Riḍván-Botschaft 1991 á Das Universale Haus der Gerechtigkeit á Bahá'í Verlag GmbH, Auflage 1.01-Online (1991)
DAS UNIVERSALE HAUS DER GERECHTIGKEIT
Riḍván 1991
An die Bahá’í der Welt Innig geliebte Freunde, keine irdische Zunge kann unseren Dank ausdrücken für die außerordentlichen Segnungen, wel‐ che Er, die Gesegnete Schönheit, Seiner weltweiten Gemeinde und dem Weltzentrum Seines Glaubens während des soeben beendeten Jahres gewährt hat. In Demut neigen wir das Haupt vor den schlagenden Beweisen Seiner stützenden Gnade und Seiner allbezwingenden Macht. Die überwältigende Gefahr aus dem Aufruhr im Mittleren Osten umklammerte das Heilige Land gegen Ende des Jahres; aber sie wich wieder, ohne die Arbeit der Bahá’í‐Administration zum Stillstand gebracht oder auch nur ernsthaft behindert zu haben. Grell führte diese Lage den Kon‐ trast zwischen dem unaufdringlichen, stetig sich entwickelnden, ausgeprägt vereinigenden Sys‐ tem Bahá’u’lláhs und dem wirren Charakter unserer Zeit des Übergangs vor Augen, „deren Trüb‐ sale“, wie Shoghi Effendi versichert, „Vorboten sind für jene Ära der Wonne und der Glückselig‐ keit, die Gottes letztes Ziel für die ganze Menschheit verkörpert“.1 Es war ein weiteres der „vor‐ bedeutungsvollen Zeichen,... die zugleich die Todesqualen einer in Auflösung begriffenen Zivili‐ sation und die Geburtswehen jener Weltordnung, jener Arche menschlichen Heils, verkünden, die sich notwendigerweise auf ihren Trümmern erheben muss.“2 Dass so viele Nationen auf die plötzliche Krise in dieser Weltgegend mit vereinten Kräften einen heilsamen Gegenschlag führten, zeigte unbezweifelbar die Notwendigkeit des Prinzips der kol‐ lektiven Sicherheit, wie es Bahá’u’lláh schon vor über hundert Jahren als Mittel der Konfliktlösung verordnet hat. Wenngleich die Herrscher der Menschheit noch weit davon entfernt sind, das von Bahá’u’lláh für die volle Anwendung dieses Prinzips vorausgeschaute internationale Überein‐ kommen zu treffen, ist doch ein großer Schritt in Richtung auf diejenigen Verhaltensweisen getan, die der Herr des Zeitalters für die Nationen umrissen hat. Wie bildhaft sind doch die Worte, mit denen Bahá’u’lláh die künftige Neuausrichtung der Nationen erahnen lässt, wenn Er schreibt: „Seid einig, o Schar der Herrscher dieser Welt, denn dadurch wird der Sturm des Haders unter euch gestillt, und eure Völker finden Ruhe. Sollte einer von euch gegen einen anderen die Waffen ergreifen, so erbebt euch alle gegen ihn, denn dies ist nichts als offenbare Gerechtigkeit.“3 Und in der Tat: Aus welchem Blickwinkel wir auch schauen, überall in der Welt ist die Macht der Offenbarung Bahá’u’lláhs sichtbar am Werk. In dem Ruf nach einer neuen Weltordnung, den po‐ litische Führer und einflussreiche Vordenker wie einen Kehrreim in ihren Erklärungen wiederho‐ len – selbst wenn sie außerstande sind zu umreißen, was sie selbst darunter verstehen –, ist das langsame Erwachen der Menschheit für den Hauptzweck Seiner Offenbarung zu erkennen. Dass dieser Ruf so beharrlich vom Oberhaupt derjenigen Republik ausgeht, die nach ‘Abdu’l‐Bahá dazu bestimmt ist, als „erste Nation die Grundlage internationaler Übereinkunft zu legen“ und „alle Nationen geistig zu führen“,4 ist ein Hinweis darauf, wie die Zwillingsprozesse innerhalb und außerhalb der Sache Gottes wirken und sich beschleunigen – die beiden Prozesse, die Shoghi Effendi zufolge „in einer einzigen hochherrlichen Vollendung gipfeln“ sollen.5 Innerhalb der Sache Gottes gibt es eine Fülle von Zeichen für überwältigende Errungenschaften im Sechsjahresplan, wenngleich nicht unbedingt so, wie zu Planbeginn vorgesehen. Eindrucks‐ volle Beispiele zeigen sich im Gefolge der erstaunlichen Veränderungen in der Sowjetunion und ihren früheren Satellitenstaaten. Nur ein Jahr nach der Wiedererrichtung des örtlichen Geistigen Rates von Moskau wird jetzt ein Nationaler Geistiger Rat der Sowjetunion gebildet. Ähnlich hat in Rumänien die Regierung kaum mehr als ein Jahr nach dem revolutionären politischen Wandel die Bahá’í‐Gemeinde als Religionsgemeinschaft anerkannt mit dem Recht, die Lehren Bahá’u’lláhs zu verbreiten; auch hier wird zu diesem Riḍván‐Fest ein Nationaler Geistiger Rat gebildet. Die rasche Ausdehnung des Glaubens in der Tschechoslowakei zwang zu der erst vor wenigen Wochen ge‐ troffenen Entscheidung, auch dort einen Nationalen Geistigen Rat zu errichten. Gleichzeitig wird in der Karibik die Gruppe der Inseln über dem Wind in zwei regionale Verwaltungseinheiten ge‐ teilt und der Nationale Geistige Rat der Westlichen Inseln über dem Wind gebildet. Mit diesen vier hochwillkommenen Ratsbildungen steigt die Zahl der Nationalen Geistigen Räte auf 155. Wir sind glücklich mitzuteilen, dass drei Hände der Sache Gottes das Universale Haus der Ge‐ rechtigkeit bei diesen historischen Ereignissen vertreten werden: Amatu’l‐Bahá Rúḥ íyyih Khánum in Rumänien, ‘Alí Akbar Furútan in der Sowjetunion und Dr. ‘Alí‐Muḥ ammad Varqá in der Tschechoslowakei. Beraterin Ruth Pringle wird die Vertreterin für die Westlichen Inseln über dem Wind sein. Eine weitere Veranschaulichung der wachsenden Autorität der Sache Bahá’u’lláhs im öffentlichen Bewusstsein geht von Deutschland aus, wo das Bundesverfassungsgericht als oberste Rechtsin‐ stanz des Landes eine Entscheidung von höchster Bedeutung für die Anerkennung des Glaubens getroffen hat. Eine Reihe von unteren Gerichtsinstanzen hatte sich geweigert, die Satzung eines örtlichen Geistigen Rates einzutragen, und zwar mit der Begründung, die in dieser Urkunde dem Nationalen Geistigen Rat eingeräumte Amtsgewalt verletze das Rechtsprinzip der Autonomie al‐ ler gesetzlich eingetragenen Vereine. Die damit berührten Rechtsfragen sind komplex und kön‐ nen hier nicht ausführlich behandelt werden. Kurz, das Bundesverfassungsgericht gab in einem langen, eingehend begründeten Urteil der Berufung des örtlichen Geistigen Rates statt; unter an‐ derem bekräftigte es das Recht der Bahá’í‐Gemeinde, in genau der von den Schriften des Bahá’í‐ Glaubens vorgezeichneten Form Rechtsfähigkeit zu erlangen, und erklärte, ihr Wesen als aner‐ kannte Religionsgemeinschaft sei nach ihrem eigenen Charakter, allgemeinem Verständnis sowie durch Zeugnisse von Gelehrten der vergleichenden Religionswissenschaft eindeutig bestätigt. So bedeutsam war das Urteil in der eigenen Einschätzung des Gerichts, dass es seine Entscheidung in einer Presseerklärung erläuterte, was es sonst nur selten tut. Dieser herausragende Entscheid wird weit über die Grenzen des wiedervereinigten Deutschlands hinaus Auswirkungen auf die Bahá’í‐Gemeinde haben. Ein weiteres Beispiel der wachsenden öffentlichen Anerkennung für die bahnbrechenden Per‐ spektiven der Sache Gottes liefert die Republik Südafrika, wo der Nationale Geistige Rat be‐ schloss, die Initiativen der Regierung zur Lösung des jahrzehntelangen Problems der Apartheid zu nutzen, um zum Entwurf einer neuen Landesverfassung seine Ansichten zu unterbreiten. Als der Präsident der Südafrikanischen Rechtskommission, ein im Auftrag der Regierung handelnder Richter, die Vorlage des Nationalen Geistigen Rates von dessen Delegation entgegennahm, be‐ merkte er, die Bahá’í seien bislang die einzige Gruppe, deren Ideen geistige und moralische Grundlagen für eine Verfassung bieten. Wie sich jede einzelne der genannten Entwicklungen auch auswirken mag – neben anderen Ent‐ wicklungen wie dem Auftritt eines Vertreters der Bahá’í‐Weltgemeinschaft als einzigem gelade‐ nen nichtbuddhistischen Redner in einer öffentlichen Versammlung aus Anlass der Asiatisch‐ buddhistischen Friedenskonferenz in der Mongolei, der besonderen Erwähnung der Bahá’í durch Papst Johannes Paul II. unlängst bei einem Empfang während seines Besuches in Burundi, der offiziellen Auflistung des Bahá’í‐Glaubens als eine der vertretenen Religionen in Tuvalu, der In‐ ternationalen Ausstellung über Friedenserziehung unter der Schirmherrschaft des brasilianischen Nationalen Geistigen Rates sowie unter Mitwirkung von 23 Botschaften und Erziehungseinrich‐ tungen – eines ist unzweifelhaft klar: Die sich steigernde weltweite Wirkung bestätigt, dass der
Bahá’í‐Glaube aus der Verborgenheit hervortritt. Solche Kennzeichen einer wachsenden öffentli‐ chen Anerkennung der Bahá’í‐Gemeinde in ihrem wahren Charakter und ihren reichen Möglich‐ keiten sind ein herausragender Wesenszug des Fortschritts des Glaubens in der vierten Epoche des Gestaltenden Zeitalters. Wenn wir über diese wundersamen, vorbedeutungsvollen Zeichen nachdenken, können wir dem Impuls nicht widerstehen, unsere tiefe Liebe und Wertschätzung für die Kontinentalen Berater und ihre Hilfsämter zum Ausdruck zu bringen. Sie treiben und stützen die Bemühungen, die sol‐ che erstaunlichen Entwicklungen wie die aufgezeigten möglich machen. Ihr betreuender Dienst im Besonderen bringt den dynamischen Schub der Lehrarbeit, die ihrerseits den Grund für alle Er‐ folge der Gemeinde legt. Über alle Maßen erfreut und ermutigt uns der tatkräftige Neubeginn der Beraterämter beim Einstieg in die neue Amtszeit ihres unabdingbaren, hochgeschätzten Dienstes für die Bahá’í‐Welt. Der frische Unternehmungsgeist, zu dem sie jetzt mit der aufrichtigen Ermuti‐ gung und der großartigen Unterstützung des Internationalen Lehrzentrums ihre Kräfte bündeln, lässt eine erfreuliche Vollendung des Sechsjahresplanes vorausahnen. Möge die Anhebung der Zahl der Hilfsamtsmitglieder auf 846 – 90 mehr als gegenwärtig – am diesjährigen Tag des Bünd‐ nisses ihre Anstrengungen kraftvoll unterstützen. Sicherlich wird es die weltweite Gemeinde be‐ grüßen, wenn mit dieser Aktion Umfang und Qualität der geistigen Pflichten der Hilfsamtsmit‐ glieder und ihrer Assistenten gestärkt werden, bietet doch deren Tätigkeit an den Graswurzeln die Gewähr für die fortgesetzte Ausweitung und Festigung unseres ruhmreichen Glaubens. Der großartige Fortschritt des Sechsjahresplanes erhellt unsere Lebensgeister und hebt unsere Hoffnungen empor. Nur ein Jahr verbleibt von diesem Plan, auf die sieben Hauptziele hin ist ein machtvoller Vormarsch erfolgt. Unsere Gemeinde hat sich gegenüber ihrem Zustand bei Planbe‐ ginn 1986 dramatisch verändert. Sie hat sich mächtig ausgebreitet und entwickelt. Sie ist jetzt vielfältiger, dynamischer, ausgeprägter. Wenn wir nun in das letzte Jahr des Sechsjahresplanes eintreten, steht vor uns allen ein Himmelsbogen an begeisternden Ausblicken: Die Vorbereitung der langerwarteten, mit Anmerkungen versehenen englischen Überset‐ zung des Kitáb‐i‐Aqdas, des Buches der Gesetze, des Heiligsten Buches und Mutterbuches der Offenbarung Bahá’u’lláhs wird abgeschlossen – eine gewaltige Errungenschaft, die an und für sich schon eine neue Entwicklungsstufe der Bahá’í‐Welt einleiten und somit die Leistungen des Sechsjahresplanes krönen wird. Die Erdarbeiten an den unteren Terrassen beim Schrein des Bab und die Ausschachtungen für das Zentrum zum Studium der heiligen Texte sowie für den Anbau zum Internationa‐ len Archivgebäude werden in Angriff genommen; sie leiten bei den mächtigen, unschätzbar bedeutsamen Vorhaben an Gottes heiligem Berg einen neuen Abschnitt ein. Das Planende markiert den Beginn des Heiligen Jahres 1992–1993, ein bewusst ganzjähri‐ ges Innehalten, das die Anhänger Bahá’u’lláhs in die Lage versetzen soll, die hundertjährige Wiederkehr Seines Aufstiegs und der Einsetzung Seines weltvereinenden Bündnisses ange‐ messen zu würdigen. Wie bereits angekündigt, sind größere Feierlichkeiten vorgesehen, welche den einzigartigen Charakter und die weltbewegende Bedeutung dieser beiden An‐ lässe widerspiegeln: Als erstes die Versammlung von Vertretern der Bahá’í‐Welt mit den Rittern Bahá’u’lláhs in der Umgebung des Landhauses von Bahjí, von wo Bahá’u’lláhs befreiter Geist auf den Thron Seiner himmlischen Souveränität zurückkehrte, unmittelbar beim allerheiligsten Schrein, in dem die Ehrenrolle der Ritter Bahá’u’lláhs niedergelegt werden wird, als Geste einer Ant‐ wort der Ihn Liebenden auf Seinen Aufruf, Seine Lehren auf der ganzen Erde zu verbreiten. Dort in Bahjí wird diese Versammlung eine feierliche Andacht abhalten; die dabei zu lesen‐ den heiligen Schriften werden den Bahá’í‐Gemeinden allüberall bald mitgeteilt, damit diese
sie bei ihren eigenen Gedenkandachten verwenden und so das hingebungsvolle Erlebnis der ganzen Bahá’í‐Welt während dieser Jahrhundertfeiern zusammenführen können. Als weiteres der Weltkongress, der von 23. bis 26. November 1992 in New York stattfindet. In dieser Stadt offenbarte der geliebte Meister den tieferen Sinn Seiner Stufe als ernannter Mittelpunkt des Bündnisses Bahá’u’lláhs, und diese Stadt bestimmte Er zur Stadt des Bündnisses. In der ganzen Welt werden die Bahá’í‐Gemeinden geeignete Ergänzungstref‐ fen abhalten, um den Zweck des Kongresses zu vertiefen, nämlich den hundertsten Jahres‐ tag der Einsetzung des Bündnisses Bahá’u’lláhs zu feiern sowie dessen Ziele und verei‐ nende Kraft zu verkünden. Zusätzlich zu diesen Tätigkeiten wird eine Erklärung über Bahá’u’lláh breitgestreut verteilt, die das Büro für öffentliche Information auf unser Ersu‐ chen hin vorbereitet; sie wird den Bahá’í als Quelle des Studiums und der Inspiration so‐ wie als informative Veröffentlichung zur Präsentation in der Öffentlichkeit dienen. Auf diese und andere Weise wird die Gemeinde des Größten Namens sich mühen, den Namen Bahá’u’lláhs auf dem ganzen Erdball zu rühmen, um ihm im Bewusstsein der Völker all‐ überall höchstes Ansehen zu verschaffen. Solch ein einzigartiger Zusammenfluss bevorstehender Errungenschaften – die Veröffentlichung des Kitáb‐iAqdas, der Fortschritt der Bauvorhaben am Berg Karmel, der Abschluss des Sechsjah‐ resplanes, die Eröffnung des Heiligen Jahres – beseelt die Erwartungen der Bahá’í‐Welt, schlägt die Bühne auf für noch machtvollere Bemühungen als die bereits in Angriff genommenen und zeigt uns allen den Beginn eines neuen Abschnitts der Geschichte. Somit scheint es angebracht, dass das heilige Gesetz, das jeden befähigt, sein oder ihr persönliches Gefühl der Hingabe an Gott in einem zutiefst vertraulichen, das Gemeinwohl fördernden, den einzelnen Gläubigen unmittel‐ bar mit der zentralen Institution des Glaubens verbindenden Gewissensakt auszudrücken – in einem Gewissensakt, der überdies den Gehorsamen und Aufrichtigen der unbeschreiblichen Gnade und des überreichen Segens der Vorsehung versichert – dass dieses heilige Gesetz in die‐ sem günstigen Augenblick von allen angenommen wird, die ihren Glauben an die Höchste Mani‐ festation Gottes bekennen. In Demut vor unserem souveränen Herrn kündigen wir an, dass ab Riḍ ván 1992, dem Beginn des Heiligen Jahres, das Gesetz des Ḥ uqúqu’lláh, des Rechtes Gottes, weltweit anwendbar wird. Alle sind in Liebe aufgefordert, es zu beachten. Innig geliebte Brüder und Schwestern! Seien Sie Zeuge, wie der Geliebte unsere flehenden Bitten beantwortet. Sehen Sie, wie er unser Leben mit neuen Brüdern und mit neuen Institutionen berei‐ chert in Ländern, die bislang Seinem heilenden Wort verschlossen waren. Bedenken Sie, mit wel‐ cher Wirkkraft sich Seine göttlichen Verordnungen als Leitlinien für das Verhalten großer und kleiner Nationen bestätigen. Sicherlich durchtränkt Sie die Fülle dieses Segens mit dem unbe‐ zähmbaren Mut und der Zuversicht, einer herausfordernden, aber strahlenden Zukunft ins Auge zu blicken. So gehen Sie fürwahr an Bord dieses vielverheißenden Jahres, Kurs auf den schließli‐ chen Triumph des Sechsjahresplanes. Mögen Sie durch Ihre selbstlosen Werke in Seinem Dienst weiterhin Segen aus den unerschöpfli‐ chen Schatzkammern Seiner Liebe und Fürsorge empfangen. gez. Das Universale Haus der Gerechtigkeit
1 Shoghi Effendi, Die Weltordnung Bahá’u’lláhs, 1977‐134, S. 245 2 ebenda, S. 224 3 zitiert ebenda, S. 278f
4 zitiert in: Shoghi Effendi, Citadel of Faith, S. 35
5 ebenda, S. 32