesem Hause ist das Universale Haus der Gerechtigkeit gemeint, das heißt, in allen Ländern ist ein nachgeordnetes Haus der Gerechtigkeit zu errichten, und diese nachgeordneten Häuser der Gerechtigkeit haben das Universale Haus zu wählen. Alles ist dieser Körperschaft vorzulegen. Sie erlässt alle Verordnungen und Vorschriften, die nicht im ausdrücklichen Heiligen Text zu finden sind. Diese Körperschaft hat alle schwierigen Probleme zu lösen, und der Hüter der Sache Gottes ist ihr geheiligtes Oberhaupt, ihr herausragendes Mitglied auf Lebenszeit. Falls er ihren Beratungen nicht selbst beiwohnt, hat er einen Vertreter zu bestellen. Sollte eines der Mitglieder eine Sünde begehen, die dem Allgemeinwohl schadet, so hat der Hüter der Sache Gottes nach eigenem Ermessen das Recht, es auszuschließen, worauf das Volk einen anderen an dessen Stelle zu wählen hat. Dieses Haus der Gerechtigkeit erlässt die Gesetze, und die Regierung setzt sie durch. Die gesetzgebende Körperschaft muss die Exekutive stärken; die Exekutive muss die Legislative stützen, so dass durch die enge Verbindung und Harmonie dieser beiden Gewalten Unparteilichkeit und Gerechtigkeit auf eine feste, starke Grundlage gestellt werden, bis alle Gebiete der Welt dem Paradiese gleichen.A11
12
Dies ist die Glaubensgrundlage des Volkes Bahá – möge ihm mein Leben geopfert sein: »Seine Heiligkeit der Erhabene ist die Manifestation der Einheit und Einzigkeit Gottes und der Vorläufer der Altehrwürdigen Schönheit. Seine Heiligkeit die Schönheit Abhá – möge mein Leben ein Opfer für Seine standhaften Freunde sein – ist die Höchste Manifestation Gottes und das Morgenlicht Seines Göttlichsten Wesens. Alle anderen sind Seine Diener und gehorchen Seinem Gebot.« An das Heiligste Buch müssen sich alle halten, und was darin nicht ausdrücklich verzeichnet ist, muss an das Universale Haus der Gerechtigkeit verwiesen werden. Was diese Körperschaft einstimmig oder mit Stimmenmehrheit beschließt, wahrlich, das ist die Wahrheit und Gottes eigener Wille. Wer davon abweicht, gehört fürwahr zu denen, die Zwietracht lieben, böse Absichten bekunden und sich vom Herrn des Bundes abwenden. Mit diesem Haus ist das Universale Haus der Gerechtigkeit gemeint, das von allen Ländern zu wählen ist, also aus den Gebieten des Ostens und des Westens, wo die Geliebten sich befinden, nach der in westlichen Ländern, wie England, üblichen Wahlmethode. Es obliegt diesen Mitgliedern (des Universalen Hauses der Gerechtigkeit), an einem eigens dafür bestimmten Ort zusammenzukommen und über alle Probleme, die zu Kontroversen führen, über alle Fragen, die ungeklärt sind oder nicht ausdrücklich im Buche behandelt werden, zu beraten. Was immer sie entscheiden, hat dieselbe Gültigkeit wie der heilige Text. Da dieses Haus der Gerechtigkeit die Gewalt hat, Gesetze zu erlassen, die nicht ausdrücklich im Buche enthalten sind und sich auf täglich neue Angelegenheiten beziehen, hat es auch die Gewalt, solche Gesetze aufzuheben. So erlässt das Haus der Gerechtigkeit beispielsweise heute ein Gesetz und setzt es in Kraft, und wenn sich in hundert Jahren die Verhältnisse von Grund auf geändert haben, wird ein anderes Haus der Gerechtigkeit die Macht haben, dieses Gesetz den Zeiterfordernissen entsprechend zu ändern. Es kann dies tun, weil solche Gesetze nicht Teil des expliziten göttlichen Textes sind. So ist das Haus der Gerechtigkeit sowohl Urheber als auch Aufheber seiner eigenen Gesetze.A12
13
Hütet euch, dass keiner diese Worte falsch auslege und gleich denen, die nach den Tagen des Aufstiegs (Bahá’u’lláhs) den Bund gebrochen haben, einen Vorwand sucht, das Banner des Aufruhrs erhebt, eigensinnig wird und das Tor zu irreführender Auslegung aufstößt. Niemand hat das Recht, seine Meinung herauszustellen oder seine persönliche Überzeugung zum Ausdruck zu bringen. Alle müssen Führung suchen und sich dem Mittelpunkt der Sache sowie dem Hause der Gerechtigkeit zuwenden. Wer sich anderem zuwendet, befindet sich fürwahr in schwerem Irrtum.A13
14
Kern der Aussage ist, dass vor Ablauf von tausend Jahren kein Mensch sich erkühnen kann, auch nur ein Wort davon zu erwähnen. Alle müssen sich als Untergebene ansehen, die den Geboten Gottes und den Gesetzen des Hauses der Gerechtigkeit ergeben und gehorsam sind. Sollte jemand auch nur um Haaresbreite von den Verordnungen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit abweichen oder in seiner Ergebenheit zu ihm schwanken, so gehört er zu den Ausgestoßenen und Verworfenen.A14
15
Wisse, o Dienerin, dass vor dem Antlitz Bahás die Frauen so viel gelten wie die Männer und dass Gott die ganze Menschheit nach Seinem Ebenbild erschaffen hat. Dies bedeutet, dass Männer und Frauen gleichermaßen die Verkünder Seiner Namen und Eigenschaften sind und es in geistiger Hinsicht keinen Unterschied zwischen ihnen gibt. Wer sich Gott nähert, ob Mann oder Frau, hat die größte Gunst erlangt. Wie viele glühend ergebene Dienerinnen haben sich im schützenden Schatten Bahás den Männern überlegen erwiesen und selbst die Berühmten der Erde überflügelt. Das Haus der Gerechtigkeit jedoch ist gemäß dem ausdrücklichen Text des Gesetzes Gottes allein den Männern vorbehalten; dies ist eine der Weisheiten Gottes, des Herrn, die in absehbarer Zeit so klar wie die Sonne am Mittag offenbar werden wird.A15
16
Preis sei Gott, alle diese Türen sind in der Sache Bahá’u’lláhs verschlossen, denn ein Mittelpunkt der Amtsgewalt wurde eigens ernannt – ein Mittelpunkt, der alle Schwierigkeiten löst und alle Streitigkeiten abwendet. Auch das Universale Haus der Gerechtigkeit wird alle Streitigkeiten abwenden. Was immer es vorschreibt, muss angenommen werden, und wer dagegen verstößt, ist verworfen. Aber dieses Universale Haus der Gerechtigkeit, das die Gesetze gibt, wurde noch nicht errichtet. Es zeigt sich also, dass für Meinungsverschiedenheiten kein Raum geblieben ist; aber fleischliche Begierden führen zu Auseinandersetzungen, wie das bei den Abtrünnigen der Fall ist. Sie zweifeln nicht an der Gültigkeit des Bundes, aber selbstsüchtige Beweggründe haben sie in diese Lage gebracht. Es ist nicht so, dass sie nicht wüssten, was sie tun – sie wissen es ganz genau, und trotzdem lehnen sie sich auf.A16
17
Was ich zum Ausdruck bringen will ist, dass vor Ablauf von tausend Jahren niemand das Recht hat, ein einziges Wort zu äußern, nicht einmal um die Stufe des Hütertums in Anspruch zu nehmen. Das Heiligste Buch ist das Buch, dem sich alle Völker zuzuwenden haben; in ihm wurden die Gesetze Gottes offenbart. Gesetze, die in dem Buch nicht erwähnt sind, sollten dem Universalen Haus der Gerechtigkeit zur Entscheidung unterbreitet werden. Es wird keine Gründe für Meinungsverschiedenheiten geben… Hütet euch, hütet euch, damit nicht irgendwer eine Spaltung schaffe oder Aufruhr verursache. Sollte es Meinungsverschiedenheiten geben, so wird das Höchste Haus der Gerechtigkeit unverzüglich die Probleme lösen. Was immer es mit Stimmenmehrheit beschließt, wird nichts als die Wahrheit sein; denn dieses Haus steht unter dem Schutz, unter der unfehlbaren Führung und Fürsorge des einen wahren Herrn. Er wird es vor Irrtum bewahren und wird es beschützen unter den Schwingen Seiner Heiligkeit und Unfehlbarkeit. Wer sich ihm widersetzt, ist ausgestoßen und zählt letztlich zu den Unterlegenen. Das Höchste Haus der Gerechtigkeit ist nach dem System zu wählen, das bei der Wahl der Parlamente Europas verwendet wird. Und wenn die Länder eine Führung bekommen, werden die Häuser der Gerechtigkeit der verschiedenen Länder das Höchste Haus der Gerechtigkeit wählen. Die Errichtung dieses Hauses hängt nicht davon ab, dass alle Nationen der Welt zum Glauben übertreten. Wenn zum Beispiel die Verhältnisse günstig wären und keine Unruhen entstünden, würden die Freunde in Persien ihre Vertreter wählen, und genauso würden die Freunde in Amerika, in Indien und anderen Gebieten ihre Vertreter wählen, und diese würden ein Haus der Gerechtigkeit wählen. Dieses Haus der Gerechtigkeit wäre das Höchste Haus der Gerechtigkeit. Das ist alles.A17
18
Du hast nach dem allgemeinen Kriterium in Bezug auf Häresie gefragt. Häresie bezeichnet solche Dinge, die im Text des Buches nicht ausdrücklich festgelegt sind und die das Universelle Haus der Gerechtigkeit nicht gutheißt.A18
19
Alles Wesentliche, die Grundlage des göttlichen Gesetzes, ist eindeutig im heiligen Text festgelegt. Über ergänzende Gesetze entscheidet jedoch das Haus der Gerechtigkeit. Die Weisheit dieser Regelung liegt im Wandel der Zeit, denn Veränderung ist ein unverzichtbares, wesentliches Merkmal dieser Welt, ein Attribut von Zeit und Raum. Dementsprechend wird das Haus der Gerechtigkeit verfahren. Man sollte nicht annehmen, dass das Haus der Gerechtigkeit irgendeine Entscheidung nach seinen eigenen Vorstellungen und Ansichten trifft. Gott bewahre! Das Höchste Haus der Gerechtigkeit wird – inspiriert und bestätigt vom Heiligen Geist – seine Entscheidungen treffen und Gesetze erlassen, denn es befindet sich in der sicheren Obhut und unter dem Schutz und Schirm der Urewigen Schönheit und es ist eine bindende, unausweichliche Pflicht und Schuldigkeit, seinen Entscheidungen Folge zu leisten und niemandem stehen Ausflüchte offen. Sprich, o Volk: Wahrlich, das Höchste Haus der Gerechtigkeit befindet sich unter dem Schirm eures Herrn, des Mitleidvollen, des Allbarmherzigen. Das bedeutet, es steht unter Seinem Schutz, Seiner Fürsorge und Seiner Obhut; denn Er hat den standhaften Gläubigen befohlen, dieser gesegneten, geheiligten und allbezwingenden Körperschaft zu gehorchen, deren Herrschaft göttlich verordnet ist, dem himmlischen Reich entstammt und deren Gesetze inspiriert und geistig sind. Darin liegt, kurz gesagt, die Weisheit, die Gesetzgebung der Gesellschaft dem Haus der Gerechtigkeit zu übertragen. Auch im Islám war nicht jedes Gesetz ausdrücklich offenbart; nein, nicht der zehnte Teil eines Zehntels fand sich im Text. Obwohl alles Wesentliche genau festgelegt war, gab es Tausende von Bestimmungen, deren Details ungeregelt blieben. Diese wurden von den Theologen späterer Generationen nach den Grundsätzen der islamischen Jurisprudenz entwickelt, doch in ihren Ableitungen aus dem offenbarten Gesetz standen die einzelnen Theologen zueinander im Widerspruch. Dennoch erlangten sie alle Geltung. Heute ist dieser Prozess der Ableitung der Körperschaft des Hauses der Gerechtigkeit anvertraut, während die Schlüsse und Folgerungen einzelner Gelehrter nur dann verbindlich werden, wenn das Haus der Gerechtigkeit sie sich zu eigen macht. Der Unterschied besteht genau darin, dass Schlussfolgerungen und Bestätigungen der Körperschaft des Hauses der Gerechtigkeit, deren Mitglieder von der weltweiten Bahá’í-Gemeinde gewählt und ihr bekannt sind, nicht zum Meinungsstreit führen, während Schlussfolgerungen einzelner Gelehrter unweigerlich Konflikte zur Folge hätten und in Spaltung und Zersplitterung enden würden. Die Einheit des Wortes ginge verloren. Die Einheit des Glaubens wäre dahin, und das Fundament des Gottesglaubens wäre erschüttert.A19
20
Solche Gesetze, die nicht im Buch verzeichnet sind, müssen alle an das Haus der Gerechtigkeit und nicht an ‘Abdu’l-Bahá verwiesen werden, insofern er der Ausleger der im Buch verzeichneten Gesetze ist und nicht der Urheber der dort nicht verzeichneten Gesetze. Das von Gott verordnete Universale Haus der Gerechtigkeit jedoch – das nach der Verkündigung der Sache Gottes von allen Bahá’í allgemein gewählt werden wird – diese universale Körperschaft ist dazu ermächtigt, Gesetze zu erlassen, die nicht ausdrücklich im Buch festgehalten sind. Es ist bindend, verpflichtend und es obliegt jedem, ihm Gehorsam zu erweisen. Und wann immer das Haus der Gerechtigkeit, sei es einstimmig oder durch Mehrheitsbeschluss, Gesetze erlässt, die nicht ausdrücklich im Buch festgehalten sind, hat derjenige, der dies infrage stellt, sich in der Tat Gott in der Ausübung Seiner Souveränität entgegengestellt, Seinen Beweis bestritten, Seine Zeichen geleugnet und Seine Gebote zurückgewiesen.A20
21
Wisse, dass es zwei Arten von Unfehlbarkeit gibt: Unfehlbarkeit dem Wesen nach und Unfehlbarkeit als Attribut. Das Gleiche gilt für alle anderen Namen und Attribute: So gibt es zum Beispiel das Wissen um das Wesen einer Sache und das Wissen um ihre Eigenschaften. Unfehlbarkeit des Wesens ist den allumfassenden Manifestationen Gottes vorbehalten; denn Unfehlbarkeit ist ihr notwendiges Wesensmerkmal, wobei das Wesensmerkmal einer Sache untrennbar mit der Sache selbst verbunden ist. Die Strahlen sind ein notwendiges Wesensmerkmal der Sonne und untrennbar mit ihr verbunden; Wissen ist ein notwendiges Wesensmerkmal Gottes und untrennbar mit Ihm verbunden; Macht ist ein notwendiges Wesensmerkmal Gottes und ebenso untrennbar mit Ihm verbunden. Wäre es möglich, all dies von Ihm zu trennen, so wäre Er nicht Gott. Wenn die Strahlen von der Sonne getrennt werden könnten, wäre es nicht die Sonne. Würde man sich also vorstellen, die Größte Unfehlbarkeit wäre von der allumfassenden Manifestation Gottes getrennt, so wäre Er keine allumfassende Manifestation und Ihm würde die wesenseigene Vollkommenheit fehlen. Unfehlbarkeit als Attribut ist jedoch kein notwendiges Wesensmerkmal; sie ist vielmehr ein Strahl der Gabe der Unfehlbarkeit, der von der Sonne der Wahrheit ausgeht, bestimmte Herzen erleuchtet und einen Anteil daran gewährt. Obwohl diese Seelen dem Wesen nach nicht unfehlbar sind, stehen sie unter der Obhut, dem Schutz und der unfehlbaren Führung Gottes – das heißt, Gott bewahrt sie vor Irrtum. Und so gab es viele heilige Seelen, die nicht selbst Tagesanbruch der Größten Unfehlbarkeit waren, aber dennoch unter dem Schatten der Fürsorge und des Schutzes Gottes behütet und vor Irrtum bewahrt wurden. Sie waren nämlich zwischen Gott und Mensch die Kanäle für Seine Gunst, und wenn Gott sie nicht vor Irrtum bewahrt hätte, dann hätten sie alle Gläubigen ebenfalls in die Irre geleitet und damit die Grundlage der Religion Gottes völlig untergraben, was Seiner erhabenen Wirklichkeit unangemessen und unwürdig gewesen wäre. Um zusammenzufassen: Die wesenhafte Unfehlbarkeit ist den allumfassenden Manifestationen Gottes vorbehalten, während die Unfehlbarkeit als Attribut geheiligten Seelen verliehen wird. Das Universale Haus der Gerechtigkeit zum Beispiel, wenn es unter den erforderlichen Bedingungen errichtet wird – das heißt, wenn es von der gesamten Gemeinde gewählt wird – dieses Haus der Gerechtigkeit wird unter dem Schutz und der unfehlbaren Führung Gottes stehen. Sollte dieses Haus der Gerechtigkeit einstimmig oder durch Stimmenmehrheit in einer Angelegenheit entscheiden, die nicht ausdrücklich im Buche verzeichnet ist, wird dieser Beschluss und diese Verfügung vor Irrtum bewahrt sein. Nun sind die Mitglieder des Hauses der Gerechtigkeit als Individuen nicht wesenhaft unfehlbar, aber die Körperschaft des Hauses der Gerechtigkeit steht unter dem Schutz und der unfehlbaren Führung Gottes: Dies wird als verliehene Unfehlbarkeit bezeichnet. Kurz, Bahá’u’lláh sagt: »Er, der Aufgangsort der Sache Gottes« ist die Manifestation des »Er tut, was immer Er will«, diese Stufe ist jenem geheiligten Wesen vorbehalten, und niemand anderes hat an dieser wesenhaften Vollkommenheit einen Anteil. Da die wesenhafte Unfehlbarkeit der allumfassenden Manifestationen Gottes erwiesen ist, stimmt somit alles, was von Ihnen ausgeht, mit der Wahrheit überein und entspricht der Wirklichkeit. Sie stehen nicht im Schatten der vorhergehenden Religion. Was auch immer Sie sagen, ist das, was Gott sagt, und was auch immer Sie tun, ist eine gerechte Tat, und kein Gläubiger hat das Recht zu widersprechen; er muss in dieser Hinsicht vielmehr uneingeschränkte Ergebenheit zeigen, denn die Manifestation Gottes handelt mit vollendeter Weisheit, und der Verstand der Menschen mag unfähig sein, die verborgene Weisheit in bestimmten Dingen zu erfassen. Aus diesem Grund ist alles, was die allumfassende Manifestation sagt und tut, der Inbegriff der Weisheit und stimmt mit der Wirklichkeit überein.A21
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Ein universales, bzw. internationales Haus der Gerechtigkeit wird ebenfalls gebildet werden. Seine Entscheidungen werden in Übereinstimmung mit den Befehlen und den Lehren Bahá’u’lláhs stehen, und was das Universale Haus der Gerechtigkeit verordnet, wird von der ganzen Menschheit befolgt werden. Dieses internationale Haus der Gerechtigkeit wird weltweit von den Häusern der Gerechtigkeit berufen und zusammengestellt und die ganze Welt wird sich seiner Verwaltung unterstellen. Was das bedeutendste Merkmal der Offenbarung Bahá’u’lláhs betrifft, eine besondere Lehre, die keiner der Propheten der Vergangenheit bisher verkündet hat: Es ist die Einsetzung und Ernennung des Mittelpunkts des Bundes. Durch diese Ernennung und Vorkehrung hat Er die Religion Gottes vor Differenzen und Spaltungen bewahrt, da so keiner eine neue Sekte oder Splittergruppe des Glaubens ins Leben rufen kann.A22
Aus den Schriften und Briefen Shoghi Effendis
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In dieser Charta der künftigen Weltkultur [dem Kitáb-i-Aqdas] verkündet ihr Verfasser – zugleich Richter, Gesetzgeber, Vereiniger und Erlöser der Menschheit – den Königen der Erde, dass das »Größte Gesetz« erlassen wurde… Er stiftet darin in aller Form das »Haus der Gerechtigkeit«, umreißt seine Aufgaben, bestimmt seine Einkünfte und bezeichnet seine Mitglieder als »die Männer der Gerechtigkeit«, »die Bevollmächtigten Gottes«, »die Treuhänder des Allbarmherzigen« …A23
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Sobald diese Räte, sowohl die örtlichen als auch die nationalen, harmonisch, kraftvoll und effizient überall in der Bahá’í-Welt wirken, wird damit der einzige Weg zur Errichtung des Höchsten Hauses der Gerechtigkeit sichergestellt sein. Und wenn diese höchste Körperschaft erst in der richtigen Weise errichtet sein wird, dann muss sie die gesamte Situation neu beurteilen und die Grundlage festlegen, auf der, soweit sie es für ratsam erachtet, die Angelegenheiten der Sache geregelt werden.A24
25
Bezüglich der Ordnung und Leitung geistiger Belange der Freunde: derzeit ist die Festigung der Geistigen Räte in jedem Zentrum von großer Bedeutung, weil auf dieser starken und unerschütterlichen Grundlage in den kommenden Tagen Gottes Höchstes Haus der Gerechtigkeit errichtet und fest gegründet werden wird. Sobald dieses größte Bauwerk auf derart unumstößlichen Grundmauern errichtet sein wird, werden Gottes Absicht und Weisheit, die allumfassenden Wahrheiten, die Geheimnisse und die Wirklichkeit des Reiches Gottes, wie sie die mystische Offenbarung Bahá’u’lláhs im Willen und Testament ‘Abdu’l-Bahás verwahrt hat, nach und nach enthüllt und offenbar werden.A25
26
Diese andauernde und nachdrückliche Betonung der Unterstützung und Festigung dieser Geistigen Räte hat den Grund, dass das Fundament der Sache Gottes Tag für Tag breiter und fester werde, keinerlei Verwirrung je in die göttliche Ordnung gelange, neue und feste Bande zwischen Ost und West geschmiedet werden, die Bahá’í-Einheit gewahrt bleibe und die Augen der Völker der Welt mit ihrer strahlenden Schönheit erleuchte, sodass auf diesen Räten Gottes Häuser der Gerechtigkeit fest errichtet werden und auf diesen nachgeordneten Häusern der Gerechtigkeit das erhabene Gebäude des Universalen Hauses der Gerechtigkeit in vollständiger Ordnung, Vollkommenheit und Herrlichkeit unverzüglich errichtet werden kann. Wenn das Universale Haus der Gerechtigkeit einst aus dem Reich der Hoffnung in den Bereich der sichtbaren Wirklichkeit gelangt ist und sein Ruf auch im letzten Winkel der Welt anerkannt wird, dann wird diese erhabene Körperschaft – fest gegründet und errichtet auf der sicheren und unerschütterlichen Grundlage der gesamten Bahá’í-Gemeinde des Ostens wie des Westens, und Empfängerin der Gnadengaben Gottes und Seiner Eingebungen – dazu übergehen, für bedeutende Unternehmungen, weltweite Aktivitäten und großartige Institutionen Pläne zu entwerfen und umzusetzen. Dadurch wird der Glaube Gottes weltweit bekannt werden und sein Licht wird die ganze Erde erleuchten.A26
27
Die von Zwietracht zerrissene, von Hass erfüllte Menschheit ruft zu dieser Stunde verzweifelt nach einem volleren Maß jener Liebe, die aus Gott geborenen ist, einer Liebe, die sich letztlich als die einzige Lösung für ihre unermesslichen Schwierigkeiten und Probleme erweisen wird. Ist es nicht an uns, deren Herzen vor Liebe zu Ihm entflammt sind, uns noch mehr anzustrengen, um diese Liebe in all ihrer Reinheit und Kraft unseren Mitmenschen zu bekunden? Möge unsere Liebe zu unserem geliebten Meister, die in all ihren Facetten so glühend und selbstlos ist, ihren wahren Ausdruck in der Liebe zu unseren Mitbrüdern und Schwestern im Glauben wie auch zur ganzen Menschheit finden. Ich versichere Ihnen, liebe Freunde, dass der Fortschritt in solchen Dingen grenzenlos und unendlich ist, und dass vom Ausmaß unserer Errungenschaften auf diesem Weg letztlich die Erfüllung unserer Lebensaufgabe abhängen wird. Während wir uns bemühen, der Welt diese Liebe zu erweisen, sollten wir auch unsere Gedanken von jeder verbleibenden Spur unglücklicher Missverständnisse befreien, die unsere klare Vorstellung von der genauen Bestimmung und Arbeitsweise dieser neuen Weltordnung trüben könnten, die so herausfordernd und komplex und doch so vollendet und weise ist. Wir werden von unserem geliebten Meister in Seinem Testament dazu aufgerufen, sie nicht nur vorbehaltlos anzunehmen, sondern auch der ganzen Welt ihre Vortrefflichkeit zu enthüllen. Der Versuch, nach so kurzer Zeit seit ihrer Einführung ihren vollen Wert abzuschätzen und ihre genaue Bedeutung zu erfassen, wäre unsererseits voreilig und vermessen. Wir müssen darauf vertrauen, dass wir im Laufe der Zeit und durch die Führung von Gottes Universalem Haus der Gerechtigkeit ein klareres und umfassenderes Verständnis ihrer Vorkehrungen und Auswirkungen erhalten werden.A27
28
Diese Geistigen Räte wurden in erster Linie bestimmt, um diese Aufgaben zu erfüllen und zweitens, um eine vollkommene und feste Grundlage für die Errichtung des göttlichen und Universalen Hauses der Gerechtigkeit zu schaffen. Sobald dieser zentrale Dreh- und Angelpunkt des Volkes Bahás wirksam, majestätisch und fest begründet ist, wird ein neues Zeitalter anbrechen, himmlische Gnadengaben werden aus dieser Quelle strömen und die allumfassenden Verheißungen werden erfüllt werden.A28
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Was das Verfahren betrifft, das zur Wahl der Nationalen Geistigen Räte verwendet werden sollte, so ist es eindeutig, dass uns das Testament unseres Geliebten keinen Hinweis darauf gibt, wie diese Räte gewählt werden sollen. In einem Seiner frühesten Briefe an einen Freund in Persien wurde jedoch das Folgende ausdrücklich festgehalten: »Wann immer alle Geliebten Gottes in jedem Land ihre Abgeordneten benennen, diese ihrerseits ihre Vertreter wählen und diese Vertreter wiederum eine Körperschaft wählen, so wird diese Körperschaft das Höchste Haus der Gerechtigkeit sein.« Diese Worte lassen eindeutig erkennen, dass ‘Abdu’l-Bahá eine dreistufige Wahl für die Bildung des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit vorgesehen hat, und da ausdrücklich in Seinem Testament vorgesehen ist: »… diese nachgeordneten Häuser der Gerechtigkeit (d.h. die Nationalen Räte) haben die Mitglieder des Universalen Hauses zu wählen…«, ist offenkundig, dass die Mitglieder der Nationalen Geistigen Räte in indirekter Weise von der Gesamtheit der Gläubigen in ihren jeweiligen Gebieten zu wählen sind. Im Lichte dieser ergänzenden Anweisungen, wurde das in meinem Brief vom 12. März 1923 dargelegte Verfahren festgelegt, wonach die Gläubigen (die Geliebten Gottes) in jedem Land eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten wählen sollen, die ihrerseits ihre nationalen Vertreter wählen werden (nachgeordnete Häuser der Gerechtigkeit oder Nationale Geistige Räte), deren heilige Pflicht und deren Vorrecht es ist, zu gegebener Zeit Gottes Universales Haus der Gerechtigkeit zu wählen.A29
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Bald wird mit Erlaubnis unseres Herrn, des Herrlichsten, der Schleier vom Antlitz Seines mächtigen Gesetzes gelüftet werden, und die Waage Seiner wundersamen Verfassung – das Fundament Seines edlen, erhabenen und mächtigen Hauses der Gerechtigkeit – wird an diesem heiligen, gesegneten und schneeweißen Ort aufgestellt werden, dem Mittelpunkt, um den alle erschaffenen Dinge kreisen. Gepriesen sei Gott, der diese wundersame Sache hervorgebracht hat! Gepriesen sei Gott, aus dem dieses glanzvoll strahlende Licht hervorgegangen ist! Gepriesen sei Gott, der dieses erhabene BauwerkA30 in jener fernen Gegend errichtet hat –A31 einem Land, in dem sich der Glanz der himmlischen Versammlungen und das Leuchten der Heiligtümer des Königreichs spiegeln werden! Verherrlicht sei unser Herr, der Beistand, der Allmächtige, der Herrlichste!A32
31
Ihre Fragen zu den Verordnungen in geistigen Belangen, die das Bahá’í-Leben des Einzelnen und der Gemeinschaft charakterisieren sollten: Shoghi Effendi sagt, dass wir die Bildung des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit abwarten müssen, um hierfür Antworten zu bekommen. Das sind zum Teil wichtige Fragen, die wir nicht durch konkrete Präzedenzfälle von vornherein festschreiben dürfen.A33
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Wir sollten uns Folgendes sorgsam vor Augen halten: Die örtlichen Häuser der Gerechtigkeit ebenso wie das internationale Haus der Gerechtigkeit wurden ausdrücklich im Kitáb-i-Aqdas vorgeschrieben; die Institution des Nationalen Geistigen Rates als Zwischeninstanz, die im Testament des Meisters als »Nachgeordnetes Haus der Gerechtigkeit« bezeichnet wird, hat die ausdrückliche Bestätigung ‘Abdu’l-Bahás; das Verfahren für die Wahl der Häuser der Gerechtigkeit, des internationalen und der nationalen, hat Er sowohl in Seinem Testament als auch in einer Reihe von Sendschreiben niedergelegt. Überdies sind die Institutionen der örtlichen und nationalen Fonds, die heute die notwendigen Ergänzungen aller örtlichen wie nationalen Geistigen Räte sind, nicht nur in den Sendschreiben begründet, die ‘Abdu’l-Bahá für die Bahá’í des Ostens offenbarte; ihre Wichtigkeit und Notwendigkeit hat Er auch wiederholt in Seinen Äußerungen und Schriften betont. Die Bündelung der Amtsgewalt in den Händen der gewählten Vertreter der Gläubigen, die notwendige Unterordnung jedes Anhängers unseres Glaubens unter das wohlüberlegte Urteil der Bahá’í-Räte, Seine Vorliebe für einstimmige Beschlüsse, der bindende Charakter von Mehrheitsentscheidungen, ja selbst dass es wünschenswert sei, alle Bahá’í-Veröffentlichungen genau zu überwachen – all dies hat ‘Abdu’l-Bahá den Gläubigen unentwegt eingeschärft, wie es Seine beglaubigten und weit verbreiteten Sendschreiben bezeugen. Seine umfassenden, menschenfreundlichen Lehren auf der einen Seite anzunehmen, andererseits aber Seine etwas herausfordernderen und markanteren Gebote nachlässig und gleichgültig zu verwerfen und abzulehnen – das wäre ein Akt offenbarer Untreue dem gegenüber, was Er in Seinem Leben am meisten schätzte. Dass die Geistigen Räte von heute zu gegebener Zeit durch die Häuser der Gerechtigkeit ersetzt werden und es sich im Grunde um dieselben und nicht um andersartige Körperschaften handelt, hat ‘Abdu’l-Bahá selbst vollauf bestätigt. In einem Sendschreiben an die Mitglieder des ersten Geistigen Rates von Chicago, der ersten gewählten Bahá’í-Körperschaft in den Vereinigten Staaten, hat Er sie als die Mitglieder des »Hauses der Gerechtigkeit« für diese Stadt angesprochen und so mit Seiner eigenen Feder ohne jeden Zweifel bestätigt, dass die gegenwärtigen Geistigen Räte und die Häuser der Gerechtigkeit, auf die sich Bahá’u’lláh bezog, identisch sind. Aus Gründen, die unschwer zu erkennen sind, wurde es als ratsam erachtet, den gewählten Vertretern der Bahá’í-Gemeinden in aller Welt die vorübergehende Bezeichnung Geistige Räte zu geben – eine Benennung, die in dem Maße, wie die Bedeutung und die Ziele des Bahá’í-Glaubens besser verstanden und umfassender anerkannt werden, nach und nach durch die bleibende, passendere Bezeichnung Häuser der Gerechtigkeit ersetzt werden wird. Die heutigen Geistigen Räte werden in der Zukunft nicht nur anders benannt werden, sie werden auch ihren gegenwärtigen Aufgaben diejenigen Machtbefugnisse, Pflichten und Vorrechte hinzufügen können, die erforderlich werden durch die Anerkennung des Glaubens Bahá’u’lláhs, nicht nur als eines der anerkannten religiösen Systeme der Welt, sondern als die Staatsreligion einer unabhängigen, souveränen Macht. Und während der Bahá’í-Glaube die breite Masse der Völker des Ostens und des Westens durchdringt, und seine Wahrheit von der Mehrheit der Bevölkerung in etlichen souveränen Staaten dieser Welt angenommen wird, erlangt das Universale Haus der Gerechtigkeit die Fülle seiner Macht, um als oberstes Organ des Bahá’í-Gemeinwesens all die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten wahrzunehmen, die dem künftigen Welt-Überstaat obliegen. Es muss jedoch in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass im Gegensatz zu dem, was hier versichert wurde, die Errichtung des höchsten Hauses der Gerechtigkeit keineswegs davon abhängig ist, dass die breite Masse der Völker dieser Welt den Bahá’í-Glauben annimmt, noch setzt sie die Annahme des Glaubens durch die Bevölkerungsmehrheit irgendeines Landes voraus. Tatsächlich erwog ‘Abdu’l-Bahá in einem Seiner frühesten Sendschreiben die Möglichkeit, das Universale Haus der Gerechtigkeit zu Seinen eigenen Lebzeiten zu errichten, und wären die Umstände unter dem türkischen Regime nicht so ungünstig gewesen, hätte Er mit großer Wahrscheinlichkeit die ersten Vorkehrungen dafür getroffen. Daraus ergibt sich, dass unter günstigen Umständen, wenn die Bahá’í Persiens und der benachbarten Länder unter sowjetischer Herrschaft ihre nationalen Vertreter nach den Grundsätzen, die in den Schriften ‘Abdu’l-Bahás niedergelegt sind, wählen können, das einzig noch bestehende Hindernis auf dem Weg zur endgültigen Bildung des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit beseitigt sein wird. Denn den Nationalen Häusern der Gerechtigkeit im Osten wie im Westen fällt nach den ausdrücklichen Bestimmungen des Testaments die Aufgabe zu, die Mitglieder des internationalen Hauses der Gerechtigkeit direkt zu wählen. Erst wenn sie selbst die Gesamtheit der Gläubigen in ihren jeweiligen Ländern voll repräsentieren, erst wenn sie die Geltung und die Erfahrung erworben haben, um tatkräftig am organischen Leben der Sache teilzunehmen, können sie an ihre heilige Aufgabe gehen und die geistige Grundlage für die Bildung einer so erhabenen Körperschaft in der Bahá’í-Welt schaffen. Jeder Gläubige muss auch genau verstehen, dass die Institution des Hütertums unter keinen Umständen die Befugnisse, die Bahá’u’lláh dem Universalen Haus der Gerechtigkeit im Kitáb-i-Aqdas verliehen und die ‘Abdu’l-Bahá wiederholt und feierlich in Seinem Testament bestätigt hat, aufhebt oder sie im Geringsten schmälert. Das Hütertum steht keinesfalls im Widerspruch zum Testament und zu den Schriften Bahá’u’lláhs, noch hebt es irgendeine Seiner offenbarten Weisungen auf. Es steigert das Ansehen dieses erhabenen Rates, festigt seinen höchsten Rang, sichert seine Einheit, wahrt die Kontinuität seiner Arbeit, ohne sich im Geringsten herauszunehmen, gegen die Unverletzlichkeit ihres klar bestimmten Rechtsbereichs zu verstoßen. Wir stehen einer derart gewaltigen Urkunde wirklich noch zu nahe, um für uns selbst den Anspruch zu erheben, ein volles Verständnis aller in ihr verborgenen Wirkkräfte zu besitzen, oder behaupten zu können, wir hätten die mannigfachen Geheimnisse erfasst, die sie ohne Zweifel enthält. Erst künftige Geschlechter können den Wert und die Bedeutung dieses göttlichen Meisterwerkes fassen, das die Hand des Baumeisters der Welt für die Einigung und den Triumph des weltweiten Glaubens Bahá’u’lláhs entworfen hat. Erst jene, die nach uns kommen, werden in der Lage sein, die Bedeutung der überraschend starken Betonung, die auf die Institutionen des Hauses der Gerechtigkeit und des Hütertums gelegt wurde, zu erfassen.A34
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Die Nationalen Geistigen Räte gleichen Säulen, die nach und nach in jedem Land auf den starken und tragfähigen Grundmauern der Örtlichen Räte fest errichtet werden. Auf diesen Säulen wird das mächtige Gebäude, das Universale Haus der Gerechtigkeit, errichtet werden und sein edles Tragwerk über die Welt des Seins erhoben. Die Einheit der Anhänger Bahá’u’lláhs wird auf diese Weise verwirklicht und weltweit erreicht werden. Die ausdrücklichen Verordnungen Seines Heiligsten Buches werden in der Welt der Schöpfung auf die beste Weise verbreitet, angewandt und umgesetzt werden, und die lebendigen Wasser ewigen Lebens werden sich aus dieser Quelle der göttlichen Weltordnung über alle kriegerischen Nationen und Völker der Welt ergießen, um die Bosheit und Ungerechtigkeit aus der Welt des Staubes fortzuspülen und jahrhundertealte Krankheiten und Gebrechen der Menschen zu heilen. … Die Dinge, denen in diesen Tagen die allerhöchste Wichtigkeit beigemessen wird, und von denen die Entwicklung der Sache Gottes, die Erhöhung ihrer Stellung und ihres Ansehens und die Verbreitung der Gesetze Seines Glaubens abhängen, sind nur zwei gewichtige Aufgaben: erstens, die Vorbereitungen für die Bildung des göttlich verordneten Höchsten Hauses der Gerechtigkeit voranzutreiben, zweitens, den Bau des Tempels in den Vereinigten Staaten fertig zu stellen. … So würden nach der Bildung des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í des heiligen Landes Iran – der in Wille und Testament als »Nachgeordnetes Haus der Gerechtigkeit« bezeichnet wird – allgemeine Anweisungen bezüglich der endgültigen internationalen Bahá’í-Wahl, die zur Bildung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit führen wird, gemäß den Prinzipien und Lehren, die in Seinen Sendschreiben und Seinem Willen und Testament verankert sind, direkt von diesem Land aus an alle Bahá’í-Zentren in jedem Land und Territorium im Osten und Westen der Bahá’í-Welt geschickt werden. Dann werden sich die Hoffnungen des Volkes Bahá verwirklichen und das, was unser Meister uns in Seinen Schriften und in Seinem Willen und Testament befohlen und aufgetragen hat, wird erfüllt werden. Dann wird der Thron der Herrschaft Bahá’u’lláhs im verheißenen Land errichtet und die Waage der Gerechtigkeit hoch erhoben werden. Dann wird das Banner der Unabhängigkeit des Glaubens entfaltet werden, Sein Größtes Gesetz enthüllt und eine Flut von Gesetzen und Verordnungen diesem schneeweißen Ort mit solch allbezwingender Macht und ehrfurchtgebietender Majestät entströmen, desgleichen vergangene Zeitalter nie geschaut haben. Dann wird sich die Wahrheit dessen, was die Zunge der Größe offenbarte, zeigen: »Rufe aus gen Zion, o Karmel, und künde die frohe Botschaft: Er, der den sterblichen Augen verborgen war, ist gekommen! Seine allbezwingende Herrschaft ist offenbar, Seine allumfassende Herrlichkeit ist enthüllt.«… »O Karmel! … Wohl dem, der dich umschreitet, der die Offenbarung deiner Herrlichkeit verkündet und berichtet, was die Großmut des Herrn, deines Gottes, über dich ergossen hat. … Bald wird Gott Seine Arche auf dich zusteuern und das Volk Bahás offenbaren, das im Buche der Namen erwähnt ist.« O ihr Geliebten Gottes! Die Berufung der Hände der Sache Gottes, die Anwendung der heiligen Gesetze Seines Glaubens, der Erlass von Gesetzen, die sich aus dem ausdrücklichen Text Seines Buches ergeben, die Einberufung der internationalen Tagung der Anhänger der Sache Bahá’u’lláhs, und der Aufbau von Beziehungen zwischen der Bahá’í-Gemeinde und verschiedenen wissenschaftlichen, literarischen, religiösen und sozialen Einrichtungen hängen allesamt von der Bildung und Errichtung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit im Heiligen Lande in der Nähe dieser hehren, strahlenden und höchst erhabenen Stätten ab und sind durch sie bedingt. Denn diese Höchste Institution ist die Triebfeder der Unternehmungen und Bestrebungen aller Bahá’í und die Quelle der Hilfe und Unterstützung für diesen schwachen Diener. Durch diese Körperschaft werden die Hoffnungen des Volkes Bahá erfüllt. So werden die Säulen des Glaubens auf dieser Erde fest errichtet, seine verborgenen Kräfte enthüllt, seine Zeichen erstrahlen, seine Banner entfaltet und so wird sein Licht über alle Völker verströmt.A35
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Bahá’u’lláh hat nämlich nicht nur – das sollten wir unschwer erkennen – die Menschheit mit einem neuen belebenden Geist erfüllt. Er hat nicht nur gewisse allgemeine Grundsätze verkündet, nicht nur eine bestimmte Philosophie entwickelt, wie machtvoll, solide und umfassend diese auch sein mögen. Er hat vielmehr, so wie auch ‘Abdu’l-Bahá nach Ihm, im Unterschied zu den Sendungen der Vergangenheit, klar und deutlich ein Gesetzeswerk erlassen, genau bestimmte Institutionen geschaffen und alles Wesentliche für ein göttliches Ordnungssystem bereitgestellt. All dies ist dazu bestimmt, das Muster einer künftigen Gesellschaft zu sein, wichtigstes Werkzeug für die Errichtung des Größten Friedens, das eine Mittel für die Einigung der Welt und die Verkündigung der Herrschaft von Rechtschaffenheit und Gerechtigkeit auf Erden. Sie haben nicht nur alle erforderlichen Anweisungen zur Umsetzung jener Ideale offenbart, die die Propheten Gottes geschaut haben und die von alters her die Vorstellungskraft der Seher und Dichter in jedem Zeitalter entflammt haben. Sie haben auch in eindeutiger und eindringlicher Sprache die Zwillingsinstitutionen des Hauses der Gerechtigkeit und des Hütertums als Ihre erwählten Nachfolger eingesetzt und ihnen die Aufgabe übertragen, die Grundsätze anzuwenden, die Gesetze zu verkünden, die Institutionen zu schützen, den Glauben getreu und klug mit den Erfordernissen einer fortschreitenden Gesellschaft in Einklang zu bringen und das unverbrüchliche Erbe zu vollenden, das die Stifter dieses Glaubens der Welt hinterlassen haben. … Obwohl im Vergleich zum Glauben Christi in der Offenbarung Muḥammads die Frage der Verwaltung Seiner Sendung wesentlich vollständiger und genauer durch Vorkehrungen geregelt ist, gab es doch in der Frage der Nachfolge keine schriftliche, keine bindende und schlüssige Anweisung an jene, die Seine Sache zu verkünden hatten. Im Text des Qur’án stehen zwar Verordnungen über Gebet, Fasten, Eheschließung und Ehescheidung, Erbschaft, Pilgerfahrt und dergleichen, Verordnungen, die auch nach Ablauf von dreizehnhundert Jahren nach wie vor gültig und wirksam sind. Hingegen gibt dieser Text keine schlüssige Führung zum Gesetz der Nachfolge, der Quelle aller Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten und Spaltungen, die den Islám zerstückelt und seinen Ruf untergraben haben. Das ist mit der Offenbarung Bahá’u’lláhs nicht geschehen! Anders als in der Sendung Christi, anders als in der Sendung Muḥammads, anders als in allen Sendungen der Vergangenheit haben die Apostel Bahá’u’lláhs in allen Landen – wo immer sie sich einsetzen und abmühen – alle Gesetze, Regeln, Grundsätze, die Institutionen und die Führung, die sie für die Erfüllung und Vollendung ihrer Aufgabe brauchen, in klarer, eindeutiger, eindringlicher Sprache vorliegen. Ob es um die Verwaltungsregeln der Bahá’í-Sache oder um die Frage der Nachfolge geht, wie sie in den Zwillingsinstitutionen des Hauses der Gerechtigkeit und des Hütertums verkörpert wird, immer können die Anhänger Bahá’u’lláhs unwiderlegliche Beweise göttlicher Führung zu Hilfe rufen, denen niemand widersprechen kann, die keiner schmälern oder ignorieren kann. Hierin liegt das herausragende Merkmal der Bahá’í-Offenbarung. Hierin liegt die Stärke der Einheit des Glaubens, der Gültigkeit einer Offenbarung, die den Anspruch erhebt, frühere Offenbarungen nicht zu zerstören oder herabzusetzen, sondern sie zu verbinden, zu vereinen und zu erfüllen. Aus diesem Grund haben sowohl Bahá’u’lláh als auch ‘Abdu’l-Bahá gewisse Einzelheiten offenbart und sogar mit besonderem Gewicht versehen, die im Zusammenhang mit dem göttlichen Ordnungssystem stehen, das sie uns, ihren Anhängern, hinterlassenen haben. Darum wurde in ihrem Willen und Testament jeweils so viel Nachdruck auf die Befugnisse und Vorrechte der Amtsträger ihres Glaubens gelegt. Denn nur die ausdrücklichen Anweisungen ihres Buches, nur die erstaunlich eindringliche Sprache, in die sie die Vorkehrungen ihres jeweiligen Testamentes gekleidet haben, können diesen Glauben, für den sie sich beide so ruhmreich ihr ganzes Leben lang mühten, letzten Endes schützen. Nur so konnte der Glaube vor den Irrlehren und Verleumdungen geschützt werden, mit denen Konfessionen, Völker und Regierungen versuchten und in Zukunft immer stärker versuchen werden, ihn anzugreifen. Auch sollten wir uns bewusst sein, dass das Unterscheidungsmerkmal der Bahá’í-Offenbarung nicht allein in der Vollständigkeit und der unbestreitbaren Gültigkeit des Glaubenssystems besteht, das in den Lehren Bahá’u’lláhs und ‘Abdu’l-Bahás begründet ist. Ihre Vortrefflichkeit liegt auch darin, dass solche Elemente, die in vergangenen Sendungen ohne die geringste Vollmacht ihrer Stifter eine Quelle der Zersetzung und des unabsehbaren Schadens für die Sache Gottes waren, durch den klaren Text der Schriften Bahá’u’lláhs eindeutig ausgeschlossen wurden. Unberechtigte Bräuche in Verbindung mit dem Sakrament der Taufe, dem Abendmahl, der Beichte, der Askese, der Priesterherrschaft, aufwändigem Zeremoniell, dem heiligen Krieg und der Vielweiberei sind allesamt durch die Feder Bahá’u’lláhs rigoros abgeschafft worden. Andererseits sind gewisse Vorschriften wie das Fasten, die für das Glaubensleben des einzelnen unerlässlich sind, in ihrer Strenge beträchtlich gemildert worden.A36
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Es scheint, dass die heutige Generation gegen jede Art von Institution eingestellt ist – wohl eine Folge des Korruptionsverdachts, der Organisationen anhaftet. Die institutionalisierte Religion wird abgelehnt, Regierungsinstitutionen werden abgelehnt, selbst die Ehe als Institution wird abgelehnt. Wir Bahá’í sollten uns von solch weit verbreiteten Vorstellungen nicht die Sicht verstellen lassen. Wenn das so wäre, hätten nicht alle göttlichen Manifestationen stets einen Nachfolger ernannt. Zweifellos sind diese Institutionen korrupt geworden, aber die Korruption liegt nicht im Wesen dieser Institutionen begründet, sondern im Fehlen angemessener Regelungen ihrer Befugnisse und der Sicherung ihres Fortbestandes. Was Bahá’u’lláh hier gemacht hat, zielt nicht darauf ab, sämtliche Institutionen in der Sache abzuschaffen, sondern darauf, die notwendigen Schutzmaßnahmen bereitzustellen, die solche Korruption verhindert, die zum Niedergang der früheren Institutionen geführt hat. Es ist höchst interessant, zu untersuchen und herauszufinden, welche Schutzmaßnahmen dies sind, und es ist absolut notwendig, sie zu kennen. In einem Brief, den Shoghi Effendi kürzlich an die Freunde im Westen geschrieben hat, erwähnt er die besonderen Merkmale der Institution, die Bahá’u’lláh hinterlassen hat, sowie einige der Schutzmaßnahmen, die Er gegen ihre Korrumpierung vorgesehen hat. »Wo frühere Religionen einen mehr oder weniger statischen Charakter hatten, gehört die Fortschrittlichkeit der Bahá’í-Lehren zu den wichtigsten Dingen, derer wir uns rühmen. Wie könnte nun diese fortschrittliche Tendenz aufrechterhalten werden, ohne eine Institution wie das Hütertum und das Haus der Gerechtigkeit, die ermächtigt sind Gesetze in Angelegenheiten zu erlassen, die von Bahá’u’lláh nicht ausdrücklich erwähnt werden?«A37
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Sie haben nach dem Status gefragt, den die verschiedenen Regierungen nach der Einsetzung des Hauses der Gerechtigkeit haben: Dazu gibt es in den Lehren keine vollständige Erklärung und wenn etwas nicht eindeutig festgelegt ist, ist es Sache des Hauses der Gerechtigkeit, entsprechende Gesetze zu erlassen, sobald diese Körperschaft besteht.A38
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Das Haus der Gerechtigkeit hat nach dem ausdrücklichen Text des Aqdas kein Recht, irgendein Gesetz, eine Vorschrift oder eine Verordnung zu ändern, die, sei es im Aqdas oder in einem anderen Sendschreiben, aus der Feder Bahá’u’lláhs offenbart worden ist. Es kann seine eigenen Vorschriften und Gesetze ändern, aber niemals jene, die vom Stifter des Glaubens offenbart wurden.A39
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In den Schriften Bahá’u’lláhs, in denen die Institutionen des internationalen und der örtlichen Häuser der Gerechtigkeit ausdrücklich vorgesehen und formal festgelegt sind; in der Institution der Hände der Sache Gottes, die zuerst von Bahá’u’lláh, danach von ‘Abdu’l-Bahá ins Leben gerufen wurde; in der Institution der örtlichen und nationalen Räte, die bereits vor dem Hinscheiden ‘Abdu’l-Bahás noch in ihrer frühesten Entwicklungsphase tätig waren; in der Amtsgewalt, womit sie der Stifter unseres Glaubens und der Mittelpunkt Seines Bundes in Ihren Schriften auszustatten beliebten; in der Institution des örtlichen Fonds, der nach den von ‘Abdu’l-Bahá an bestimmte Räte in Persien gerichteten genauen Anweisungen verwaltet wurde; in den Versen des Kitáb-i-Aqdas, die in ihren Folgerungen deutlich die Institution des Hütertums vorwegnehmen; in der Erklärung, die ‘Abdu’l-Bahá in einem Seiner Sendschreiben für das von den Propheten der Vergangenheit hochgehaltene Erbprinzip und das Erstgeburtsrecht gab, sowie in dem Nachdruck, den Er darauf legte – in all dem können wir bereits den schwachen Schimmer und die ersten Andeutungen des Wesens und Wirkens der Administrativen Ordnung erkennen, die zu einem späteren Zeitpunkt durch den Letzten Willen ‘Abdu’l-Bahás verkündet und formal begründet werden sollte. An dieser Stelle sollte nach meinem Empfinden versucht werden, das Wesen und die Aufgaben der Zwillingspfeiler zu erklären, die diesen mächtigen Bau der Administrativen Ordnung tragen: der Institutionen des Hütertums und des Universalen Hauses der Gerechtigkeit. Die verschiedenen in Verbindung mit diesen Institutionen wirkenden Elemente vollständig zu beschreiben, würde den Rahmen und den Zweck dieser allgemeinen Darlegung der Grundwahrheiten des Glaubens sprengen. Sorgfältig und genau die Merkmale festzulegen und bis ins kleinste Detail das Wesen der Beziehung zu ergründen, die einerseits diese beiden grundlegenden Organe des Letzten Willens ‘Abdu’l-Bahás miteinander verbindet, andererseits ein jedes von ihnen mit dem Stifter des Glaubens und dem Mittelpunkt Seines Bundes verknüpft, ist eine Aufgabe, die zukünftige Generationen zweifellos angemessen erfüllen werden. Meine derzeitige Absicht ist, gewisse hervorstechende Merkmale dieses Systems herauszuarbeiten, die, wie nah wir auch seinem gewaltigen Bauwerk sein mögen, sich doch bereits so klar abzeichnen, dass es unverzeihlich wäre, sie fehlzudeuten oder außer Acht zu lassen. Es muss gleich zu Anfang klar und unzweideutig festgestellt werden, dass diese Zwillingsinstitutionen der Administrativen Ordnung als göttlich in ihrem Ursprung, ihren Aufgaben nach als unentbehrlich, ihrem Zweck nach als einander ergänzend anzusehen sind. Ihr gemeinsames, grundlegendes Ziel ist, die Kontinuität jener göttlich verordneten Autorität, die der Quelle unseres Glaubens entspringt, sicherzustellen, die Einheit seiner Anhänger zu schützen und die Unversehrtheit und Anpassungsfähigkeit seiner Lehren aufrechtzuerhalten. Gemeinsam verwalten diese beiden untrennbaren Institutionen die Angelegenheiten des Glaubens, koordinieren seine Aktivitäten, fördern seine Interessen, setzen seine Gesetze um und schützen seine untergeordneten Institutionen. Getrennt voneinander wirkt jede in einem klar umgrenzten Rechtsbereich, jede ist mit eigenen Hilfsinstitutionen ausgestattet, Werkzeugen, die zur wirksamen Wahrnehmung ihrer besonderen Verantwortlichkeiten und Pflichten bestimmt sind. Jede übt innerhalb der ihr gesetzten Grenzen ihre Macht und Autorität, ihre Rechte und Vorrechte aus, und diese stehen weder in Widerspruch zueinander, noch schmälern sie im Geringsten die Stellung, die jede dieser Institutionen einnimmt. Weit davon entfernt, miteinander unvereinbar zu sein oder sich gegenseitig zu stören, ergänzen sie einander in ihrer Amtsgewalt und ihren Aufgaben und sind in ihren Zielen dauernd und grundlegend vereinigt. Getrennt von der Institution des Hütertums wäre die Weltordnung Bahá’u’lláhs entstellt und dauerhaft des Erbprinzips beraubt, das, wie ‘Abdu’l-Bahá schreibt, unabänderlich durch das Gesetz Gottes bestätigt worden ist. »In allen göttlichen Sendungen«, so erklärt Er in einem Sendschreiben an einen Anhänger des Glaubens in Persien, »ist dem ältesten Sohn eine besondere Auszeichnung zuteilgeworden. Sogar die Stufe des Prophetentums war sein Geburtsrecht.« Ohne eine solche Institution wäre die Unversehrtheit des Glaubens bedroht und die Festigkeit seines Gefüges ernsthaft gefährdet. Sein Ansehen würde leiden, das Mittel, das einen ungetrübten Blick über eine lange Reihe von Generationen ermöglicht, würde komplett fehlen und die notwendige Führung, um den Gesetzgebungsbereich seiner gewählten Vertreter genau zu bestimmen, wäre ihm gänzlich entzogen. Getrennt von der nicht minder wesentlichen Institution des Universalen Hauses der Gerechtigkeit wäre diese nämliche Ordnung aus dem Willen ‘Abdu’l-Bahás in ihrer Wirksamkeit gehemmt und außerstande, die Lücken auszufüllen, die der Verfasser des Kitáb-i-Aqdas mit Bedacht im Gefüge Seiner Gesetzes- und Verwaltungsanordnungen gelassen hat.A40
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Die Administrative Ordnung des Glaubens Bahá’u’lláhs darf keineswegs als rein demokratisch angesehen werden, da die Grundvoraussetzung, nach der alle Demokratien zwangsläufig davon abhängen, dass sie ihr Mandat vom Volk bekommen, in dieser Sendung völlig fehlt. Bei der Handhabung der Verwaltungsangelegenheiten des Glaubens und bei der Gesetzgebung, die zur Ergänzung der Gesetze des Kitáb-i-Aqdas notwendig ist, sind die Mitglieder des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, wie wir im Auge behalten sollten, nach Bahá’u’lláhs klaren Worten nicht verantwortlich gegenüber jenen, die sie vertreten, noch ist ihnen gestattet, sich von den Gefühlen, der allgemeinen Meinung und selbst der Überzeugung der Menge der Gläubigen oder derer, durch die sie unmittelbar gewählt werden, beherrschen zu lassen. Sie müssen in Gebetshaltung den Befehlen und Eingebungen ihres Gewissens folgen. Sie dürfen, ja müssen sich mit den in der Gemeinde herrschenden Zuständen vertraut machen, müssen in ihrem Geiste leidenschaftslos die wesentlichen Gesichtspunkte an jedem Fall, der ihnen zur Beratung vorgelegt wird, abwägen, sich aber das Recht der freien Entscheidung vorbehalten. »Gott wird ihnen wahrlich eingeben, was immer Er will«, ist Bahá’u’lláhs unbestreitbare Versicherung. Damit sind sie, und nicht die Gesamtheit derer, von denen sie unmittelbar oder mittelbar gewählt werden, zu Empfängern der göttlichen Führung gemacht, die für diese Offenbarung das Lebensblut und höchster Schutz zugleich ist.A41
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Gegenwärtig jedoch – und darauf möchte der Hüter Ihre Aufmerksamkeit lenken – kann kein Rat und nicht einmal er selbst das Recht beanspruchen, irgendein Gesetz zur Ergänzung derjenigen des Aqdas zu erlassen, es sei denn, in besonderen Ausnahmefällen wird es von den Behörden verlangt. Selbst in einem solchen Fall ist der Erlass nur vorübergehender Natur. Die einzige Körperschaft, die befugt ist in solchen Angelegenheiten Gesetze zu erlassen, ist das Internationale Haus der Gerechtigkeit, und der Hüter kann an einer solchen Gesetzgebung nur in seiner Funktion als Mitglied dieser Körperschaft teilnehmen. So wie die Befugnis zur Auslegung der Schriften das alleinige Recht und Privileg des Hüters ist, so hat Bahá’u’lláh auch die Befugnis zur Gesetzgebung allein dem Internationalen Haus der Gerechtigkeit übertragen. Es gibt also eine klare Unterscheidung zwischen den Befugnissen der Gesetzgebung und der Auslegung, obwohl beide eng miteinander verbunden sind.A42
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Unter diesen geistigen Voraussetzungen für den Erfolg, die das Fundament bilden, auf dem die Absicherung aller Lehrpläne, Tempelvorhaben und Finanzpläne letzten Endes beruht, ragen die Folgenden als vordringlich und unverzichtbar hervor, … Diese Erfordernisse sind keine anderen als ein ausgeprägtes Gespür für moralische Rechtschaffenheit in ihrem gesellschaftlichen Handeln und ihren Verwaltungstätigkeiten, unbedingte Keuschheit im Leben jedes einzelnen und völlige Freiheit von Vorurteilen in ihrem Umgang mit Menschen, die sich unterscheiden in Herkunft, Status, Glauben oder Hautfarbe. Die erste Voraussetzung bezieht sich besonders, wenn auch nicht ausschließlich, auf ihre gewählten Vertreter, ob örtlich, regional oder national, die in ihrer Eigenschaft als Treuhänder und Mitglieder der im Entstehen begriffenen Institutionen des Glaubens Bahá’u’lláhs die Hauptverantwortung tragen, eine unangreifbare Grundlage für das Universale Haus der Gerechtigkeit zu legen, das, wie seine Bezeichnung besagt, der Repräsentant und Bewahrer der Göttlichen Gerechtigkeit sein wird, die allein die Sicherheit einer seltsam zerrütteten Welt gewährleisten und die Herrschaft von Gesetz und Ordnung aufrichten kann.A43
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In der Ebene von ‘Akká befindet sich das gesegnete und geweihte Heiligtum der Heiligsten Abhá-Schönheit; der Mittelpunkt, um den die Himmlischen Heerscharen kreisen; die Qiblih für das Volk Bahás, Bewohner der Karmesinroten Arche; das Herz der Welt und die Kaaba für alle Völker. Und auf dem Berg Karmel befinden sich die zwei heiligen und erhabenen Schreine, der geweihte Thron Seiner Heiligkeit des Ersten Punktes sowie die leuchtenden Überreste Dessen, um den alle Namen kreisen – der Tagesanbruch des Lichts, die Heimstatt der Mysterien, die Quelle überströmender Gnade für die Menschheit. Um die drei heiligen Ruhestätten – die Gräber der Nachfahrin und letzten Verbliebenen BahásA44 und der zwei göttlichen Vertrauten, des strahlenden Reinsten Astes und der Mutter ‘Abdu’l-Bahás – wird hernach Schritt für Schritt das Verwaltungszentrum der Gemeinde des Volkes von Bahá errichtet werden. In der Nähe dieser Schreine werden die Säulen des Justizwesens der Göttlichen Gerechtigkeit aufgestellt, das Universale Haus der Gerechtigkeit gegründet und das Bauwerk des Mashriqu’l-Adhkár des Heiligen Landes errichtet, während im schützenden Schatten dieser zwei geistigen Zentren des Volkes GottesA45 die erhabenen Unterfangen und internationalen administrativen, wissenschaftlichen und sozialen Institutionen des Bahá’í-Glaubens Gestalt annehmen, der Thron des Reiches Gottes errichtet, das Banner »Yá Bahá’u’l-Abhá« auf den höchsten Gipfeln aufgestellt, und unüberhörbar der Ruf der Einheit der Menschheit erschallen wird. Dann wird sich erfüllen, was die allherrliche und strahlende Feder auf der Tafel des Karmel offenbarte: »Bald wird Gott Seine Arche auf dich zusteuern und das Volk Bahás offenbaren, das im Buche der Namen erwähnt ist.«A46
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Die Mitgliedschaft im Universalen Haus der Gerechtigkeit ist den Männern vorbehalten. Die Festlegung der Anzahl der Mitglieder, das Wahlverfahren und die Dauer der Mitgliedschaft werden später bekannt, da sie nicht ausdrücklich im Heiligen Text offenbart sind.A47
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Keine Körperschaft, mit Ausnahme des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit, kann den Gesetzen der Bahá’í-Sendung etwas hinzufügen. Die Nationalen Räte erarbeiten derzeit lediglich Verfahrensweisen, um die Arbeitsweise der Administrativen Ordnung zu vereinfachen und eine effiziente Verwaltung der Belange der Sache in ihrem Zuständigkeitsbereich zu gewährleisten. Diese können jederzeit widerrufen oder geändert werden, wenn sie keinen Nutzen mehr haben oder eine andere Verfahrensweise effektiver wäre.A48
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Es gibt nur zwei Institutionen, die unfehlbar sind, die eine ist das Hütertum, die andere das Internationale Haus der Gerechtigkeit.A49
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Lassen Sie mich zunächst sagen, dass einer der Gründe, warum Gott uns die Institution des Hütertums gegeben hat, der ist, zu verhindern, dass Menschen die Sache Gottes in ein starres System verwandeln. Ihre Fragen dienen hauptsächlich dem Versuch, ein festes Muster für die Gesellschaft der Zukunft zu entwerfen, lange bevor die Zeit für ein solches Muster reif ist. Bedenken Sie, dass Bahá’u’lláh sagt, was nicht bereits offenbart ist, das muss in Zukunft vom Universalen Haus der Gerechtigkeit durch Gesetze geregelt werden und dabei kann es seine eigenen Gesetze erlassen und, wenn nötig, auch wieder aufheben. Dies bedeutet nicht Starrheit in der Führung der Gesellschaft, sondern Flexibilität!A50
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Bete inständig, die Beteiligung britischer, amerikanischer, persischer und ägyptischer Nationaler Räte an einzigartigen, epochalen Unternehmungen auf dem afrikanischen Kontinent möge sich als Vorspiel für Einberufung erster afrikanischer Lehrkonferenz erweisen, die letztlich zum Beginn von Unternehmungen führt, die das Zusammenwirken aller Nationalen Räte der Bahá’í-Welt einschließt und somit schließlich den Weg zur organischen Vereinigung dieser Räte durch die Bildung des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit ebnet, dazu bestimmt, Unternehmungen zu starten, die die gesamte Bahá’í-Welt umfassen. Anerkennung des Beginns des Kreuzzuges, der Verwaltungsapparate von vier Nationalen Räten des Ostens und Westens auf vier Kontinenten verbindet, und zusammenfällt mit der Geburt des ersten Internationalen Rates am Weltzentrum des Glaubens; ein zweifacher Beweis für die unaufhaltsame Entfaltung der keimhaften, göttlich gestifteten Weltordnung Bahá’u’lláhs.A51
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Vom Erfolg dieses Unternehmens, das in seinem Umfang beispiellos, in seinem Charakter einzigartig und in seinem geistigen Potenzial unermesslich ist, muss zu einem späteren Zeitpunkt des Gestaltenden Zeitalters des Glaubens der Beginn von Projekten abhängen, bei denen alle in der ganzen Bahá’í-Welt wirkenden Nationalen Räte einbezogen werden – Projekte, die selbst ein Vorspiel für den Start weltumspannender Unternehmungen sind, dazu bestimmt, in künftigen Epochen desselben Zeitalters vom Universalen Haus der Gerechtigkeit in Angriff genommen zu werden; es wird die Einheit dieser Nationalen Räte symbolisieren und deren Tätigkeiten koordinieren und verbinden.A52
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In diesem bedeutenden Sendschreiben [vom Karmel], das göttliche Geheimnisse enthüllt und zwei mächtige, majestätische und gewaltige Unternehmungen verkündet – beide im Weltzentrum des Glaubens, das eine auf Geistiges, das andere auf die Verwaltung bezogen, – spricht Bahá’u’lláh von einer »Arche«, deren Bewohner die Männer des Höchsten Hauses der Gerechtigkeit sind, das in Übereinstimmung mit den genauen Vorkehrungen des Testamentes des Mittelpunktes des Mächtigen Bundes die Körperschaft bildet, um Gesetze, die nicht ausdrücklich im Text offenbart sind, zu erlassen. In dieser Sendung ist vorgesehen, dass die Gesetze von diesem Heiligen Berg ausgehen, so wie in der Offenbarung Mose das Gesetz Gottes von Zion aus verkündet wurde. Das »Segeln der Arche« Seiner Gesetze ist ein Hinweis auf die Errichtung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, das de facto der Sitz der Gesetzgebung ist, einer der Zweige des Welt-Administrativen Zentrums der Bahá’í auf diesem Heiligen Berg …A53
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O ihr Geliebten Bahás! Dieser Tag ist euer Tag und diese Stunde ist wirklich eure Stunde. Was heutzutage zwingend erforderlich ist und wie ein Magnet die Bestätigungen Gottes anziehen wird, ist eine Vielzahl von Gläubigen, männlich und weiblich, jung und alt, arm und reich, gebildet und ungebildet, schwarz und weiß, die sich gleichermaßen für den Triumph Seines erhabenen Glaubens einsetzen. Von einem Geist der Liebe und des Mutes beseelt, müssen sie sich alle wie eine einzige Heerschar erheben und sich im Laufe der verbleibenden neun Jahre überall auf dem Globus verteilen. Wie die Altehrwürdige Schönheit mahnt, müssen sie »…mit den Füßen der Loslösung unter alle, die im Himmel und auf Erden sind, treten« und »den Mantel der Heiligkeit über alles werfen, was aus Wasser und Lehm geschaffen wurde.« Mit losgelöstem Herzen, unbefangenem Geist, entflammter Seele, unerschütterlichem Willen und unbeirrten Schritten müssen sie Tag und Nacht danach streben, den Wirkungsbereich der Sache Gottes zu erweitern, ihre süßen Düfte zu verbreiten, ihre Grundlagen zu festigen, ihren Ruhm zu verbreiten und die Reihen ihrer Anhänger zu verstärken. Den Ruf »Yá Bahá’u’l-Abhá!« erhebend, müssen sie in die noch unberührten Gebiete und vor kurzem erschlossenen Orte eilen und im völligen Vertrauen auf Gott einzelne Zentren errichten, die mit »Punkten« verglichen werden können. Sie müssen durch ihre Bemühungen, die Menschen durch Worte und Taten zu lehren und zu leiten, diese isolierten Zentren so bald wie möglich in Gruppen verwandeln, die wie »Buchstaben« sind. Sie müssen dann diese Gruppen, die vollständigen »Worten« gleichen, zu Örtlichen Geistigen Räten entwickeln und sich ständig bemühen, die Anzahl dieser Räte in den verschiedenen Ländern zu erhöhen, so dass allmählich die Voraussetzung für die angemessene Einberufung von Nationaltagungen geschaffen wird und Nationale Geistige Räte systematisch aufgebaut werden können, die offenbaren »Versen« gleichen, Säulen des Thrones der göttlichen Gerechtigkeit. Auf diesen Säulen kann die Kuppel des göttlichen Gebäudes, das Universale Haus der Gerechtigkeit, das dem deutlichen »Buch« gleicht, an seinem vorgesehenen Sitz an den Hängen des Weinberges des Herrn auf Seinem heiligen Berg errichtet werden und so die Institutionen Seiner Neuen Weltordnung mit der Krone der höchsten Auszeichnung schmücken.A54
Aus der Verfassung und Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
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Bahá’u’lláh, der Offenbarer des Wortes Gottes an diesem Tag, die Quelle der Autorität, Urquell der Gerechtigkeit, Schöpfer einer neuen Weltordnung, Stifter des Größten Friedens und einer Weltkultur, der Richter, Gesetzgeber, Vereiniger und Erlöser der ganzen Menschheit, hat die Ankunft des Reiches Gottes auf Erden verkündet, dessen Gesetze, Gebote und Grundsätze formuliert und dessen Institutionen verfügt. Um die Kräfte zu kanalisieren, die Seine Offenbarung freisetzte, stiftete Er Seinen Bund, dessen Macht die Unversehrtheit Seines Glaubens sicherte, seine Einheit bewahrte und seine weltweite Ausbreitung in den aufeinander folgenden Amtszeiten ‘Abdu’l-Bahás und Shoghi Effendis vorantrieb. Der Bund erfüllt weiterhin seinen lebenspendenden Zweck durch die Institution des Universalen Hauses der Gerechtigkeit. Als einer der Zwillingsnachfolger Bahá’u’lláhs und ‘Abdu’l-Bahás hat es das grundlegende Ziel, die Kontinuität der göttlich verordneten Autorität, die der Quelle des Glaubens entspringt, sicher zu stellen, die Einheit der Gläubigen zu schützen und die Unversehrtheit und Anpassungsfähigkeit der Lehren zu wahren.A55
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Ursprung, Amtsgewalt, Pflichten und Tätigkeitsbereich des Universalen Hauses der Gerechtigkeit beruhen auf dem offenbarten Wort Bahá’u’lláhs. Zusammen mit den Interpretationen und Erläuterungen des »Mittelpunktes des Bundes« und des »Hüters der Sache Gottes«, der nach ‘Abdu’l-Bahá das ausschließliche Recht zur verbindlichen Auslegung des Bahá’í-Schrifttums hatte, bestimmen sie den Zuständigkeitsbereich des Universalen Hauses der Gerechtigkeit und sind seine feste Grundlage. Die Autorität dieser Texte ist absolut und unwandelbar, bis der allmächtige Gott Seine neue Manifestation offenbart, Die dann über alle Amtsgewalt verfügen wird. Da es für Shoghi Effendi als Hüter der Sache Gottes keinen Nachfolger gibt, ist die höchste Institution und das Oberhaupt des Glaubens nunmehr das Universale Haus der Gerechtigkeit. Ihm müssen sich alle zuwenden, auf ihm liegt die letztgültige Verantwortung für die Einheit und den Fortschritt der Sache Gottes.A56
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Zu den Befugnissen und Pflichten, die dem Universalen Haus der Gerechtigkeit übertragen wurden, gehören: Für die sichere Verwahrung und die Unversehrtheit der Heiligen Schriften zu sorgen; sie zu analysieren, zu klassifizieren und zu ordnen; die Sache Gottes zu verteidigen und zu schützen und sie aus den Fesseln der Unterdrückung und Verfolgung zu befreien; Die Interessen des Gottesglaubens zu fördern, seine Botschaft zu verkünden, zu verbreiten und zu lehren, die Institutionen seiner Administrativen Ordnung zu erweitern und zu festigen, die Weltordnung Bahá’u’lláhs herbeizuführen, die Verwirklichung jener geistigen Eigenschaften zu fördern, die das individuelle sowie das gemeinschaftliche Leben der Bahá’í kennzeichnen sollten; alles zu tun, um eine größere Herzlichkeit und Eintracht unter den Völkern zu verwirklichen und den Weltfrieden zu erlangen; und das zu fördern, was zur Aufklärung und Erleuchtung der Menschenseelen und zum Fortschritt und zur Besserung der Welt beiträgt; Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die nicht ausdrücklich in den Heiligen Texten verzeichnet sind; seine eigenen Erlasse gemäß dem Wandel und den Erfordernissen der Zeit aufzuheben; über alle Probleme, die zu Kontroversen geführt haben, zu beraten und zu entscheiden; Fragen zu klären, über die Unklarheit besteht, die persönlichen Rechte, die Freiheit und Initiative des Einzelnen zu schützen und das Augenmerk auf die Wahrung der Menschenwürde, die Entwicklung der Länder und die Stabilität der Staaten zu richten. Die Gesetze und Grundsätze des Glaubens zu verkünden und anzuwenden; das vom Gesetz Gottes vorgeschriebene rechtschaffene Verhalten zu schützen und einzufordern; das geistige und administrative Zentrum des Bahá’í-Glaubens mit dauerhaftem Sitz in den Zwillingsstädten ‘Akká und Haifa zu erhalten und zu entwickeln; die Belange der Bahá’í-Gemeinde in aller Welt zu verwalten; ihre Aktivitäten zu lenken, zu organisieren, zu koordinieren und zu verbinden; Institutionen ins Leben zu rufen; sicherzustellen, dass keine Körperschaft oder Institution innerhalb der Sache ihre Privilegien missbraucht oder ihre Rechtspflichten vernachlässigt; für die Entgegennahme, Verwendung, Verwaltung und sichere Verwahrung der ihm anvertrauten Fonds, Schenkungen und anderen Vermögenswerte zu sorgen; Rechtsstreitigkeiten, die in seine Zuständigkeit fallen, zu entscheiden; Urteile zu fällen und Sanktionen zu verhängen, wenn Gesetze des Glaubens verletzt wurden; sicherzustellen, dass seine Entscheidungen durchgesetzt werden; für die Schlichtung und Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Völkern zu sorgen; Repräsentant und Hüter jener Göttlichen Gerechtigkeit zu sein, die allein die Sicherheit in der Welt und die Herrschaft von Recht und Ordnung gewährleisten kann.A57
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Das Universale Haus der Gerechtigkeit wurde zum ersten Mal am ersten Tag des Riḍván-Festes im 120. Jahr der Bahá’í-ÄraA58, gewählt, als die Mitglieder der Nationalen Geistigen Räte, in Übereinstimmung mit den Verfügungen in ‘Abdu’l-Bahás Wille und Testament und als Reaktion auf die Einladung der »Hände der Sache Gottes«, der Hauptsachwalter des entstehenden Welt-Gemeinwesens Bahá’u’lláhs, diese »krönende Pracht« der Verwaltungsinstitutionen Bahá’u’lláhs, gleichsam »Kern und Vorläufer« Seiner Weltordnung, ins Dasein riefen. So setzen wir, die Mitglieder des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, im Gehorsam gegen Gottes Gebot und in vollem Vertrauen auf Ihn unsere Unterschriften und unser Siegel unter diese Treuhandschaftserklärung, die zusammen mit dem beigefügten Statut die Verfassung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit bildet.A59
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Der Bund Bahá’u’lláhs ist ungebrochen, seine allumfassende Kraft unverletzlich. Die beiden einzigartigen Merkmale, die ihn von jedem religiösen Bund der Vergangenheit unterscheiden, sind unverändert und wirksam. Das offenbarte Wort in seiner ursprünglichen Reinheit, ergänzt durch die göttlich inspirierten Auslegungen ‘Abdu’l-Bahás und Shoghi Effendis, bleibt unveränderlich und unbeeinflusst von menschengemachten Glaubensbekenntnissen, Dogmen, unzulässigen Herleitungen und unberechtigten Auslegungen. Der Kanal der göttlichen Führung, der Flexibilität in allen Angelegenheiten der Menschheit bietet, bleibt offen durch jene Institution, die von Bahá’u’lláh gestiftet und von Ihm mit höchster Autorität und unfehlbarer Führung ausgestattet wurde und über die der Meister schrieb: »Alles ist dieser Körperschaft vorzulegen.« Wie klar können wir die Wahrheit der Beteuerung Bahá’u’lláhs erkennen: »Die Hand der Allmacht hat Seine Offenbarung auf ein unanfechtbares, dauerhaftes Fundament gestellt. Stürme menschlichen Streites vermögen ihre Grundfesten nicht zu schwächen, noch werden die wunderlichen Vorstellungen der Menschen ihrem Gefüge schaden können.«A60
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Nach sorgfältigem Studium der Heiligen Texte im Geiste des Gebetes zur Frage der Ernennung des Nachfolgers für Shoghi Effendi als Hüter der Sache Gottes und nach ausgedehnter Beratung, die die Ansichten der Hände der Sache Gottes im Heiligen Land mit berücksichtigte, stellt das Universale Haus der Gerechtigkeit fest, dass es keinen Weg gibt, einen zweiten Hüter zur Nachfolge von Shoghi Effendi zu ernennen oder ein Gesetz zu erlassen, das eine solche Ernennung ermöglicht.A61
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Wir freuen uns, dass Sie uns auf Fragen hinweisen, die bei einigen Gläubigen zu Verwirrung geführt haben. Es ist weit besser, solche Fragen offen und frei zu stellen, als dass sie unausgesprochen die Herzen der Gläubigen belasten. Wenn man einmal bestimmte Grundprinzipien der Offenbarung Bahá’u’lláhs verstanden hat, sind Unsicherheiten dieser Art schnell beseitigt. Das soll nicht heißen, die Sache Gottes enthalte keine Mysterien. Mysterien gibt es in der Tat, aber sie vermögen nicht den eigenen Glauben zu erschüttern, wenn die wesentlichen Lehren des Glaubens Gottes und die unbestreitbaren Tatsachen einer gegebenen Situation klar verstanden sind. Die von mehreren Gläubigen aufgeworfenen Fragen fallen in drei Bereiche. Im ersten Bereich geht es um die folgenden Fragen: Warum wurden Schritte für die Wahl eines Universalen Hauses der Gerechtigkeit eingeleitet, obwohl absehbar war, dass es keinen Hüter mehr geben werde? War die Zeit reif für dieses Vorgehen? Hätte nicht der Internationale Bahá’í-Rat die Arbeit weiterführen können? Zum Todeszeitpunkt unseres geliebten Shoghi Effendi war es aufgrund der Umstände und der eindeutigen Vorgaben der Heiligen Schriften offenkundig, dass es ihm nicht möglich gewesen war, einen Nachfolger gemäß den Bestimmungen von Wille und Testament ‘Abdu’l-Bahás zu ernennen. Diese Situation, dass der Hüter gestorben war, ohne einen Nachfolger ernennen zu können, führte zu einer Unklarheit, die im ausdrücklichen Heiligen Text nicht behandelt ist und demnach dem Universalen Haus der Gerechtigkeit zu unterbreiten war. Die Freunde sollten wissen, dass vor der Wahl des Universalen Hauses der Gerechtigkeit nicht erkennbar war, dass es keinen Hüter mehr geben werde. Es konnte kein solches Vorwissen geben, welche Meinung einzelne Gläubige auch zu dieser Frage haben mochten. Weder die Hände der Sache Gottes, noch der Internationale Bahá’í-Rat, noch irgendeine andere bestehende Körperschaft konnten eine Entscheidung in dieser äußerst wichtigen Angelegenheit treffen. Nur das Haus der Gerechtigkeit hatte die Autorität, darüber zu befinden. Dies war einer der dringenden Gründe, die Wahl des Universalen Hauses der Gerechtigkeit so schnell wie möglich anzusetzen. Nach dem Hinscheiden Shoghi Effendis wurde die internationale Leitung des Glaubens von den Händen der Sache Gottes fortgeführt, die dabei das volle Einverständnis und die Loyalität der Nationalen Geistigen Räte und der Gesamtheit der Gläubigen hatten. Dies stimmte damit überein, dass der Hüter die Hände der Sache als »Hauptsachwalter des keimhaften Weltgemeinwesens Bahá’u’lláhs« bezeichnete. Bei der Übernahme dieses Sachwalteramtes für den Glauben Gottes waren sich die Hände bewusst, dass ohne die Gewissheit göttlicher Führung, wie sie dem Hüter und dem Universalen Haus der Gerechtigkeit unstrittig zugesichert ist, der einzig sichere Weg für sie war, mit unbeirrbarer Standhaftigkeit den Anweisungen und Richtlinien Shoghi Effendis zu folgen. In der ganzen Religionsgeschichte findet sich keine vergleichbare Aufzeichnung einer derart strikten Selbstdisziplin, solch absoluter Loyalität und so vollständiger Selbstverleugnung seitens der Führungspersönlichkeiten einer Religion, die sich plötzlich ihres göttlich inspirierten Oberhauptes beraubt sahen. Der Dank, den die Menschheit auf Generationen, ja Zeitalter hinaus dieser Handvoll leidgeprüfter, standhafter, heroischer Seelen schuldet, ist jenseits allen Ermessens. Der Hüter hatte der Bahá’í-Welt klare und detaillierte Pläne für den Zeitraum bis Riḍván- 1963, dem Ende des Zehnjahres-Kreuzzuges, gegeben. Von diesem Zeitpunkt an war weitere göttliche Führung notwendig, sollte der Glaube nicht in Gefahr geraten. Dies war der zweite dringende Grund für den Aufruf zur Wahl des Universalen Hauses der Gerechtigkeit. Dass der Zeitpunkt richtig war, wurde zudem durch Hinweise in Shoghi Effendis Briefen bestätigt, wonach auf den Zehnjahreskreuzzug andere Pläne unter der Leitung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit folgen sollten. Einer dieser Hinweise ist der folgende Abschnitt aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat der Britischen Inseln vom 25. Februar 1951 über dessen Zweijahresplan, der dem Zehnjahreskreuzzug unmittelbar voranging: »Vom Erfolg dieses Unternehmens, das in seinem Umfang beispiellos, in seinem Charakter einzigartig und in seinem geistigen Potenzial unermesslich ist, muss zu einem späteren Zeitpunkt des Gestaltenden Zeitalters des Glaubens der Beginn von Projekten abhängen, bei denen alle in der ganzen Bahá’í-Welt wirkenden Nationalen Räte einbezogen werden – Projekte, die selbst ein Vorspiel für den Start weltumspannender Unternehmungen sind, dazu bestimmt, in künftigen Epochen desselben Zeitalters vom Universalen Haus der Gerechtigkeit in Angriff genommen zu werden; es wird die Einheit dieser Nationalen Räte symbolisieren und deren Tätigkeiten koordinieren und verbinden.« Nachdem die Hände sechs Jahre lang für die Sache Gottes Verantwortung trugen, riefen sie in völligem Vertrauen auf die Heiligen Schriften die Gläubigen dazu auf, das Universale Haus der Gerechtigkeit zu wählen, und gingen sogar so weit, darum zu bitten, dass sie selbst nicht gewählt werden. Das einzige traurige Beispiel, den Verlockungen der Macht zu erliegen, war der klägliche Versuch Charles Mason Remeys das Hütertum an sich zu reißen. Die folgenden Auszüge aus einem Sendschreiben ‘Abdu’l-Bahás legen klar und deutlich die Grundsätze dar, mit denen die Freunde bereits aus dem Willen und Testament des Meisters und aus zahlreichen Briefen Shoghi Effendis vertraut sind, und erläutern die Grundlage für die Wahl des Universalen Hauses der Gerechtigkeit. Dieses Sendschreiben wurde vom geliebten Hüter selbst in den ersten Jahren seiner Amtszeit nach Persien gesandt, um es unter den Gläubigen zu verbreiten: »… denn ‘Abdu’l-Bahá befindet sich in einem Sturm von Gefahren und verabscheut Meinungsverschiedenheiten über alle Maßen… Preis sei Gott, es gibt keinen Grund für Meinungsverschiedenheiten.« Der Báb, der Erhabene, ist der Tagesanbruch der Wahrheit, Dessen Licht alle Welt durchstrahlt. Auch ist Er der Künder des Größten Lichtes, der Sonne Abhás. Die Gesegnete Schönheit ist der Verheißene aller früheren heiligen Bücher, die Offenbarung der Lichtquelle, die auf dem Berg Sinai erstrahlte, Dessen Feuer inmitten des Brennenden Busches glühte. Wir alle sind Diener an Ihrer Schwelle und stehen als bescheidene Wächter an Ihrem Tor. Was ich zum Ausdruck bringen will ist, dass vor Ablauf von tausend Jahren niemand das Recht hat, ein einziges Wort zu äußern, nicht einmal um die Stufe des Hütertums in Anspruch zu nehmen. Das Heiligste Buch ist das Buch, dem sich alle Völker zuzuwenden haben; in ihm wurden die Gesetze Gottes offenbart. Gesetze, die in dem Buch nicht erwähnt sind, sollten dem Universalen Haus der Gerechtigkeit zur Entscheidung unterbreitet werden. Es wird keinen Grund für Meinungsverschiedenheiten geben… Hütet euch, hütet euch, damit nicht irgendwer eine Spaltung schaffe oder Aufruhr verursache. Sollte es Meinungsverschiedenheiten geben, so wird das Höchste Haus der Gerechtigkeit unverzüglich die Probleme lösen. Was immer es mit Stimmenmehrheit beschließt, wird nichts als die Wahrheit sein; denn dieses Haus steht unter dem Schutz, unter der unfehlbaren Führung und Fürsorge des einen wahren Herrn. Er wird es vor Irrtum bewahren und wird es beschützen unter den Schwingen Seiner Heiligkeit und Unfehlbarkeit. Wer sich ihm widersetzt, wird ausgestoßen und letztlich scheitern. Das Höchste Haus der Gerechtigkeit ist nach dem System zu wählen, das bei der Wahl der Parlamente Europas verwendet wird. Und wenn die Länder eine Führung bekommen, werden die Häuser der Gerechtigkeit der verschiedenen Länder das Höchste Haus der Gerechtigkeit wählen. Wann immer alle Geliebten Gottes in jedem Land ihre Abgeordneten benennen, diese ihrerseits ihre Vertreter wählen und diese Vertreter wiederum eine Körperschaft wählen, ist diese Körperschaft als das Höchste Haus der Gerechtigkeit anzunehmen. Die Errichtung dieses Hauses ist nicht vom Übertritt aller Nationen der Welt zum Glauben abhängig. Wenn zum Beispiel die Verhältnisse günstig wären und keine Unruhen entstünden, würden die Freunde in Persien ihre Vertreter wählen, und genauso würden die Freunde in Amerika, in Indien und anderen Gebieten ihre Vertreter wählen, und diese würden ein Haus der Gerechtigkeit wählen. Dieses Haus der Gerechtigkeit wäre das Höchste Haus der Gerechtigkeit. Das ist alles. Q1 Die Freunde sollten sich vergegenwärtigen, dass nichts in den Texten darauf hinweist, dass die Wahl des Universalen Hauses der Gerechtigkeit nur vom Hüter veranlasst werden könnte. Im Gegenteil, ‘Abdu’l-Bahá fasste diese Wahl zu Seinen eigenen Lebzeiten ins Auge. Zu einer Zeit, die der Hüter beschrieb als »die dunkelsten Augenblicke Seines (des Meisters) Lebens unter dem Regime ‘Abdu’l-Ḥamíds, als Er schon kurz davor stand, in die unwirtlichsten Gegenden Nordafrikas verschleppt zu werden«, und als sogar Sein Leben bedroht war, schrieb ‘Abdu’l-Bahá an Hájí Mírzá Taqí Afnán, den Vetter des Báb und Baumeister des Tempels von ‘Ishqábád, und trug ihm auf, für die Wahl des Universalen Hauses der Gerechtigkeit Sorge zu tragen, falls die Drohungen gegen den Meister wahr würden. Der zweite Teil des Testaments ‘Abdu’l-Bahás ist ebenso für eine derartigen Situation relevant und sollte von den Freunden studiert werden. Der zweite Bereich von Problemen, die einige Freunde beschäftigen, betrifft die Unfehlbarkeit des Universalen Hauses der Gerechtigkeit und seine Funktionsfähigkeit ohne die Anwesenheit des Hüters. Eine besondere Schwierigkeit bereitet das Verständnis der folgenden Erklärung des geliebten Hüters: »Getrennt von der Institution des Hütertums wäre die Weltordnung Bahá’u’lláhs entstellt und dauerhaft des Erbprinzips beraubt, das, wie ‘Abdu’l-Bahá schreibt, unabänderlich durch das Gesetz Gottes bestätigt worden ist. ›In allen göttlichen Sendungen‹, so erklärt Er in einem Sendschreiben an einen Anhänger des Glaubens in Persien, ›ist dem ältesten Sohne eine besondere Auszeichnung zuteilgeworden. Sogar die Stufe des Prophetentums war sein Geburtsrecht.‹ Ohne eine solche Institution wäre die Unversehrtheit des Glaubens bedroht und die Festigkeit seines Gefüges wäre ernsthaft gefährdet. Sein Ansehen würde leiden, das Mittel, das einen ungetrübten Blick über eine lange Reihe von Generationen ermöglicht, würde komplett fehlen und die notwendige Führung, um den Gesetzgebungsbereich seiner gewählten Vertreter genau zu bestimmen, wäre ihm gänzlich entzogen.« Q2 Die Freunde, die sich ein klareres Verständnis dieser Textstellen wünschen, mögen sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Lichte der vielen anderen Texte betrachten, die sich mit diesem Gegenstand befassen, wie etwa die folgenden, aus den Briefen Shoghi Effendis ausgewählten Zitate: »Sie haben auch in eindeutiger und eindringlicher Sprache die Zwillingsinstitutionen des Hauses der Gerechtigkeit und des Hütertums als Ihre erwählten Nachfolger eingesetzt und ihnen die Aufgabe übertragen, die Grundsätze anzuwenden, die Gesetze zu verkünden, die Institutionen zu schützen, den Glauben getreu und klug den Erfordernissen einer fortschreitenden Gesellschaft anzupassen und das unverbrüchliche Erbe zu vollenden, das die Stifter dieses Glaubens der Welt hinterlassen haben.« Q3 »Jeder Gläubige muss auch genau verstehen, dass die Institution des Hütertums unter keinen Umständen die Befugnisse, die Bahá’u’lláh dem Universalen Haus der Gerechtigkeit im Kitáb-i-Aqdas verliehen und die ‘Abdu’l-Bahá wiederholt und feierlich in Seinem Testament bestätigt hat, aufhebt oder sie im Geringsten schmälert. Das Hütertum steht keinesfalls im Widerspruch zum Testament und zu den Schriften Bahá’u’lláhs, noch hebt es irgendeine Seiner offenbarten Weisungen auf. Es steigert das Ansehen dieses erhabenen Rates, festigt seinen höchsten Rang, sichert seine Einheit, wahrt die Kontinuität seiner Arbeit, ohne sich im Geringsten herauszunehmen, gegen die Unverletzlichkeit seines klar bestimmten Rechtsbereichs zu verstoßen. Wir stehen einer derart gewaltigen Urkunde wirklich noch zu nahe, um für uns selbst den Anspruch zu erheben ein volles Verständnis aller in ihr verborgenen Wirkkräfte zu besitzen oder behaupten zu können, wir hätten die mannigfachen Geheimnisse erfasst, die sie ohne Zweifel enthält.« Q4 »Aus diesen Darlegungen wird unzweifelhaft klar und deutlich, dass der Hüter des Glaubens zum Ausleger des Wortes bestimmt wurde und dem Universalen Haus der Gerechtigkeit die Gesetzgebungsgewalt für die Angelegenheiten verliehen worden ist, die nicht ausdrücklich in den Lehren offenbart sind. Die Auslegung durch den Hüter ist innerhalb seines Bereiches ebenso autoritativ und bindend wie die Erlasse des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit, dessen ausschließliches Recht und Vorrecht es ist, über solche Gesetze und Verordnungen, die Bahá’u’lláh nicht ausdrücklich offenbart hat, zu befinden und letztgültig zu entscheiden. Keine von beiden Institutionen kann oder wird jemals den heiligen und festgeschriebenen Verantwortungsbereich der anderen verletzen. Keine von ihnen wird versuchen, die besondere, unbestrittene Amtsgewalt zu schmälern, mit der beide von Gott ausgestattet wurden.« Q5 »Jede übt innerhalb der ihr gesetzten Grenzen ihre Macht und Autorität, ihre Rechte und Vorrechte aus, und diese stehen weder in Widerspruch zueinander, noch schmälern sie im Geringsten die Stellung, die jede dieser Institutionen einnimmt.« Q6 »Obwohl der Hüter des Glaubens zum ständigen Oberhaupt einer so erhabenen Körperschaft gemacht worden ist, kann er doch nie, nicht einmal vorübergehend, das Recht ausschließlicher Gesetzgebung beanspruchen. Er kann die Mehrheitsentscheidung seiner Amtskollegen nicht aufheben …« Q7 Vor allem aber sollten die Herzen der Freunde durch die folgenden Worte Bahá’u’lláhs bestärkt werden: »Die Hand der Allmacht hat Seine Offenbarung auf ein unanfechtbares, dauerhaftes Fundament gestellt. Stürme menschlichen Streites vermögen ihre Grundfesten nicht zu schwächen, noch werden die wunderlichen Vorstellungen der Menschen ihrem Gefüge schaden können.« Q8 und ebenso durch diese Worte ‘Abdu’l-Bahás: »Wahrlich, Gott tut, was Er will. Nichts kann Seinen Bund zunichtemachen. Nichts kann Seine Gunst vereiteln oder sich Seiner Sache entgegenstellen. Er tut durch Seinen Willen, was Ihm beliebt, und Er ist mächtig über alle Dinge! …« Q9 Die Freunde sollten sich bewusst machen, dass das Universale Haus der Gerechtigkeit sowohl die Heiligen Texte als auch die Schriften Shoghi Effendis zum jeweiligen Gegenstand sorgfältig und gründlich studiert, ehe es in irgendeiner Frage gesetzgeberisch tätig wird. Die Auslegungen unseres geliebten Hüters umfassen eine Fülle von Themen und sind gleichermaßen bindend wie der Text selbst. Es besteht ein grundlegender Unterschied zwischen den Auslegungen des Hüters und den Erläuterungen des Hauses der Gerechtigkeit in Ausübung seiner Aufgabe, »über alle Probleme, die zu Kontroversen führen, über alle Fragen, die ungeklärt sind oder nicht ausdrücklich im Buche behandelt werden, zu beraten.« Der Hüter enthüllt, was der Heilige Text bedeutet; seine Auslegung ist eine Darlegung der Wahrheit, die nicht verändert werden kann. Dem Universalen Haus der Gerechtigkeit ist nach den Worten des Hüters »das ausschließliche Recht der Gesetzgebung in Dingen, die nicht ausdrücklich in den Bahá’í-Schriften offenbart sind, verliehen worden.« Seine Erlasse, die das Haus der Gerechtigkeit selbst ändern oder wieder aufheben kann, dienen dazu, das Gesetz Gottes zu ergänzen und anzuwenden. Wenngleich nicht mit der Aufgabe der Auslegung betraut, ist das Haus der Gerechtigkeit befugt, alles Notwendige zu tun, um die Weltordnung Bahá’u’lláhs auf dieser Erde zu errichten. Die Einheit der Lehre wird gewahrt durch die vorhandenen authentischen Heiligen Texte und durch die umfangreichen Auslegungen ‘Abdu’l-Bahás und Shoghi Effendis und darüber hinaus durch das Verbot, »verbindliche« oder »inspirierte« Auslegungen vorzubringen oder sich das Amt des Hüters anzumaßen. Die Einheit der Administrativen Ordnung ist durch die Autorität des Universalen Hauses der Gerechtigkeit gewährleistet. »Solcherart ist« – in den Worten Shoghi Effendis – »die Unveränderlichkeit Seines offenbarten Wortes. Solcherart ist die Anpassungsfähigkeit, die die Tätigkeit Seiner ernannten Diener kennzeichnet. Die Unveränderlichkeit wahrt die Identität Seines Glaubens und schützt die Unversehrtheit Seines Gesetzes. Die Anpassungsfähigkeit ermöglicht diesem Glauben, sich wie ein lebendiger Organismus auszudehnen und auf die Bedürfnisse und Erfordernisse einer sich ständig wandelnden Gesellschaft einzustellen.«Q10 Jeder wahre Gläubige, der sein Verständnis für den Glauben Bahá’u’lláhs vertiefen möchte, muss unbedingt den tiefen Glauben an die unfehlbare Wirkkraft Seiner Botschaft und an Seinen Bund mit der demütigen Einsicht verbinden, dass in dieser Generation kein Mensch beanspruchen kann, er habe die ganze Weite Seiner Sache erkannt oder die vielfältigen ihr innewohnenden Geheimnisse und Möglichkeiten erfasst. Shoghi Effendis Worte sind hierfür ein beredtes Zeugnis: »Wie gewaltig ist die Offenbarung Bahá’u’lláhs! Was für eine enorme Tragweite haben die Segnungen, die der Menschheit an diesem Tag zuteilwerden! Und doch, wie armselig, wie unzureichend ist unser Verständnis ihrer Bedeutung und ihrer Herrlichkeit. Unsere Generation steht dieser gewaltigen Offenbarung zu nahe, um die unendlichen Möglichkeiten und den beispiellosen Charakter Seiner Sache und die geheimnisvollen Fügungen Seiner Vorsehung voll zu würdigen.« Q11 »In Seinem Willen und Testament ruft unser geliebter Meister uns auf, sie (die neue Weltordnung Bahá’u’lláhs) nicht nur vorbehaltlos anzunehmen, sondern ihre Vortrefflichkeit zugleich der ganzen Welt zu enthüllen. Der Versuch, nach so kurzer Zeit seit ihrer Einführung ihren vollen Wert abzuschätzen und ihre genaue Bedeutung zu erfassen, wäre unsererseits voreilig und vermessen. Wir müssen darauf vertrauen, dass wir im Laufe der Zeit und durch die Führung von Gottes Universalem Haus der Gerechtigkeit ein klareres und umfassenderes Verständnis ihrer Vorkehrungen und Auswirkungen erhalten werden… « Q12 »Bezüglich der Ordnung und Leitung geistiger Belange der Freunde: derzeit ist die Festigung der Geistigen Räte in jedem Zentrum von großer Bedeutung, weil auf dieser starken und unerschütterlichen Grundlage in den kommenden Tagen Gottes Höchstes Haus der Gerechtigkeit errichtet und fest gegründet werden wird. Sobald dieses größte Bauwerk auf derart unumstößlichen Grundmauern errichtet sein wird, werden Gottes Absicht und Weisheit, die allumfassenden Wahrheiten, die Geheimnisse und die Wirklichkeit des Reiches Gottes, wie sie die mystische Offenbarung Bahá’u’lláhs im Willen und Testament ‘Abdu’l-Bahás verwahrt hat, nach und nach enthüllt und offenbar werden.« Q13 Erklärungen wie diese zeigen, dass die volle Bedeutung des Testaments ‘Abdu’l-Bahás wie auch das Verständnis für die tieferen Zusammenhänge der Weltordnung, die durch dieses bedeutsame Dokument eingeleitet wird, nur nach und nach den Augen der Menschen enthüllt werden können und erst, nachdem das Universale Haus der Gerechtigkeit ins Leben gerufen wurde. Die Freunde sind gehalten, auf die Zeit zu vertrauen und die Führung durch das Universale Haus der Gerechtigkeit abzuwarten, das, wie es die Umstände erfordern, Stellungnahmen abgeben wird, mit denen unklare Angelegenheiten entschieden und geklärt werden. Die dritte Gruppe von Fragen, die von den Freunden gestellt werden, betrifft Einzelheiten der Amtsführung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit in Abwesenheit des Hüters, insbesondere die Frage des Ausschlusses von Mitgliedern des Hauses der Gerechtigkeit. Derartige Fragen werden in der Verfassung des Hauses der Gerechtigkeit geklärt werden, deren Formulierung ein Ziel des Neunjahresplanes ist. Bis dahin sollten die Freunde wissen, dass ein Mitglied, das eine »für das Gemeinwohl schädliche Sünde« begeht, durch Mehrheitsbeschluss des Hauses von der Mitgliedschaft im Haus der Gerechtigkeit ausgeschlossen werden kann. Sollte ein Mitglied, was Gott verhüten möge, sich des Bundesbruchs schuldig machen, würde die Angelegenheit von den Händen der Sache Gottes untersucht werden, und der Bundesbrecher würde auf Beschluss der Hände der Sache Gottes im Heiligen Land, vorbehaltlich der Zustimmung des Hauses der Gerechtigkeit, ausgeschlossen, wie dies im Falle jedes anderen Gläubigen geschähe. Der Beschluss der Hände in einem derartigen Fall würde der Bahá’í-Welt vom Universalen Haus der Gerechtigkeit verkündet.A62
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Sie fragen nach dem Zeitpunkt der Wahl des Universalen Hauses der Gerechtigkeit im Hinblick auf die Aussage des Hüters: » … dass unter günstigen Umständen, wenn die Bahá’í Persiens und der benachbarten Länder unter sowjetischer Herrschaft ihre nationalen Vertreter … wählen können, das einzig noch bestehende Hindernis auf dem Weg zur endgültigen Bildung des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit beseitigt sein wird.« Am 19. April 1947 ließ der Hüter eine Anfrage eines Gläubigen zu dieser Passage durch seinen Sekretär wie folgt beantworten: »Zu der Zeit, als er von Russland sprach, gab es dort Bahá’í; aber nun hat die Gemeinde praktisch aufgehört zu bestehen. Deshalb kann die Bildung des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit nicht von einem russischen Nationalen Geistigen Rat abhängen. Vielmehr müssen andere starke Nationale Geistige Räte gebildet werden, bevor es errichtet werden kann.« Sie deuten die Möglichkeit an, dass um der Sache willen gewisse Informationen, die die Nachfolge Shoghi Effendis betreffen, den Gläubigen vorenthalten werden. Wir versichern Ihnen, dass rein gar nichts den Freunden aus irgendeinem Grunde vorenthalten wird. Es gibt überhaupt keinen Zweifel daran, dass Shoghi Effendi selbst, nach dem Willen und Testament ‘Abdu’l-Bahás, mit der Autorität ausgestattet war, seinen Nachfolger zu ernennen; aber er hatte keine Kinder, und alle überlebenden Aghṣán hatten den Bund gebrochen. Damit ist es klar, wie die Hände der Sache im Jahre 1957 feststellten, dass es niemanden gab, den er im Einklang mit den Bestimmungen des Testaments hätte ernennen können. Eine Ernennung außerhalb der klaren und ausdrücklichen Bestimmungen des Testaments des Meisters vorzunehmen, wäre für den Hüter, als göttlich ernannten Erhalter und Verteidiger des Bundes, offenkundig eine unmögliche und undenkbare Handlungsweise gewesen. Überdies, wie Sie ja wissen, ist in eben diesem Letzten Willen ein klares Verfahren vorgesehen, um den vom Hüter ernannten Nachfolger zu bestätigen. Die neun Hände, die von der Körperschaft der Hände gewählt werden sollten, hätten ihre Zustimmung zur Wahl des Hüters in geheimer Abstimmung geben müssen. Im Jahre 1957 verkündete das Gremium der Hände, nachdem es die Angelegenheit eingehend untersucht hatte, dass Shoghi Effendi weder einen Nachfolger ernannt noch ein Testament hinterlassen hatte. Dies ist dokumentiert und belegt. Die Tatsache, dass Shoghi Effendi keinen Letzten Willen hinterließ, kann nicht als Beweis eines Ungehorsams gegenüber Bahá’u’lláh gedeutet werden – wir sollten vielmehr anerkennen, dass gerade in seinem Schweigen eine Weisheit liegt und ein Zeichen seiner unfehlbaren Führung. Wir sollten tief über die uns vorliegenden Schriften nachdenken und versuchen, die vielfältigen darin enthaltenden Bedeutungen zu verstehen. Vergessen Sie die Aussage Shoghi Effendis nicht, dass zwei Dinge für ein besseres Verständnis der Weltordnung Bahá’u’lláhs nötig seien: das Verstreichen von Zeit und die Führung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit. Die Unfehlbarkeit des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, die innerhalb des ihm zugeordneten Bereiches gilt, hängt nicht davon ab, dass der Hüter des Glaubens zu seinen Mitgliedern zählt. Während auf dem Gebiet der Auslegung die Äußerungen des Hüters immer bindend sind, ist es bei einer Teilnahme des Hüters an der Gesetzgebung stets die Entscheidung des Hauses selbst, die den Ausschlag gibt. Dies wird durch die Worte des Hüters erhärtet: »Die Auslegung durch den Hüter ist innerhalb seines Bereiches ebenso autoritativ und bindend wie die Erlasse des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit, dessen ausschließliches Recht und Vorrecht es ist, über solche Gesetze und Verordnungen, die Bahá’u’lláh nicht ausdrücklich offenbart hat, zu befinden und letztgültig zu entscheiden. Keine von beiden Institutionen kann oder wird jemals den heiligen und festgeschriebenen Verantwortungsbereich der anderen verletzen. Keine von ihnen wird versuchen, die besondere, unbestrittene Amtsgewalt zu schmälern, mit der beide von Gott ausgestattet wurden. Obwohl der Hüter des Glaubens zum ständigen Oberhaupt einer so erhabenen Körperschaft gemacht worden ist, kann er doch nie, nicht einmal vorübergehend, das Recht ausschließlicher Gesetzgebung beanspruchen. Er kann die Mehrheitsentscheidung seiner Amtskollegen nicht aufheben, hat jedoch die Pflicht, darauf zu bestehen, dass sie jede Gesetzgebung noch einmal überprüfen, wenn sie seiner Einschätzung nach im Widerspruch zum Sinn der offenbarten Aussagen Bahá’u’lláhs steht und von deren Geist abweicht.« Neben seiner Aufgabe als Mitglied und geistliches Oberhaupt des Universalen Hauses der Gerechtigkeit auf Lebenszeit, hatte der Hüter innerhalb seines eigenen Wirkungsbereichs das Recht und die Pflicht, für das Universale Haus der Gerechtigkeit »den Bereich der gesetzgeberischen Tätigkeit zu bestimmen«. Mit anderen Worten, er hatte die Befugnis festzustellen, ob eine Angelegenheit schon in den Heiligen Schriften behandelt war oder nicht und ob es deshalb in der Befugnis des Universalen Hauses der Gerechtigkeit stand, über sie gesetzgebend zu befinden. Keine andere Person außer dem Hüter besitzt das Recht und die Autorität, solche Erklärungen abzugeben. Daraus ergibt sich die Frage: Ist in Abwesenheit des Hüters das Universale Haus der Gerechtigkeit in Gefahr, seinen eigenen Wirkungsbereich zu überschreiten und somit in Irrtum zu verfallen? Hierzu müssen wir drei Dinge berücksichtigen: Erstens hat Shoghi Effendi während der sechsunddreißig Jahre seines Hütertums bereits zahllose solcher Erklärungen abgegeben und die durch ‘Abdu’l-Bahá und Bahá’u’lláh selbst gegebenen ergänzt. Wie den Freunden bereits mitgeteilt wurde, geht jedem Akt der Gesetzgebung durch das Universale Haus der Gerechtigkeit ein sorgfältiges Studium der Schriften und Auslegungen zum jeweiligen Thema voraus. Zweitens hat das Universale Haus der Gerechtigkeit, selbst der göttlichen Führung versichert, die Abwesenheit des Hüters sehr wohl vor Augen und wird sich mit allen Fragen der Gesetzgebung nur dann befassen, wenn der Geltungsbereich seiner Rechtshoheit sicher ist, ein Bereich, den der Hüter überzeugend als »klar umgrenzt« bezeichnet hat. Drittens dürfen wir nicht die schriftliche Aussage des Hüters zu diesen zwei Institutionen vergessen: »Keine von beiden Institutionen kann oder wird jemals den heiligen und festgeschriebenen Verantwortungsbereich der anderen verletzen.« Warum es notwendig ist, dass das Hauses der Gerechtigkeit beim Abfassen der Gesetzesbestimmungen Ableitungen aus den Schriften zur Hilfe zieht, ergibt sich aus dem folgenden Text aus der Feder ‘Abdu’l-Bahás: »Alles Wesentliche, die Grundlage des göttlichen Gesetzes, ist eindeutig im heiligen Text festgelegt. Ergänzende Gesetze bleiben jedoch dem Haus der Gerechtigkeit überlassen. Die Weisheit dieser Regelung liegt im Wandel der Zeit, denn Veränderung ist ein unverzichtbares, wesentliches Merkmal dieser Welt, ein Attribut von Zeit und Raum. Dementsprechend wird das Haus der Gerechtigkeit verfahren. Man sollte nicht annehmen, dass das Haus der Gerechtigkeit irgendeine Entscheidung nach seinen eigenen Vorstellungen und Ansichten trifft. Gott bewahre! Das Höchste Haus der Gerechtigkeit wird – inspiriert und bestätigt vom Heiligen Geist – seine Entscheidungen treffen und Gesetze erlassen, denn es befindet sich in der sicheren Obhut und unter dem Schutz und Schirm der Urewigen Schönheit und es ist eine bindende, unausweichliche Pflicht und Schuldigkeit, seinen Entscheidungen Folge zu leisten und niemandem stehen Ausflüchte offen. Sprich, o Volk: Wahrlich, das Höchste Haus der Gerechtigkeit befindet sich unter dem Schirm eures Herrn, des Mitleidvollen, des Allbarmherzigen. Das bedeutet, es steht unter Seinem Schutz, Seiner Fürsorge und Seiner Obhut; denn Er hat den standhaften Gläubigen befohlen, dieser gesegneten, geheiligten und allbezwingenden Körperschaft zu gehorchen, deren Herrschaft göttlich verordnet ist, dem himmlischen Reich entstammt und deren Gesetze inspiriert und geistig sind. Darin liegt, kurz gesagt, die Weisheit, die Gesetzgebung der Gesellschaft dem Haus der Gerechtigkeit zu übertragen. Auch im Islám war nicht jedes Gesetz ausdrücklich offenbart; nein, nicht der zehnte Teil eines Zehntels fand sich im Text. Obwohl alles Wesentliche genau festgelegt war, gab es Tausende von Bestimmungen, deren Details ungeregelt blieben. Diese wurden von den Theologen späterer Generationen nach den Grundsätzen der islamischen Jurisprudenz entwickelt, doch in ihren Ableitungen aus dem offenbarten Gesetz standen die einzelnen Theologen zueinander im Widerspruch. Dennoch erlangten sie alle Geltung. Heute ist dieser Prozess der Ableitung der Körperschaft des Hauses der Gerechtigkeit anvertraut, während die Schlüsse und Folgerungen einzelner Gelehrter nur dann verbindlich werden, wenn das Haus der Gerechtigkeit sie sich zu eigen macht. Der Unterschied besteht genau darin, dass Schlussfolgerungen und Bestätigungen der Körperschaft des Hauses der Gerechtigkeit, deren Mitglieder von der weltweiten Bahá’í-Gemeinde gewählt und ihr bekannt sind, nicht zum Meinungsstreit führen, während Schlussfolgerungen einzelner Gelehrter unweigerlich Konflikte zur Folge hätten und in Spaltung und Zersplitterung enden würden. Die Einheit des Wortes ginge verloren. Die Einheit des Glaubens wäre dahin, und das Fundament des Gottesglaubens wäre erschüttert.« In der Ordnung Bahá’u’lláhs gibt es Aufgabenbereiche, die bestimmten Institutionen vorbehalten bleiben, und andere, die allen gemeinsam sind, auch wenn sie mehr im Zuständigkeitsbereich der einen oder anderen Institution liegen. So haben zum Beispiel die Hände der Sache die besondere Aufgabe des Schutzes und der Verbreitung als ihren ureigenen Aufgabenbereich, gleichwohl ist es auch die Pflicht des Universalen Hauses der Gerechtigkeit und der Geistigen Räte, den Glauben zu schützen und zu lehren – ja, das Lehren ist eine heilige Verpflichtung, die Bahá’u’lláh jedem Gläubigen auferlegt hat. Genauso gilt: Obwohl das Recht der Auslegung nach dem Meister ausschließlich dem Hüter verliehen wurde und obwohl die Gesetzgebung ausschließlich dem Universalen Haus der Gerechtigkeit übertragen ist, »ergänzen sich« nach Shoghi Effendis Worten diese beiden Institutionen »in ihrem Zweck und Ziel«. »Ihr gemeinsames, grundlegendes Ziel ist, die Kontinuität jener göttlich verordneten Autorität, die der Quelle unseres Glaubens entspringt, sicherzustellen, die Einheit seiner Anhänger zu schützen und die Unversehrtheit und Anpassungsfähigkeit seiner Lehren aufrechtzuerhalten.« Zwar kann das Universale Haus der Gerechtigkeit keine Aufgabe übernehmen, die ausschließlich dem Hüter zusteht, doch muss es weiterhin das gemeinsame Ziel verfolgen, das es mit dem Hütertum teilt. Wie Sie mit vielen Zitaten verdeutlichen, hat Shoghi Effendi wiederholt die Untrennbarkeit dieser beiden Institutionen betont. Ganz offensichtlich hatte er dabei ihr Zusammenwirken im Sinn; doch hieraus kann nicht logisch gefolgert werden, dass die eine Institution ohne die andere funktionsunfähig wäre. Während der gesamten sechsunddreißig Jahre seine Hüterschaft wirkte Shoghi Effendi ohne das Universale Haus der Gerechtigkeit. Nun muss das Universale Haus der Gerechtigkeit ohne den Hüter wirken, aber das Prinzip der Untrennbarkeit bleibt bestehen. Nur weil es keinen lebenden Hüter gibt, verliert das Hütertum weder seine Bedeutung noch seine Stellung in der Ordnung Bahá’u’lláhs. Wir müssen uns vor zwei Extremen hüten: Das eine wäre die Behauptung, ohne den Hüter wäre alles, was über das Hütertum und seine Stellung in der Bahá’í-Weltordnung geschrieben wurde, völlig bedeutungslos; das andere wäre, von der Bedeutung des Hütertums so überwältigt zu sein, dass man die Kraft des Bundes unterschätzte oder in Versuchung geriete, an den klaren Texten herumzudeuteln, um auf irgendeine Weise einen »Hüter« zu finden. Der Dienst für die Sache Gottes erfordert unbedingte Treue und Lauterkeit und unerschütterlichen Glauben an Ihn. Es kann nichts Gutes, sondern nur Böses dabei herauskommen, wenn wir die Verantwortung für die Zukunft der Sache Gottes selbst in die Hand nehmen und versuchen sie in eine Richtung zu drängen, die uns gefällt, dabei die klaren Texte ignorieren und unsere eigenen Beschränkungen nicht beachten. Es ist Seine Sache. Er hat versprochen, dass ihr Licht nicht schwinden wird. Wir müssen unsererseits beharrlich am offenbarten Wort und an den Institutionen, die Er zur Erhaltung Seines Bundes geschaffen hat, festhalten. Gerade hierbei müssen die Gläubigen die Bedeutung von intellektueller Redlichkeit und Demut erkennen. In früheren Sendungen kam es zu vielen Irrtümern, weil jene, die an die Offenbarung Gottes glaubten, allzu sehr darauf bedacht waren, die göttliche Botschaft mit dem Maßstab ihres begrenzten Verständnisses zu messen; Lehrsätze festzulegen, wo Festlegungen außerhalb ihrer Macht standen; Geheimnisse zu deuten, die nur die Weisheit und Erfahrung eines späteren Zeitalters verständlich machen konnte; zu behaupten, dass etwas wahr sei, weil es wünschenswert und notwendig schien. Solche Kompromisse mit der grundlegenden Wahrheit, solchen intellektuellen Hochmut müssen wir akribisch vermeiden. Wenn einige Aussagen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit nicht weiter ausgeführt werden, sollten sich die Freunde darüber im Klaren sein, dass dahinter keine Geheimhaltung steckt, sondern die Entschlossenheit dieser Körperschaft, jede Auslegung der Lehren zu unterlassen und die Wahrheit der Aussage des Hüters zu achten: »Religionsführer, Vertreter politischer Theorien, Leiter menschengemachter Institutionen … sollten über die Natur, den Ursprung oder die Gültigkeit der Institutionen, die die Anhänger des Glaubens in der ganzen Welt aufbauen, keinerlei Zweifel oder Befürchtungen haben; denn diese Institutionen sind in den Lehren selbst verankert, unverfälscht und ungetrübt durch ungerechtfertigte Schlussfolgerungen oder unbefugte Auslegungen Seines Wortes.« In unserem Glauben wird ein klarer Unterschied gemacht zwischen der bevollmächtigten Auslegung und dem Verständnis, zu dem der Einzelne durch das Studium der Lehren selbst gelangt. Die erstere ist dem Hüter vorbehalten; doch darf das zweite, wie uns der Hüter selbst sagt, auf keinen Fall unterdrückt werden. Tatsächlich gilt die persönliche Auslegung als Frucht der menschlichen Verstandeskraft und führt zu einem besseren Verständnis der Lehren – vorausgesetzt, dass keine Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen unter den Freunden entstehen und der Einzelne selbst versteht und verdeutlicht, dass seine Ansicht lediglich seine persönliche Meinung ist. Individuelle Auslegungen ändern sich ständig, während das Verständnis der Lehren zunimmt. Hierzu schrieb Shoghi Effendi: »Sich in die Sache zu vertiefen bedeutet, die Schriften Bahá’u’lláhs und des Meisters so gründlich zu lesen, dass man sie in reiner Form anderen weiterzugeben vermag. Es gibt viele, die eine oberflächliche Vorstellung von dem haben, wofür die Sache steht. Sie präsentieren sie deshalb zusammen mit allerlei eigenen Vorstellungen und Ideen. Da die Sache noch in ihrem Anfangsstadium ist, müssen wir sehr vorsichtig sein, damit wir nicht diesem Irrtum erliegen und der Bewegung, die wir so sehr verehren, schaden. Das Studium der Sache kennt keine Grenzen. Je intensiver wir die Schriften lesen, desto mehr Wahrheiten können wir darin finden und desto öfter werden wir feststellen, dass unsere früheren Vorstellungen falsch waren.«Q14 Persönliche Einsichten können also erleuchtend und hilfreich sein; sie können aber auch in die Irre führen. Deshalb müssen die Freunde lernen, den Ansichten anderer zuzuhören, ohne sich allzu tief beeindrucken zu lassen oder gar in ihrem Glauben zu wanken; ebenso müssen sie lernen, ihre eigenen Ansichten kund zu tun, ohne sie ihren Mit-Bahá’í aufzudrängen. Die Sache Gottes ist organisch; sie wächst und entwickelt sich wie ein lebendes Wesen. Immer wieder hat sie Krisen erlebt, die die Gläubigen verwirrt haben; aber jedes Mal hat die Sache – angetrieben durch Gottes unwandelbaren Ratschluss – diese Krise überwunden und eine höhere Stufe erreicht. Wie wenig wir auch das Mysterium und die Auswirkungen von Shoghi Effendis Hinscheiden verstehen mögen – das feste Seil, an das sich alle zuversichtlich halten müssen, ist der Bund. Die eindringliche und kraftvolle Sprache von ‘Abdu’l-Bahás Wille und Testament ist heute genau wie zur Zeit Seines Hinscheidens der sichere Schutz für die Sache: »An das Heiligste Buch müssen sich alle halten, und was darin nicht ausdrücklich verzeichnet ist, muss an das Universale Haus der Gerechtigkeit verwiesen werden. Was diese Körperschaft einstimmig oder mit Stimmenmehrheit beschließt, wahrlich, das ist die Wahrheit und Gottes eigener Wille. Wer davon abweicht, gehört fürwahr zu denen, die Zwietracht lieben, böse Absichten bekunden und sich vom Herrn des Bundes abwenden. …« Und an anderer Stelle: »Alle müssen Führung suchen und sich dem Mittelpunkt der Sache sowie dem Hause der Gerechtigkeit zuwenden. Wer sich anderem zuwendet, befindet sich fürwahr in schwerem Irrtum.« Das Universale Haus der Gerechtigkeit, von dem der Hüter sagte, dass es von der Nachwelt als die »letzte Zufluchtsstätte einer wankenden Zivilisation« angesehen würde, ist jetzt in Abwesenheit des Hüters die einzige unfehlbar geführte Institution auf der Welt, der sich alle zuwenden müssen. Auf ihr ruht die Verantwortung, in Übereinstimmung mit dem offenbarten Wort, die Einheit und den Fortschritt der Sache Gottes zu gewährleisten. Es gibt Aussagen des Meisters und des Hüters, die darauf hinweisen, dass das Universale Haus der Gerechtigkeit nicht nur die höchste gesetzgebende Körperschaft des Glaubens ist, sondern auch die Körperschaft, der sich alle zuwenden müssen; sie ist der »Gipfel« der Bahá’í-Administrativen Ordnung und »das oberste Organ des Bahá’í-Gemeinwesens«. Der Hüter hat in seinen Schriften die grundlegenden Aufgaben bestimmt, die dem Universalen Haus der Gerechtigkeit zufallen; darunter die Ausarbeitung künftiger weltweiter Lehrpläne, die Verwaltung des Glaubens und die Führung, Organisation und Vereinigung der Angelegenheiten der Sache in der ganzen Welt. Ferner macht der Hüter in Gott geht vorüber folgende Aussage: »Das Kitáb-i-Aqdas … bewahrt der Nachwelt nicht nur die Gesetze und Gebote, auf denen der Bau Seiner künftigen Weltordnung ruhen wird, es verordnet auch, neben der Aufgabe der Auslegung, die es Seinem Nachfolger überträgt, die notwendigen Institutionen, die allein die Einheit und Unversehrtheit des Glaubens zu sichern vermögen.« Er hat auch in Die Sendung Bahá’u’lláhs geschrieben, die Mitglieder des Universalen Hauses der Gerechtigkeit »und nicht die Gesamtheit derer, von denen sie unmittelbar oder mittelbar gewählt werden, [wurden] zu Empfängern der göttlichen Führung gemacht, die für diese Offenbarung das Lebensblut und höchster Schutz zugleich ist.« Wie das Universale Haus der Gerechtigkeit bereits angekündigt hat, kann es weder Gesetze erlassen, um die Ernennung eines Nachfolgers für Shoghi Effendi zu ermöglichen, noch um die Ernennung von weiteren Händen der Sache Gottes zuzulassen; aber es muss alles in seiner Macht Stehende tun, um die Durchführung all jener Aufgaben zu gewährleisten, die es mit diesen zwei mächtigen Institutionen teilt. Es muss Vorkehrungen treffen, um auch in Zukunft die Aufgaben des Schutzes und der Verbreitung zu erfüllen, die die Institutionen mit dem Hütertum und den Händen der Sache teilen; es muss in Abwesenheit des Hüters das »Ḥuqúqu’lláh« entgegennehmen und seiner Verwendung zuführen, in Übereinstimmung mit der folgenden Äußerung ‘Abdu’l-Bahás: »Verfügungen über das Ḥuqúq, ganz oder teilweise, sind gestattet, sollten aber mit Erlaubnis der zuständigen Institution der Sache geschehen, der sich alle zuwenden müssen«. Es muss in seiner Satzung Vorkehrungen treffen, um ein Mitglied auszuschließen, wenn es eine Sünde begeht, die »das Gemeinwohl schädigt«. Vor allem muss es, im vollen Glauben an Bahá’u’lláh, Seine Sache verkünden und Seinem Gesetz Geltung verschaffen, damit der Größte Friede auf dieser Welt fest begründet und die Grundlagen des Reiches Gottes auf Erden vollendet werden.A63
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Ihr jüngster Brief, in dem Sie uns die Fragen übermitteln, die einige Jugendliche beim Studium von Die Sendung Bahá’u’lláhs beschäftigt haben, wurde eingehend geprüft. Wir möchten nicht nur zu der besonderen Passage, die Sie erwähnen, sondern noch zu einer ähnlichen im gleichen Werk Stellung nehmen, weil beide Passagen für die Beziehung zwischen Hütertum und Universalem Haus der Gerechtigkeit von Bedeutung sind. Die erste Stelle betrifft die Pflicht des Hüters, darauf zu bestehen, dass jede Gesetzgebung, die nach seiner Einschätzung im Widerspruch zum Sinn der Heiligen Schriften steht und von deren Geist abweicht, von den übrigen Mitgliedern des Universalen Hauses der Gerechtigkeit noch einmal überprüft wird. Die zweite Stelle betrifft die Unfehlbarkeit des Universalen Hauses der Gerechtigkeit ohne den Hüter, genauer Shoghi Effendis Aussage, dass »ohne eine solche Einrichtung (des Hütertums) … die notwendige Führung, um den Gesetzgebungsbereich seiner gewählten Vertreter genau zu bestimmen, ihm gänzlich entzogen wäre.« Sie deuten an, dass einige der Jugendlichen rätselten, wie sie die erste dieser beiden Stellen mit Aussagen vereinbaren könnten wie z.B. derjenigen im Willen und Testament von ‘Abdu’l-Bahá, die bekräftigt, dass das Universale Haus der Gerechtigkeit »von jedem Irrtum befreit« ist. Ebenso wie Wille und Testament von ‘Abdu’l-Bahá in keinerlei Widerspruch zum Kitáb-i-Aqdas steht, sondern in des Hüters Worten »die Verfügungen des Aqdas bestätigt, ergänzt und in Beziehung zueinander bringt«, so widersprechen die Schriften des Hüters weder dem offenbarten Wort noch den Auslegungen des Meisters. Wenn man die Schriften verstehen möchte, muss man sich daher zuerst vergegenwärtigen, dass es in ihnen keinen wirklichen Widerspruch gibt und auch nicht geben kann, und in diesem Sinne können wir vertrauensvoll die Übereinstimmung der in ihnen enthaltenen Bedeutung suchen. Der Hüter und das Universale Haus der Gerechtigkeit haben gewisse Pflichten und Aufgaben gemeinsam; aber darüber hinaus wirken beide innerhalb eines gesonderten und bestimmten Bereiches. Wie Shoghi Effendi erklärte: » … es ist unzweifelhaft klar und deutlich dargelegt, dass der Hüter des Glaubens zum Ausleger des Wortes bestimmt wurde, und dem Universalen Haus der Gerechtigkeit die Gesetzgebungsgewalt für die Angelegenheiten verliehen worden ist, die nicht ausdrücklich in den Lehren offenbart sind. Die Auslegung durch den Hüter ist innerhalb seines Bereiches ebenso autoritativ und bindend wie die Erlasse des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit, dessen ausschließliches Recht und Vorrecht es ist, über solche Gesetze und Verordnungen, die Bahá’u’lláh nicht ausdrücklich offenbart hat, zu befinden und letztgültig zu entscheiden.« Weiterhin versichert er: »Keine von beiden Institutionen kann oder wird jemals den heiligen und festgeschriebenen Verantwortungsbereich der anderen verletzen. Keine von ihnen wird versuchen, die besondere, unbestrittene Amtsgewalt zu schmälern, mit der beide von Gott ausgestattet wurden.« Es ist unmöglich sich vorzustellen, dass zwei Instanzen, die, wie der Meister erklärte, »beide unter der Fürsorge und dem Schutz der Schönheit Abhá, unter dem Schirm und der unfehlbaren Führung Seiner Heiligkeit, des Erhabenen stehen«, miteinander in Konflikt geraten könnten, weil beide Werkzeuge derselben göttlichen Führung sind. Neben seiner Funktion als Gesetzgeber wurde das Universale Haus der Gerechtigkeit mit den grundlegenden Aufgaben betraut, den Glauben zu schützen und die Sache zu verwalten, unklare Fragen zu beantworten und über Angelegenheiten zu entscheiden, die zu Kontroversen geführt haben. Nirgends ist erklärt, dass die Unfehlbarkeit des Universalen Hauses der Gerechtigkeit von der Mitgliedschaft oder der Anwesenheit des Hüters bei dieser Körperschaft abhängt. In der Tat haben sowohl ‘Abdu’l-Bahá in Seinem Willen und Testament als auch Shoghi Effendi in Die Sendung Bahá’u’lláhs ausdrücklich erklärt, dass die gewählten Mitglieder des Universalen Hauses der Gerechtigkeit in Beratung Empfänger der unfehlbaren Göttlichen Führung sind. Weiterhin versichert der Hüter selbst in Die Weltordnung Bahá’u’lláhs: »Jeder Gläubige muss auch genau verstehen, dass die Institution des Hütertums unter keinen Umständen die Befugnisse, die Bahá’u’lláh dem Universalen Haus der Gerechtigkeit im Kitáb-i-Aqdas verliehen und die ‘Abdu’l-Bahá wiederholt und feierlich in Seinem Testament bestätigt hat, aufhebt oder sie im Geringsten schmälert. Das Hütertum steht keinesfalls im Widerspruch zum Testament und zu den Schriften Bahá’u’lláhs, noch hebt es irgendeine Seiner offenbarten Weisungen auf.« Während die besondere Verantwortung des Hüters in der Auslegung des Wortes liegt, ist er auch mit all den Befugnissen und Vorrechten ausgestattet, die für die Ausübung seiner Funktion als Hüter des Glaubens, dessen Oberhaupt und oberster Beschützer notwendig sind. Er wurde ferner zum unabsetzbaren Oberhaupt und zum Mitglied der obersten gesetzgebenden Körperschaft des Glaubens auf Lebenszeit gemacht. In seiner Eigenschaft als Oberhaupt des Universalen Hauses der Gerechtigkeit und als Mitglied dieser Körperschaft nimmt der Hüter am Gesetzgebungsverfahren teil. Wenn die folgende Stelle, die Anlass zu Ihrer Frage gab, auf diese letztere Verbindung bezogen wird, dann werden Sie sehen, dass es keinen Widerspruch zwischen diesem und anderen Texten gibt. »Obwohl der Hüter des Glaubens zum ständigen Oberhaupt einer so erhabenen Körperschaft gemacht worden ist, kann er doch nie, nicht einmal vorübergehend, das Recht ausschließlicher Gesetzgebung beanspruchen. Er kann die Mehrheitsentscheidung seiner Amtskollegen nicht aufheben, hat jedoch die Pflicht, darauf zu bestehen, dass sie jede Gesetzgebung noch einmal überprüfen, wenn sie seiner Einschätzung nach im Widerspruch zum Sinn der offenbarten Aussagen Bahá’u’lláhs steht und von deren Geist abweicht.« Auch wenn der Hüter gegenüber den anderen Mitgliedern des Universalen Hauses der Gerechtigkeit die Entscheidung der Mehrheit nicht aufheben kann, ist es undenkbar, dass die anderen Mitglieder irgendeinen von ihm im Laufe der Beratungen vorgebrachten Einwand ignorieren, oder dass sie Gesetze verabschieden, die dem widersprechen, was er als mit dem Geist des Glaubens im Einklang stehend bezeichnet hat. Es ist nämlich das abschließende Urteil des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, dem Unfehlbarkeit gewährt ist, nicht etwa Ansichten, die während des Gesetzgebungsprozesses geäußert wurden. Daraus wird klar, dass es keinen Widerspruch gibt zwischen den Erklärungen des Meisters in Bezug auf die dem Universalen Haus der Gerechtigkeit verliehene unfehlbare göttliche Führung und der zuvor erwähnten Stelle aus der Sendung Bahá’u’lláhs. Vielleicht hilft es den Freunden, diese Beziehung zu verstehen, wenn sie erfahren, wie das Universale Haus der Gerechtigkeit bei der Gesetzgebung vorgeht. Zuerst studiert es selbstverständlich mit größter Sorgfalt die Heiligen Texte und die Auslegungen des Hüters und zieht die Ansichten aller Mitglieder in Betracht. Nach ausgiebiger Beratung wird der Entwurf für einen Erlass abgefasst. Während dieses Vorganges kann es sein, dass die ganze Angelegenheit nochmals neu überdacht wird. Dies kann dazu führen, dass die endgültige Entscheidung sich erheblich von dem zunächst befürworteten Beschluss unterscheidet, oder dass sogar entschieden wird, zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine gesetzlichen Regelungen in dieser Angelegenheit zu erlassen. Man kann sich vorstellen, wie viel Aufmerksamkeit den Ansichten des Hüters in diesem Vorgang geschenkt würde, wenn er noch lebte. Was den zweiten Abschnitt betrifft, müssen wir wiederum an dem Grundsatz festhalten, dass die Lehren nicht im Widerspruch zueinander stehen. Zukünftige Hüter sind in den Schriften eindeutig vorgesehen und angesprochen; aber nirgends gibt es ein Versprechen oder eine Garantie, dass sich die Linie der Hüter für immer fortsetzen würde. Im Gegenteil, es gibt deutliche Anzeichen, dass die Linie unterbrochen werden könnte. Doch dessen ungeachtet weisen die Schriften wiederholt und mit Nachdruck auf die Unzerstörbarkeit des Bundes und auf die Unwandelbarkeit von Gottes Absicht für diesen Tag hin. Eine der bemerkenswertesten Stellen, die die Möglichkeit eines solchen Bruches in der Linie der Hüter in Betracht zieht, findet sich im Kitáb-i-Aqdas selbst: »Wohltätige Stiftungen fallen an Gott, den Offenbarer der Zeichen, zurück. Niemand hat das Recht, ohne Erlaubnis von Ihm, dem Dämmerort der Offenbarung, über sie zu verfügen. Nach Ihm geht diese Amtsgewalt auf die Aghṣán über, nach diesen auf das Haus der Gerechtigkeit – wenn es zu dieser Zeit in der Welt errichtet sein wird –, damit sie diese Stiftungen für die Stätten verwenden, die im Glauben Gottes erhöht sind, sowie für alles, was ihnen von Ihm, dem Gott der Kraft und Macht, aufgetragen ist. Andernfalls fallen die Stiftungen an das Volk Bahás, das nicht spricht, außer mit Seiner Erlaubnis und nicht urteilt, außer im Einklang mit dem, was Gott auf dieser Tafel geboten hat – siehe, es sind die Kämpen des Sieges zwischen Himmel und Erde! –, damit sie sie so verwenden, wie es im Buche von Gott, dem Mächtigen, dem Gabenreichen, niedergelegt ist.« Das Hinscheiden Shoghi Effendis im Jahre 1957 führte eben diese Situation herbei, für die an dieser Stelle Vorsorge getroffen wurde, weil die Linie der Aghṣán endete, bevor das Universale Haus der Gerechtigkeit gewählt worden war. Obwohl – wie wir gesehen haben – Vorkehrungen für den Fall getroffen wurden, dass die Linie der Aghṣán eines Tages enden würde, dürfen wir niemals den schweren Verlust unterschätzen, den der Glaube erlitten hat. Gottes Absicht für die Menschheit bleibt jedoch trotz allem unverändert, und der mächtige Bund Bahá’u’lláhs bleibt unbezwingbar. Hat nicht Bahá’u’lláh mit Bestimmtheit erklärt: »Die Hand der Allmacht hat Seine Offenbarung auf ein unanfechtbares, dauerhaftes Fundament gestellt«; und ‘Abdu’l-Bahá bestätigt: »Wahrlich, Gott vollbringt, was Ihm gefällt. Nichts kann Seinen Bund zunichtemachen; nichts kann Seine Gunst vereiteln oder sich Seiner Sache widersetzen!« »Alles ist dem Verfall unterworfen; aber der Bund Deines Herrn wird fortfahren, alle Gegenden zu durchdringen.« »Die Prüfungen jeder Sendung stehen in direktem Verhältnis zu der Größe der Sache, und da nie zuvor ein so deutlicher, von der Höchsten Feder niedergeschriebener Bund eingegangen wurde, sind die Prüfungen dementsprechend schwer … Dieser Aufruhr der Bundesbrecher ist nichts weiter als der Schaum des Ozeans; … dieser Schaum des Ozeans wird nicht von Dauer sein und wird bald verschwinden und vergehen, aber der Ozean des Bundes wird ewig branden und tosen.« Und Shoghi Effendi hat eindeutig erklärt: »Das Fundament, auf dem diese Administrative Ordnung steht, ist Gottes unwandelbare Absicht für die Menschheit an diesem Tage.« »… Dieser unschätzbare Schatz göttlicher Offenbarung, noch im Entstehen begriffen, wird sich unter dem Schutz Seines Gesetzes entfalten und ungeteilt und ungeschwächt voranschreiten, bis er die ganze Menschheit umfasst.« In der Bahá’í-Religion wurden zwei Instanzen der Autorität bestimmt, an die sich die Gläubigen wenden müssen; denn der Ausleger des Wortes ist in Wirklichkeit eine Erweiterung der einen Instanz, dem Wort selbst. Das Buch ist die Aufzeichnung der Äußerungen Bahá’u’lláhs, während der von Gott inspirierte Ausleger das lebendige Sprachrohr dieses Buches ist; nur er allein kann verbindlich erklären, was das Buch vermitteln will. Die eine Instanz ist somit das Buch und sein Ausleger; das andere ist das Universale Haus der Gerechtigkeit, das unter der Führung Gottes über alles entscheidet, was nicht ausdrücklich im Buch offenbart ist. Dieses Grundmuster von Instanzen und ihrem Zusammenspiel tritt in jedem Stadium der Entfaltung des Glaubens zutage. Im Kitáb-i-Aqdas trägt Bahá’u’lláh den Gläubigen auf, sich nach Seinem Hinscheiden dem Buch zuzuwenden und »Ihm, den Gott bestimmt hat, der aus dieser urewigen Wurzel entspross«. Im Kitáb-i-‘Ahd (Bahá’u’lláhs Buch des Bundes) macht Er klar, dass dieser Hinweis sich auf ‘Abdu’l-Bahá bezieht. Im Aqdas bestimmt Bahá’u’lláh auch die Institution des Universalen Hauses der Gerechtigkeit und überträgt ihm die Vollmachten, die es braucht, um die ihm zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Der Meister setzt in Seinem Willen und Testament ausdrücklich das Hütertum ein, das, wie Shoghi Effendi erklärt, klar in den Versen des Kitáb-i-Aqdas angelegt war; Er bestätigt die Autorität des Universalen Hauses der Gerechtigkeit und gibt weitere Erläuterungen dazu, und Er verweist die Gläubigen wiederum auf das Buch: »An das Heiligste Buch müssen sich alle halten, und was darin nicht ausdrücklich verzeichnet ist, muss an das Universale Haus der Gerechtigkeit verwiesen werden.«; und ganz am Ende des Testaments sagt Er: »Alle müssen Führung suchen und sich dem Mittelpunkt der Sache sowie dem Hause der Gerechtigkeit zuwenden. Wer sich anderem zuwendet, befindet sich fürwahr in schwerem Irrtum.« Da sich die Gesetzgebungsgewalt des Universalen Hauses der Gerechtigkeit auf alle Angelegenheiten erstreckt, die nicht ausdrücklich im Heiligen Text offenbart sind, ist klar, dass das Buch selbst die höchste Autorität ist und den Handlungsbereich des Hauses der Gerechtigkeit umgrenzt. Ebenso muss auch der Ausleger des Buches die Befugnis haben, den Bereich der gesetzgeberischen Tätigkeit der gewählten Vertreter der Sache zu bestimmen. Die Schriften des Hüters und Ratschläge, die er in den sechsunddreißig Jahren seiner Hüterschaft erteilt hat, zeigen, wie er diese Funktion gegenüber dem Universalen Haus der Gerechtigkeit sowie den nationalen und örtlichen Geistigen Räte ausgeübt hat. Die Tatsache, dass der Hüter die Befugnis hat, den Bereich der gesetzgeberischen Tätigkeit des Universalen Hauses der Gerechtigkeit zu bestimmen, sollte nicht zu der Schlussfolgerung führen, dass das Universale Haus der Gerechtigkeit ohne solche Führung die Grenzen seiner eigenen Befugnisse überschreiten könnte; eine solche Folgerung stünde im Widerspruch zu all den anderen Texten, die auf seine Unfehlbarkeit hinweisen, insbesondere zu der vom Hüter selbst gegebenen klaren Zusicherung, dass das Universale Haus der Gerechtigkeit niemals den heiligen und festgeschriebenen Verantwortungsbereich des Hüters verletzen kann oder wird. Es sollte aber auch bedacht werden, dass nationale und örtliche Geistige Räte zwar göttliche Führung erhalten können, wenn sie in der Art und Weise und im Geiste, wie von ‘Abdu’l-Bahá beschrieben, beraten, dass sie aber keine der ausdrücklichen Garantien für Unfehlbarkeit besitzen, die dem Universalen Haus der Gerechtigkeit verliehen wurden. Jeder, der die Sache aufmerksam studiert, kann erkennen, mit welcher Sorgfalt der Hüter nach dem Hinscheiden ‘Abdu’l-Bahás diese gewählten Vertreter der Gläubigen bei der mühevollen Errichtung der Administrativen Ordnung und bei der Abfassung der örtlichen und nationalen Bahá’í-Satzungen geleitet hat. Wir hoffen, dass diese Erläuterungen den Freunden helfen, diese Zusammenhänge besser zu verstehen, aber wir sollten alle bedenken, dass wir den Anfängen des von Bahá’u’lláh verordneten Systems noch zu nahe sind, um dessen Möglichkeiten oder die Wechselwirkungen seiner Bestandteile völlig zu erfassen. In diesem Sinne schrieb Shoghi Effendis Sekretär am 25. März 1930 in seinem Auftrag an einen Gläubigen: »Das Testament des Meisters ist in seinem Inhalt für das Verständnis der heutigen Generation viel zu umfassend. Es bedarf mindestens eines Jahrhunderts der konkreten Anwendung, ehe die in ihm verborgenen Schätze der Weisheit enthüllt werden können …«A64
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Das Universale Haus der Gerechtigkeit muss zwar die Gesetze des Aqdas zur Anwendung bringen und ergänzen, es ist aber keinesfalls berechtigt, ein Gesetz zu ändern, das Bahá’u’lláh ausdrücklich offenbart hat. Wie der Hüter eindeutig feststellt, bleiben die Bestimmungen des Kitáb-i-Aqdas während der gesamten Zeit der Sendung »unangetastet«.A65
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Ein Bund im religiösen Sinne ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Gott und dem Menschen, in der Gott vom Menschen ein bestimmtes Verhalten verlangt und ihm dafür bestimmte Segnungen zusagt oder in der er dem Menschen bestimmte Wohltaten gewährt und dafür von demjenigen, der sie annimmt, eine Verpflichtung zu einem bestimmten Verhalten verlangt. So verheißt zum Beispiel der Größere Bund, den jede Manifestation mit den Gläubigen schließt, für die Fülle der Zeit eine neue Manifestation und nimmt ihnen das Versprechen ab, Diese anzuerkennen, wenn Sie erscheint. Daneben gibt es den Kleineren Bund, den eine Manifestation Gottes mit den Gläubigen schließt, damit sie den von Ihr berufenen Nachfolger anerkennen. Wenn sie das tun, bleibt der Glaube geeint und rein, wenn nicht, kommt es zu Spaltungen und die Kraft des Glaubens schwindet dahin. Einen solchen Bund schloss Bahá’u’lláh mit Seinen Gläubigen bezüglich ‘Abdu’l-Bahá, und ‘Abdu’l-Bahá führte ihn mit der von Bahá’u’lláh geschaffenen Bahá’í-Administrativen Ordnung weiter.A66
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Was Ihre erste Frage betrifft, so ist es wichtig, dass Sie bei der Betrachtung der Verweise auf das Hütertum in den Schriften des Glaubens und insbesondere bei dem Bemühen, zu verstehen, wie diese Verweise in der heutigen Zeit zum Tragen kommen, erkennen, dass das Wort »Hütertum« in verschiedenen Zusammenhängen mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet wird. In bestimmten Zusammenhängen bezeichnet es das Amt und die Funktion des Hüters selbst, in anderen bezieht es sich auf die Linie der Hüter, in wieder anderen hat es eine umfassendere Bedeutung, die den Hüter und die ihn begleitenden Institutionen einschließt. Trotzdem wäre es völlig falsch, zum jetzigen Zeitpunkt, wo es keinen Hüter gibt, zu behaupten, dass die Hände der Sache Mitglieder der Institution des Hütertums sind. Es wäre auch nicht korrekt, das Internationale Lehrzentrum, die Berater, die Mitglieder des Hilfsamts und ihre Assistenten so zu bezeichnen. In dem spezifischen Sinne, dass der Begriff sich auf das Amt und die Funktion des Hüters selbst bezieht, stellt das Haus der Gerechtigkeit fest, dass die ihm übertragenen Vorrechte und Pflichten von dreierlei Art sind. Erstens gibt es, wie in einem in Wellspring of Guidance veröffentlichten Brief an einen Gläubigen erklärt wurde,A67 eine Reihe von Funktionen und Zielsetzungen, die das Hütertum mit dem Universalen Haus der Gerechtigkeit teilt und die das Haus der Gerechtigkeit weiterhin verfolgen muss. Zweitens gibt es andere Zuständigkeiten des Hütertums, die in Ermangelung eines Hüters auf das Universale Haus der Gerechtigkeit übergehen, z. B. die Rolle des Oberhauptes des Glaubens, die Verantwortung für die Leitung der Arbeit der Institution der Hände der Sache Gottes und die Sicherstellung der kontinuierlichen Erfüllung der Funktionen des Schutzes und der Ausbreitung, die dieser Institution übertragen wurden, sowie die Befugnis, das Ḥuqúqu’lláh zu verwalten. Drittens gibt es jene Vorrechte und Pflichten, die ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Hüters selbst liegen und daher in Abwesenheit eines Hüters nicht in Kraft treten, dessen ungeachtet, dass das bereits geleistete gewaltige Werk Shoghi Effendis weiterhin von bleibendem Nutzen für den Glauben ist. Eine solche Funktion ist die autoritative Auslegung der Lehren.A68
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Shoghi Effendi wurde während seiner Amtszeit mehrmals gebeten, den Bereich seiner Zuständigkeit und seiner Unfehlbarkeit zu definieren. Die Antworten, die er gab und die in seinem Namen geschriebenen sind höchst aufschlussreich. Er erklärt, dass er keine unfehlbare Autorität zu Themen wie Ökonomie und Wissenschaft ist und auch nicht auf technische Fragen eingeht, da sich seine Unfehlbarkeit auf »Angelegenheiten beschränkt, die sich ausschließlich auf die Sache beziehen.« Er weist ferner darauf hin, dass »ihm nicht wie dem Propheten die Allwissenheit zu Gebote steht«, dass seine »Unfehlbarkeit die Auslegung des offenbarten Wortes und dessen Anwendung umfasst« und dass er zudem »unfehlbar in Bezug auf den Schutz des Glaubens ist.« Darüber hinaus ist die folgende Leitlinie in einem der Briefe aufgeführt: »Es ist nicht Sache der einzelnen Gläubigen, den Zuständigkeitsbereich des Hüters einzugrenzen oder zu beurteilen, wann sie dem Hüter zu gehorchen haben und wann es ihnen freisteht, sein Urteil abzulehnen. Eine solche Haltung würde ganz offensichtlich zu Verwirrung und Spaltung führen. Da der Hüter der ernannte Ausleger der Lehren ist, ist er dafür zuständig, zu erklären, welche Angelegenheiten, die die Interessen des Glaubens betreffen, seitens der Gläubigen vollkommenen und uneingeschränkten Gehorsam gegenüber seinen Anweisungen verlangen.« Wir müssen uns immer vor Augen halten, dass nach ‘Abdu’l-Bahá die autoritative Auslegung der Lehren das ausschließliche Recht des Hüters war und in den »heiligen und festgeschriebenen Verantwortungsbereich« des Hütertums fiel, und deshalb kann und wird das Haus der Gerechtigkeit nicht in diesen Bereich eingreifen. Die ausschließliche Zuständigkeit des Universalen Hauses der Gerechtigkeit liegt darin, »über solche Gesetze zu befinden und rechtskräftig zu entscheiden, die Bahá’u’lláh nicht ausdrücklich offenbart hat«. Abgesehen von diesem grundlegenden Unterschied in den Zuständigkeiten der beiden Säulen der Ordnung Bahá’u’lláhs, teilt das Haus der Gerechtigkeit, sofern es um die weiteren Pflichten des Oberhaupts des Glaubens geht, mit dem Hüter die Verantwortung für die Anwendung des offenbarten Wortes, den Schutz des Glaubens sowie die Pflicht, »die Kontinuität jener göttlich verordneten Autorität, die der Quelle unseres Glaubens entspringt, sicherzustellen, die Einheit seiner Anhänger zu schützen und die Unversehrtheit und Anpassungsfähigkeit seiner Lehren aufrechtzuerhalten.« Allwissend ist das Universale Haus der Gerechtigkeit jedoch nicht; genauso wie der Hüter will es mit Fakten versorgt werden, wenn es eine Entscheidung treffen soll, und genauso wie er kann es seine Entscheidung durchaus ändern, wenn neue Sachverhalte dazukommen.A69
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… die Sendschreiben zum Göttlichen Plan, die ‘Abdu’l-Bahá während des Ersten Weltkriegs offenbarte, sind die Charta für das Lehren des Glaubens. Alle Lehrpläne, die der geliebte Hüter ins Leben gerufen hat, wie auch die darauf folgenden Pläne unter der Leitung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, sind Etappen in der Umsetzung dieses Gesamtplanes, der vom Mittelpunkt des Bundes für die Verbreitung der Botschaft Bahá’u’lláhs entworfen wurde. Bei der Ausarbeitung der Ziele eines Plans, wie etwa des Fünfjahresplans, trägt das Universale Haus der Gerechtigkeit in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Lehrzentrum Informationen über die gegenwärtige Lage des Glaubens in der ganzen Welt zusammen, zieht den Gesamtzustand der Menschheit in Betracht sowie die Richtung, in die sich die politischen und ökonomischen Ereignisse in der ganzen Welt bewegen, berücksichtigt die besonderen Erfordernisse der sich herausbildenden Struktur der Bahá’í-Gemeinde in jedem Land und setzt Ziele, die, nach den vorliegenden Informationen beurteilt, sowohl essenziell sind, als auch in Reichweite der Bahá’í-Gemeinden liegen. Alle so gesetzten Ziele sind Minimalziele; das heißt, die Nöte der Menschheit sprengen den Rahmen dessen, was die Bahá’í-Gemeinde gegenwärtig zu bewältigen planen kann, und deshalb sollten die Freunde, obschon die Ziele für die Bahá’í so hoch gesteckt sind, wie es das Haus der Gerechtigkeit innerhalb der vorgesehenen Zeit für erreichbar hält, immer danach streben, sie zu übertreffen, wenn sie können. Bei der Festlegung der Ziele ist es dem Haus der Gerechtigkeit nicht möglich, die unvorhersehbaren Auswirkungen des Höchsten Plans Gottes zu berücksichtigen. Manchmal mag es den Anschein haben, dass das Wirken des Großen Plans eine Unterbrechung der Arbeit des Kleineren Plans verursacht, aber die Freunde sollten sich davon nicht beunruhigen lassen. Im Jahr 1955 wurde der Fortschritt des Zehnjahreskreuzzugs durch ein plötzliches Wiederaufflammen der Verfolgung des Glaubens im Land seiner Geburt massiv beeinträchtigt. Wie in Citadel of Faith auf Seite 140 zu lesen ist, schrieb der Hüter in diesem Zusammenhang: »Denn obwohl der neu begonnene spirituelle Weltkreuzzug, der in der Ausführung des Planes des Allmächtigen zur Erlösung der Menschheit allenfalls den Kleineren Plan darstellt, als Folge dieses Aufruhrs, der die überwiegende Mehrheit der organisierten Anhänger Bahá’u’lláhs innerhalb Seines Heimatlandes vorübergehend lähmte, einen schweren Rückschlag erlitt, so hat doch der Gesamtplan Gottes, der sich geheimnisvoll und im Kontrast zu den geordneten und wohlbekannten Prozessen eines klar ausgearbeiteten Plans bewegt, einen Impuls erhalten, dessen Kraft nur die Nachwelt angemessen beurteilen kann.« A70
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Sie äußern die Befürchtung, dass die Autorität, die ‘Abdu’l-Bahá, dem Hüter und dem Universalen Haus der Gerechtigkeit verliehen wurde, zunehmend den »verfügbaren Freiraum für persönliche Auslegungen« einschränken könnte und dass »die eigentlichen Schriften der Manifestation immer weniger Gewicht haben werden«, und dafür führen sie als Beispiel an, was sich in früheren Sendungen ereignete. Das Haus der Gerechtigkeit schlägt vor, dass sie bei Ihren Überlegungen in Betracht ziehen, wie der Bund Bahá’u’lláhs tatsächlich gewirkt hat, um so erkennen zu können, wie sehr sich seine Vorgehensweisen von denen, sagen wir, der Gesetzesentwicklung im rabbinischen Judentum oder der Arbeitsweise des Papsttums im Christentum unterscheiden. In diesen beiden Religionen und weitgehend auch im Islám ging man in der Vergangenheit davon aus, dass die vom Religionsstifter gegebene Offenbarung die endgültige, vollkommene Offenbarung des Willens Gottes an die Menschheit war und jede nachfolgende Erläuterung und Gesetzgebung interpretierend war in dem Sinne, dass sie darauf abzielte, diese fundamentale Offenbarung auf die neuen Probleme und Gegebenheiten anzuwenden, die sich ergaben. Die Bahá’í-Grundannahmen sind völlig anders. Obwohl die Offenbarung Bahá’u’lláhs als das Wort Gottes angenommen wird und Sein Gesetz als das Gesetz Gottes, ist von Anfang an klar, dass Offenbarung fortschreitend ist und das Gesetz, obwohl es der Wille Gottes für dieses Zeitalter ist, zweifellos von der nächsten Manifestation Gottes verändert werden wird. Zweitens gilt nur der schriftlich festgehaltene Text der Offenbarung als maßgebend. Es gibt kein mündlich überliefertes Gesetz wie im Judentum, keine kirchliche Überlieferung wie im Christentum, keinen Ḥadíth wie im Islám. Drittens wird klar zwischen Auslegung und Gesetzgebung unterschieden. Die autoritative Auslegung steht als ausschließliches Vorrecht ‘Abdu’l-Bahá und dem Hüter zu, während die unfehlbare Gesetzgebung in der Zuständigkeit des Universalen Hauses der Gerechtigkeit liegt. Wenn Sie die Schriften ‘Abdu’l-Bahás und die des Hüters studieren, werden Sie sehen, dass sie sich erheblich von den Auslegungen der Rabbiner und der Kirche unterscheiden. Sie bewirken keine zunehmende Versteinerung der Offenbarung, vielmehr sind es zumeist Erläuterungen, die ein klares Licht auf Passagen werfen, die vielleicht als unverständlich galten; sie zeigen die enge Verbindung zwischen verschiedenen Lehren auf, sie erläutern die Implikationen von Andeutungen in den Schriften und sie vermitteln den Bahá’í die enorme Tragweite der Worte Bahá’u’lláhs. Sie ersetzen in keiner Weise die Worte der Manifestation, sondern führen uns immer wieder zu ihnen zurück. Es gibt im Glauben auch eine wichtige Unterscheidung zwischen der autoritativen Auslegung, wie sie oben beschrieben wurde, und der Auslegung, die zu äußern jedem Gläubigen uneingeschränkt zusteht. Die Gläubigen sind frei, ja sie werden sogar ermutigt, die Schriften selbst zu studieren und ihr Verständnis dazu zu äußern. Solche persönlichen Deutungen können sehr erhellend sein, aber jeder Bahá’í, auch derjenige, der die Ansicht äußert, wie gelehrt er auch sein mag, sollte sich darüber im Klaren sein, dass es sich nur um eine persönliche Ansicht handelt, und die kann niemals als verbindlicher Maßstab für andere gelten, noch sollten jemals Streitigkeiten über solche unterschiedlichen Ansichten zugelassen werden. Die vom Universalen Haus der Gerechtigkeit erlassenen Gesetze unterscheiden sich von einer Auslegung. Autoritative Auslegung, wie sie von ‘Abdu’l-Bahá und dem Hüter geäußert wurde, ist eine göttlich geführte Stellungnahme zur Bedeutung des Wortes Gottes. Die göttlich inspirierte Gesetzgebung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit versucht nicht zu sagen, was das offenbarte Wort bedeutet – sie legt fest, was in Fällen zu tun ist, in denen der offenbarte Text oder seine autoritative Auslegung keine eindeutige Stellung bezieht. Sie befindet sich somit auf einer gänzlich anderen Ebene als der Heilige Text, und das Universale Haus der Gerechtigkeit ist befugt, seine eigene Gesetzgebung aufzuheben oder zu ändern, wann immer die Umstände dies als angebracht erscheinen lassen. Zudem gibt es im Bahá’í-Glauben eine andere Haltung zur Gesetzgebung. In vergangenen Sendungen hatten die Menschen zumeist den Wunsch, auf jede Frage eine Antwort zu bekommen und zu einer verbindlichen Entscheidung zu gelangen, die jedes kleinste Detail von Glauben und Praxis berücksichtigt. Die Grundtendenz in der Bahá’í-Sendung seit der Zeit Bahá’u’lláhs ist, die herrschenden Grundsätze zu klären, verbindliche Aussagen zu Details zu machen, die als essenziell angesehen werden, aber einen weiten Bereich dem Gewissen des Einzelnen zu überlassen. Die gleiche Tendenz zeigt sich auch in Verwaltungsangelegenheiten. Der Hüter pflegte zu betonen, dass die Arbeit der Nationalen Geistigen Räte in den wesentlichen Dingen einheitlich sein sollte, in zweitrangigen Angelegenheiten aber Vielfalt nicht nur zulässig, sondern wünschenswert sei. Aus diesem Grund sind in der Nationalen Bahá’í-Verfassung (der Treuhandschaftserklärung und dem Statut der Nationalen Geistigen Räte) eine Reihe von Punkten nicht enthalten; sie sind jedem Nationalen Geistigen Rat zur eigenen Entscheidung überlassen.A71
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Die Hauptfunktion des Hauses der Gerechtigkeit wird zwar letztlich die der Gesetzgebung sein, es trägt jedoch auch künftig die Verantwortung für die exekutiven und judikativen Funktionen der Institution.A72
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Ihr Brief berührt ein Thema, das im Laufe der Zeit zunehmend die Aufmerksamkeit des Hauses der Gerechtigkeit im Rahmen seiner Verantwortung, die ihm in den Heiligen Texten ausdrücklich zugewiesen wurde, in Anspruch nehmen wird. Zum Beispiel stellt Bahá’u’lláh fest: »Nach den Grundgesetzen, die Wir bereits früher im Kitáb-i-Aqdas und in anderen Sendbriefen offenbart haben, ist das Gemeinwohl gerechten Königen und Präsidenten sowie den Treuhändern des Hauses der Gerechtigkeit anvertraut.« Q15 An anderer Stelle stellt Er fest: »Die Amtsträger des Hauses der Gerechtigkeit haben die Pflicht, den Geringeren Frieden zu fördern, damit das Erdenvolk der Bürde maßloser Staatsausgaben ledig werde. Diese Aufgabe ist zwingend und absolut wesentlich, zumal Streit und Feindseligkeiten die wahren Ursachen von Leid und Elend sind.« Q16 Und noch einmal bekräftigt Er: »Alle Belange des Staates sind dem Haus der Gerechtigkeit vorzulegen, für Gebet und Andacht gilt jedoch das, was Gott in Seinem Buch offenbart hat.« Q17 Und auch ‘Abdu’l-Bahá soll in einer Ansprache gesagt haben: »Er [Bahá’u’lláh] hat das Haus der Gerechtigkeit angeordnet und eingesetzt und es sowohl mit politischer als auch mit religiöser Funktion ausgestattet, eine vollendete Vereinigung und Mischung von Staat und Kirche. Diese Institution steht unter der schützenden Macht Bahá’u’lláhs.« Q18 Wie aus der gegenwärtigen Situation in der Welt und dem derzeitigen Stand der Entwicklung der Bahá’í-Gemeinde ersichtlich ist, deuten Aussagen wie diese auf ein zukünftiges Stadium in der Funktionsweise des Hauses der Gerechtigkeit und der Arbeitsweise unserer Weltgemeinde hin; aber bis dahin wird das Haus der Gerechtigkeit den jeweiligen Umständen entsprechend bestimmen, wie die Bahá’í und ihre nationalen und örtlichen Institutionen zu ihren jeweiligen Regierungen stehen.A73
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… Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass es in den meisten Bereichen des menschlichen Handelns Verhaltensweisen gibt, die eindeutig im Widerspruch zum Gesetz Gottes stehen, und andere, die eindeutig zulässig oder erlaubt sind; dazwischen gibt es oft eine Grauzone, in der nicht sofort ersichtlich ist, was getan werden sollte. Es ist eine menschliche Neigung, diese Grauzonen beseitigen zu wollen, damit jeder Aspekt des Lebens klar geregelt ist. Ein Ergebnis dieser Tendenz war die enorme Anhäufung von Auslegungen und untergeordneter Gesetzgebung, die den Geist mancher der älteren Religionen erstickt hat. Im Bahá’í-Glauben gilt auch hier die Mäßigung, die von Bahá’u’lláh so nachdrücklich gefordert wird. Es ist eine ergänzende Gesetzgebung durch das Haus der Gerechtigkeit vorgesehen – ein Gesetzgebung, die es selbst aufheben und ändern kann, wenn sich die Umstände ändern. Auch in den Heiligen Schriften, in den Auslegungen von ‘Abdu’l-Bahá und Shoghi Effendi und in den bisherigen Entscheidungen des Hauses der Gerechtigkeit gibt es ein klares Muster, wonach ganz bewusst ein Bereich der Anwendung der Gesetze dem Gewissen jedes einzelnen Gläubigen überlassen bleibt. Dies ist das Zeitalter, in dem die Menschheit ihre Reife erlangen muss, und ein Aspekt davon ist, dass Einzelne die Verantwortung dafür übernehmen, mit Hilfe von Beratung selbst zu entscheiden, wie sie in Bereichen vorgehen, die das Gesetz Gottes offenlässt. Es sollte auch beachtet werden, dass es für das Haus der Gerechtigkeit weder möglich noch wünschenswert ist, ein Regelwerk aufzustellen, das jede Situation abdeckt. Vielmehr ist es die Aufgabe des einzelnen Gläubigen, gemäß seinem eigenen durch das Gebet geprägten Verständnis der Schriften genau zu bestimmen, wie er sich in Bezug auf Situationen, denen er in seinem täglichen Leben begegnet, verhalten soll. Wenn er seine wahre Lebensaufgabe als Anhänger der Gesegneten Vollkommenheit erfüllen will, wird er sein Leben nach den Lehren ausrichten. Der Gläubige kann dieses Ziel nicht allein dadurch erreichen, dass er nach einer Reihe von starren Regeln lebt. Wenn er sein Leben auf den Dienst für Bahá’u’lláh ausrichtet und jede bewusste Handlung in diesem Bezugsrahmen vollzieht, wird er den wahren Zweck seines Lebens nicht verfehlen. Deshalb muss jeder Gläubige stets die Heiligen Schriften und die Anweisungen des geliebten Hüters studieren und immer wieder danach streben, ein neues und besseres Verständnis ihrer Bedeutung für ihn und für sein gesellschaftliches Umfeld zu erlangen. Er sollte inständig um göttliche Führung, Weisheit und Kraft beten, um zu tun, was Gott wohlgefällig ist, und Ihm zu jeder Zeit und nach besten Kräften zu dienen.A74
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Während sich die Bahá’í-Administrative Ordnung entfaltet, wird es eines der Hauptanliegen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit sein, sicherzustellen, dass ihre Entwicklung im Einklang mit dem Geist der Bahá’í-Offenbarung erfolgt. Während viele nützliche Aspekte der menschlichen Gesellschaft im Allgemeinen sicher in die Bahá’í-Administrative Ordnung integriert werden können, wird sich das Haus der Gerechtigkeit vor dem korrumpierenden Einfluss jener dem Bahá’í-Glauben fremden politischen und sozialen Konzepte und Praktiken hüten, die nicht mit dem göttlichen Maßstab vereinbar sind.A75
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Das Haus der Gerechtigkeit nimmt zur Kenntnis, dass Sie wegen einiger Beiträge in der E-Mail-Diskussionsgruppe, der Sie seit kurzem angehören, beunruhigt sind. E-Mail-Diskussionsgruppen sind ein neues Phänomen; sie können immense Vorteile für die Kommunikation zwischen Menschen und für das Lehren des Glaubens bieten, aber, wie Sie gesehen haben, können sie auch zu erheblichen Problemen führen. Die Verwendung von E-Mail erfordert eine Anpassung der Wahrnehmung. In der Vergangenheit fanden die Diskussionen unter den Bahá’í mündlich in Gruppen von Freunden im privaten Kreis statt, oder bei Sommerschulen und anderen Bahá’í-Veranstaltungen, oder auch in Briefen zwischen Einzelpersonen. Wie nicht anders zu erwarten ist, wurde vieles falsch dargestellt; nicht alle Kommentare waren so moderat, wie sie hätten sein sollen; viele Aussagen wurden von denen, die sie vernahmen, missverstanden. Schließlich verfügen nicht alle Bahá’í über eine gründliche Kenntnis der Lehren, und es ist klar, dass selbst ein akademischer Rang keine Garantie für ein korrektes Verständnis der Offenbarung Gottes ist. Bevor es E-Mail gab, hatten solche Auswüchse nur eine begrenzte Reichweite und waren von flüchtiger Natur. Heute erfolgt dieselbe Art von Diskussion unter hundert oder mehr Menschen, die sich untereinander oft nicht kennen, in einem Format, das langlebiger ist als Sprache und das auf Knopfdruck an eine große Leserschaft weitergegeben werden kann. Die Teilnehmer benötigen daher ein neues Maß an Selbstdisziplin. Solche Diskussionen unter Bahá’í erfordern sowohl Selbstbeherrschung und Reinheit der Motive als auch Herzlichkeit, Aufrichtigkeit und Offenheit. Das zentrale, vereinende Element des Glaubens ist der Bund. Es ist die Einrichtung, die gewährleistet, dass der Glaube und seine Lehren der von Bahá’u’lláh verkündeten und von Seinen göttlich geführten Auslegern dargelegten Offenbarung treu bleiben. Sie ist die einzige Instanz, die den Glauben vor der Verdrehung und Verzerrung schützen kann, von der alle früheren Offenbarungen betroffen waren, da die Eigensinnigen und Ehrgeizigen unter ihren Anhängern – ob gut gemeint oder nicht – versuchten, die Sache Gottes in die von ihnen persönlich bevorzugten Bahnen zu lenken. Wenn also ein Teilnehmer an einer E-Mail-Diskussion den Eindruck hat, dass eine vorgetragene Ansicht den Bestimmungen des Bundes zu widersprechen oder sie zu untergraben scheint, sollte es ihm freistehen, dies zu sagen und dabei freimütig und in höflicher Weise zu erklären, warum er dies so empfindet. Die Person, die die ursprüngliche Bemerkung gemacht hat, kann dann ihre Meinung neu bewerten und, wenn sie immer noch glaubt, dass sie gerechtfertigt ist, erklären, warum sie weder dem Wortlaut noch dem Geist des Bundes widerspricht. Die Teilnehmer an einer solchen Diskussion sollten Streitgespräche vermeiden und, wenn sie nicht in der Lage sind, eine Frage zu klären, sollten sie den betreffenden Punkt an das Universale Haus der Gerechtigkeit weiterleiten, da gemäß dem Willen und Testament ‘Abdu’l-Bahás »diese Körperschaft […] alle schwierigen Probleme zu lösen [hat] …« und sie die Autorität hat, »über alle Probleme, die zu Kontroversen führen, über alle Fragen, die ungeklärt sind oder nicht ausdrücklich im Buche behandelt werden« zu entscheiden. Auf diese Weise kann der Bund den Diskurs erhellen, besänftigen und ihn fruchtbar machen … . Die Administrative Ordnung Bahá’u’lláhs befindet sich im Prozess von Wachstum und Entfaltung. In ihrer Struktur und Funktionsweise, erklärte der Hüter, gibt es Aspekte, die weltweit einheitlich sein sollten. Es gibt auch sekundäre Aspekte, die von Land zu Land entsprechend der Entscheidung des zuständigen Nationalen Geistigen Rates in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen und Bedingungen in seinem Zuständigkeitsbereich unterschiedlich sein können. Die Aspekte, die einheitlich sein müssen, sind in der Verfassung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit und in den Verfassungen der Nationalen und der Örtlichen Geistigen Räte festgelegt. Während die Bahá’í-Gemeinden wachsen, wird das Universale Haus der Gerechtigkeit dafür sorgen, dass sich dieses göttlich gestiftete System in Übereinstimmung mit der unfehlbaren Führung, deren Empfänger es ist, entfaltet. Diejenigen, die von Zeit zu Zeit ihre Unzufriedenheit mit der gegenwärtigen Struktur der Administrativen Ordnung zum Ausdruck bringen, sollten sich besser auf ein sorgfältiges Studium der zugrundeliegenden Prinzipien konzentrieren, wie sie von ‘Abdu’l-Bahá und Shoghi Effendi erläutert wurden, und ihre Bemühungen darauf zu konzentrieren, Geist und Wortlaut dieser Texte in die Praxis umzusetzen. Nahezu jedes Problem, das einem Mangel in der Struktur angelastet wird, ist in Wirklichkeit auf einen Mangel im Verständnis und in der Umsetzung der Verwaltungsgrundsätze des Glaubens durch die einzelnen Gläubigen zurückzuführen. In Die Sendung Bahá’u’lláhs stellt Shoghi Effendi fest: »Diese neugeborene Administrative Ordnung hat in ihrer Struktur gewisse Elemente vereinigt, die in jeder der drei anerkannten Formen weltlicher Herrschaft zu finden sind, ohne doch in irgendeiner Hinsicht eine bloße Nachbildung einer von ihnen zu sein und ohne in ihr System irgendwelche der fragwürdigen Merkmale einzuführen, die jene von Natur aus besitzen.« Die drei Formen der säkularen Regierung, auf die sich der Hüter bezieht, sind Autokratie (Herrschaft durch eine Person), Aristokratie (Herrschaft durch die Elite) und Demokratie (Herrschaft des Volkes). Unter erneuter Bezugnahme auf diese drei Formen der säkularen Regierung schreibt der Hüter später in demselben Dokument: »Während man von dieser Administrativen Ordnung nicht sagen kann, dass sie irgendeinem der anerkannten Herrschaftssysteme nachgebildet sei, verkörpert, versöhnt und vereint sie doch in sich solche gesunden Bestandteile, wie wir sie in jedem einzelnen von ihnen finden können. Die erbliche Amtsgewalt, die der Hüter auszuüben berufen ist; die lebenswichtigen und wesentlichen Funktionen, die das Universale Haus der Gerechtigkeit wahrnimmt; die besonderen Bestimmungen, die seine demokratische Wahl durch die Vertreter der Gläubigen fordern; all dies verbindet sich miteinander, um die Wahrheit darzutun, dass diese göttlich offenbarte Ordnung – niemals mit einer der von Aristoteles in seinen Werken beschriebenen Herrschaftsformen gleichzusetzen – in den geistigen Wahrheiten, auf denen sie beruht, die förderlichen Bestandteile, die in jeder dieser Herrschaftsformen zu finden sind, verkörpert und integriert. Da in ihr die anerkanntermaßen jedem der genannten Systeme innewohnenden Übel streng und dauerhaft ausgeschlossen sind, kann diese einzigartige Ordnung, wie lange sie auch währen und wie weit sie sich auch verzweigen mag, doch niemals zu irgendeiner Form von Despotismus, Oligarchie oder Demagogie entarten, die früher oder später das Laufwerk aller menschengeschaffenen und im Wesen mängelbehafteten politischen Einrichtungen verderben müssen.« In Gott Geht Vorüber kommentiert der Hüter das gleiche Thema der Merkmale der Bahá’í-Administrativen Ordnung weiter: »In ihrem Aufbau weist sie bestimmte Züge auf, die in jeder der drei bekannten Formen weltlicher Herrschaft zu finden sind, besitzt aber nicht die Mängel, die diesen naturgemäß anhaften; sie integriert die heilsamen Wahrheiten, die jede zweifellos enthält, ohne in irgendeiner Weise die Integrität der göttlichen Wahrheiten, auf denen sie im Wesentlichen beruht, zu verletzen. Die erbliche Autorität, die der Hüter der Gemeinde auszuüben berufen ist, und das Recht, die Heiligen Schriften auszulegen, das ihm allein verliehen ist; die Vollmachten und Vorrechte des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, das allein befugt ist, für Angelegenheiten, die im Heiligsten Buch nicht ausdrücklich offenbart sind, Gesetze zu erlassen; die Bestimmung, die dessen Mitglieder von jeder Rechenschaft gegenüber denen, die sie vertreten, befreit, und auch von jeder Verpflichtung, mit deren Ansichten, Überzeugungen oder Gefühlen übereinzustimmen; die besonderen Vorkehrungen, wonach diese Körperschaft, die das einzige gesetzgebende Organ in der weltweiten Bahá’í-Gemeinde ist, von der Menge der Gläubigen in freier, demokratischer Wahl zu wählen ist – dies sind einige der Merkmale, die die mit der Offenbarung Bahá’u’lláhs verbundene Ordnung von jedem bestehenden System menschlicher Herrschaft unterscheiden.« Obwohl die Administrative Ordnung nun ohne einen lebenden Hüter und damit ohne eine fortwährende Quelle göttlich geleiteter autoritativer Auslegung funktionieren muss, sind in dieser Ordnung immer noch förderliche Elemente aller drei Arten von Regierung verkörpert: die bleibende Autorität der Heiligen Texte und die bindende Wirkung der Auslegungen ‘Abdu’l-Bahás und des Hüters; die Verpflichtung der Mitglieder des Hauses der Gerechtigkeit, »in Gebetshaltung den Befehlen und Eingebungen ihres Gewissens zu folgen«, unbeeinflusst von »der Stimmung, der allgemeinen Meinung und selbst der Überzeugung der breiten Masse der Gläubigen …«; die Wahl (direkt oder indirekt) der Mitglieder aller Leitungsgremien durch das freie Votum aller Gläubigen, unbeeinflusst von Kandidatur oder Wahlkampf und unbehelligt von Fraktionszwang und Machtstreben, die so häufig in der heutigen Gesellschaft anzutreffen sind. Vor allem aber ist sie fest verwurzelt in den von Bahá’u’lláh offenbarten »geistigen Wahrheiten«. In den Jahren, die auf die Niederschrift der oben zitierten Worte folgten, beschleunigte Shoghi Effendi nicht nur den Prozess der Errichtung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit durch die Ernennung des Internationalen Bahá’í-Rates, sondern ernannte auch, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Willens ‘Abdu’l-Bahás, die Hände der Sache Gottes und begann mit der Entwicklung einer Reihe von Institutionen, die sich aus »herausragenden, ergebenen Gläubigen, die für den besonderen Zweck des Schutzes und der Verbreitung des Glaubens Bahá’u’lláhs ernannt sind und der Führung des Oberhauptes dieses Glaubens unterstehen«;A76 ihre lebenswichtige Bedeutung ist heute in der Funktionsweise des Internationalen Lehrzentrums, der Kontinentalen Beraterämter, der Mitglieder des Hilfsamts und ihrer Assistenten deutlich zu erkennen. Von bestimmten Seiten wurde seit mehreren Jahrzehnten immer wieder versucht, in die Bahá’í-Administrative Ordnung das Konzept einzuführen, dass es wünschenswert und richtig sei, einen Wandel in der Gemeinde herbeizuführen, indem man eine Gruppe von gleichgesinnten Gläubigen bildet, um Druck auf die gewählten Räte auszuüben. Ein solches Konzept ähnelt sehr der Bildung von Parteien und Fraktionen, was in vielen repräsentativen Demokratien ein akzeptiertes und vertrautes Merkmal ist. Es steht jedoch im völligen Gegensatz zum Geist der Bahá’í-Administrativen Ordnung und würde ihren Charakter verzerren und die Einheit untergraben, die der Bund bewahren soll. Die gewählten Institutionen haben in der Tat die Verantwortung, »sich mit den in der Gemeinde herrschenden Zuständen vertraut zu machen« und »leidenschaftslos die wesentlichen Gesichtspunkte eines jeden Falles, der ihnen zur Beratung vorgelegt wird, abzuwägen«, aber wenn negative Kritik und Uneinigkeit unter den Freunden herrscht, ist dies nicht förderlich für diesen Prozess.A77
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Sie äußern sich besorgt darüber, dass Versuche, eine Unterscheidung zwischen »Bahá’í-Laien« und »Bahá’í-Gelehrten« in Bezug auf das Studium des Glaubens vorzunehmen, möglicherweise zu einem Klima der Uneinigkeit unter den Freunden führen. Ihr Anliegen ist völlig berechtigt. Eine solche Herangehensweise an das Studium der Sache würde ein grundlegendes Missverständnis des Gesellschaftsmodells der Bahá’í, wie es in den Lehren des Glaubens dargelegt ist, erkennen lassen, Wie Sie wissen, sagt Bahá’u’lláh, dass das Streben nach Wissen jedem auferlegt wurde, und das Wissen selbst wird von Ihm als »Flügel für das Leben des Menschen« und als »Leiter für seinen Aufstieg« beschrieben. Diejenigen, deren große Leistungen in dieser Hinsicht es ihnen ermöglichen, Wichtiges zum Fortschritt der Kultur beizutragen, verdienen die Anerkennung und Dankbarkeit der Gesellschaft. Wer sich mit der Offenbarung Gottes befasst, kann mit seinen Kenntnissen in den Natur- und Sozialwissenschaften, im Recht, in der Philologie und in anderen Fachgebieten oft wertvolle Hinweise zu den zu untersuchenden Fragen geben, und solche Beiträge sind sehr zu begrüßen. Das in Ihrem Brief erwähnte Gebiet der Nahoststudien kann auf diese Weise hilfreich sein. Keines der vielen Fachgebiete der wissenschaftlichen Forschung kann jedoch für seine Vertreter eine maßgebliche Rolle beanspruchen, wenn es darum geht, die Implikationen eines so überwältigenden und allumfassenden Fundus an Wahrheiten zu erforschen. Zusammen mit Seiner Aufforderung nach Wissen zu streben hat Bahá’u’lláh die Besonderheit aller früheren Religionen völlig abgeschafft, nach der eine besondere Kaste von Personen wie die christliche Priesterschaft oder die islamischen ‘Ulamá dazu kam, Autorität über das religiöse Verständnis und die Praxis ihrer Mitgläubigen auszuüben. In einem in seinem Namen auf Persisch verfassten Brief an den Geistigen Rat der Bahá’í in Istanbul unterstreicht der Hüter nachdrücklich die Bedeutung dieser deutlichen Abweichung von der vergangenen Religionsgeschichte: »Aber gottlob hat die Feder der Herrlichkeit die starren und diktatorischen Sichtweisen der Gelehrten und Weisen abgeschafft, die Behauptungen Einzelner als maßgebliches Kriterium verworfen, auch wenn sie als die Vollendetsten und Gelehrtesten unter den Menschen galten, und anordnet, dass alle Angelegenheiten an autorisierte Zentren und bestimmte Räte verwiesen werden.« Die Bahá’í-Sendung wird in den Worten ihres Stifters als »ein Tag, dem keine Nacht folgen soll« beschrieben. Mit Seinem Bund hat Bahá’u’lláh eine unfehlbare Quelle göttlicher Führung bereitgestellt, die über die gesamte Dauer der Sendung Bestand haben wird. Die Autorität, die Belange der Gemeinde zu verwalten und sowohl die Integrität des Wortes Gottes als auch die Förderung der Botschaft des Glaubens sicherzustellen, obliegt der Administrativen Ordnung, die der Bund ins Leben gerufen hat. Die Mitglieder der Institutionen dieser Ordnung werden ausschließlich durch freie Wahl oder durch Ernennung ohne vorherige Bewerbung in ihr Amt eingesetzt. Es gibt weder für das Lehren noch für die Verwaltung des Glaubens einen Beruf, für den man sich ausbilden lassen kann oder den ein Gläubiger anstreben kann. Die mahnenden Worte Bahá’u’lláhs sind diesbezüglich besonders wichtig: »Das Streben nach Vorrang und nach Auszeichnung hat schon immer die Welt in den Ruin getrieben. Sie ist völlig heruntergekommen. In Wirklichkeit ist der Mensch edel, denn jeder trägt das Zeichen Gottes. Dennoch ist es eine grobe Übertretung, sich selbst für überlegen zu halten, sei es an Wissen, Gelehrsamkeit oder Tugend, oder sich selbst zu erhöhen oder nach Vorrang zu streben.« Die Förderung jeglicher Art von Bildung bei allen Gläubigen ist von grundlegender Bedeutung für die Verwirklichung der weitreichenden Ziele der Gemeinde. Die Ermutigung einzelner Gläubiger, sich Wissen anzueignen, der Betrieb von Bahá’í-Schulen, -Universitäten und -Trainingsinstituten, der Aufbau von Studiengruppen und die Arbeit von Projektgruppen, die sich damit befassen, die Prinzipien der Offenbarung mit den Herausforderungen, vor denen die Menschheit steht, in Verbindung zu bringen, sind folglich Aktivitäten, mit denen sich sowohl die Berater und ihre Hilfsamtsmitglieder als auch die Nationalen und Örtlichen Geistigen Räte beschäftigen müssen. Bei der Bewältigung dieser anspruchsvollen Aufgaben erfahren die Bahá’í-Institutionen überall eine große Unterstützung durch Gläubige, deren intellektuelles Streben, charakterliche Qualitäten und Hingabe an die Sache sie besonders dazu befähigen, ihre Dienste einzubringen. Eine besondere Verantwortung tragen dabei die Berater wegen der ihnen übertragenen Aufgabe, bei der Entfaltung des Potenzials des einzelnen Gläubigen zu helfen. Die für bestimmte Zeiträume ernannten Mitglieder dieser Institution haben die Aufgabe, die im Testament ‘Abdu’l-Bahás den Händen der Sache übertragenen Funktionen des Schutzes und der Verbreitung des Glaubens in der Zukunft weiterzuführen. So sind die Berater aufgerufen, »die göttlichen Düfte zu verbreiten, die Menschenseelen zu erbauen, die Bildung zu fördern, den Charakter aller Menschen zu bessern und allezeit in jeder Lage von Irdischem geheiligt und losgelöst zu sein.« Wie die Hände haben auch die Berater keine Auslegungsbefugnis, eine Befugnis, die durch den Bund nur ‘Abdu’l-Bahá und dem Hüter des Glaubens übertragen wurde. Obwohl einige Berater wie auch einige der Hände, in ihrer individuellen Laufbahn in verschiedenen akademischen oder beruflichen Bereichen tätig waren, hängt die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht von solchen Fachkenntnissen ab. Sie alle beteiligen sich in vollem Umfang an der so wichtigen Aufgabe, die Gläubigen überall zu ermutigen sich Wissen in all seinen Aspekten anzueignen. Sie alle teilen auch die Verantwortung, die der Institution, der sie angehören, übertragen wurde, den Glauben gegen äußere und innere Feinde zu schützen, ein Anliegen, dem sowohl der Meister als auch der Hüter eine herausragende Bedeutung beimaßen. Das Verständnis der Grundsätze, nach denen wir die Offenbarung Bahá’u’lláhs erforschen, hängt auch von der Anerkennung der umfassenden Natur der Autorität ab, die dem Universalen Haus der Gerechtigkeit verliehen wurde. Zu den entsprechenden Verantwortlichkeiten der gewählten Mitglieder heißt es im Willen und Testament: »Es obliegt diesen Mitgliedern (des Universalen Hauses der Gerechtigkeit), an einem eigens dafür bestimmten Ort zusammenzukommen und über alle Probleme, die zu Kontroversen führen, über alle Fragen, die ungeklärt sind oder nicht ausdrücklich im Buche behandelt werden, zu beraten. Was immer sie entscheiden, hat dieselbe Gültigkeit wie der heilige Text.« In dieser Charta der Administrativen Ordnung betont ‘Abdu’l-Bahá, wie wichtig es ist, dass die Gläubigen von ganzem Herzen an der Führung festhalten, die sowohl vom Hüter als auch vom Universalen Haus der Gerechtigkeit gegeben wird: »Was immer sie entscheiden, ist von Gott. Wer ihm nicht gehorcht oder ihnen nicht gehorcht, hat Gott nicht gehorcht. Wer sich gegen ihn oder gegen sie auflehnt, hat sich gegen Gott aufgelehnt. Wer sich ihm widersetzt, hat sich Gott widersetzt. Wer mit ihnen streitet, hat mit Gott gestritten. …« A78
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Es liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, »über solche Gesetze zu befinden und rechtskräftig zu entscheiden, die Bahá’u’lláh nicht ausdrücklich offenbart hat.« Es ist verantwortlich für die Umsetzung des offenbarten Wortes, den Schutz des Glaubens und hat die Pflicht, »die Kontinuität jener göttlich verordneten Autorität, die der Quelle unseres Glaubens entspringt, sicherzustellen, die Einheit seiner Anhänger zu schützen und die Unversehrtheit und Anpassungsfähigkeit seiner Lehren aufrechtzuerhalten.« Das Universale Haus der Gerechtigkeit ist jedoch nicht allwissend, und die Freunde sollten verstehen, dass es einen Unterschied zwischen Unfehlbarkeit und Allwissenheit gibt. Wie der Hüter, möchte auch das Haus der Gerechtigkeit mit Fakten versorgt werden, wenn es eine Entscheidung zu treffen hat und wie er kann es seine Entscheidung durchaus ändern, wenn neue Fakten aufkommen oder wenn sich zu einem künftigen Zeitpunkt die Gegebenheiten ändern. Wir haben in den Schriften Shoghi Effendis nichts gefunden, was darauf hindeutet, dass das Haus der Gerechtigkeit bei irgendeiner Gelegenheit eine »falsche Entscheidung« treffen würde.A79
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Die Institutionen der Administrativen Ordnung Bahá’u’lláhs, die in den Bestimmungen Seiner Offenbarung wurzeln, sind allmählich und organisch entstanden, während die Bahá’í-Gemeinde durch den mächtigen göttlichen Impuls, der in diesem Zeitalter der Menschheit zuteilwurde, gewachsen ist. Die Besonderheiten und Aufgaben jeder dieser Institutionen haben sich entwickelt und entwickeln sich immer noch, ebenso wie die Beziehungen zwischen ihnen. In seinen Schriften erläutert der geliebte Hüter die Grundelemente dieses mächtigen Systems und macht deutlich, dass die Administrative Ordnung sowohl den Kern als auch das Muster der Weltordnung darstellt, obgleich sie sich in vielerlei Hinsicht von dieser Weltordnung unterscheidet, die ins Leben zu rufen die Bestimmung der Bahá’í-Offenbarung ist. Während die Entwicklung der Institutionen der Administrativen Ordnung viele Veränderungen vollzieht, um den wechselnden Bedingungen je nach Zeit und Ort zu genügen, sollte sie sich strikt an die wesentlichen Prinzipien der Bahá’í-Verwaltung halten, die in den Heiligen Schriften und den Interpretationen ‘Abdu’l-Bahás und Shoghi Effendis dargelegt sind.A80
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Bereits in Die Sendung Bahá’u’lláhs hat Shoghi Effendi zweifelsfrei dargelegt, dass die Funktion, autoritative Auslegungen der Lehren vorzunehmen, ausschließlich dem Hüter vorbehalten ist. Weder das Universale Haus der Gerechtigkeit noch irgendeine andere Institution, Person oder Gruppe kann diese Funktion übernehmen. Dass das Universale Haus der Gerechtigkeit niemals die dem Hüter vorbehaltenen Funktionen antasten wird, zeigen nicht nur seine eigenen Worte und Taten, sondern auch die Aussage Shoghi Effendis in demselben Dokument: »Keine von beiden Institutionen kann oder wird jemals den heiligen und festgeschriebenen Verantwortungsbereich der anderen verletzen.« Gewährleistet wird das durch die Tatsache, dass sowohl das Universale Haus der Gerechtigkeit als auch der Hüter »beide unter der Fürsorge und dem Schutz der Schönheit Abhá, unter dem Schirm und der unfehlbaren Führung Seiner Heiligkeit, des Erhabenen« stehen.A81
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Die Bedeutungen der Begriffe »Erläuterung« und »Auslegung«, wie sie im Hinblick auf die Funktionen der Bahá’í-Institutionen verwendet werden, dürfen selbstverständlich nicht miteinander verwechselt werden. Die Erläuterungen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit ergeben sich aus seiner gesetzgebenden Funktion und unterscheiden sich somit von der Auslegung. Die göttlich inspirierte Gesetzgebung des Hauses der Gerechtigkeit versucht nicht zu sagen, was das geoffenbarte Wort bedeutet – sie stellt fest, was in Fällen zu tun ist, in denen der geoffenbarte Text oder seine autoritative Auslegung sich nicht eindeutig äußern; und in diesem Zusammenhang bietet sie Erklärungen an. Sie befindet sich somit auf einer gänzlich anderen Ebene als der Heilige Text, und das Universale Haus der Gerechtigkeit ist befugt, seine eigene Gesetzgebung aufzuheben oder zu ändern, wann immer die Umstände dies als angebracht erscheinen lassen. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Funktionen der Erläuterung und der Auslegung, um es nochmal anders auszudrücken, besteht darin, dass die Gesetzgebung mit seiner daraus resultierenden Erläuterung durch das Haus der Gerechtigkeit selbst geändert werden kann, während die Auslegung des Hüters eine Darlegung der Wahrheit ist, die nicht verändert werden kann.A82
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Wir haben einen Brief von einem Gläubigen aus dem Iran mit Fragen zum Hütertum und zum Universalen Haus der Gerechtigkeit erhalten. Wir schätzen sehr, dass in diesem Land die Festigkeit im Bund zu den besonderen Merkmalen der Gläubigen gehört, die über die Grundsätze und wesentlichen Tatsachen im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung der Autorität in der Sache im Bilde sind. Dennoch sollte keiner von ihnen zögern, sich um eine Klärung der Punkte zu bemühen, zu denen sie Fragen haben, denn die Feinde des Glaubens sind unermüdlich in ihren Versuchen, die Saat der Verwirrung und des Zweifels auszustreuen. Angesichts der Ermahnungen des geliebten Meisters an uns alle, in Fragen des Schutzes stets wachsam zu sein, ist es zudem für die Freunde hilfreich, von Zeit zu Zeit die relevanten Grundlagen zu durchdenken. Wir haben uns daher entschlossen, Ihnen folgende Hinweise zukommen zu lassen…. Fragen, zum Hütertum und zum Universalen Haus der Gerechtigkeit, können geklärt werden durch ein sorgfältiges Studium der Schriften Bahá’u’lláhs, ‘Abdu’l-Bahás und Shoghi Effendis sowie durch die Erklärungen des Hauses der Gerechtigkeit, das, wie ‘Abdu’l-Bahá erklärt, »über alle Probleme, die zu Kontroversen führen, über alle Fragen, die ungeklärt sind oder nicht ausdrücklich im Buche behandelt werden, beraten« wird. »Was auch immer sie entscheiden«, versichert Er den Freunden, »hat dieselbe Gültigkeit wie der heilige Text.« Vor dem Hinscheiden ‘Abdu’l-Bahás im Jahre 1921 waren die Vorkehrungen, die Er in Seinem Willen und Testament getroffen hatte, um den Glauben zu schützen und seine stetige Weiterentwicklung in der Zukunft zu gewährleisten, gemeinhin unbekannt. Die Gläubigen erwarteten den Tag, an dem das Universale Haus der Gerechtigkeit errichtet werden würde, da es in den Heiligen Texten bereits ausdrücklich erwähnt worden war. Es gab jedoch keine eindeutige Vorstellung davon, dass es einen Hüter geben würde. Tatsächlich sagte Shoghi Effendi später, er habe im Voraus nichts von der Stellung gewusst, zu der er berufen wurde. Allenfalls habe er gedacht, im Willen und Testament würde er als ältester Enkel ‘Abdu’l-Bahás mit der Verantwortung betraut werden, die Wahl des Universalen Hauses der Gerechtigkeit zu organisieren. Erst nachdem das Testament verlesen worden war, wurde die Institution des Hütertums allgemein bekannt, und die Bahá’í-Gemeinde erkannte weltweit Shoghi Effendi als das Haupt des Glaubens an, dem sich alle zuwenden müssen. Eine aufmerksame Lektüre von ‘Abdu’l-Bahás Testament macht deutlich, dass Er nicht auf ein vorherbestimmtes Ergebnis hinwies, sondern für mehrere Fälle vorsorgte, die je nach zukünftigen Gegebenheiten möglicherweise auf den Glauben zukommen könnten. So wurde etwa der zweite Abschnitt des Testaments, der sich nur auf das Universale Haus der Gerechtigkeit bezieht und das Hütertum nicht erwähnt, zu einer Zeit geschrieben, als für Sein eigenes Leben unmittelbare Gefahr bestand und Shoghi Effendi noch ein kleiner Junge war. In dieser Zeit hatte ‘Abdu’l-Bahá Vorkehrungen für die unverzügliche Wahl des Universalen Hauses der Gerechtigkeit getroffen, sofern die Bedrohung für Sein Leben sich konkretisieren würde. Durch die Gnade Gottes ging die Krise vorüber, und es blieb schließlich viele Jahre später Shoghi Effendi dem Hüter und Oberhaupt des Glaubens überlassen, den Zeitpunkt der Bildung des Hauses der Gerechtigkeit zu bestimmen. Schon früh zog er die Möglichkeit in Betracht, die Wahl bald nach dem Hinscheiden ‘Abdu’l-Bahás durchführen zu lassen, womit das Haus der Gerechtigkeit und der Hüter zur gleichen Zeit im Amt gewesen wären. Allerdings bestimmte er, dass die Grundlagen der Administrativen Ordnung zunächst auf örtlicher und auf nationaler Ebene fest verankert sein mussten, und so kam es schließlich dazu, dass das Haus der Gerechtigkeit mehrere Jahre nach seinem eigenen Hinscheiden gebildet wurde. Dass der Übergang von der Amtszeit des Hüters zur Wahl des Universalen Hauses der Gerechtigkeit verhältnismäßig reibungslos vonstattenging, kann darauf zurückgeführt werden, wie gewisse Bestimmungen im Testament formuliert wurden. ‘Abdu’l-Bahás Testament sieht eindeutig die Möglichkeit eines Nachfolgers für Shoghi Effendi vor und vor diesem Hintergrund finden wir im Laufe seiner sechsunddreißigjährigen Amtszeit von ihm oder in seinem Auftrag geschriebene Stellungnahmen, die künftige Hüter in Betracht ziehen. Es gibt jedoch keine Zusicherungen in den Schriften, dass die Linie der Hüter während der gesamten Sendung fortbestehen würde; vielmehr wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass eine solche Linie endet. Diesbezüglich erklärt Bahá’u’lláh im Kitáb-i-Aqdas: »Wohltätige Stiftungen fallen an Gott, den Offenbarer der Zeichen, zurück. Niemand hat das Recht, ohne Erlaubnis von Ihm, dem Dämmerort der Offenbarung, über sie zu verfügen. Nach Ihm geht diese Amtsgewalt auf die Aghṣán über, nach diesen auf das Haus der Gerechtigkeit – wenn es zu dieser Zeit in der Welt errichtet sein wird –, damit sie diese Stiftungen für die Stätten verwenden, die in der Sache Gottes erhöht sind, sowie für alles, was ihnen von Ihm, dem Gott der Kraft und Macht, aufgetragen ist. Andernfalls fallen die Stiftungen an das Volk Bahás, das nicht spricht, außer mit Seiner Erlaubnis und nicht urteilt, außer im Einklang mit dem, was Gott auf dieser Tafel geboten hat – siehe, es sind die Kämpen des Sieges zwischen Himmel und Erde! –, damit sie sie so verwenden, wie es im Buche von Gott, dem Mächtigen, dem Gabenreichen, niedergelegt ist.« Das Hinscheiden Shoghi Effendis hat die beschriebene Situation herbeigeführt, in der die den Aghṣán – zuerst ‘Abdu’l-Bahá und dann Shoghi Effendi – übertragene Autorität endete, bevor das Haus der Gerechtigkeit errichtet wurde. In seinem Willen und Testament spezifiziert ‘Abdu’l-Bahá in klarsten Worten die Bedingungen, unter denen Shoghi Effendi seinen Nachfolger als Hüter hätte benennen sollen: »O ihr Geliebten des Herrn! Dem Hüter der Sache Gottes obliegt es, zu seinen Lebzeiten seinen künftigen Nachfolger zu ernennen, damit nach seinem Hinscheiden keine Unstimmigkeiten aufkommen. Der Ernannte muss in seinem Wesen Loslösung von allem Weltlichen offenbaren, Inbegriff der Reinheit sein, Gottesfurcht, Erkenntnis, Weisheit und Bildung aufweisen. Sollte daher der Erstgeborene des Hüters der Sache Gottes nicht die Wahrheit der Worte offenbaren: ›Das Kind ist das verborgene Wesen seines Vaters‹, das heißt, sollte es nicht sein geistiges Wesen (des Hüters der Sache Gottes) erben und sollte seine ruhmreiche Abkunft nicht mit einem guten Charakter gepaart sein, so muss er (der Hüter der Sache Gottes) einen anderen Ast als Nachfolger bestimmen. Die Hände der Sache Gottes wählen aus ihrer Mitte neun Personen, die sich allezeit den wichtigen Diensten in der Arbeit des Hüters der Sache Gottes widmen. Die Wahl dieser neun erfolgt einstimmig oder mit Stimmenmehrheit durch die Gesamtheit der Hände der Sache Gottes, und diese neun müssen einstimmig oder mit Stimmenmehrheit die Wahl dessen bestätigen, den der Hüter der Sache Gottes zu seinem Nachfolger erwählt hat, und zwar in solcher Weise, dass die zustimmenden und die ablehnenden Stimmen nicht erkennbar sind (d.h. in geheimer Abstimmung).« Die persönlichen Ansichten eines jeden Einzelnen in Bezug auf die obige Aussage, ungeachtet dessen, wie gelehrt jemand ist, können nicht mit dem unfehlbaren Verständnis des Hüters für diese Passage verglichen werden. Shoghi Effendi, der sich während seiner gesamten Amtszeit treu an die Wünsche Bahá’u’lláhs und ‘Abdu’l-Bahás hielt, wäre in einer für die Integrität des Glaubens so wesentlichen Angelegenheit wie der Frage der Ernennung seines Nachfolgers niemals nachlässig gewesen. Es ist undenkbar, dass er jemanden zu seinem Nachfolger ernannt hätte, der nicht die von ‘Abdu’l-Bahá in Seinem Testament festgelegten Qualifikationen besaß. Es ist ebenso unhaltbar zu behaupten, dass er dies in einer Weise getan hätte, die abweicht von den im selben Dokument enthaltenden ausdrücklichen Anforderungen, zu denen die Bestätigung seiner Wahl durch neun dafür vorgesehene Hände der Sache Gottes gehört, damit nach »seinem Hinscheiden kein Meinungsstreit entsteht.« Wie abwegig ist die Unterstellung der Bundesbrecher, Shoghi Effendi würde die Anweisungen des Meisters ignorieren und eine verschleierte und indirekte Ernennung seines Nachfolgers vornehmen! Stattdessen sollte die Tatsache, dass Shoghi Effendi keinen Nachfolger benannt hat, als ein Zeichen dafür gewertet werden, dass er sich gewissenhaft an jedes Wort im Testament ‘Abdu’l-Bahás gehalten hat und als Hinweis auf seine Schlussfolgerung, dass es keine qualifizierte Person gab, die er hätte ernennen können. Allen, die Bahá’u’lláh standhaft folgen, sollte daher klar sein, dass das Ende der Linie der Hüter nicht das Ergebnis irgendeiner Entscheidung oder Maßnahme der Hände der Sache Gottes nach dem plötzlichen Hinscheiden Shoghi Effendis war. Die Linie wurde beendet, als Shoghi Effendi, gezwungen durch die Gegebenheiten und die ausdrücklichen Verfügungen des Testaments, keinen Nachfolger benannte. Die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass sie eines Tages wiederhergestellt werden könnte, ist müßig. ‘Abdu’l-Bahá schrieb: »… dass vor Ablauf von tausend Jahren niemand das Recht hat, ein einziges Wort zu äußern, nicht einmal um die Stufe des Hütertums in Anspruch zu nehmen.« Und in derselben Passage ermahnte er die Freunde: »Sollte es Meinungsverschiedenheiten geben, wird das Höchste Haus der Gerechtigkeit unverzüglich die Probleme lösen.« Das Universale Haus der Gerechtigkeit erklärte kurz nach seiner Gründung, »dass es keinen Weg gibt, einen zweiten Hüter zum Nachfolger Shoghi Effendis zu ernennen.« Während die Linie der Hüter beendet ist, bleibt der Bund bestehen. Der umfangreiche Bestand an Auslegungen von Shoghi Effendi fließt in die Entscheidungen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit ein, während der Glaube seinen Vormarsch fortsetzt. Die Einheit des Glaubens wird gewahrt und die Verwirklichung von Bahá’u’lláhs großem Ziel für die Menschheit sichergestellt. »Die Hand der Allmacht hat Seine Offenbarung auf ein unanfechtbares, dauerhaftes Fundament gestellt«, erklärte Bahá’u’lláh. »Stürme menschlichen Streites vermögen ihre Grundfesten nicht zu schwächen, noch werden die wunderlichen Vorstellungen der Menschen ihrem Gefüge schaden können.« * * * Eine der spezifischen Fragen, die in dem Brief, den wir erhalten haben, aufgeworfen wurden, betrifft die Bedeutung der Bezeichnung »Aghṣán«, wie sie in den Schriften zu finden ist. Während sich der Begriff in einigen Fällen, wie der Hüter bekräftigt, speziell auf Bahá’u’lláhs Söhne bezieht, wird er bisweilen weiter gefasst und schließt Seine männlichen Nachkommen ein. Zum Beispiel bezeichnet ‘Abdu’l-Bahá in Seinem Testament Shoghi Effendi als »den ausersehenen Ast«. Die Bezeichnung von Shoghi Effendi hierbei als Ghuṣn – die Singularform von Aghṣán – folgt dem Sprachgebrauch Bahá’u’lláhs in Bezug auf die Titel, die Er Seinen Söhnen gab, nämlich der Größte Ast, der Größere Ast und der Reinste Ast. In einem im Auftrag von Shoghi Effendi geschriebenen Brief wird erklärt, dass sich das Wort Aghṣán auf Bahá’u’lláhs Nachkommen bezieht; in einem weiteren wird Hussein Rabbani, der Bruder des Hüters, beschrieben als »Enkel des Meisters, ein Afnán und Aghṣán, wie im Testament des Meisters erwähnt.« Es ist also offensichtlich, dass die Bezeichnung Aghṣán, oder Ghuṣn Shoghi Effendi und die anderen männlichen Nachkommen Bahá’u’lláhs einschließt. Sollten zu irgendeiner Zeit männliche Nachkommen Bahá’u’lláhs in Erscheinung treten, die dem Bund treu sind, so wäre es dennoch für keinen von ihnen möglich, das Amt des Hütertums zu bekleiden, denn, wie bereits dargelegt, können sie ohne die Ernennung durch Shoghi Effendi keinen Anspruch auf die Stufe des Hütertums erheben, und es gibt keine Möglichkeit, dass einer von ihnen durch einen Gesetzesakt des Hauses der Gerechtigkeit dazu ernannt wird. * * * Eine weitere Anfrage betrifft die Errichtung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit. Insbesondere wurde die Frage gestellt, ob das Wirken eines von Shoghi Effendi erwähnten »offiziell anerkannten« Internationalen Bahá’í-Gerichts im Heiligen Land eine wesentliche Vorstufe zur Entwicklung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit war. Wie Sie zweifellos wissen, erklärte Shoghi Effendi, dass »‘Abdu’l-Bahá selbst in einem Seiner frühesten Sendschreiben die Möglichkeit in Betracht gezogen hat, das Universale Haus der Gerechtigkeit noch zu Seinen eigenen Lebzeiten zu errichten.« Der Meister beschrieb die Anforderungen, die für seine Bildung notwendig waren, und darin war nicht die Einrichtung eines religiösen Gerichts einschlossen: »Das Höchste Haus der Gerechtigkeit ist nach dem System zu wählen, das bei der Wahl der Parlamente Europas verwendet wird. Und wenn die Länder eine Führung bekommen, werden die Häuser der Gerechtigkeit der verschiedenen Länder das Höchste Haus der Gerechtigkeit wählen. Wann immer alle Geliebten Gottes in jedem Land ihre Abgeordneten benennen, diese ihrerseits ihre Vertreter wählen und diese Vertreter wiederum eine Körperschaft wählen, ist diese Körperschaft als das Höchste Haus der Gerechtigkeit anzunehmen. Die Errichtung dieses Hauses ist nicht vom Übertritt aller Nationen der Welt zum Glauben abhängig. Wenn zum Beispiel die Verhältnisse günstig wären und keine Unruhen entstünden, würden die Freunde in Persien ihre Vertreter wählen, und genauso würden die Freunde in Amerika, in Indien und anderen Gebieten ihre Vertreter wählen, und diese würden ein Haus der Gerechtigkeit wählen. Dieses Haus der Gerechtigkeit wäre das Höchste Haus der Gerechtigkeit. Das ist alles.« Während der sechsunddreißig Jahre seiner Amtszeit, in denen er die Bahá’í-Welt leitete und sich bemühte, die Grundlagen der Administrativen Ordnung zu legen, skizzierte Shoghi Effendi spezifische Entwicklungsschritte, die letztlich zur Errichtung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit führen sollten. Die Verwirklichung einiger dieser Ziele hing in hohem Maße von den Anstrengungen der Gläubigen selbst ab – eine Erhöhung der Zahl der Örtlichen und Nationalen Geistigen Räte, die Ernennung des Internationalen Bahá’í-Rates und seine Entwicklung zu einem gewählten Gremium. Andere wiederum hingen von den gesellschaftlichen Kräften ab und konnten trotz aller Bemühungen der Bahá’í-Gemeinde nicht verwirklicht werden. Zum Beispiel erklärte der Hüter 1929, » … dass unter günstigen Umständen, wenn die Bahá’í Persiens und der benachbarten Länder unter sowjetischer Herrschaft ihre nationalen Vertreter … wählen können, das einzig noch bestehende Hindernis auf dem Weg zur endgültigen Bildung des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit beseitigt sein wird.« Später, nach der Ausweisung von Bahá’í aus Russland durch die Behörden, wird in einem in seinem Namen geschriebenen Brief erklärt: »Zu der Zeit, als er von Russland sprach, gab es dort Bahá’í; aber nun hat die Gemeinde praktisch aufgehört zu bestehen. Deshalb kann die Bildung des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit nicht von einem Nationalen Geistigen Rat Russlands abhängen.« In gleicher Weise spezifizierte Shoghi Effendi Zielvorgaben für die Schaffung von Bahá’í-Gerichtshöfen, darunter nationale Gerichtshöfe in bestimmten Ländern Asiens, und als ein Schritt in der Entwicklung des Internationalen Bahá’í-Rates, dem Vorläufer des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, einen Gerichtshof im Heiligen Land. Bereits 1929 wurde angestrebt, den Nationalen Geistigen Rat als unabhängigen Bahá’í-Gerichtshof durch die ägyptische Regierung anerkennen zu lassen. Mit der Zeit führten veränderte Bedingungen dazu, dass die Bildung solcher religiösen Gerichtshöfe nicht mehr möglich war. Wie die Hände der Sache Gottes 1959 in ihrem Aufruf zur Wahl des Internationalen Bahá’í-Rates und letztlich zur Errichtung des Hauses der Gerechtigkeit kommentierten: »Wir möchten den Gläubigen versichern, dass alle Anstrengungen unternommen werden, um vor dem für diese Wahl festgelegten Datum einen Bahá’í-Gerichtshof im Heiligen Land zu errichten. Wir sollten jedoch bedenken, dass der Hüter selbst eindeutig darauf hingewiesen hat, dass wegen des starken Trends zur Säkularisierung von religiösen Gerichtshöfen in diesem Teil der Welt dieses Ziel möglicherweise nicht erreicht wird.« * * * Eine weitere Frage, die aufgeworfen wurde, betrifft die Übernahme bestimmter zuvor vom Hüter ausgeübter Funktionen durch das Universale Haus der Gerechtigkeit. In Bezug auf Ḥuqúqu’lláh hat ‘Abdu’l-Bahá erklärt: »Verfügungen über das Ḥuqúq, ganz oder teilweise, sind gestattet, sollten aber mit Erlaubnis der zuständigen Institution des Glaubens geschehen, der sich alle zuwenden müssen.« Ebenso ist der Ausschluss von Bundesbrechern eine Verpflichtung, die vom Oberhaupt des Glaubens im Rahmen der Pflicht ausgeübt wird, die Sache vor denen zu schützen, die versuchen würden, ihre Einheit zu untergraben. Es ist bekannt, dass Shoghi Effendi während seiner Amtszeit zu verschiedenen Zeitpunkten, sowohl vor als auch nach der Berufung der Hände der Sache Gottes, gezwungen war, Bundesbrecher aus der Glaubensgemeinschaft auszuschließen. Diese Verantwortung fällt nun dem Universalen Haus der Gerechtigkeit zu, da es das Zentrum der Autorität ist, dem sich alle zuwenden müssen. Die derzeitigen Vorgehensweisen diesbezüglich sind in dem Statement Die Institution der Berater umrissen. In diesem Zusammenhang sollte man sich daran erinnern, dass die Bahá’í-Welt nach dem Tod Shoghi Effendis, in der kritischen Phase zwischen seiner Amtszeit und der Wahl des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, von Trauer überwältigt dennoch ihre Einheit bewahrt hat. Zur einzigen Herausforderung für ihre Unversehrtheit kam es etwa zwei Jahre nach seinem Tod, als Charles Mason Remey, der zu dieser Zeit einer der »Hände der Sache« war, Anspruch auf das Hütertum erhob. Wie Sie wissen, behauptete Remey, dass seine Ernennung im Jahr 1951 zum Vorsitzenden des im Entstehen begriffenen Internationalen Bahá’í-Rates bedeutete, dass er automatisch die Funktion als Oberhauptes des Universalen Hauses der Gerechtigkeit einnehmen sollte und somit der zweite Hüter war. Die Abwegigkeit von Remeys Behauptung ist offensichtlich und bedarf keiner näheren Erläuterung. Im Jahr 1957 gehörte er zu den »Händen der Sache«, die im Heiligen Land zusammenkamen, um zu überlegen, wie nach dem unerwarteten Tod des Hüters weiter verfahren werden sollte. Er bestätigte persönlich, dass Shoghi Effendi keinen Nachfolger ernannt hatte, und unterzeichnete ein von den Händen einvernehmlich zu diesem Zweck ausgestelltes Dokument. Als Unterzeichner eines weiteren solchen Dokuments stimmte er zu, dass die Gesamtheit der Hände der Sache bestimmen würde, wann und wie die Entwicklung des Internationalen Bahá’í-Rates in der Wahl des Hauses der Gerechtigkeit gipfeln würde. Zwei Jahre lang nahm er als einer der neun Hände, die für den Dienst im Heiligen Land bestimmt waren, an den Beratungen teil, die die Entwicklung der Bahá’í-Gemeinde leiteten. Dann beanspruchte er ohne Vorankündigung oder Diskussion mit den anderen Händen, die Stufe des Hütertums und das ohne explizite Ernennung durch Shoghi Effendi, wie sie in Wille und Testament festgelegt ist, und in direkter Verletzung der Anordnung ‘Abdu’l-Bahás, dass niemand einen solchen Anspruch erheben könne. In Ausübung der ihnen nach ‘Abdu’l-Bahás Willen übertragenen Autorität schlossen die Hände der Sache ihn als Bundesbrecher aus der Glaubensgemeinschaft aus. * * * In Angelegenheiten, die den Bund betreffen, müssen die Freunde fest und standhaft sein; sie sollten darüber wachen, dass die Argumente derer, die Zweifel säen, nicht zur Ursache von Verwirrung werden oder zu Streit und Uneinigkeit führen. Sollten Fragen auftauchen, die nicht geklärt werden können, sollten sie unverzüglich dem Universalen Haus der Gerechtigkeit vorgelegt werden. Die Freunde müssen sich besonders davor hüten, sich von den Einflüsterungen der übriggebliebenen Bundesbrecher und ihrer Anhänger verführen zu lassen, die versuchen, den Glauben der Gläubigen zu erschüttern. Während in der Vergangenheit die Bundesbrecher versuchten, die Autorität von Bahá’u’lláh, ‘Abdu’l-Bahá und Shoghi Effendi zu untergraben, fordern sie heute das Universale Haus der Gerechtigkeit heraus. Besonders besorgniserregend sind die, vor denen ‘Abdu’l-Bahá warnt: »…denn nach außen beteuern sie ihre Festigkeit und Standhaftigkeit im Bund, aber wenn sie auf offene Ohren stoßen, säen sie heimlich die Saat des Misstrauens.« Remeys kleine Gruppe von Verbündeten, die durch ein halbes Jahrhundert von Machtkämpfen zwischen konkurrierenden Strömungen völlig auf Abwege geraten war, hatte nur einen geringen Einfluss auf den Fortschritt des Glaubens. Die Aufregung, die sie mit ihren Aktionen verursachten, vermochte nicht mehr, als ein paar leblose Zweige und Blätter vom Baum der Sache zu schütteln. Diejenigen, die naiv sind, die nicht in den Lehren vertieft sind oder nicht fest im Bund stehen, diejenigen, die von ihrem Ego und ihrer Gier nach Führung kontrolliert werden, können in die Irre geführt werden und abtrünnig werden. Die Freunde sind aufgefordert, sich selbst und ihre Gemeinde zu schützen, indem sie sich strikt an die nachdrücklichen Ermahnungen halten, die in den heiligen Texten oft wiederholt werden. Wie ‘Abdu’l-Bahá ausführt: »An das Heiligste Buch müssen sich alle halten, und was darin nicht ausdrücklich verzeichnet ist, muss an das Universale Haus der Gerechtigkeit verwiesen werden. Was diese Körperschaft einstimmig oder mit Stimmenmehrheit beschließt, ist die Wahrheit und Gottes eigener Wille. Wer davon abweicht, gehört fürwahr zu denen, die Zwietracht lieben, böse Absichten bekunden und sich vom Herrn des Bundes abwenden. Mit diesem Haus ist das Universale Haus der Gerechtigkeit gemeint, das von allen Ländern, also von den Gebieten des Ostens und des Westens, wo die Geliebten sich befinden, nach der in westlichen Ländern, wie England, üblichen Wahlmethode zu wählen ist. Beachtet, eines der wichtigsten, grundlegenden Prinzipien der Sache Gottes ist, sich von den Bundesbrechern fernzuhalten und sie gänzlich zu meiden, weil sie ansonsten die Sache Gottes völlig zerstören, Sein Gesetz auslöschen und alle Mühen der Vergangenheit zunichtemachen würden. O Freunde! Es geziemt euch, mit großer Empfindsamkeit der Leiden Seiner Heiligkeit des Erhabenen zu gedenken und der Ewiggesegneten Schönheit eure Treue zu erweisen. Größte Mühe ist erforderlich, damit sich nicht all diese Nöte, Leiden und Heimsuchungen, all das auf dem Pfad Gottes in Strömen vergossene reine, geheiligte Blut als vergebens erweisen. O ihr Geliebten des Herrn! Bemüht euch von ganzem Herzen darum, die Sache Gottes vor dem Angriff der Unaufrichtigen zu schützen, denn solche Seelen machen Grades krumm und verkehren die Wirkung aller edlen Bestrebungen ins Gegenteil.« Die Gläubigen, die in der Wiege des Glaubens mehr als ein Jahrhundert lang dem Ansturm von Regierung und Klerus widerstanden, die über die Gefahren triumphierten, die von der Auflehnung Azals und Muḥammad-‘Alís ausgingen, die sich von denen distanzierten, die sich Shoghi Effendi entgegenstellten, werden die heuchlerischen und lächerlichen Argumente jener wenigen Personen leicht durchschauen, die miteinander darum wetteifern, Remeys Abweichung zum Vorwand zu nehmen, eine Handvoll persönlicher Anhänger anzulocken. Seien Sie unserer Gebete an der Heiligen Schwelle für die geliebten Freunde überall in jenem Heiligen Land versichert.A83
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Im Allgemeinen möchte das Haus der Gerechtigkeit für die Freunde den größtmöglichen Freiraum erhalten, um die Offenbarung Bahá’u’lláhs zu erforschen und ihr persönliches Verständnis der Lehren mit anderen zu teilen. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass der Meister in Bezug auf Schlussfolgerungen aus den Texten eindeutig feststellt, dass: »…Schlüsse und Folgerungen einzelner Gelehrter nur dann verbindlich werden, wenn das Haus der Gerechtigkeit sie sich zu eigen macht. Der Unterschied besteht genau darin, dass Schlussfolgerungen und Bestätigungen der Körperschaft des Hauses der Gerechtigkeit, deren Mitglieder von der weltweiten Bahá’í-Gemeinde gewählt und ihr bekannt sind, nicht zum Meinungsstreit führen, während Schlussfolgerungen einzelner Gelehrter unweigerlich Konflikte zur Folge hätten und in Spaltung und Zersplitterung enden würden. Die Einheit des Wortes ginge verloren. Die Einheit des Glaubens wäre dahin, und das Fundament des Gottesglaubens wäre erschüttert.« Das Universale Haus der Gerechtigkeit beabsichtigt derzeit nicht, auf frühere Erläuterungen zu seinen Pflichten und Befugnissen näher einzugehen. Dass das Haus der Gerechtigkeit selbst es nicht für erforderlich hält, dies zu tun, sollte die Freunde darauf aufmerksam machen, dass es unklug ist, zu versuchen, seinen Wirkungskreis so genau zu definieren. Es sei jedoch angemerkt, dass es zwar eindeutige Passagen in den maßgeblichen Texten gibt, die auf die Unfehlbarkeit des Hauses der Gerechtigkeit beim Erlass von Gesetzen hinweisen, dass aber das Argument, es sei nur in dieser Hinsicht frei von Irrtum, nicht haltbar ist. Die vielen nachdrücklichen Aussagen in den Schriften, wie etwa der folgende Auszug aus dem Testament ‘Abdu’l-Bahás, sollten sicherlich genügen, um alle derartigen Behauptungen zurückzuweisen: »Der heilige, jugendliche Ast, der Hüter der Sache Gottes, wie auch das Universale Haus der Gerechtigkeit, das universell zu wählen und einzusetzen ist, stehen beide unter der Fürsorge und dem Schutz der Schönheit Abhá, unter dem Schirm und der unfehlbaren Führung Seiner Heiligkeit des Erhabenen – möge mein Leben ein Opfer für sie beide sein. Was immer sie entscheiden, ist von Gott. Wer ihm nicht gehorcht oder ihnen nicht gehorcht, hat Gott nicht gehorcht. Wer sich gegen ihn oder gegen sie auflehnt, hat sich gegen Gott aufgelehnt. Wer sich ihm widersetzt, hat sich Gott widersetzt. Wer mit ihnen streitet, hat mit Gott gestritten.« Neben der Frage der Unfehlbarkeit gibt es die Frage der Autorität. In einem Brief, der im Namen Shoghi Effendis geschrieben wurde, heißt es: »Es ist nicht Sache der einzelnen Gläubigen, den Bereich der Autorität des Hüters einzugrenzen oder zu beurteilen, wann sie dem Hüter zu gehorchen haben und wann es ihnen freisteht, sein Urteil abzulehnen. Eine solche Haltung würde ganz offensichtlich zu Verwirrung und Spaltung führen.« In Bezug auf das Universale Haus der Gerechtigkeit gilt das gleiche Verständnis. Unfehlbarkeit ist ein tiefgründiges geistiges Konzept, das in den Bahá’í-Schriften enthalten ist. Indem die Gläubigen über die entsprechenden Textstellen reflektieren, werden sie naturgemäß zu ihrem eigenen Verständnis des Themas gelangen. Persönliche Ansichten sollten jedoch nicht anderen aufgezwungen werden, noch sollten sie so gefördert werden, dass sie sich zu Doktrinen verfestigen, die nicht im expliziten Text zu finden sind. Wenn sich die Freunde über ihre jeweilige Sichtweise zum Universalen Haus der Gerechtigkeit – der Körperschaft, an die alle Dinge verwiesen werden müssen – austauschen, sollten sie sich davor hüten, ins Extrem zu verfallen, indem sie entweder seine Stufe herabsetzen oder ihm überzogene Eigenschaften zuschreiben. Gibt es eine bessere Ermahnung, die man in einer solchen Angelegenheit beherzigen sollte, als die, die der geliebte Meister gab, als einige Gläubige über Seine eigene Stufe in Uneinigkeit gerieten: »Diese Diskussionen werden zu keinem Ergebnis oder Nutzen führen: Wir müssen solche Debatten und Kontroversen völlig beiseitelegen – nein, wir müssen sie gänzlich vergessen und uns erheben, um das zu vollenden, was an diesem Tag vorgeschrieben und erforderlich ist. Diese Debatten sind nichts weiter als Worte ohne tiefere Bedeutung; sie sind bloße Einbildungen ohne Bezug zur Wirklichkeit. Wahr und wirklich ist, dass wir uns vereinen, in unserer Absicht übereinstimmen und uns erheben, um diese dunkle Welt mit Licht zu durchfluten, um Feindschaft und Fremdheit unter den Menschenkindern auszumerzen, um die Welt mit den heiligen Brisen des Charakters und der Lebensführung der Abhá-Schönheit zu beseelen und zu beleben, um das Licht göttlicher Führung über Ost und West zu ergießen, um den Tabernakel der Liebe Gottes zu errichten und alle Menschen in seinem Schutz zu versammeln, um jeder Seele unter dem Schatten des gesegneten Baumes Frieden und Gelassenheit zu verleihen, um eine Liebe zu zeigen, die den Feind in Erstaunen versetzt, um gefräßige und blutdürstige Wölfe in Gazellen auf den Wiesen der Liebe Gottes zu verwandeln, um den Unterdrücker den süßen Geschmack der Sanftmut schmecken zu lassen, um diejenigen, die töten, die Ergebung und Duldsamkeit derer zu lehren, die es hinnehmen, getötet zu werden, um die Verse des einen wahren Gottes zu verbreiten, um die Tugenden und die Vollkommenheit des allherrlichen Herrn zu preisen, um laut zum höchsten Himmel auszurufen ›O Du Herrlichkeit des Allherrlichen!‹ und den Bewohnern seines Reiches den Ruf ›Die Erde wird leuchten im Licht ihres Herrn!‹A84 zu Gehör zu bringen.« Das Haus der Gerechtigkeit fordert die Freunde auf, sich nicht in solche fruchtlosen theologischen Diskussionen zu verstricken, die in vergangenen Sendungen zu Konflikten und Streit geführt haben, damit sie im Blick behalten, welche Verantwortung sie für die Verkündigung der Einheit der Menschheit haben und nicht aus den Augen verlieren, welche Rolle der von Bahá’u’lláh gestiftete Bund für die Vereinigung von Herz, Seele und Verstand der Menschen spielt.A85
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Es ist ermutigend zu sehen, dass die Freunde mit solchem Eifer die Botschaften des Universalen Hauses der Gerechtigkeit studieren, die sich auf den Plan beziehen. Das Gesprächsniveau, das entsteht, während sie sich bemühen, die erhaltene Führung in die Tat umzusetzen und aus den gewonnenen Erfahrungen zu lernen, ist beeindruckend. Wir können jedoch nicht umhin zu bemerken, dass die Erfolge tendenziell nachhaltiger sind in den Regionen, in denen die Freunde sich bemühen, die Gesamtheit der in den Botschaften vermittelten Vision zu verstehen, während Schwierigkeiten häufig auftreten, wenn einzelne Formulierungen und Sätze aus dem Zusammenhang gerissen und als Einzelfragmente betrachtet werden. Die Institutionen und Agenturen des Glaubens sollten den Gläubigen helfen, den Inhalt zu analysieren, aber nicht zu verkürzen, über die Bedeutung nachzudenken, aber nicht bei einzelnen Worten zu verweilen, verschiedene Handlungsbereiche zu identifizieren, sie aber nicht voneinander zu separieren. Wir wissen, dass dies keine leichte Aufgabe ist. In der Gesellschaft wird immer mehr in Phrasen gesprochen. Wir hoffen, dass die Gewohnheiten, die die Freunde in den Studienkreisen herausbilden, um mit reichhaltigen, vielschichtigen Gedanken umzugehen und um zu einem besseren Verständnis zu gelangen, auf verschiedene Handlungsfelder ausgedehnt werden.A86
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Wie sich nach und nach herausstellt, erreicht der organische Wachstumsprozess, den das Haus der Gerechtigkeit in den letzten Plänen umrissen hat, ein höheres Maß an Komplexität, insbesondere in den Clustern, in denen die Zahl der aktiven Teilnehmer deutlich gestiegen ist. Die Umgestaltung von Gemeinden, Cluster um Cluster auf der ganzen Welt, berührt, obwohl sie sich noch in einem frühen Stadium befindet, die grundlegendsten gesellschaftlichen und kulturellen Kräfte, Strömungen und Bestrebungen. Dieser Wachstumsprozess beinhaltet ein kohärentes und systematisches Handlungsmuster, das sich auf die Gemeindebildung konzentriert, und umfasst die Vervielfachung von Studienkreisen und Institutskampagnen, die Erziehung von Kindern, die geistige Förderung der Juniorjugendlichen, individuelle und kollektive Lehrbemühungen, Besuche in den Wohnungen von Gläubigen und ihren Freunden, die Förderung von kollektivem Andachtslebens, soziales Handeln, eine stärkere Beteiligung an den Diskursen der Gesellschaft sowie viele andere Elemente, die die Fähigkeit von Einzelnen, Institutionen und der Gemeinde – den drei Protagonisten des Plans – verbessern. Im Mittelpunkt dieses Handlungsmusters steht die Entwicklung von menschlichen Hilfsquellen durch das Trainingsinstitut, mit einer Kursfolge, die in den Teilnehmern eine Haltung des Lernens verstärkt, durch die sich das Verständnis erweitert, während sie zunehmend komplexere Dienste leisten. Dieser Bildungs- und Erziehungsprozess lässt ein tiefes Verlangen nach dem Wort Gottes entstehen und fördert nicht nur eine dauerhafte Gewohnheit des Studiums und der Reflexion über diese Quelle allen Fortschritts, sondern ermöglicht den Freunden auch, die Lehren in ihrem eigenen Leben und im sich entfaltenden Gemeindeleben anzuwenden. In seinen Mitteilungen an die Bahá’í-Welt hat das Haus der Gerechtigkeit diese Entwicklungen beschrieben und erläutert, und die Berater und Nationalen Geistigen Räte, die Mitglieder des Hilfsamtes und ihre Assistenten sowie die regionalen und örtlichen Institutionen haben Schulter an Schulter mit den Gläubigen gearbeitet, die sich bemühen, diese Führung zu verstehen und darauf zu reagieren. In dem Maße, in dem die Freunde, einschließlich derer, die an Institutskursen nicht teilnehmen möchten, die Führung des Hauses der Gerechtigkeit als Ganzes annehmen und sich mit Liebe und wahrem Bahá’í-Geist um ihre Institutionen scharen, werden sie feststellen, dass die Fragen, die sie vielleicht haben, geklärt sind.A87
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Wie Sie zweifellos wissen, betonen die Bahá’í-Lehren sowohl die Unveränderlichkeit der Gesetze Bahá’u’lláhs als auch die mit ihrer Anwendung verbundene Flexibilität. Bahá’u’lláh hat dem Haus der Gerechtigkeit die Verantwortung übertragen, Seine Gesetze zu ergänzen und anzuwenden, und Er erklärt, dass dessen Amtsträger »entsprechend den Nöten und Erfordernissen der Zeit handeln können«.A88
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Im Bemühen, ihre Schwierigkeiten zu überwinden und neue Handlungsmuster zu schaffen, müssen die Freunde, als Einzelne und auch als Mitglieder von Institutionen, ‘Abdu’l-Bahás Ermahnung zur Bedeutung von Liebe und Verbundenheit beherzigen und sich Seine Zusicherung vor Augen halten, dass »es die Einheit ist, durch die Wahrheit enthüllt und das Falsche richtiggestellt wird«. Die Ordnung, die Bahá’u’lláh in die Welt gebracht hat, wird sich über Jahrzehnte und Jahrhunderte entfalten und dabei immer mehr Komplexität, Wirksamkeit und Einfluss gewinnen. Shoghi Effendi erklärte: »Wir müssen darauf vertrauen, dass wir im Laufe der Zeit und durch die Führung von Gottes Universalem Haus der Gerechtigkeit ein klareres und umfassenderes Verständnis ihrer Vorkehrungen und Auswirkungen erhalten werden.« Er warnte auch, »… dass die verheißene Herrlichkeit jener Oberherrschaft, die die Bahá’í-Lehren erahnen lassen, erst in der Fülle der Zeit offenbar werden kann, …«A89
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Natürlich ist die Bahá’í-Verwaltung ein integraler Bestandteil der Lehren Bahá’u’lláhs. Daher ist es die fortwährende Aufgabe Seiner Geliebten, ihre Wertschätzung für die Grundsätze, auf denen sie beruht, zu vertiefen und sie in ihrem Handeln treu zu befolgen. Die Institutionen der Bahá’í-Administrativen Ordnung, versichert der Hüter, wirken als Kanäle, durch die die verheißenen Segnungen Bahá’u’lláhs fließen können. Sie dienen dazu, »die Interessen des Bahá’í-Glaubens zu fördern, seine Tätigkeiten zu koordinieren, seine Grundsätze anzuwenden, seine Ideale zu verkörpern und sein Ziel zu verwirklichen« und wirken »nicht nur als Kern, sondern als Muster der Neuen Weltordnung schlechthin«.A90
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Das Haus der Gerechtigkeit hat uns gebeten, Ihnen zu versichern, dass es die Bekundung Ihrer ernsten Bedenken über seine Mitgliedschaft, die den Männern vorbehalten ist, ebenso zu schätzen weiß, wie Ihr Engagement für den Grundsatz der Gleichwertigkeit der Geschlechter. Wie das Haus der Gerechtigkeit jedoch zuvor erklärt hat, »ist es für die Bahá’í wichtig, sich vor Augen zu halten, dass angesichts der kategorischen Aussagen in den Bahá’í-Schriften, die die Gleichwertigkeit von Männern und Frauen festschreiben, die Nichtwählbarkeit von Frauen für die Mitgliedschaft im Universalen Haus der Gerechtigkeit keinen Beweis für die Überlegenheit von Männern darstellt.« Bezüglich der Mitgliedschaft im Universalen Haus der Gerechtigkeit erklärte der geliebte Hüter in einem in seinem Auftrag geschriebenen Brief vom 14. Dezember 1940: »Aus der Tatsache, dass die Geschlechter nicht die gleichen Aufgaben haben, sollte man jedoch nicht folgern, dass eines der Geschlechter dem anderen von Natur aus überlegen oder unterlegen wäre oder dass sie nicht die gleichen Rechte hätten.« Dass wir die Weisheit dieser Einschränkung derzeit nicht verstehen können – eine Weisheit, von der ‘Abdu’l-Bahá nachdrücklich versprochen hat, dass sie schließlich klar zu Tage treten wird –, bedeutet nicht, dass die Weisheit nicht existiert oder niemals bekannt werden wird. Nachdem die Gläubigen den Anspruch Bahá’u’lláhs, eine Manifestation Gottes zu sein, und Seine Lehren als Aussagen göttlicher Wahrheit akzeptiert haben, können sie sicher sein, dass die in den Schriften enthaltene Bestimmung über die Mitgliedschaft im Universalen Haus der Gerechtigkeit nicht im Widerspruch zu dem in denselben Schriften verkündeten Grundsatz der Gleichwertigkeit von Mann und Frau steht. Wie Shoghi Effendi in diesem Zusammenhang feststellte: »Die Bahá’í sollten diese Erklärung des Meisters im Geiste tiefen Glaubens annehmen und darauf vertrauen, dass göttliche Führung und Weisheit darin verborgen sind, die sich allmählich den Augen der Welt enthüllen werden.«A91 A92
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Eine sorgfältige Lektüre der Bahá’í-Schriften und der Führung des Hauses der Gerechtigkeit kann klären, wie zwei Sachverhalte, die sich vermeintlich widersprechen, in Einklang stehen, sobald die Konzepte und Prinzipien, die sie verbinden, verstanden werden. Die besonderen Gegebenheiten des Ortes, der Zeit und die Notwendigkeit, sich von Zeit zu Zeit neu zu orientieren, haben ebenfalls einen Einfluss auf solche Fragen.A93
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So wie der Hüter göttliche Führung und Schutz in der Erfüllung seiner Aufgaben zugesichert bekommen hat, so wird auch dem Universalen Haus der Gerechtigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben diese Zusicherung im Heiligen Text gegeben. Es ist diese Führung und nicht etwa die Befähigung zur autoritativen Auslegung, die die Übereinstimmung ihrer Entscheidungen mit der Bedeutung des Heiligen Textes gewährleistet. … … um solche göttlich übertragenen Aufgaben zu erfüllen und um zu seinen göttlich geleiteten Schlussfolgerungen darüber zu gelangen, was die Bahá’í tun müssen, wenn die Bedeutung des Buches nicht eindeutig ist, studiert das Universale Haus der Gerechtigkeit sorgfältig und eingehend sowohl die Heiligen Texte als auch die Schriften Shoghi Effendis zu einem Thema und trifft dann eine Entscheidung.A94
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Ihr Brief, in dem Sie sich nach bestimmten Aspekten erkundigen, die von den Freunden im Zusammenhang mit der Unfehlbarkeit des Universalen Hauses der Gerechtigkeit diskutiert werden, ist eingetroffen. … Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, gibt es in den Bahá’í-Schriften viele Aussagen, die in ausführlichen und nachdrücklichen Worten die Zusicherung göttlicher Führung und göttlichen Schutzes, die dem Hüter und dem Universalen Haus der Gerechtigkeit zuteilwerden, darlegen und die verliehene Unfehlbarkeit mit diesen Worten beschreiben. Unter diesen Aussagen sind die Folgenden von ‘Abdu’l-Bahá: »Der heilige, jugendliche Ast, der Hüter der Sache Gottes, wie auch das Universale Haus der Gerechtigkeit, das universell zu wählen und einzusetzen ist, stehen beide unter der Fürsorge und dem Schutz der Schönheit Abhá, unter dem Schirm und der unfehlbaren Führung Seiner Heiligkeit des Erhabenen – möge mein Leben ein Opfer für sie beide sein. Was immer sie entscheiden, ist von Gott. Wer ihm nicht gehorcht oder ihnen nicht gehorcht, hat Gott nicht gehorcht. Wer sich gegen ihn oder gegen sie auflehnt, hat sich gegen Gott aufgelehnt. Wer sich ihm entgegenstellt, hat sich Gott entgegengestellt. Wer sie bekämpft, hat Gott bekämpft. Wer mit ihm streitet, hat mit Gott gestritten.« * * * »An das Heiligste Buch müssen sich alle halten, und was darin nicht ausdrücklich verzeichnet ist, muss an das Universale Haus der Gerechtigkeit verwiesen werden. Was diese Körperschaft einstimmig oder mit Stimmenmehrheit beschließt, wahrlich, das ist die Wahrheit und Gottes eigener Wille.« * * * »Sollte dieses Haus der Gerechtigkeit einstimmig oder durch Stimmenmehrheit in einer Angelegenheit entscheiden, die nicht ausdrücklich im Buche verzeichnet ist, wird dieser Beschluss und diese Verfügung vor Irrtum bewahrt sein. Nun sind die Mitglieder des Hauses der Gerechtigkeit als Individuen nicht wesenhaft unfehlbar, aber die Körperschaft des Hauses der Gerechtigkeit steht unter dem Schutz und der unfehlbaren Führung Gottes: Dies wird als verliehene Unfehlbarkeit bezeichnet.« * * * »Man sollte nicht annehmen, dass das Haus der Gerechtigkeit irgendeine Entscheidung nach seinen eigenen Vorstellungen und Ansichten trifft. Gott bewahre! Das Höchste Haus der Gerechtigkeit wird – inspiriert und bestätigt vom Heiligen Geist – seine Entscheidungen treffen und Gesetze erlassen, denn es befindet sich in der sicheren Obhut und unter dem Schutz und Schirm der Urewigen Schönheit und es ist eine bindende, unausweichliche Pflicht und Schuldigkeit, seinen Entscheidungen Folge zu leisten und niemandem stehen Ausflüchte offen. Sprich, o Volk: Wahrlich, das Höchste Haus der Gerechtigkeit befindet sich unter dem Schirm eures Herrn, des Mitleidvollen, des Allbarmherzigen. Das bedeutet, es steht unter Seinem Schutz, Seiner Fürsorge und Seiner Obhut; denn Er hat den standhaften Gläubigen befohlen, dieser gesegneten, geheiligten und allbezwingenden Körperschaft zu gehorchen, deren Herrschaft göttlich verordnet ist, dem himmlischen Reich entstammt und deren Gesetze inspiriert und geistig sind.« Darüber hinaus erklärt Shoghi Effendi: »Bei der Handhabung der Verwaltungsangelegenheiten des Glaubens und bei der Gesetzgebung, die zur Ergänzung der Gesetze des Kitáb-i-Aqdas notwendig ist, sind die Mitglieder des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, wie wir im Auge behalten sollten, nach Bahá’u’lláhs klaren Worten nicht verantwortlich gegenüber jenen, die sie vertreten, noch ist ihnen gestattet, sich von den Gefühlen, der allgemeinen Meinung und selbst der Überzeugung der Menge der Gläubigen oder derer, durch die sie unmittelbar gewählt werden, beherrschen zu lassen. Sie müssen in Gebetshaltung den Befehlen und Eingebungen ihres Gewissens folgen. Sie dürfen, ja müssen sich mit den in der Gemeinde herrschenden Zuständen vertraut machen, müssen in ihrem Geiste leidenschaftslos die wesentlichen Gesichtspunkte an jedem Fall, der ihnen zur Beratung vorgelegt wird, abwägen, sich aber das Recht der freien Entscheidung vorbehalten. ›Gott wird ihnen wahrlich eingeben, was immer Er will‹, ist Bahá’u’lláhs unbestreitbare Versicherung. Damit sind sie, und nicht die Gesamtheit derer, von denen sie unmittelbar oder mittelbar gewählt werden, zu Empfängern der göttlichen Führung gemacht, die für diese Offenbarung das Lebensblut und höchster Schutz zugleich ist.« Über diese und andere solcher Zitate hinaus beschreiben eine Reihe von Passagen aus den Schriften die Bandbreite der Verantwortlichkeiten, die dem Hüter und dem Universalen Haus der Gerechtigkeit übertragen wurden. Erstens ist es offensichtlich, dass jeder einen eigenen abgegrenzten Bereich innehat. Wie Shoghi Effendi in Die Weltordnung Bahá’u’lláhs erklärt: »es ist unzweifelhaft klar und deutlich dargelegt, dass der Hüter des Glaubens zum Ausleger des Wortes bestimmt wurde, und dem Universalen Haus der Gerechtigkeit die Gesetzgebungsgewalt für die Angelegenheiten verliehen worden ist, die nicht ausdrücklich in den Lehren offenbart sind.« Das Universale Haus der Gerechtigkeit befasst sich also nicht mit der Auslegung des Textes, und der Hüter erließ keine Gesetze, obwohl er in einigen Fällen als Oberhaupt des Glaubens bestimmte Entscheidungen traf, um die Tätigkeiten der Freunde zu lenken, bis das Universale Haus der Gerechtigkeit errichtet sein würde. Obwohl Interpretation und Gesetzgebung die ausschließlichen Domänen zum einen des Hüters zum anderen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit sind, repräsentieren diese Funktionen in keiner Weise das volle Ausmaß ihrer Befugnisse und Verantwortlichkeiten, wie sie in den Schriften dargelegt sind. Zum Beispiel schreibt Shoghi Effendi über diese beiden Institutionen: »Ihr gemeinsames, grundlegendes Ziel ist, die Kontinuität jener göttlich verordneten Autorität, die der Quelle unseres Glaubens entspringt, sicherzustellen, die Einheit seiner Anhänger zu schützen und die Unversehrtheit und Anpassungsfähigkeit seiner Lehren aufrechtzuerhalten. Gemeinsam verwalten diese beiden untrennbaren Institutionen die Angelegenheiten des Glaubens, koordinieren seine Aktivitäten, fördern seine Interessen, setzen seine Gesetze um und schützen seine untergeordneten Institutionen.« In Bezug auf das Universale Haus der Gerechtigkeit erklärt ‘Abdu’l-Bahá in Seinem Willen und Testament, dass »diese Körperschaft alle schwierigen Probleme zu lösen hat …« Und er erklärt, dass es dem Universalen Haus der Gerechtigkeit obliegt, »über alle Probleme, die zu Kontroversen führen, über alle Fragen, die ungeklärt sind oder nicht ausdrücklich im Buche behandelt werden, zu beraten.« Als Antwort auf Fragen zum Ausmaß der Unfehlbarkeit des Hüters erklärt ein in seinem Namen geschriebener Brief: »Die Unfehlbarkeit des Hüters ist auf Angelegenheiten beschränkt, die sich strikt auf die Sache und die Interpretation der Lehren beziehen; er ist keine unfehlbare Autorität auf anderen Gebieten, wie Wirtschaft, Wissenschaft etc.« Ein anderer solcher Brief besagt: »Die Unfehlbarkeit des Hüters umfasst die Interpretation des offenbarten Wortes und seine Anwendung. Ebenso müssen alle Anweisungen, die er im Zusammenhang mit dem Schutz und dem Wohl des Glaubens erteilt, genau befolgt werden, da er im Hinblick auf den Schutz des Glaubens unfehlbar ist. Die Führung durch Bahá’u’lláh und durch den Báb sind ihm sicher, wie das Testament ‘Abdu’l-Bahás deutlich offenbart.« Während es also in der Tat Grenzen für die ihm verliehene Unfehlbarkeit gab, beschränkte sie sich aber nicht auf die autoritative Auslegung der Bahá’í-Schriften, sondern erstreckte sich auch auf den Bereich seiner Verantwortlichkeiten als Hüter und Oberhaupt des Glaubens. »Es ist nicht Sache der einzelnen Gläubigen, den Bereich der Autorität des Hüters einzugrenzen oder zu beurteilen, wann sie dem Hüter zu gehorchen haben und wann es ihnen freisteht, sein Urteil abzulehnen. Eine solche Haltung würde offensichtlich zu Verwirrung und Spaltung führen«, heißt es in einem weiteren Brief im Namen Shoghi Effendis. Diese Passagen über die verliehene Unfehlbarkeit und Autorität des Hüters können auch dazu dienen, den Gläubigen zu helfen, den Umfang der verliehenen Unfehlbarkeit und Autorität des Universalen Hauses der Gerechtigkeit zu verstehen. Schließlich fragen Sie, ob es ohne ein gründliches und genaues Verständnis der Bedeutung jeder einzelnen Schrift möglich sei, im Rahmen der Schriften Bahá’u’lláhs Gesetze zu erlassen. In den Schriften Bahá’u’lláhs und ‘Abdu’l-Bahás gibt es keinen Hinweis auf Art und Umfang der Informationen, zu denen das Universale Haus der Gerechtigkeit bei seinen Entscheidungen Zugang haben sollte. Das Haus der Gerechtigkeit bestimmt selbst, welche Informationen es benötigt, um eine Entscheidung zu treffen. Bevor es Gesetze erlässt oder über irgendeine wichtige Angelegenheit entscheidet, studiert es zu diesem Thema sorgfältig und gründlich sowohl die Heiligen Texte als auch die Schriften Shoghi Effendis. Bei Bedarf werden auch die Ansichten von Experten eingeholt. Das Konzept der verliehenen Unfehlbarkeit des Universalen Hauses der Gerechtigkeit beruht weder auf der Macht zu autoritativer Interpretation noch auf dem Zugang zu vollkommenem Wissen und Verständnis – es ist eine uneingeschränkte Zusicherung der göttlichen Führung und des Schutzes vor Irrtum, wie sie in den Bahá’í-Schriften beschrieben wird. Ein Diskurs über das Konzept der verliehenen Unfehlbarkeit, der sich auf die umfassende Führung konzentriert, die in den Bahá’í-Schriften und vom Universalen Haus der Gerechtigkeit dargelegt wird, kann Festigkeit und Glauben stärken. Aber die Freunde können nicht naiv oder unentschlossen sein, wenn es um eine Frage geht, die den Schutz der Sache und die Integrität der Lehren derart grundlegend betrifft wie die Bestimmungen des Bundes. Diejenigen, die sich gegen den Glauben stellen, und bedauerlicherweise in einigen wenigen Fällen auch Gläubige, die ihre eigenen persönlichen Ansichten durchsetzen wollen, könnten solche Diskussionen als Gelegenheit nutzen, das Vertrauen der Bahá’í in die Führung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit zu schwächen. Wäre während der Amtszeit des Hüters die ihm fehlende Allwissenheit für die Freunde ein hinreichender Grund gewesen, seine Schutzmaßnahme, jemanden vom Glauben auszuschließen, in Frage zu stellen? Hingen die Bestimmungen des Zehnjahreskreuzzugs von den Vorlieben der Allgemeinheit der Freunde ab? Standen die vorläufigen, bis zur Bildung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit erlassenen Verwaltungsmaßnahmen, offen zur Diskussion unter Einzelpersonen oder Institutionen? Ohne die Bekräftigung Bahá’u’lláhs und ‘Abdu’l-Bahás, sich auf ein ernanntes und autoritatives Zentrum zu verlassen, hätte jeder Einzelne auf der Richtigkeit seiner oder ihrer Ansichten in jeder Angelegenheit bestehen können, und der Glaube wäre in endlosen Streitigkeiten, Chaos und Spaltung versunken. Wichtiger als ein gemeinsames Verständnis für die Bedeutung der verliehenen Unfehlbarkeit ist für die Bahá’í daher vielleicht ein gemeinsames Verständnis von deren Zweck und der Bedeutung für ihr eigenes Verhalten. Der Bund schafft einen Mittelpunkt, dem sich alle Bahá’í zuwenden, ein Zentrum, dem göttliche Führung und göttlicher Schutz zugesichert ist und das die Kontinuität der göttlich ernannten Autorität sicherstellt, die aus der Quelle des Glaubens fließt, die Einheit seiner Anhänger schützt und Unversehrtheit und Anpassungsfähigkeit seiner Lehren bewahrt. Shoghi Effendi erklärt, Bahá’u’lláh und ‘Abdu’l-Bahá »haben auch in eindeutiger und eindringlicher Sprache die Zwillingsinstitutionen des Hauses der Gerechtigkeit und des Hütertums als Ihre erwählten Nachfolger eingesetzt und ihnen die Aufgabe übertragen, die Grundsätze anzuwenden, die Gesetze zu verkünden, die Institutionen zu schützen, den Glauben getreu und klug den Erfordernissen einer fortschreitenden Gesellschaft anzupassen und das unverbrüchliche Erbe zu vollenden, das die Stifter dieses Glaubens der Welt hinterlassen haben.« Dies ist die Garantie dafür, dass die Absicht Bahá’u’lláhs letztendlich verwirklicht wird. »Denn nur die ausdrücklichen Anweisungen ihres Buches, nur die erstaunlich eindringliche Sprache, in die sie die Vorkehrungen ihres Testamentes gekleidet haben«, erklärt Shoghi Effendi, »können diesen Glauben, für den sie sich beide so ruhmreich ihr ganzes Leben lang mühten, letzten Endes schützen. Nur dieses kann ihn vor den Ketzereien und Verleumdungen bewahren, mit denen ihn Bekenntnisse, Völker und Regierungen anzufallen versuchten und in gesteigertem Maße weiterhin zu bestürmen suchen werden.« In einer Erklärung zur Verteidigung des Bundes hebt ‘Abdu’l-Bahá hervor: »Hat die Heilige Schönheit diesen Bund und dieses Testament gestiftet, um von allen Gehorsam zu fordern oder um Ungehorsam zu bewirken? Wenn letzteres beabsichtigt ist, dann haben wir nichts zu sagen; wenn aber Gehorsam und Gefolgschaft das Ziel sind, dann führt das Schwanken zu völligem Verlust, und Ungehorsam und Eigensinn sind ein schwerer Fehler.« Wiederum stellt Er fest: »Nun muss man entweder sagen, dass die Gesegnete Schönheit irrte und das Volk in die Irre führte, denn Er wies sie an, jemandem zu gehorchen, dem man nicht hätte gehorchen sollen, oder man muss sagen, dass die geringste Abweichung vom Bund und vom Testament zur Folge hat, dass man der Gnadengaben Dessen beraubt ist, der der Lichtbringer der Welt ist. Von diesen beiden Alternativen muss eine wahr sein; es gibt keine dritte Alternative.« Es ist offensichtlich, dass sowohl der Zweck des Bundes, als auch der Zweck der göttlichen Führung und des göttlichen Schutzes, die dem Universalen Haus der Gerechtigkeit zugesichert werden, sowie der Zweck der klaren und nachdrücklichen Sprache, in der die Zusicherung dieser Führung gegeben wird, genau darin besteht, die Einheit des Glaubens zu begründen und zu erhalten. Ohne einen solchen Bund würde, wie in vergangenen Sendungen, jeder auf der Richtigkeit seiner eigenen Ansicht bestehen, der Glaube Gottes wäre zersplittert, und das göttliche Ziel – die Einheit der Menschheit – wäre unerreichbar. Die Freunde täten gut daran, über »dieses einzigartige, dieses wundersame System« nachzudenken, das Bahá’u’lláh der Welt hinterließ. Shoghi Effendi erklärt: »Das genaue, gründliche Verständnis einer so großen Ordnung, einer so erhabenen Offenbarung, eines so heiligen Glaubens liegt aus augenfälligen Gründen außerhalb des Bereiches und der Fassungskraft unseres begrenzten Verstandes.« Und er versichert uns: »Dennoch können wir, ja müssen wir versuchen, in der Arbeit für die Verbreitung Seines Glaubens neue Eingebung und vermehrten Rückhalt durch ein klareres Verständnis der in ihm verwahrten Wahrheiten und der ihm zu Grunde liegenden Prinzipien zu erlangen.« Zu versuchen, die Wirkungsweise der verliehenen Unfehlbarkeit genau zu definieren, dem Universalen Haus der Gerechtigkeit übertriebene Befugnisse wie Allwissenheit oder sogar autoritative Auslegung zuzuschreiben oder darauf zu bestehen, dass fehlbare Menschen ihre eigenen begrenzten Verstandeskräfte einsetzen können, um die Gültigkeit göttlich geleiteter Entscheidungen zu prüfen und zu entscheiden, ob sie sie anfechten sollen, wäre nutzlos und letztlich schädlich. Vielmehr sollen sich die Freunde bemühen, die vom Universalen Haus der Gerechtigkeit gegebene Führung zu verstehen und sie mit Bedacht anzuwenden. Es steht ihnen frei, Beobachtungen, Informationen oder Fragen dem Universalen Haus der Gerechtigkeit zu übermitteln. Aber sie sollten sich nicht in die entzweienden Praktiken und unlösbaren Streitigkeiten verwickeln lassen, die die Religion in vergangenen Sendungen aufzehrten. Die kollektiven Interessen des Glaubens werden durch Beratung und Zusammenarbeit gefördert, nicht durch Konflikt und Streit.A95
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Das Haus der Gerechtigkeit bedankt sich für Ihre aufmerksamen und aufrichtigen Kommentare zum Zusammenhang zwischen dem Grundsatz der Gleichwertigkeit der Geschlechter und der Nichtwählbarkeit von Frauen, als Mitglieder des Hauses der Gerechtigkeit. Wie Sie wissen, hat Bahá’u’lláh selbst den Grundsatz der Gleichwertigkeit von Mann und Frau aufgestellt. Ebenso wie Er diesen Grundsatz aufstellte, wies Er auch an, wie durch die autoritativen Aussagen von ‘Abdu’l-Bahá und Shoghi Effendi bestätigt, dass die Mitgliedschaft im Haus der Gerechtigkeit auf Männer beschränkt ist. In Ihrem Brief gehen Sie auf verschiedene Faktoren ein und kommen zu dem Schluss, dass Sie »die bisher angeführten Gründe« nicht akzeptieren können. In den Bahá’í-Schriften wurde jedoch kein Grund dafür angegeben, und das Haus der Gerechtigkeit hat auch keinen solchen angegeben. In den Bahá’í-Schriften ist nur von einer »Weisheit« die Rede, die »allmählich vor den Augen der Welt entfaltet werden wird.« Dass wir die Weisheit der Begrenzung derzeit nicht verstehen können, bedeutet natürlich nicht, dass die Weisheit nicht existiert oder nicht irgendwann bekannt werden wird. Bis dahin erkennen wir den Grundsatz an, dass »Er tut, was Er will«, da wir als Bahá’í in Bahá’u’lláh die Manifestation Gottes für dieses Zeitalter sehen und unser Vertrauen in Ihn, den göttlichen Arzt, setzen, der das Problem der Ungleichheit der Geschlechter beheben wird.A96
Bibliografie
Bahá’u’lláh Botschaften aus ‘Akká, Auflage 3.01, Bahá’í Verlag 2019 Kitáb-i-Aqdas, Auflage 6.01-P, Bahá’í Verlag 2020 ‘Abdu’l-Bahá Beantwortete Fragen, Auflage 12.02-Print, Bahá’í Verlag 2021 Briefe und Botschaften, Auflage 4.01-online (2021-09-29), bibliothek.bahai.de, Bahá’í Verlag 2021 Makátíb-i-‘Abdu’l-Bahá, vol. III Tablets of Abdul-Baha Abbas, Vol. III The Promulgation of Universal Peace: Talks Delivered by ‘Abdu’l-Bahá during His Visit to the United States and Canada in 1912, Wilmette: Bahá’í Publishing, 1982, 2012 printing Wille und Testament, in: Dokumente des Bundes, Auflage 2.01-P, Bahá’í Verlag 2020 Shoghi Effendi, Bahá’í Administration: Selected Messages, 1922–1932, Wilmette: Bahá’í Publishing Trust, 1974 Citadel of Faith: Messages to America 1947–1957, Wilmette: Bahá’í Publishing Trust, 1965, 2014 printing Das Kommen Göttlicher Gerechtigkeit, Auflage 4.02-online, bibliothek.bahai.de, Bahá’í Verlag 2021 Die Weltordnung Bahá’u’lláhs, Auflage 3.03-online, bibliothek.bahai.de, Bahá’í Verlag 2021 Das Universale Haus der Gerechtigkeit Die Verfassung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, Auflage 2.01-P, Bahá’í Verlag 2019
Index
Administrative Ordnung, 69.1, 70.4, 71.5, 73.1, 82.1 Flexibilität in sekundären Aspekten, 55.1, 65.4, 70.4 Institutionen, entstehen organisch, 32.1–3, 73.1 Kern und Muster der Weltordnung, 34.1, 54.1, 73.1, 82.1 Kanäle, durch die Segnungen fließen, 82.1 ohne den Hüter, 38.4, 57.10, 58.9, 70.10, 76.9 und andere Regierungssysteme, 39.1, 70.7–10, 70.12 Unterstützung durch die Gläubigen, 50.1; Glaube, 57.14, 58.10, 83.2; Demut, 57.14, 58.11, 71.5; Liebe, 70.13, 77.4, 81.1 Ursprung, 1.1, 4.1–2, 33.1–3, 38.1, 59.15 zwei Säulen der, 38.2, 63.2 Aghṣán, Bezeichnung, 76:10 Arbeitsweise des Universalen Hauses der Gerechtigkeit Entscheidungsfindung, Grundlage der, 17.1, 19.2, 39.1, 58.7, 76.9, 86.2; Gewissen des einzelnen Gläubigen in Bezug auf die, 65.4, 68.1–2, 77.1; Beratungen im Prozess der, 5.1, 59.8; Fakten, Rolle der, 63.2, 72.1, 86.6; Einwände des Hüters, Handhabung der, 59.8; System der 17.1, 20.1, 21.3, 57.8, 86.2 ohne einen Hüter, 57.10–11, 57.16, 58.6, 58.9, 58.12, 58.17, 59.2, 59.16–17. Siehe auch Beziehung zwischen dem Universalen Haus der Gerechtigkeit und dem Hüter zukünftige 26.1, 32.2, 33.3, 42.1, 67.1–2; im Verhältnis zu Regierungen, 11.1, 36.1 Auslegung, 40.1, 57.12–13, 58.4, 58.8, 58.13, 59.5, 59.7, 59.15, 63.2, 68.1, 70.9, 71.7, 74.1 persönliche, 19.4, 58.7, 58.11, 58.13, 65.1, 65.3, 68.1, 71.3–4, 77.1, 77.4 Unterschied zur Erläuterung, 57.13, 75.1 Unterschied zur Auslegung in anderen Religionen, 65.1–2, 68.1 Autorität des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, 52.1, 53.1, 77.2–3; als Körperschaft, der sich alle zuwenden müssen, 13.1, 52.2, 58.15–16, 59.15, 76.17, 86.8; als Körperschaft, an die alles verwiesen werden muss, 11.1, 55.1, 77.4; umfassende Natur von, 71.8, 77.2–3, 86.4; ergänzende Gesetze (siehe Gesetzgebung des Universalen Hauses) zu erlassen; bzgl. nicht ausdrücklich offenbarter Angelegenheiten 5.1, 12.1–2, 20.1, 36.1, 57.11, 57.13, 58.15, 59.15, 70.3, 71.8, 75.1, 76.2, 76.21, 86.2, 86.4; bei unklaren Fragen 12.2, 53.1, 57.3, 57.13, 57.15, 59.6, 70.3, 71.8, 76.2, 86.4; bei Problemen, die zu Kontroversen führen, 12.2, 16.1, 17.1, 53.1, 57.8, 57.13, 59.6, 70.3, 71.8, 76.2, 76.8, 86.4; seine eigenen Gesetze aufzuheben, 12.2, 37.1, 46.1, 57.13, 65.4, 68.1, 75.1 göttliche, Kontinuität der, 38.3, 46.1, 51.1, 55.1, 58.8, 63.2, 72.1, 86.4, 86.8 Zwillingsnachfolger, 34.1, 34.3, 51.1, 57.11, 86.8 Beziehung zwischen dem Universalen Haus der Gerechtigkeit und dem Hüter, 32.4, 38.3, 57.11, 58.4, 58.6, 59.5, 63.2, 74.1 in der Gesetzgebung, 40.1, 57.11–12, 58.4–6, 59.7–8 Untrennbarkeit von, 38.3, 58.9, 86.4 Siehe auch Hüter und Hütertum, Oberhaupt des Universalen Hauses der Gerechtigkeit Bildung örtlicher und nationaler Geistiger Räte, 59.17, 65.4, 70.4 Bildung, Förderung von, 71.6–7, 78.1, 79.1 Bund, 2.1, 10.1, 22.2, 34.2–3, 55.1, 57.14, 57.11, 58.10, 59.12, 61.1, 70.2–3, 71.5, 76.20, 77.5, 86.7–9 Größerer und Kleinerer, 61.1 Kanal der göttlichen Führung bleibt offen, 55.1, 71.5, 86.8 Kontinuität des, 4.2, 59.14, 76.9, 86.8 Bundesbruch, 13.1, 16.2, 57.7, 57.16, 71.9, 76.17–22, 86.2 Erläuterung, 53.1, 57.13, 75.1 Frauen 15.2, 83.1–2, 87.1 Führung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, 13.1, 27.2, 57.6, 57.14–15, 58.3, 58.15, 59.15, 71.5, 71.9, 78.1, 79.1, 81.1, 84.1, 86.7, 86.10 Gebet und Andacht, 8.2, 67.1 Gehorsam gegenüber dem Universalen Haus der Gerechtigkeit, 8.2, 10.1, 12.1, 13.1, 14.1, 16.1, 17.1, 19.2–3, 20.1, 57.8, 58.7, 58.15, 71.9, 76.21, 77.2–3, 86.2 Gelehrte, 71.1, 71.3 Schlussfolgerungen haben keine Autorität, es sei denn, sie werden bestätigt, 19.4, 58.7, 77.1 Ansichten von, 65.3, 71.4, 76.7 Gesetzgebung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, 49.1, 53.1, 58.7–8, 59.5, 59.8, 66.1, 68.1–2 Bereich der, 38.4, 57.10, 58.6, 59.2, 59.16–17 Mäßigung in, 68.1 Prozess von 39.1, 57.12, 58.6, 59.10, 63.2, 72.1, 85.2, 86.2, 86.6 und Erläuterung, 75.1 Unterschied zur Interpretation, 40.1, 58.4, 65.1, 65.4, 75.1 Unterschied zur Gesetzgebung in anderen Religionen, 19.4, 58.7, 65.1, 65.4, 68.1 untergeordnete Gesetze, 11.1, 17.1, 20.1, 39.1, 40.1, 44.1, 53.1, 57.8, 57.11, 57.13, 58.4, 59.5, 59.16, 60.1, 63.2, 72.1, 80.1, 86.2–3; Herangehensweise, 65.4, 68.1; Anforderungen der Zeit, 12.2, 19.1, 53.1, 58.7; Weisheit von 19.1, 19.4, 35.1, 46.1, 57.13, 58.7 Gottes Schutz des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, 17.1, 19.2–3, 58.7, 59.5, 85.1, 86.2, 86.6 Gründung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, 4.1–2, 8.1–2, 23.1, 30.1, 33.3, 42.1, 49.1, 59.15, 76.13–16 Vorbereitung für die, 24.1, 25.1, 26.1, 28.1, 33.1–2, 41.2, 47.1, 50.1, 57.14, 70.11, 76.4, 76.14 Hände der Sache Gottes, 38.1, 57.4–5, 57.7, 58.2, 58.17, 62.1–2, 76.6–7, 76.19 Häresie, 18.1, 34.4, 86.8 Heranreifen der Menschheit, 68.1 Hüter und Hütertum, 10.1, 62.1, 76.3 Oberhaupt des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, 11.1, 57.11, 58.5, 59.7 Unterbrechung der Linie, 3.1, 56.1, 57.3, 58.2, 59.12–14, 76.5, 76.8–9 Verantwortlichkeiten von 57.11-13, 58.4, 59.7, 62.2, 63.1, 74.1, 86.3 Siehe auch Beziehung zwischen dem Universalen Haus der Gerechtigkeit und dem Hüter; Shoghi Effendi, Nachfolger von Internationaler Bahá’í-Gerichtshof, 76.12–13, 76.16 Internationaler Bahá’í-Rat, 47.1, 57.2–3, 70.11, 76.14, 76.16, 76.19 Instanzen der Autorität, 16.1, 59.5, 59.15, 86.7 Inspiriert, von Gott, 5.1, 8.2, 19.2–3, 26.1, 39.1, 58.7, 65.4, 75.1, 86.2 Karmel, Sendschreiben vom, 4.1–2, 33.3, 42.1, 49.1 Kitáb-i-‘Ahd, 34.3, 59.15, 86.8 Kitáb-i-Aqdas, 8.1, 32.1, 32.4, 33.1, 38.1, 38.5, 39.1, 40.1, 57.11, 58.16, 59.4, 59.6, 59.13, 59.15, 60.1, 67.1, 76.5, 86.2 als Charta der zukünftigen Weltkultur, 23.1 Gesetze des, 37.1, 39.1, 40.1, 60.1 Korruption, Schutz vor, 2.1, 34.1–5, 35.1, 59.14, 69.1, 77.1 Mitgliedschaft im Universalen Haus der Gerechtigkeit, 23.1, 43.1 Ausschluss aus, 11.1, 57.16, 58.17 Frauen und 15.2, 83.1–2, 87.1 Qualifikationen für, 11.1 Moralische Rechtschaffenheit als Anforderung an gewählte Vertreter, 41.1–2 Nationale Geistige Räte als sekundäre Häuser der Gerechtigkeit bezeichnet, 11.1, 26.1, 29.3, 32.1, 33.3 Wähler des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, 29.3, 54.1, 76.13 Säulen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, 33.1, 50.1 Oberhaupt des Glaubens, 52.2, 62.2, 63.2, 70.11, 76.3–4, 76.17, 86.3, 86.5 Sendschreiben zum Göttlichen Plan, 64.1 Shoghi Effendi hatte keine Vorkenntnisse seiner Ernennung zum Hüter, 76.3 Hinscheiden von, 58.15, 59.14, 76.5, 76.8, 76.18-19 Nachfolge von, 52.2, 56.1, 57.3, 58.2, 58.17, 76.6–8, 76.11, 76.19 Wille von, 58.2–3 Unfehlbarkeit, 21.1, 45.1, 77.4 dem Wesen nach, 21.1, 21.4 des Hüters, 59.5, 63.1, 74.1, 77.3, 85.1, 86.5, 86.7 des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, 86.1; Auswirkungen der 10.1, 17.1, 19.2, 57.8, 58.7, 59.5, 74.1, 76.21, 77.2, 86.2; und Informationen, die es erhält, 72.1, 86.6; nicht einzelne Mitglieder, 86.2; nicht Sache der einzelnen Gläubigen, den Bereich der Autorität des Hüters einzugrenzen, 77.3, 86.5; Versprechen der 5.1, 10.1, 19.3, 39.1, 58.7, 58.16, 59.17, 77.2, 85.1, 86.2, 86.6, 86.9; Umfang der 77.2, 85.1, 86.5; Bereich des gesetzgeberischen Handelns, in Bezug auf, 58.6, 59.17; ohne einen Hüter, 57.10, 58.4, 58.6, 59.6 Nationale und Örtliche Räte haben keinen Anteil daran, 59.17 verliehene, 21.2–3, 86.2, 86.6–8, 86.10 Verfassung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, 51.1, 52.1–2, 53.1, 54.1, 57.16, 58.17, 70.4 Wahl des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, 20.1, 32.1, 54.1, 70.9, 86.2 dreistufiger Prozess, 29.1–3, 57.8, 76.13 Methode zur, 10.1, 11.1, 12.1, 17.2–3, 22.1, 57.8, 76.13, 76.21 Zeitpunkt der 32.3, 33.3, 48.1, 54.1, 57.3, 57.6, 57.9, 58.1, 76.3–4 Weltordnung Bahá’u’lláhs, 1.1 Gleichgewicht der Welt gestört durch 1.1 Gläubige sind zur Annahme aufgerufen, 27.2, 50.1, 57.14 Universales Haus der Gerechtigkeit: als Krone der Institutionen von, 50.1; als Quelle von, 33.1; in der Lage, alles Notwendige für die Errichtung zu tun, 57.13 Vertrauen auf Zeit und Führung, um Verständnis zu erlangen 27.2, 57.15, 58.3, 81.1 Wissenschaftliche und soziale Einrichtungen, 33.3, 42.1, 71.6 Wille und Testament ‘Abdu’l-Bahás, 27.2, 29.1, 29.3, 33.3, 34.3, 38.2, 38.5, 49.1, 54.1, 57.3, 57.8–9, 57.14–15, 58.2, 59.4, 59.15, 59.18, 71.7–8, 76.3–7, 76.10, 76.19, 86.5 als Charta der Administrativen Ordnung, 71.9 Auswirkungen von, im Laufe der Zeit offenbar, 27.2, 57.15 Geheimnisse und Wirklichkeiten des Königreichs, die darin verwahrt sind, 25.1 Zuständigkeiten des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, 53.1, 66.1, 77.2 Ausbildung der Völker, 7.1 Aufbau der Nationen, 7.1 Belange des Staates, 8.2, 36.1, 67.1–2 Belange des Volkes, 8.1, 9.1 Interessen des Volkes, 6.1 mit dem Hüter geteilt: 34.1, 57.11, 58.8, 58.17, 62.2, 63.2, 76.17; Anwendung des offenbarten Textes 57.13, 63.2, 72.1, 86.4; Aufrechterhaltung der Unversehrtheit und Anpassungsfähigkeit der Lehren, 38.3, 51.1, 58.8, 63.2, 72.1, 86.4, 86.8; Bewahrung, Schutz und Verbreitung des Glaubens 53.1, 58.8, 58.16–17, 72.1, 86.8; Wahrung der Einheit der Gläubigen, 38.3, 58.8, 58.16, 63.2, 72.1, 86.4, 86.8 nach den Erfordernissen der Zeit handeln, 8.2, 12.2, 19.1, 35.1, 53.1, 57.11, 57.13, 57.15, 58.7, 68.1, 72.1, 80.1, 86.8 Schutz: des Glaubens, 58.8, 59.6, 72.1, 76.17; des Volkes, 2.1, 6.1, 7.1 Schutz der Religion, 9.1 Wahrung der menschlichen Ehre, 7.1, 53.1 Wahrung der Integrität und Einheit des Glaubens, 51.1, 52.2, 57.13, 58.16
Quellenangaben
Q1 ‘Abdu’l-Bahá, Makátíb-i-‘Abdu’l-Bahá, vol. III, p. 500–501 Q2 Shoghi Effendi, in: Die Weltordnung Bahá’u’lláhs 6:104 (neu übersetzt) Q3 Shoghi Effendi, in: Die Weltordnung Bahá’u’lláhs 2:12 (neu übersetzt) Q4 Shoghi Effendi, in: Die Weltordnung Bahá’u’lláhs 1:9 (neu übersetzt) Q5 Shoghi Effendi, in: Die Weltordnung Bahá’u’lláhs 6:110 (neu übersetzt) Q6 Shoghi Effendi, in: Die Weltordnung Bahá’u’lláhs 6:103 (neu übersetzt) Q7 Shoghi Effendi, in: Die Weltordnung Bahá’u’lláhs 6:111 (neu übersetzt) Q8 Bahá’u’lláh zitiert in: Die Weltordnung Bahá’u’lláhs 6:28 (neu übersetzt) Q9 ‘Abdu’l-Bahá, in: Tablets of Abdul-Baha Abbas, Vol. III, S. 598 Q10 Shoghi Effendi, in: Die Weltordnung Bahá’u’lláhs 2:20 (neu übersetzt) Q11 Shoghi Effendi, in: Die Weltordnung Bahá’u’lláhs 2:23 (neu übersetzt) Q12 Shoghi Effendi, in: Bahá’í Administration, p. 62 Q13 Shoghi Effendi, Brief vom 19. Dezember 1923 – übersetzt aus dem Persischen Q14 Shoghi Effendi, Brief vom 25. August 1926 im Auftrag Shoghi Effendis, An einen Gläubigen Q15 Bahá’u’lláh, in: Botschaften aus ‘Akká 7:30 Q16 Bahá’u’lláh, in: Botschaften aus ‘Akká 7:19 Q17 Bahá’u’lláh, in: Botschaften aus ‘Akká 8:61 (neu übersetzt) Q18 ‘Abdu’l-Bahá, in: The Promulgation of Universal Peace, p. 455
Anmerkungen
A1 Bahá’u’lláh, Kitáb-i-Aqdas 1:181 A2 Bahá’u’lláh, Kitáb-i-Aqdas 1:52 A3 Bahá’u’lláh, Kitáb-i-Aqdas 1:42 A4 Bahá’u’lláh, in: Botschaften aus ‘Akká 1:3–4 (neu übersetzt) A5 Bahá’u’lláh, in: Botschaften aus ‘Akká 6:37 (neu übersetzt) A6 Bahá’u’lláh, in: Botschaften aus ‘Akká 6:43 (neu übersetzt) A7 Bahá’u’lláh, in: Botschaften aus ‘Akká 8:52 (neu übersetzt) A8 Bahá’u’lláh, in: Botschaften aus ‘Akká 8:60–61 (neu übersetzt) A9 Bahá’u’lláh, in: Botschaften aus ‘Akká 8:63 (neu übersetzt) A10 ‘Abdu’l-Bahá, Wille und Testament, in: Dokumente des Bundes 2:17 A11 ‘Abdu’l-Bahá, Wille und Testament, in: Dokumente des Bundes 2:25 A12 ‘Abdu’l-Bahá, Wille und Testament, in: Dokumente des Bundes 2:37–38 (neu übersetzt) A13 ‘Abdu’l-Bahá, Wille und Testament, in: Dokumente des Bundes 2:56 (neu übersetzt) A14 ‘Abdu’l-Bahá, in: Briefe und Botschaften, 33:6 (neu übersetzt) A15 ‘Abdu’l-Bahá, in: Briefe und Botschaften, 38:3–4 (neu übersetzt) A16 ‘Abdu’l-Bahá, in: Briefe und Botschaften 187:2–3 (neu übersetzt) A17 ‘Abdu’l-Bahá, Aus einem Sendschreiben – übersetzt aus dem Persischen A18 ‘Abdu’l-Bahá, Aus einem Sendschreiben – übersetzt aus dem Persischen A19 ‘Abdu’l-Bahá, Aus einem Sendschreiben – übersetzt aus dem Persischen A20 ‘Abdu’l-Bahá, Aus einem Sendschreiben – übersetzt aus dem Persischen und Arabischen A21 ‘Abdu’l-Bahá, in: Beantwortete Fragen 45:2–5 A22 ‘Abdu’l-Bahá, in: The Promulgation of Universal Peace, p. 642 A23 Shoghi Effendi, Gott geht vorüber 391 A24 Shoghi Effendi, in: Bahá’í-Administration, p. 41 A25 Shoghi Effendi, Brief vom 19. Dezember 1923, An die Bahá’í des Ostens – übersetzt aus dem Persischen A26 Shoghi Effendi, Brief von 1924, An die Bahá’í der Welt im Osten und Westen – übersetzt aus dem Persischen A27 Shoghi Effendi, Brief vom 23. Februar 1924, in: Bahá’í-Administration, p. 62 A28 Shoghi Effendi, Brief vom 30. Oktober 1924, An den örtlichen Geistigen Rat von Ṭihrán – übersetzt aus dem Persischen A29 Shoghi Effendi, Brief vom 12. Mai 1925, in: Bahá’í-Administration, p. 84 A30 Die Bahá’í-Administrative Ordnung A31 Amerika A32 Shoghi Effendi, Brief vom November 1927, An die Bahá’í im Osten – übersetzt aus dem Persischen A33 Shoghi Effendi, Brief vom 26. April 1928 im Auftrag Shoghi Effendis, An einen Gläubigen A34 Shoghi Effendi, in: Die Weltordnung Bahá’u’lláhs 1:7–9 (neu übersetzt) A35 Shoghi Effendi, Brief vom 27. November 1929, An die Bahá’í des Ostens – übersetzt aus dem Arabischen und Persischen A36 Shoghi Effendi, in: Die Weltordnung Bahá’u’lláhs 2:12, 2:16–19 (neu übersetzt) A37 Shoghi Effendi, Brief vom 25. März 1930 im Auftrag Shoghi Effendis, An einen Gläubigen A38 Shoghi Effendi, Brief vom 12. Januar 1933 im Auftrag Shoghi Effendis, An einen Gläubigen A39 Shoghi Effendi, Brief vom 17. Juni 1933 im Auftrag Shoghi Effendis, An einen Gläubigen A40 Shoghi Effendi, in: Die Weltordnung Bahá’u’lláhs 6:101–105 (neu übersetzt) A41 Shoghi Effendi, in: Die Weltordnung Bahá’u’lláhs 6:120 (neu übersetzt) A42 Shoghi Effendi, Brief vom 6. Juli 1935 im Auftrag Shoghi Effendis, An einen Gläubigen A43 Shoghi Effendi, in: Das Kommen Göttlicher Gerechtigkeit, 36–37 (neu übersetzt) A44 Bahíyyih Khánum, das »Größte Heilige Blatt« A45 Die heiligen Zwillingsschreine in ‘Akká und Haifa A46 Shoghi Effendi, Brief vom 25. Dezember 1939, An die Bahá’í des Ostens – übersetzt aus dem Persischen A47 Shoghi Effendi, Brief vom 27. Mai 1940 im Auftrag Shoghi Effendis, An einen Gläubigen A48 Shoghi Effendi, Brief vom 19. Dezember 1943 im Auftrag Shoghi Effendis, An zwei Gläubige A49 Shoghi Effendi, Brief vom 19. Oktober 1947 im Auftrag Shoghi Effendis, An einen Gläubigen A50 Shoghi Effendi, Brief vom 31. März 1949 im Auftrag Shoghi Effendis, An einen Gläubigen A51 Shoghi Effendi, Telegramm vom 17. Januar 1951, in: Citadel of Faith, p. 90 A52 Shoghi Effendi, Postskriptum zum Brief vom 25. Februar 1951, An den Nationalen Geistigen Rat der Britischen Inseln A53 Shoghi Effendi, Brief vom 21.3.1954, An die Bahá’í des Ostens, übersetzt aus dem Persischen A54 Shoghi Effendi, Brief vom 21. März 1954, An die Bahá’í des Ostens, übersetzt aus dem Persischen A55 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Die Verfassung des Universalen Hauses 4 (neu übersetzt) A56 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Die Verfassung des Universalen Hauses 7–8 (neu übersetzt) A57 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Die Verfassung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit 9–14 (neu übersetzt) A58 21. April 1963 A59 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Die Verfassung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit 17 (neu übersetzt) A60 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Botschaft vom Oktober 1963, An die Bahá’í der Welt A61 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Botschaft vom 6. Oktober 1963, An alle Nationalen Geistigen Räte A62 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 9. März 1965, An einen Nationalen Geistigen Rat A63 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 27. Mai 1966, An einen Gläubigen A64 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 7. Dezember 1969, An einen Gläubigen A65 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 28. April 1974, An einen Gläubigen A66 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 23. März 1975, An einen Gläubigen A67 Siehe Abschnitt 58 A68 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 5. Mai 1977, An einen Gläubigen A69 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 22. August 1977 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A70 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 29. September 1977 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A71 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 3. Januar 1982 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A72 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 19. Mai 1985 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Nationalen Geistigen Rat A73 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 23. Juni 1987 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A74 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 5. Juni 1988 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A75 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 27. April 1995 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A76 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Die Verfassung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, Abs. 19 (neu übersetzt) A77 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 16. Februar 1996 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A78 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 14. März 1996 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A79 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 14. Juni 1996 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A80 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Botschaft vom 30. Mai 1997, An alle Nationalen Geistigen Räte A81 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 3. Juni 1997 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A82 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 27. August 1998 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A83 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Botschaft vom 18. Februar 2008, An die Freunde in Irán A84 Qur’án 39:69 A85 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 7. April 2008 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An die Freunde in Irán A86 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Botschaft vom 28. Dezember 2010, An die Konferenz der Kontinentalen Beraterämter A87 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 18. Januar 2013 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Nationalen Geistigen Rat A88 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 1. Dezember 2013 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A89 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 17. Februar 2014 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A90 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 9. Juli 2015 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Nationalen Geistigen Rat A91 Siehe Abschnitt 15 A92 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 16. Februar 1996 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A93 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 27. April 2017 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A94 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 19.März 2018 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A95 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 18. Mai 2018 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen A96 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 18. Juni 2019 im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, An einen Gläubigen